Dann mal ein kleiner Bericht vom #Steckersolar Prozess am #Amtsgericht #Leipzig: Vorweg Urteil gibt es erst am 5.8., darauf haben wir uns geeinigt.
Verhandlung ging mit Bemerkung der Richterin los: „einfach anbringen ist auch nicht der richtige Weg, sie hätten klagen müssen”.
Unser Anwalt führte aus: Naja, so ganz kann man das nicht sehen, weil grundsätzlich hat der #Mieter ja ein Anspruch auf Genehmigung. Er erhob die sog. “Dolo-Agit-Einrede”. So habe etwa das AG Stuttgart 2021 bei vergleichbarem Fall entschieden.
Blendung und Optischer Gesamteindruck, sah die Richterin auch nicht als gewichtige Einreden ein.
Bedeutender waren schon die Forderung des #Vermieter nach Rettungsweg, spezielle #Einspeisesteckdose und Statiknachweis.
#Rettungsweg konnte aber mit dem Hinweis auf weitere vorhandene Fluchtfenster ausgeräumt werden.
Die Parteien sollen auch noch mal die Möglichkeit zu einem Vergleich erhalten, der dann auch etwa eine Kaution enthält.
Auf dem Flur vom Gericht habe ich dem Vertreter der Genossenschaft darauf hingewiesen, das die Einspeisesteckdose zwar den Verbraucher aber nicht die Leitung (und damit das Haus schützt).