Wo beginnt das Recht auf Widerstand nach Artikel 20 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Sorge um geheime Ermittlungsdaten: Datenlöschung bei AfD-Wahlsieg: Wäre das erlaubt?
Bei einem AfD-Wahlsieg könnten Extremisten an sensible Behördeninfos gelangen. Ein SPD-Politiker fordert Löschungen, die AfD wittert Stasi-Methoden. Was darf der Verfassungsschutz?
Bundesamt für Verfassungsschutz
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Mögliche AfD-Wahlsiege bereiten Sicherheitsexperten Kopfzerbrechen. In Sachsen-Anhalt stehen im kommenden Jahr Landtagswahlen an - der dortige Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein. Sollte ein AfD-Politiker etwa Innenminister werden, könnten womöglich sensible Ermittlungsdaten zur Partei, ihrem Umfeld oder anderen rechtsextremen Gruppen gefährdet sein, so die Sorge.
SPD-Innenpolitiker wirbt für Daten-Löschung
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Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, warnt darum gegenüber dem Focus:
"Unser föderales System ist nicht darauf angelegt, dass ein Bundesland auf einmal eine Art Feindesland ist. Als Beamter bin auch ich aufs Grundgesetz verpflichtet. Und dann soll ich Extremisten die sensibelsten Daten überlassen? Da drücke ich doch lieber auf die Löschtaste." (Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)
Doch wäre ein solcher Schritt - die gezielte Löschung von Behördendaten, um sie einer gewählten Regierung vorzuenthalten - rechtlich zulässig? Die AfD selbst spricht auf Facebook von "Aktenvernichtung im großen Stil" und "Sabotage im Stasi-Stil".
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Die Frage ist: Was würde die AfD selbst tun, wenn sie die Macht nach einer Regierungszeit wieder abgeben muss. Würde sie Daten löschen lassen? Und wäre das dann legal?
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Deutsche Nachrichtendienste dürfen nur gemäß gesetzlicher Regeln Informationen sammeln - das gilt auch für Löschungen. (Symbolbild) Quelle: dpa @ZDF
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