#Verfolgt

2025-06-24

Der Neubau der Grundschule Hainstraße in Wuppertal ist eröffnet

Die zarten Kinderstimmen der Erst- bis Viertklässler hallen durch das lichtdurchflutete Foyer an der Hainstraß…
#Wuppertal #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Germany #Gesamtschule #gewartet #Grundschul #Hainstraße #langfristige #Neubau #Nordrhein-Westfalen #Raum #Räume #Schule #Schulentwicklungsplanung #Schulplätze #verfolgt #Viertklässler
europesays.com/de/216709/

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-06-04

Bundesinnenminister Alexander will , und das " " verleihen, obwohl dort queere Menschen wegen ihres Queerseins .
queer.de/detail.php?article_id

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-26

(tagesschau.de) Asyl in Deutschland: Queer, verfolgt und trotzdem abgelehnt?

Queere Menschen werden in vielen Teilen der Welt verfolgt, verhaftet oder ihnen droht die Todesstrafe. 11KM erzählt, warum es trotzdem kompliziert ist, Betroffenen Asyl zu gewähren und wie ein Anruf ein ganzes Leben auf den Kopf stellen kann.

Direktlink

#abgelehnt #deutschland #queer #tagesschau #trotzdem #verfolgt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-20

Biometrie weltweit: Hier werden Protestierende mit Gesichtserkennung verfolgt

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Biometrie weltweitHier werden Protestierende mit Gesichtserkennung verfolgt

Viele Länder nutzen Gesichtserkennung, um Proteste und Demonstrationen zu überwachen und zu unterdrücken. Ein Überblick über Biometrie-Hotspots zeigt, wie ernstzunehmend die Auswirkungen auf die Demokratie sind.


20.04.2025 um 08:50 Uhr
Martin Schwarzbeck – in Überwachung10 Ergänzungen Die rot markierten Nationen verwenden automatisierte Gesichtserkennung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Karte Datawrapper, Kameras unsplash.com/@lianhao, Gesicht unsplash.com/@ludvigwiese

Indien nutzt Drohnen, um Teilnehmer*innen von Bauernprotesten zu identifizieren – und ihnen anschließend die Pässe zu entziehen. Im Iran bekommen Frauen, die von Kameras ohne Kopftuch gefilmt werden, automatisch eine SMS, die ihnen erklärt, dass sie jetzt ein Problem haben. Und in den USA jagt eine private Gruppierung mit Gesichtserkennung propalästinensische Demonstrierende, um sie ausweisen zu lassen.

Das ist nur eine kleine Auswahl der vielen Länder, in denen Gesichtserkennung gegen Protestierende eingesetzt wird. In mindestens 78 Ländern nutzen Behörden die Technologie, so eine Studie. Da die Erhebung von 2022 stammt, sind inzwischen vermutlich noch mehr Staaten beteiligt. Ob sie mit der Technologie auch Demonstrierende identifizieren, ist nicht immer eindeutig zu klären.

„Es ist ein massives Problem und es nimmt massiv zu“, sagt Christoffer Horlitz, Experte für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International Deutschland. Und er sieht keinen Grund zur Annahme, dass dieser Trend abnimmt.

Einst schützte die Masse Teilnehmer*innen von Straßenprotesten. Nun, wo einzelne Teilnehmende aus der Ferne einfach identifiziert und dann später zu Hause abgeholt werden können, gibt es diesen Schutz nicht mehr. Wer an einer Demo teilnimmt, muss damit rechnen, auf einer Feindesliste der Regierung oder des politischen Gegners zu landen. Allein, weil man sein Gesicht, dieses unverwechselbare Kennzeichen, stets mit auf die Demo trägt.

„Die Angst, verfolgt zu werden, wächst. Und die dystopischen Szenarien dazu müssen wir uns gar nicht ausdenken, die sehen wir ja zum Beispiel in Russland“, sagt Horlitz. Dort würden kaum noch Proteste stattfinden, weil die potenziellen Teilnehmer*innen Angst vor Konsequenzen hätten.

Horlitz sagt, es sei wichtig, dass Menschen anonym politische Proteste besuchen können. „Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und das ist sonst in Gefahr.“ Amnesty International positioniert sich dementsprechend zum Beispiel auch gegen das in Deutschland geltende Vermummungsverbot auf Versammlungen. Weil die Versammlungsfreiheit, auch durch die neuen Technologien, gerade besonders gefährdet sei, hat Amnesty International die Kampagne “Protect the Protest” initiiert.

Aus einer ganzen Reihe von Ländern gibt es Berichte über den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung gegen Protestierende. Die Beispiele zeigen, wie gefährlich diese Nutzung für die demokratischen Grundrechte ist.

Deutschland

Deutsche Behörden sollen künftig die Bilder von Überwachungskameras automatisch mit Fotos aus dem Netz abgleichen können. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Sorge

Auch in Deutschland wird automatisierte Gesichtserkennung zur Identifizierung von Demonstrierenden genutzt. Besteht die Gefahr, dass Straftaten begangen werden, darf die Polizei auf Demonstrationen filmen. Werden tatsächlich Straftaten aufgezeichnet, ist es legal, die Bilder durch das Gesichtserkennungssystem (GES) des Bundeskriminalamtes laufen zu lassen. Bei den Protesten gegen das Treffen der G-20-Staatschefs in Hamburg wurden so drei Tatverdächtige identifiziert.

Das GES vergleicht die Bilder der zu identifizierenden Personen mit einer Datenbank aus rund 7,6 Millionen Porträtfotos, die vor allem im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen oder Asylverfahren erstellt wurden. Dazu kommt eine amtsinterne Datei mit deliktspezifischen Fotos. Nach dem erweiterten Prüm-Beschluss dürften auch andere europäische Datenbanken genutzt werden. Spuckt das GES einen Treffer aus, muss der von einem Menschen verifiziert werden. Rund 141.000 Recherchen wurden 2024 im GES durchgeführt, etwa 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Geht es nach der künftigen Bundesregierung, wird die zum Abgleich genutzte Bilddatenbank deutlich größer werden. Laut dem Koalitionsvertrag soll nämlich auch ein Abgleich mit öffentlich einsehbaren Bildern aus dem Internet möglich sein. „Das würde natürlich auch bedeuten, dass damit Bilder aufgestöbert werden können, die Menschen auf einer Demonstration zeigen“, sagt Christoffer Horlitz von Amnesty International.

Österreich

Laut Standard kam 2020 in Österreich automatisierte Gesichtserkennung zum Einsatz, um antifaschistische Aktivist*innen zu identifizieren. Genutzt wurde Technik von Cognitec Systems. 450.000 Euro habe die Software gekostet. Der Einsatz sei laut Innenministerium durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt.

Nach der KI-Verordnung der EU dürfen Straftäter*innen nachträglich mit automatisierter Gesichtserkennung identifiziert werden. Sogar der Einsatz von Live-Gesichtserkennung ist möglich, wenn es beispielsweise um die Suche nach einer vermissten Person geht oder die Gefahr eines Terroranschlages besteht.

Ungarn

In Ungarn ist der Einsatz von Gesichtserkennung gegen Demonstrierende gerade besonders aktuell. Das Land hat kürzlich die Teilnahme an Pride-Demonstrationen, die die Vielfalt der Geschlechter und der sexuellen Orientierungen feiern, verboten. Es wurde angekündigt, dass die Polizei auch Gesichtserkennung einsetzen wird, um die Teilnehmer*innen solcher Demonstrationen zu identifizieren und mit Geldstrafen zu belegen. Der Demobesuch gilt als Ordnungswidrigkeit, das Gesetz, das den diesbezüglichen Gesichtserkennungssoftwareeinsatz legitimiert, erlaubt also theoretisch sogar, automatisierte Gesichtserkennung gegen Falschparker einzusetzen.

Die Bilder, auf denen Menschen identifiziert werden sollen, werden dabei mit einer Datenbank abgeglichen. Diese beinhaltet biometrische Profile von Bildern aus erkennungsdienstlichen Behandlungen und aus den Akten Geflüchteter, daneben aber auch die Gesichtsdaten von Fotos aus Pässen und Führerscheinen. Letzteres ist weltweit noch relativ selten. Viele Staaten scheuen sich davor, die automatisierte Gesichtserkennung direkt an die Passdatenbank anzuschließen, weil damit jede*r Bürger*in unter Verdacht gestellt wird.

Anfangs mussten die Matches, die das ungarische Gesichtserkennungssystem auswarf, noch in jedem Fall von zwei menschlichen Expert*innen unabhängig voneinander bestätigt werden. Nach einer Änderung im vergangenen Jahr ist bei der Verfolgung minderschwerer Fälle – wie wohl dem Besuch einer Pride-Parade – keine derartige menschliche Autorisierung mehr notwendig. Das System entscheidet selbstständig, wer die Person auf dem Foto ist. So soll der Identifikations-Prozess beschleunigt werden. Aber gerade bei Massenaufläufen steigt damit die Fehlerwahrscheinlichkeit enorm, schreibt das ungarische Onlineportal 24.hu.

Serbien

In Belgrad hängen tausende smarte Kameras. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

In Serbien, wo kürzlich pro-demokratische Demonstrierende mit einer bislang unbekannten Waffe angegriffen wurden, ist auch die Kameraüberwachung auf den neuesten Stand. 2019 kündigte die Regierung an, tausende smarte Kameras des chinesischen Konzerns Huawei in der Innenstadt der Hauptstadt Belgrad zu installieren. 2021 wurden dann Berichte bekannt, nach denen Gesichtserkennungstechnologie gegen politische Gegner eingesetzt wurde. Viele Protestierende, vor allem Teilnehmer*innen von Straßenblockaden, hatten Strafen erhalten, obwohl sie sich nicht gegenüber Polizeikräften ausgewiesen hatten.

Ein Bericht der NGO Balkan Investigative Reporting Network zeigt, dass die serbische Polizei auch chinesische Drohnen eingekauft hat, um Demonstrationen und Grenzen zu überwachen. Die Drohnen seien mit hochwertigen Kameras ausgestattet und könnten sich sogar bestimmte Gesichter merken, um diese zu verfolgen. Laut des Berichts von 2024 sind in Serbien mittlerweile 8.000 Kameras installiert, die zur Gesichtserkennung genutzt werden können.

„Das System kann genutzt werden, um politische Gegner zu verfolgen und Regimekritiker zu jedem Zeitpunkt zu überwachen, was komplett gegen das Gesetz ist“, sagte Serbiens vormaliger Datenschutzbeauftragter Rodoljub Sabic laut CBS News. In dem Bericht von 2019 wird behauptet, dass die Polizei Protestvideos an regierungsfreundliche Medien durchsteche, die dann Bilder daraus mit den Namen der Protestierenden veröffentlichten. Der Präsident Aleksandar Vučić habe behauptet, er könne jede*n Beteiligte*n von Anti-Regierungsprotesten registrieren.

Laut der Heinrich-Böll-Stiftung ist Belgrad die erste europäische Hauptstadt, die nahezu flächendeckend von Kameras überwacht wird, die für den Einsatz mit automatisierter Gesichtserkennung geeignet sind. Sowohl in Belgrad, als auch in den Großstädten Niš und Novi Sad würde hauptsächlich Safe-Cities-Technologie von Huawei eingesetzt. Die Polizei nutze neben stationären Kameras auch Bodycams und in Fahrzeugen verbaute Videoüberwachung.

Allerdings gäbe es laut des serbischen Datenschutzbeauftragten keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung biometrischer Daten. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung von 2020 habe allerdings ergeben, dass bereits damals alle Personen, die gewisse Kameras passieren, biometrisch identifiziert wurden und die Polizei die Informationen nutzte, um Persönlichkeitsprofile aufzubauen. Laut der SHARE Foundation, einer Datenschutzorganisation aus Belgrad, hat die Polizei den Plan zugegeben, die Personalausweisdatenbank zu Identifizierungszwecken zu nutzen, berichtet ZDnet.

Großbritannien

Großbritannien hat ein extrem dicht ausgebautes Netz an Überwachungskameras für den öffentlichen Raum, zudem ist das Land auch beim Einsatz von Gesichtserkennung gegen große Menschenmengen ganz vorn dabei. Das geschah beispielsweise bei der Krönung von König Charles III im Mai 2023 und ebenfalls 2023 im Rahmen eines Formel-1-Rennens. Dabei wurde versucht, Klimaaktivist*innen vom Betreten der Rennstrecke abzuhalten.

In der Videoüberwachung des öffentlichen Raums von Großbritannien läuft eine Echtzeit-Gesichtserkennung permanent mit. Seit Ende März 2025 sind Menschen, die dort demonstrieren wollen, der Technologie noch hilfloser ausgeliefert. Da trat ein Gesetz in Kraft, das die Verhüllung des Gesichts auf Versammlungen zur Straftat macht. Es drohen 1.000 Pfund Strafe und ein Monat Gefängnis.

Türkei

Auch in der Türkei, wo zur Zeit größere Proteste stattfinden, spielt die Identifizierung von Demonstrierenden mittels automatisierter Gesichtserkennung für die Sicherheitsbehörden wohl eine wichtige Rolle. „Wenn du heute in der Türkei an einer Demonstration teilnimmst, wird dein Gesicht von einer Kamera erkannt und das System gleicht es mit deinem Profil in den sozialen Netzwerken ab.“ sagte Orhan Sener, ein Experte für digitale Technologien, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Dem Bericht zufolge holte die Polizei viele Demonstrant*innen zu Hause ab, nachdem sie anhand von Filmmaterial oder Fotos identifiziert worden waren.

Georgien

In Georgien werden Menschen, die Straßen blockieren, auf Basis von Kamerabildern verurteilt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Sorge

Offiziell sind in Georgien nur der Flughafen und die Grenzkontrollpunkte mit Gesichtserkennungssystemen ausgestattet. Genutzt wird Technik des japanischen Konzerns NEC. 2023 wurde die Technologie mit Hilfe eines EU-Programms finanziert, berichtet biometricupdate.com.

Trotz der Restriktionen seien in den letzten Jahren 4.300 smarte Kameras im öffentlichen Raum installiert worden, hauptsächlich von den chinesischen Firmen Hikvision und Dahua, schrieb biometricupdate.com im Februar 2025. Berichten zufolge habe das Innenministerium zudem Gesichtserkennungstechnologie von Papillon Systems eingesetzt. Unbekannt sei, wer die Kameras kontrolliere und welche Funktionen sie böten.

In Georgien gibt es seit einiger Zeit große prodemokratische Proteste. Die Georgian Young Lawyers’ Association berichtete der NGO Civil Georgia im März von zahlreichen Fällen, in denen Menschen, die an Straßenblockaden teilnahmen, nur auf Basis von Kamerabildern identifiziert und verurteilt wurden. Dabei gehe es auch darum, Protestierende einzuschüchtern.

In einem anderen Fall sei ein Mensch mittels Überwachungskameras quer durch die Stadt verfolgt worden. Als die Person ein Dokument las, sei so nah herangezoomt worden, dass auch die Überwachenden mitlesen konnten. Laut Civil Georgia ist die Zahl der Kameras exponentiell gewachsen, vor allem in Gegenden, in denen häufig demonstriert werde.

Russland

Christoffer Horlitz von Amnesty International sagt: „In Russland beobachten wir schon seit Jahren, dass Gesichtserkennungstechnologien auf Protesten eingesetzt werden. Und das hat gruselige Ausmaße.“ Früher konnte man nach einer Demonstration, wenn man wieder zu Hause war, davon ausgehen, dass man diesmal unbeschadet davongekommen ist. Im heutigen Russland ist es möglich, dass noch Wochen nach einer Demonstration die Sicherheitsbehörden Beteiligte zu Hause oder am Arbeitsplatz aufsuchen und festnehmen.

Als Beispiel nennt er die Proteste nach der Beerdigung des Oppositionellen Alexej Nawalny im März 2024. Die NGO OVD-Info bestätigt die Praxis und hat seit 2021 knapp 600 Fälle gesammelt, in denen Demonstrationsteilnehmer*innen mittels Gesichtserkennung ins Visier der Behörden gerieten.

In Moskau und anderen russischen Städten werden U-Bahnen mit Gesichtserkennung überwacht, man kann sogar mittels Gesichtserkennung bezahlen. Es sei schon mehr fach vorgekommen, dass Menschen, die auf einer Demonstration von Gesichtserkennungstechnologie erfasst wurden, am U-Bahneingang identifiziert und festgenommen wurden, sagt Horlitz. Das hieße, dass die russischen Sicherheitsbehörden Zugriff auf eine Vielzahl von Kameras haben.

Horlitz berichtet auch von präventiven Festnahmen, bei denen Menschen, die als Demonstrationsteilnehmer*innen identifiziert wurden, vor erneuten Protesten von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. 141 präventive Festnahmen von Aktivist*innen allein in der U-Bahn hat OVD-Info gezählt.

2021 sind sogar drei Journalisten verhaftet wurden, nachdem sie von Gesichtserkennungssoftware bei einem Protest identifiziert wurden. Horlitz sagt: „Am Beispiel Russlands sehen wir einen deutlichen Abschreckungseffekt. Es werden mittlerweile weniger Menschen aus politischen Gründen verhaftet, weil es gerade auch einfach viel weniger Proteste gibt.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied 2023, dass die russische Praxis, Regimegegner mittels Gesichtserkennung zu verfolgen, die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre verletzt. Auslöser war die Festnahme eines Soloprotestierenden mit kritischem Schild, der mittels Gesichtserkennung in der U-Bahn identifiziert und anschließend verhaftet wurde.

Auch in Russland setzten in der Vergangenheit bereits private Akteure Gesichtserkennung gegen Protestierende ein. Mit der App findface.ru wurden bereits 2017 Regierungsgegner mit Foto, Namen und Link zu ihren Auftritten in Sozialen Netzwerken auf einer Website geoutet. Ein Geheimdienstnahes Internetportal hatte hochauflösende Panoramabilder von Demonstrationen zur Verfügung gestellt.

Palästina

Laut Christoffer Horlitz von Amnesty International ist Videoüberwachung in den israelisch kontrollierten Gebieten von Hebron und Ost-Jerusalem allgegenwärtig. „Das heißt, wenn ich auf einem Protest bin, der unliebsam ist und dann das nächste Mal durch einen Checkpoint gehen will, werde ich nicht durchgelassen“, sagt Horlitz.

An den Checkpoints arbeitet ein Gesichtserkennungssystem namens Red Wolf, das automatisch entscheidet, wer passieren darf, wer weitere Kontrollen über sich ergehen lassen muss und wer direkt festgenommen wird. Zusätzlich gibt es die Handy-App Blue Wolf, mit der Soldaten die Gesichter von Palästinenser*innen erfassen können.

Iran

In Iran werden Überwachungsaufnahmen mit Personalausweisfotos abgeglichen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Im autoritären Iran gilt es schon als Protest, wenn eine Frau ihr Kopftuch nicht ganz wie vorgeschrieben trägt. Gegen diese Form der Rebellion fährt das Regime auch einen exzessiven Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung auf.

Rest of World berichtet von Maryam, 30, die 2023 ohne Hidschab in einem Café saß. Nachdem die 22-jährige Mahsa Amini in Polizeigewahrsam gestorben war, weil sie das Kopftuch nicht korrekt trug, habe Maryam aus Protest gelegentlich ihren Kopf unbedeckt gelassen. Einige Monate nach dem Cafébesuch sei Maryam von einem Gericht vorgeladen worden, als Beweismittel gab es ein Foto des Cafébesuchs.

Maryam gehe davon aus, per Gesichtserkennung identifiziert worden zu sein, berichtet Rest of World. „Es gab keine andere Möglichkeit, mich zu erkennen“, wird Maryam zitiert. Das Regime habe zuvor bereits angekündigt, mit Gesichtserkennung gegen Kopftuchtragevergehen vorzugehen.

Der Sekretär der iranischen Zentrale für Tugendförderung und Lasterprävention habe erklärt, die Bilder würden mit der nationalen Datenbank für Personalausweise abgeglichen. Christoffer Horlitz von Amnesty International bestätigt, dass im Iran die Passfotos der Bürger*innen zum Abgleich mittels Gesichtserkennungstechnologie genutzt werden.

Laut Rest of World arbeiten zwei iranische Unternehmen bereits seit 2015 gemeinsam mit den Behörden an Gesichtserkennungstechnologie. Außerdem habe Iran Smartkameras von der chinesischen Firma Tiandy Technologies erworben. Angeblich wird auch mit Kameradrohnen Jagd auf Kopftuchverweigerinnen gemacht. Laut Christoffer Horlitz erhalten Frauen, die mittels Gesichtserkennungstechnologie ohne Kopftuch erwischt werden, automatisch eine SMS mit dem Hinweis, dass sie gegen die Vorschriften verstoßen hätten und einer Strafandrohung.

Auch im Iran wird Gesichtserkennung regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt. Es gibt Berichte von U-Bahn-Nutzer*innen, die Überwachungskameras passierten, woraufhin ihre Passfotos mit ihrem Namen auf einem Bildschirm erschienen. Ein Sprecher des entsprechenden Stadtrats habe anschließend erklärt, die Technologie werde ausschließlich zur Festnahme von „Regimefeinden“ eingesetzt, so Rest of World.

USA

In den USA ist automatisierte Gesichtserkennung bereits so selbstverständlich, dass sie in einigen Sportstadien zur Einlasskontrolle genutzt wird. Die Hälfte der US-Bürger*innen war bereits 2016 mit Foto in einer Gesichtserkennungs-Datenbank erfasst. Und sowohl staatliche Institutionen als auch Privatpersonen gehen mit der Technologie gegen Demonstrierende vor.

Die Strafverfolgungsbehörden setzten beispielsweise 2020 im Rahmen der Black-Lives-Matter-Proteste Gesichtserkennung ein. Mindestens ein Aktivist sollte in Folge dessen in seinem Zuhause von Staatsvertretern verhaftet werden, berichtet das gemeinnützige Online-Medium Rest of World. Christoffer Horlitz von Amnesty International sagt: „teilweise wurden die Demorouten so an den Überwachungskameras entlang gelegt, dass die gesamte Route überwacht wurde.“

Angeblich haben gleich sechs verschiedene Behörden Gesichtserkennung gegen die Black-Lives-Matter-Aktivist*innen eingesetzt, so das kanadische Medium Ricochet. Die eingesetzte KI ist Clearview AI, schreibt das politische Magazin Mother Jones. Die sei explizit dazu entwickelt worden, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit einer linken politischen Einstellung zu identifizieren und verfolgen. Allerdings hat das Unternehmen wohl auch 2021 bei der Aufklärung des Sturms auf das US-Kapitol eine größere Rolle gespielt. Auf seiner Website veröffentlichte es eine Fallstudie, die seine Rolle bei der Festnahme hunderter Randalierer hervorhob.

Zuletzt wurde zudem bekannt, dass in den USA auch Privatpersonen Gesichtserkennung gegen Demonstrierende einsetzen. Der Software-Entwickler Eliyahu Hawila hat eine Gesichtserkennungstechnologie namens Nesher AI entwickelt, die explizit dazu gedacht ist, propalästinensiche Demonstrierende zu identifizieren. Die Daten dieser Menschen werden mit der US-Regierung geteilt, in der Hoffnung, dass die Protestierenden daraufhin abgeschoben werden. Auch maskierte Menschen kann das Tool wohl erkennen.

China

Automatisierte Gesichtserkennung wird in China zur Kontrolle der Bevölkerung genutzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Matrix Images

Dieses Land spielt eine Vorreiterrolle beim Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung. Die Technologie wird umfassend eingesetzt und ist hoch entwickelt. So kann sie beispielsweise automatisch Alarm schlagen, sobald Menschen zu einer ungenehmigten Versammlung zusammenkommen. Sie kann auch Uiguren von Han-Chinesen unterscheiden. Die uigurische Minderheit wird besonders stark mittels Kameraüberwachung kontrolliert.

In Chinas öffentlichem Raum sind Millionen von Überwachungskameras verteilt. Die werden auch eingesetzt, um Protestierende zu identifizieren, die dann mit einer Art Gefährderansprache von weiteren Protesten abgehalten werden sollen. Zwei Firmen, die weltweit führende KI-Kamerasysteme entwickeln, Hikvision und Huawei, stammen aus China. Hikvision ist ein Staatsunternehmen, Huawei wird vom Staat gefördert.

Die „Safe-Cities“-Technologie von Huawei wurde laut CBS News bereits 2019 nach Russland, Ukraine, Türkei, Aserbaidschan, Angola, Laos, Kasachstan, Kenia, Uganda, Frankreich, Italien und Deutschland vertrieben.

Indien

In Indien wurde 2024 Gesichtserkennung gegen Teilnehmer*innen von Bauernprotesten eingesetzt. Ein leitender Polizist sagte: „Wir haben sie mithilfe von Überwachungskameras und Drohnen identifiziert. Wir werden das Ministerium und die Botschaft bitten, ihre Visa und Pässe zu annullieren.“

Bereits 2019 wurden vor und nach Protesten, die sich gegen ein Gesetz richteten, das Muslime diskriminiert, Teilnehmer*innen von der Polizei festgesetzt. Angesichts der Menge der betroffenen Menschen und der im Einsatz befindlichen Überwachungskameras, vermuteten Aktivist*innen, dass Gesichtserkennung im Einsatz sei.

2020 gab es ebenfalls Proteste gegen das Gesetz und Unruhen im Nordosten Delhis. Laut dem dortigen Polizeipräsidenten wurden danach 775 Menschen festgenommen, von denen 231 mit Videoüberwachung identifiziert worden seien und 137 davon mit automatisierter Gesichtserkennung, so berichtet Rest of World. Laut Christoffer Horlitz von Amnesty International wurden in Indien auch Studierende, die zum ersten Mal auf einer Demo waren, dort per Gesichtserkennung identifiziert und nach der Veranstaltung an der Universität verhaftet.

Der indische IT-Forscher Srinivas Kodali sagte gegenüber Rest of World, dass Proteste in seiner Region sehr selten geworden seien, seit die Polizei Gesichtserkennung einsetzt. „Die Polizei verhaftet Menschen, bevor sie überhaupt zum Protestort kommen“. Die indische Internet Freedom Foundation überwacht den Ausbau der automatisierten Gesichtserkennung mit einem Projekt namens Panoptic.

Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Martin Schwarzbeck

#biometrie #gesichtserkennung #protestierende #verfolgt #weltweit #werden

Niedersachsen NachrichtenbotNdrNiedersachsenNews
2025-04-15

Horneburg: Radfahrer überfallen, verprügelt und verfolgt

Der Mann wurde leicht verletzt. Die Polizei ermittelt gegen drei Verdächtige. Sie sind 18, 19 und 20 Jahre alt.

ndr.de/nachrichten/niedersachs

Grüne Harsefeldharsefeld@gruene.social
2025-01-28

@bundestag @AfDVerbotJetzt

Inschrift des Gedenksteins:
"Zum Gedenken an #Menschen, die in der Samtgemeinde #Harsefeld in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 - 1945 dem rassistischen Gedankengut zum #Opfer fielen und deswegen #verfolgt, ausgesondert und #ermordet wurden."
Albert Bordlak 35 Jahre,
Alexandre Bouvron 58 J.
Hinrich Brunkhorst 48 J.
Marcel Dupins 35 J.
Joseph Engel 56 J.
Klaus Ficken 26 J.
Anna Fitschen 45 J.
Katharina Gerdes 70 J.
Adam Glinski
u.s.w.

2025-01-02

Wir wurden in der Alten Welt verfolgt! (ACHTUNG SPINNE!)

spook.tube/videos/watch/e07880

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-11-09
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-01

Autorin: Hanna Welte. Dieser Artikel erschien zuerst bei Verfassungsblog. Überschriften zur besseren Lesbarkeit teilweise ergänzt von Volksverpetzer.

In Deutschland versucht jeden Tag ein (Ex-)Partner, die (Ex-)Partnerin zu töten, jeden zweiten Tag ist dieser Versuch „erfolgreich“. Doch noch immer wird dieses Problem in Deutschland viel zu wenig thematisiert. In den Medien und auch seitens staatlicher Organe wird oft von „Beziehungstaten“ gesprochen. Diese Bezeichnung wird aber dem eigentlichen Problem nicht gerecht, sondern verharmlost es vielmehr. Auch in der Öffentlichkeit gibt es kaum Hinweise auf die tägliche tödliche Gewalt gegen Frauen (anders z.B. in Spanien, wo die nationalen Fahnen halb abgesenkt und schwarze Bänder aufgehängt werden, wenn ein Femizid begangen wird).

Die zwei tödlichen Gewalttaten gegen Frauen vor zwei Woche in Berlin bilden dabei eine Ausnahme. In den Medien wurde von „Femiziden“ berichtet und verschiedene Politikerinnen, unter anderem Bundesfamilienministerin Lisa Paus, haben sich zu dem Thema geäußert. Die Debatte zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland wurde dadurch erneut in den Fokus gerückt. Der Druck auf die Politik wächst, endlich wirksame Maßnahmen gegen die alltägliche Gewalt gegen Frauen zu ergreifen.

Um insbesondere die tödliche Gewalt zukünftig angemessen verurteilen zu können, erscheint die Einführung eines neuen Mordmerkmals, das die „Tötung aufgrund geschlechtsspezifischer Motive“ erfasst, sinnvoll. Die hier vorgeschlagene Formulierung wäre nicht nur ein Schritt in Richtung einer konsequenten Ahndung solcher Taten, sondern würde auch zur Sichtbarmachung dieses Problems beitragen und den Weg für tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen ebnen. Die erfolgreiche Umsetzung müsste dabei von Bildungsangeboten und Informationskampagnen begleitet werden. Die Effektivität einer solchen Maßnahme zeigt sich insbesondere im Vergleich mit Lateinamerika, wo bereits zahlreiche ähnliche Gesetze erlassen wurden (ECLAC, Preventing Femicides, S. 2).

Der Begriff des Femizids

Der Begriff des Femizids geht zurück auf Diana Russell und Jill Radford, die in ihrem Buch „Femicide: The Politics of Woman Killing“ ursprünglich formulierten:

„Femicide is the misogynist killing of women by men“ (S. 3).

Heute gibt es zahlreiche Ansätze, Femizide zu definieren. Es geht dabei um tödliche Gewalt, die direkt (bspw. die Tötung des Intimpartners, der sog. Intimizid) oder indirekt (bspw. genital cutting) zum Tod einer weiblichen oder als weiblich gelesenen Person führt. Dabei wird die Gewalt meist von Männern, insbesondere von intimate partners, verübt, beschränkt sich jedoch nicht auf eine männliche oder männlich gelesene Tätergruppe. Femizide haben ihren Ursprung in einer misogynen Gesellschaftsstruktur, die nicht ausschließlich von Männern, sondern auch von Frauen unterstützt wird (so wird das genital cutting oft von Frauen an Frauen der jüngeren Generation durchgeführt).

Schlussendlich, und hierbei bestehen die meisten Unterschiede, bedarf es auch eines subjektiven Elements. Einige Definitionen fordern eine Tötung gerade aufgrund des Geschlechts, andere beziehen den Vorsatz auf die geschlechtsspezifische Dimension der Tat (näher hierzu: Streuer, Feminizid, S. 235 ff.). Das Phänomen des Femizids lässt sich dabei nicht auf eine soziale Herkunft, eine Ethnie, eine Kultur oder Religion beschränken. Vielmehr kommt die tödliche Gewalt gegen Frauen in allen sozialen Schichten, in allen Ländern, in jeder Kultur und jeder Religion vor. Dabei nimmt sie verschiedene Formen an, die von den genannten Intimiziden bis hin zu Hexenverfolgungen reichen (hierzu ebenfalls: Streuer, Feminizid, S. 59 ff.).

Totschlag oder Mord

Bislang werden Femizide in Deutschland als Tötungsdelikte nach § 212 StGB (Totschlag) oder § 211 StGB (Mord) bestraft. Für eine Verurteilung nach § 211 StGB ist erforderlich, dass die Tötung in Verbindung mit einem der acht Mordmerkmale erfolgt. Im Zusammenhang mit Femiziden kommen dabei insbesondere zwei Mordmerkmale in Betracht: Heimtücke und niedrige Beweggründe. Auch die anderen Mordmerkmale können in bestimmten Fällen zutreffen. Diese beziehen sich jedoch auf die Art der Tat selbst und nicht auf das geschlechtsspezifische Verhältnis zwischen Täter und Opfer, wie es bei den Merkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe der Fall ist.

Heimtückisch handelt, wer die Arg- und daraus folgende Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausnutzt, um das Opfer zu töten (st. Rspr., vgl. z.B. BGH 24.1.2024 – 1 StR 363/23, Rn. 9). In Fällen von Femiziden kann dies vorkommen, ist aber oft unwahrscheinlich. Der Täter geht in der Regel von einer physischen Überlegenheit aus und übt gezielt Gewalt gegen das Opfer aus (hierzu: Schneider, Trennungstötung als Mord, ZRP 2021, S. 183).

Das weitere mögliche Mordmerkmal ist das Merkmal der „niedrigen Beweggründe“. Diese liegen vor, wenn die Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH 28.3.2024 – 4 StR 370/23, Rn. 30). Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass Eifersucht wegen des Endes oder eines eventuellen Endes einer Beziehung – ein häufiges Motiv bei Femiziden – nachvollziehbar sein kann und daher nicht immer als niedriger Beweggrund gewertet wird (vgl. z.B. BGH 7.5.2019 – 1 StR 150/19, Rn. 8). Dies zeigt, dass Mordmerkmale zwar in Betracht kommen können, eine Verurteilung wegen Mordes jedoch oft aus den soeben skizzierten Gründen ausbleibt.

Ein neuntes Mordmerkmal

Vor diesem Hintergrund wird die Einführung eines neunten Mordmerkmals in § 211 StGB diskutiert (zuletzt auch im Gesetzesentwurf der CDU/CSU, S. 15 ff.). Anders als die CDU/CSU Fraktion, die die Einführung des Merkmals „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorschlägt (zur Kritik: Gmelin, Muskelkraft als Mordmerkmal), empfiehlt dieser Beitrag die Einführung des Merkmals „Tötung aufgrund geschlechtsspezifischer Motive“.

Damit wäre Deutschland kein Vorreiter, sondern würde sich vielmehr an einer Vielzahl von Staaten aus Lateinamerika orientieren. Dort haben seit den 1990er Jahren alle Staaten, mit Ausnahme von Kuba und Haiti, spezielle Tatbestände für Femizide eingeführt (ECLAC, Preventing Femicides, S. 2). Das vorgeschlagene Mordmerkmal würde im Vergleich zu diesen jedoch eine geschlechtsneutrale Formulierung nutzen und so auch männliche Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt schützen, statt sich ausschließlich auf Femizide zu konzentrieren. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch zu erwähnen, dass von den insgesamt 179 Tötungen durch eine:n (Ex-)Partner:in im Jahr 2023 87 %, d.h. 155 Fälle, weibliche Opfer betrafen. Dieses Ungleichgewicht zeigt, dass die Regelung in erster Linie der Gleichstellung von Frauen dienen soll, indem sie geschlechtsspezifische Gewalt, die vor allem gegenüber Frauen erfolgt, gezielt bekämpft.

Warum Femizide in Deutschland oft nicht als Morde verfolgt werden

Für Mord ist in Deutschland die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe vorgesehen, § 211 Abs. 1 StGB. Diese Strafe ist den schwersten Verbrechen vorbehalten und erfordert eine restriktive Auslegung der Mordmerkmale, um ein angemessenes Verhältnis zwischen der Strafe und dem begangenen Unrecht zu gewährleisten (z.B. bei der Heimtücke, BGHSt 30, 105). Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Taten ist jedoch auf den misogyn geprägten, strukturellen und gesamtgesellschaftlichen Kontext hinzuweisen, aus dem solche Verbrechen hervorgehen. (Tödliche) geschlechtsspezifische Taten stellen die tragischste Ausprägung der aus diesem Kontext fließenden Unterdrückung von Frauen dar und sind daher als besonders schwerwiegend einzustufen. Wie bereits aufgezeigt, sind die Mordmerkmale „niedrige Beweggründe“ und „Heimtücke“ in Fällen von Femiziden aber oft nicht erfüllt, sodass Femizide meist nur als Totschlag nach § 212 StGB verfolgt werden.

Die Einführung eines spezifischen Mordmerkmals für Tötungen aufgrund geschlechtsspezifischer Motive würde diese Lücke schließen. Es würde der besonderen Dynamik von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen, Rechnung tragen, die in der bestehenden Rechtsprechung bislang oft unberücksichtigt bleibt. Darüber hinaus würde die Einführung sicherstellen, dass diese Taten rechtlich als besonders verwerflich eingestuft und konsequent als Mord geahndet werden. Dies wäre ein entscheidender Schritt, um geschlechtsspezifische Tötungen angemessen zu bestrafen und den Opfern sowie ihren Familien Gerechtigkeit zu verschaffen.

Gesetze gegen Femizide: Lateinamerika als Vorbild?

Auf den ersten Blick kann jedoch der Eindruck entstehen, die Einführung eines solchen Mordmerkmals führe in der Praxis keine tatsächlichen Änderungen herbei. Es gibt Beispiele aus Lateinamerika, wo ähnliche Gesetze zwar eingeführt wurden, jedoch aufgrund von Vorurteilen und dem mangelndem Verständnis der Rechtsanwender:innen nicht konsequent angewendet werden. In vielen lateinamerikanischen Staaten wird daher weiterhin auf allgemeine Tötungstatbestände zurückgegriffen, was die erhoffte Wirkung der neuen Gesetze abschwächt. Zudem hat der Erlass solcher Gesetze bislang nicht zu einem umfassenden strukturellen Wandel in den lateinamerikanischen Gesellschaften geführt. Es bestehen weiterhin tief verwurzelte patriarchale Normen, die Femizide fördern (hierzu: Streuer, Feminizid, S. 187 ff.).

Das lässt jedoch die symbolische Dimension eines solchen Mordmerkmals außer Acht. Die Einführung kann den Beginn eines größeren gesellschaftlichen Wandels markieren. Zentral hierbei ist insbesondere die erhöhte Sichtbarkeit von Femiziden in Deutschland. Die Einführung eines eigenen Mordmerkmals würde nicht nur die gesellschaftliche Wahrnehmung geschlechtsspezifischer Gewalt schärfen, sondern auch die Berichterstattung und die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten. Eine Gesetzesänderung würde ein starkes Signal an die Gesellschaft dahingehend senden, dass Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts ein besonders schwerwiegendes Verbrechen ist und als solches behandelt werden muss.

Schärfere Gesetze gegen Femizide als erster Schritt des gesellschaftlichen Wandels

In Lateinamerika wurde das gesellschaftliche Bewusstsein für Femizide durch Bewegungen wie NiUnaMenos vorangetrieben. Die Bewegung half, die Einführung von Femizid-Gesetzen auf den Weg zu bringen und dadurch Gewalt gegen Frauen als gesamtgesellschaftliches Problem in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Auch wenn in Lateinamerika der Wandel nur langsam vonstattengeht, zeigt sich, dass mit den Gesetzen der erste Schritt getan wurde, um strukturelle Ungleichheiten anzugehen. Darüber hinaus werden die Prozesse durch Bildungsmaßnahmen, Schulungen und öffentliche Kampagnen unterstützt.

Solche wären in Deutschland ebenfalls notwendig, um die Einführung eines neuen Mordmerkmals zu begleiten. So wurden z.B. in Guatemala nach der Häufung von Femiziden Anfang der 2000er neben dem Gesetz gegen Femizide unter anderem eine Koordinierungsstelle für die Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Frauen sowie ein nationaler Aktionsplan zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt in der Familie und Gewalt gegen Frauen eingeführt (IACtHR, Véliz Franco v. Guatemala, Rn. 263).

Darüber hinaus bestünde bei der Einführung des Merkmals der geschlechtsspezifischen Motive auch nicht die Schwierigkeit, den subjektiven Tatgrund, also das explizit frauenfeindliche Motiv des Täters oder der Täterin, eindeutig zu beweisen. Im Strafrecht sind nicht zwingend absolute Beweise für jeden Tatbestand erforderlich. Vielmehr könnte es genügen, den gesamtgesellschaftlichen Kontext von struktureller Ungleichheit und geschlechtsspezifischer Gewalt mit spezifischen Indizien des Einzelfalls – wie Hinweise auf vorangegangene Bedrohungen, Gewaltakte oder eine Vergewaltigung – zu verknüpfen. Dadurch würde der Zusammenhang zwischen der Tat und der strukturellen Gewalt gegen Frauen als ausreichender Hinweis auf ein geschlechtsspezifisches Motiv gewertet werden können, ohne dass ein direkter Nachweis des Motivs der Tötung notwendig wäre. Dieses Vorgehen nutzte bspw. der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IACtHR) im Fall Véliz Franco v. Guatemala (Rn. 178 f., 186 f.).

Fazit

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Einführung eines eigenen Mordmerkmals für geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen eine notwendige und sinnvolle Maßnahme wäre, um diese in Deutschland gezielter zu bekämpfen. Die vorhandenen Mordmerkmale stoßen in diesen Fällen an ihre Grenzen. Ein Mordmerkmal mit der diskutierten Formulierung könnte sicherstellen, dass Femizide angemessen erfasst und bestraft werden.

Die Erfahrungen aus Lateinamerika lassen erkennen, dass derartige rechtliche Reformen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung struktureller Gewalt spielen können. Sie schaffen den notwendigen Rahmen, um geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu adressieren und bilden die Grundlage für einen langfristigen gesellschaftlichen Wandel.

Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.deCC BY-SA 4.0. Überschriften ergänzt durch Volksverpetzer. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite.

Artikelbild: Wikimedia Commons

Zur Quelle wechseln

https://www.bachhausen.de/so-koennten-femizide-konsequent-als-morde-verfolgt-werden/

#femizide #konnten #konsequent #morde #verfolgt #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-04-08

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Pressefreiheit in ChinaSchikaniert, bedroht und mit Drohnen verfolgt

Die Spielräume für Berichterstattung werden auch für die ausländische Presse in China immer enger. In einer Umfrage beklagen drei Viertel der Auslandskorrespondent:innen im Land Schikanen und Behinderungen ihrer Berichterstattung.


08.04.2024 um 17:59 Uhr
Markus Reuter – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Etwa die Hälfte der Auslandsreporter:innen berichtet, dass ihre Arbeit durch die Polizei eingeschränkt wurde. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die Arbeit für Journalist:innen wird in China auch nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie weiter beeinträchtigt. Das ergibt eine Umfrage unter 101 Auslandskorrespondent:innen (PDF), welche der Foreign Correspondents’ Club of China heute veröffentlicht hat. Der Verband gibt jährlich solche Berichte über die Medienfreiheit im Land heraus.

Mit 99 Prozent beklagten fast alle Befragten, dass die Pressefreiheit selten oder nie internationale Standards erreiche. Die Möglichkeiten der Berichterstattung erreichten nicht mehr das – auch damals niedrige – Niveau aus Vor-Corona-Zeiten.

Laut der Umfrage wurden vier von fünf Auslandsjournalist:innen während ihrer Arbeit behindert, belästigt oder gar Opfer von Gewalt. Dies ist insbesondere in „sensiblen Regionen“ wie Xinjiang der Fall, wo die uigurische Minderheit verfolgt wird. Dort wurden 85 Prozent der Befragten bei der Arbeit schikaniert.

In mindestens zwei anderen Fällen setzte die Polizei sogar Drohnen ein, um die Journalist:innen bei der Arbeit zu überwachen und zu stören. So berichtet ein namentlich nicht genannter Journalist eines europäischen Mediums:

Auf einer kürzlichen Reise in zwei verschiedene Provinzen, auf der wir den Zusammenhang zwischen Klimawandel und extremen Wetterereignissen recherchierten, wurden wir von mehreren Wagen mit zivilen Polizeibeamten verfolgt. Drohnen wurden losgeschickt, um uns zu verfolgen und zu beobachten, wenn wir aus unserem Fahrzeug stiegen um Interviews zu filmen/zu sammeln. Wenn wir uns zu Fuß zu einem bestimmten Ort bewegten, folgten uns die Drohnen.

Große Mehrheit geht von engmaschiger Überwachung aus

Etwa drei Viertel der Befragten gehen davon aus, dass der chinesische Staat ihre Telefone überwacht, und mehr als die Hälfte, dass die Redaktionsräume und Wohnungen verwanzt sind.

Die Arbeit der Presse wird aber auch auf anderem Wege erschwert: So berichten zahlreiche Redaktionen, dass China keine neuen Visa für Journalisten erteile und die Redaktionen deswegen unterbesetzt seien.

Neben solchen Methoden schüchtert der Staat auch Interviewpartner:innen ein. Laut der Umfrage hat etwa ein Drittel die Erfahrung gemacht, dass Interviews und Termine wegen Einschüchterungen in letzter Minute abgesagt wurden. Eingeschüchtert werden auch die chinesischen Mitarbeiter:innen der Auslandsredaktionen. Dass dies geschehe, berichtet knapp die Hälfte der Befragten.

Einengung der Berichterstattung

Die Journalist:innen, die nur noch eingeschränkt reisen und nicht mehr auswählen könnten, mit wem sie sprechen, seien nicht in der Lage, Themen zu vertiefen und ein nuanciertes Bild des Landes zu zeichnen, beklagt der Verband. „Das Ergebnis ist eine Berichterstattung über China, die weniger und weniger repräsentativ ist und sich mehr auf die Geopolitik und die bilateralen Beziehungen konzentriert als auf die Lebenserfahrungen des chinesischen Volkes“, so der Verband weiter.

Nicht Eingang in die Befragung hat das kürzlich beschlossene „Sicherheitsgesetz“ in Hongkong gefunden, das die Grundrechte der Bewohner:innen und der Presse weiter beschneidet. Schon zuvor hatte China wiederholt regierungskritische Medien in der britischen Ex-Kolonie kaltgestellt. Insgesamt ist ein klarer Trend zu mehr Repression zu beobachten: Zuletzt hatte Staats- und Parteichef Xi Jinping seine Macht in der Einparteiendiktatur China noch weiter ausgebaut.

Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Markus Reuter

https://www.bachhausen.de/pressefreiheit-in-china-schikaniert-bedroht-und-mit-drohnen-verfolgt/

#bedroht #china #drohnen #pressefreiheit #schikaniert #verfolgt

Pressefreiheit in China: Schikaniert, bedroht und mit Drohnen verfolgt
Dorothea Zwölfer (sie)d_zwoelfer@federation.network
2024-01-23

Am 23. Januar 2024 starteten #Human #Rights #Watch, Social Media Exchange (SMEX), INSM Foundation for Digital Rights, Helem und Damj Association die Kampagne „Secure Our Socials“, mit der sie den #Meta-Konzern (#Facebook, #Instagram) zu mehr Transparenz und verantwortungsvollem Handeln auffordern. Konkret geht es darum, #Lesben, #Schwule, #Bisexuelle und #Transgender-Personen (#LGBT) in der Region des #Nahen #Ostens und #Nordafrikas (#MENA-Region) vor digitalem #Targeting durch staatliche Akteure und Privatpersonen auf den Plattformen von Meta zu schützen.
Im Februar 2023 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht über das digitale Targeting von LGBT-Personen in #Ägypten, #Irak, #Jordanien, #Libanon und #Tunesien und dessen Folgen in der realen Welt. Der Bericht beschreibt detailliert, wie #Regierungsbeamte in der gesamten MENA-Region LGBT-Personen aufgrund ihrer #Online-Aktivitäten in sozialen Medien, auch auf Plattformen von Meta, ins Visier nehmen. #Sicherheitskräfte haben LGBT-Personen in sozialen Medien und auf Dating-Plattformen aufgespürt, sie online #erpresst, #belästigt und #gedoxxt, #geoutet und sie zudem auf Grundlage von unrechtmäßig erlangten digitalen Fotos, Chats und ähnlichen Informationen #strafrechtlich #verfolgt. Betroffene von Belästigung im Internet, meist in #öffentlichen Posts auf #Facebook und #Instagram, mussten mit weitreichenden Folgen in der realen Welt rechnen, die ihr Leben oft stark beeinträchtigten. [...]<< https://www.hrw.org/de/news/2024/01/23/fragen-und-antworten-facebook-instagram-und-das-digitale-targeting-von-lgbt
#LGBT #Menschenrechte

Dorothea Zwölfer (sie)d_zwoelfer@federation.network
2024-01-13

klingt nach einem wichtigen Film zu #LGBT Fragen: >>Neben dem "Die Mitte der Welt"-Star sind auch die Aktivistinnen Julia Monro und Kerstin Thost von der Partie. Allerdings kommentieren sie die Geschehnisse nicht nur, vielmehr begeben sie sich auf #Spurensuche in Archiven und sprechen mit verschiedenen Historiker*innen. Die #Doku drängt die #Protagonist*innen in keine #Opferrolle
Alle drei übernehmen für jeweils eine*n der Protagonist*innen eine "
#Patenschaft", um über deren #Schicksale aufzuklären. Hier wären zum einen Elli Smula, die als #lesbische Frau verfolgt wurde, und zum anderen #Liddy #Bacroff, die als "#Transvestit" von den Behörden schikaniert wurde, sowie Rudolf Brazda, der wegen seiner #Homosexualität im #KZ #Buchenwald #inhaftiert wurde.
Über 50.000 queere Menschen wurden damals nachweislich
#verfolgt, viele davon #unterdrückt, #eingesperrt oder #ermordet. Doch so grausam die #NS-Zeit für #LGBTI auch war, beweist die #Doku, dass manche es trotz widrigster Umstände geschafft haben, ihre #Identität auszuleben und sich in der NS-Zeit zu behaupten. [...] und auch die prominenten Gesichter und Aktivist*innen finden stets die richtigen Worte, äußern Kritik oder stellen berechtigte Fragen. Schließlich finden sich auf einigen der #Stolpersteinen beispielsweise #Deadnames von verstorbenen #trans Personen, was diese #denunziert.<< Quelle: https://www.queer.de/detail.php?article_id=48129
#Stolperstein #NS-Opfer #queer #LGBTI #Zeitgeschichte

Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-11

Tether kooperiert mit der Regierung von Georgien: Welche Ziele verfolgt das Unternehmen? - Tether, das Unternehmen hinter dem führenden Stablecoin USDT, hat eine Absichtserklärung mit der Regierung von Georgien unterzeichnet. Diese Zusammena...
krypto-news.at/krypto-news/tet

2023-06-02

Vielleicht verfolgt die #Obrigkeit #Nazis deshalb nicht konsequent, weil die Obrigkeit weiß, dass Nazis nicht konsequent #verfolgt werden würden, wenn diese der durchgreifenden Obrigkeit #gefährlich werden würde. Immerhin können Nazis morden, ohne großartig von der Obrigkeit behelligt zu werden. 🤔​ Und dann wundert sich die Obrigkeit, dass Menschen, die schlicht und ergreifend lieb und freundlich zu anderen Menschen sein wollen, sich genötigt fühlen, Nazis zu bekämpfen (und damit auch ironischerweise die Obrigkeit zu schützen).
Katze -> Schwanz -> Katze -> ...

Jörg Preisendörferjpreisendoerfer
2023-01-08

@anneroth

(1/2)

Die pauschale Aufforderung an Menschen, die auf angewiesen sind, sie sollen in tarifwirksame |en eintreten & damit unausgesprochen auch in diejenigen, die diese Menschen nicht nur vor 20 Jahren an die |e & |e der ausgeliefert haben, sonden bis heute auch die |innen mehr schützen als die |en, ist , & bis in die Knochen .

🌺

🏷️

Kicker (inoffiziell)kicker@friendica.produnis.de
2022-11-09
Am 9. November 1938 brannten in Deutschland die Synagogen. Und auch im deutschen Fußball wurden Menschen vertrieben, verfolgt und ermordet. Unser Heft „Verlorene Helden“ widmet sich jüdischen Spielern, die dem Wahnsinn zum Opfer fielen. Hier geht es zum Download.
Verlorene Helden
#menschen #vertrieben #brannten #deutschland #fußball #verfolgt #09111938 #synagogen #deutschen #ermordet
💚 ((**Tiefenkultur**)) 💚kassiopeia_v7
2022-07-08
2021-09-22

Der #Andere als #allmächtiger, #unsichtbarer #Akteur, der den #Paranoiden #verfolgt;

Die #Implizite #Negation ist eine #Ursache für #Paranoia insofern, als dass die #Illusion der #Freiwilligkeit von #Verzicht iSv. #Selbstbestimmtheit als #kontingent #beobachtbar wird. Die #Kontingenz der #vormals als #eindeutig #angenommenen #Realität wird zur #Ursache für #Angst.

#freiwillig

Slavoj #Zizek - #Pandemie I, #Chronik einer #verlorenen #Zeit, S.101 ff.

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.04
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst