So viele offene Fragen: Knockout 51-Mitglied sagt vor Gericht aus
Belltower.News
Im April begann der aktuelle Prozess wegen Mitgliedschaft und UnterstĂŒtzung der Neonazi-Kampfsportgruppe âKnockout 51â vor dem Oberlandesgericht ThĂŒringen in Jena. (Quelle: Neonazi-Kampfsportgruppe âKnockout 51â beginnt vor dem Oberlandesgericht ThĂŒringen in Jena. )Seit April lĂ€uft in Jena der Prozess gegen Kevin N., Marvin W. und Patrick W., mutmaĂliche Mitglieder bzw. UnterstĂŒtzer der Neonazi-Kampfsportgruppe Knockout 51. Ihnen wird vorgeworfen, spĂ€testens ab April 2021 auch die Tötung politischer Gegner*innen zum Ziel gehabt zu haben, weshalb sie der Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden.
Es wird immer mit Spannung erwartet, wenn ein Angeklagter sich entscheidet, vor Gericht zu sprechen und sich den Fragen der Richter und der Anklage zu stellen. Die Aussage des Rechtsextremisten Kevin N. vor dem Oberlandesgericht Jena am 21. Juli fiel jedoch recht erwartbar aus. Deutlich interessanter war dagegen der Umgang der Richter und der anklagenden Generalbundesanwaltschaft (GBA) mit seinen Einlassungen.
âJugendsĂŒndenâ und âSelbstverteidigungâ
Kevin N. ist nicht der erste Angeklagte, der in den Prozessen gegen Knockout 51 selbst spricht, aber der erste, der es so ausfĂŒhrlich tut. Vor allem eine, ihn entlastende Botschaft wollte er wohl vermitteln: Der 26-JĂ€hrige wiederholte mehrmals, dass frĂŒhere gewaltvolle Taten und Aussagen auf eine jugendliche Unreife zurĂŒckzufĂŒhren seien und er heute Gewalt ablehnen wĂŒrde. Gleichzeitig seien diese âJugendstrafsĂŒndenâ erst in Reaktion auf vermeintliche Angriffe durch âLinksextremeâ entstanden.
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Angriffe dieser Art waren das zweite Thema, das sich durch die Aussage des Angeklagten zog. Der Zusammenzug mit Gleichgesinnten, die âKiez-Streifenâ, die Bewaffnung mit Messern, die Beschaffung von Waffen, besondere Kampfsporttrainings zum Umgang in GruppenkĂ€mpfen â all das hĂ€tte allein dem Selbstschutz gedient, so Kevin N.
Diese Kombination aus âJugendsĂŒndenâ und âSelbstverteidigungâ spiegelt auch die bisherige Argumentationslinie der Verteidiger wider. Die GBA wirft den Angeklagten hingegen vor, dass sie das Notwehrrecht bewusst ausreizen wollten, um tödliche Gewalt straffrei ausĂŒben zu können.
Inspiration Martin Sellner
BezĂŒglich seiner politischen Einstellung bezeichnete Kevin N. sich als Rechten, der sein Volk bewahren wolle und gegen illegale Migration sei. Den Begriff des Nazis bzw. National-Sozialisten lehne er ab. Aus aktionistischer Perspektive befĂŒrworte er einen âgewaltfreien Widerstandâ, den er als âgreenpeace-artigâ beschreibt. Dazu hĂ€tte ihn vor allem die rechtsextreme IdentitĂ€re Bewegung (IB) und insbesondere deren fĂŒhrender Kopf Martin Sellner inspiriert, sagt Kevin N. Im Gegensatz zu Greenpeace setzte sich die IB allerdings nicht in Boote, um gegen Gasbohrungen oder Meeresverschmutzung zu protestieren, sondern um FlĂŒchtlingsboote im Mittelmeer zu blockieren.
Nach seinem Umzug nach Erfurt 2020 hĂ€tte Kevin N. sich in der IB-nahen Gruppe Kontrakultur Erfurt organisiert und seitdem immer weniger von Knockout 51 mitbekommen. Die Eisenacher Gruppe beschrieb er als reine Sportgruppe, in der politische wie auch âapolitischeâ Menschen trainiert hĂ€tten. Fragen zu internen Strukturen, die auf einzelne Anklagepunkte abzielten, beantwortete er meist ausweichend, wĂŒsste vieles nicht oder wĂŒrde sich nicht mehr erinnern.
Offene Fragen
Viel mehr erfĂ€hrt die Ăffentlichkeit an diesem 15. Verhandlungstag nicht ĂŒber die politische Ideologie und die damit verbundenen Ziele des Angeklagten. Das liegt auch daran, dass er schlicht nicht weiter dazu befragt wurde.
So wĂ€re es interessant gewesen, zu hören, welche ĂŒbergeordneten politischen Ziele Kevin N. mit seiner Organisierung verfolgt und was oder wem er beim âgewaltfreien Widerstandâ widerstehen will. Was bedeutet es fĂŒr ihn konkret, wenn er sagt, er wolle seine âVolksgruppe schĂŒtzen und bewahrenâ?
Ebensowenig wurde der Angeklagte von Richtern oder GBA nach FundstĂŒcken aus den Hausdurchsuchungen gefragt und in welchem Zusammenhang diese mit seiner Ablehnung von Gewalt stĂŒnden: Bei Kevin N. wurden unter anderem eine Ausgabe von Hitlers âMein Kampfâ, Plakate mit der Aufschrift Plakate âNazi Kiez! Wir dulden keine Zecken, Demokraten und Drogendealerâ und ein T-Shirt mit der antisemitischen Aufschrift âJuden-JĂ€germeisterâ im Stile des Logos der Schnapsmarke gefunden.
Gewaltfrei in der Fremdenlegion
Generell schwankte die Befragung durch die Richter zwischen entspanntem Plauderton und Desinteresse. Kritisch nachgehakt wurde selten, stellenweise wurde gelacht. Auf Unklarheiten oder WidersprĂŒchlichkeiten in der Aussage von Kevin N. wurde kaum reagiert. So liegen Aufnahmen vor, in denen sich andere Mitglieder von Knockout 51 darĂŒber beschweren, dass einige der Trainierenden nicht politisch genug eingestellt wĂ€ren und man politischen Nachwuchs stĂ€rker aufbauen wolle. Nahegelegen hĂ€tte allein die Frage, warum Kevin N. dies anders dargestellt hatte.
Ebenfalls interessant wĂ€re die Frage gewesen, wie andere Mitglieder von Knockout 51 auf seine Entwicklung hin zum âgewaltfreien Widerstandâ reagiert haben. Gab es dazu Auseinandersetzungen? Warum wurde auch nicht nachgefragt, als Kevin N. erzĂ€hlte, er hĂ€tte mit dem im ersten Prozess angeklagten Leon R. darĂŒber sinniert, wie es wĂ€re, in der Fremdenlegion in der Ukraine zu kĂ€mpfen â und wie das mit seiner Ablehnung von Gewalt zusammenpasse?
Gegen Ende der Anhörung sagt Kevin N. in Bezug auf die Teilnahme an Konzerten der rechten Szene im Flieder Volkshaus, der Parteizentrale der âHeimatâ (ehemals NPD) in Eisenach: âWenn es ein Linker gut angestellt hĂ€tte, hĂ€tte er auch dahin gehen können.â Aus Sicht der Richter sollte sich die Frage aufdrĂ€ngen: Was meint er mit âgut angestelltâ? Und was wĂ€re passiert, wenn die Konzertbesucher*innen ihn als Linken identifiziert hĂ€tten? Doch es kommt keine Nachfrage.
Gelegenheiten zur AufklÀrung wurden verpasst
Bei diesen Fragen wĂ€re es weniger darum gegangen, was genau Kevin N. geantwortet hĂ€tte. Sicher hĂ€tte er sich nicht selbst belastet oder detailliertere Einblicke in die internen Strukturen von Knockout 51 gewĂ€hrt. Doch entsprechende Nachfragen hĂ€tten gegenĂŒber den Verfahrensbeteiligten und der Ăffentlichkeit ZusammenhĂ€nge herstellen und WidersprĂŒche aufzeigen können.
Anders war zumindest die Stimmung in der Befragung durch die Vertreter der GBA. Diese stellten sehr viel direktere Fragen, wirkten genervt von ausweichenden Antworten und lieĂen sich an keiner Stelle zu einem Lachen hinreiĂen. Sie konfrontierten den Angeklagten zudem mit Aussagen zum Beispiel aus einer Chatgruppe namens âShitpostingâ, in der sich auch andere Knockout 51-Mitglieder befanden: Diese beinhalteten Gewaltfantasien und Hinweise auf eine mögliche Ausreizung des Notwehrparagrafen. Kevin N. sagt, wie so oft an diesem Tag, dass dies nur âGequatscheâ gewesen sei und sowas ja ânie passiertâ wĂ€re. Die Vertreter der GBA reagierten sichtlich entrĂŒstet und entgegneten, dass nicht âalles nur SpaĂâ gewesen sein könne, wenn âentsprechende GegenstĂ€ndeâ bei den Angeklagten gefunden wurden, mit denen genau solche Taten verĂŒbt werden könnten.
Es bleibt abzuwarten, ob Richter und GBA, ausgehend von den heutigen Aussagen des Angeklagten, im weiteren Verlauf der Verhandlung die Möglichkeit nutzen, an der ein oder anderen Stelle stĂ€rker nachzuhaken. Kevin N. hat ausgesagt, dass er Nachfragen im Zuge der Beweisaufnahme beantworten wĂŒrde. Die anderen beiden Angeklagten hatten bislang nicht die Intention bekundet, vor Gericht aussagen zu wollen. Verhandlungstermine sind noch bis Dezember anberaumt.
Eine ausfĂŒhrliche Prozessdokumentation der einzelnen Verhandlungstage ist auf prozessdoku-thueringen.de nachzulesen.
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