watson: Chappell Roan wird für harte Kinder-Aussage abgestraft
Chappell Roan wird weltweit als Pop-Künstlerin gefeiert und gilt als queere Ikone. Nun sorgt sie mit ihren Aussagen zu möglichem Nachwuchs für Aufsehen.watson: Chappell Roan wird für harte Kinder-Aussage abgestraft
Chappell Roan wird weltweit als Pop-Künstlerin gefeiert und gilt als queere Ikone. Nun sorgt sie mit ihren Aussagen zu möglichem Nachwuchs für Aufsehen.Das "Jobcenter" Chemnitz möchte gerne bei einem 11jährigen pfänden.
"Ein an den Minderjährigen adressierter Brief kündigt die Vollstreckung an: “Als Vollziehungsbeamter darf ich auch ohne Ihre Anwesenheit und Einwilligung (oder die eines erwachsenen Mitbewohners oder Bevollmächtigten) Ihr Besitztum durchsuchen.”"
#Ermessensfehlgebrauch #Willkürverbot
#Dienstaufsicht #Beschwerde : unzumutbare #Härte , rechtswidrige Androhung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-will-bei-11-jaehrigem-kind-pfaenden
Sekundäre Härte - Zum Zusammenhang von Sensibilität, Weichheit, Klarheit und Arschlöchrigkeit
https://www.youtube.com/watch?v=P_tYDGGguZY
#Evolution #Gesellschaft #Bedürftigkeit #Hochsensibel #Empfindlich #Anthropologie #Weichheit #Härte #Familien #Familienähnlichkeit #Narrowness #Manipulierbarkeit #SozialeDynamiken #Gruppendruck #Unabhängigkeit #Resilienz #Abwehr #Bedürfnisse #Bedürfnisorientierung #Angebundenheit #sensibel #Schärfe #Drama #Empathie #Skepsis #Zweifel #SoMachtManDas #Konventionen #Unkonventionell
„Kanada, 2005. Mit dem Ziel, ihr Studiendarlehen abzubezahlen, macht sich die junge Historikerin Katie aus Nova Scotia auf ins vom Ölrausch beseelten Alberta. […]“ (Umschlagtext)
Ui, endlich mal wieder ein dicker Comic auf dem Stapel. 😉
[…]
Mehr: https://tinyurl.com/2hbkryav
(Übersetzung: Jan Dinter)
#lesewinter #comic #katebeaton #reprodukt #zwerchfell #kanada #ölsande #ausbeutung #härte #rau #graphicnovel #lesen #leselust #leseratte #bücher #literatur #indiebook #yesyoucomican
#TeamRobert findet wie immer die richtigen Worte in ihrer Email von heute Abend, "Zu den furchtbaren Nachrichten aus #München":
»Der #Täter, ein afghanischer Staatsangehöriger, muss mit aller #Härte des #Rechtsstaats zur #Rechenschaft gezogen werden.
Die Tat zeigt erneut, wie notwendig eine umfassende Sicherheitsoffensive ist, die die bekannten Defizite schließt. […]
Was jetzt wichtig ist: Eine #Instrumentalisierung der Tat schafft nicht mehr, sondern weniger Sicherheit und gefährdet den Zusammenhalt in unserem Land. Wir wollen Sicherheit für alle #Menschen in diesem Land gewährleisten.
Lasst uns gemeinsam für ein sicheres und starkes Miteinander eintreten!«
Es ist super, dass Robert kein Wort über den gerade noch verhinderten Anschlag auf eine Asylunterkunft in #Senftenberg verliert, und schon gar nicht über alle Härte des Gesetzes für den Täter. 👍
Lasst uns mit Robert also gemeinsam für ein rassistisches Miteinander eintreten.
Gegen den autoritären Ordnungsstaat: Die volle Härte der Zivilgesellschaft
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Gegen den autoritären Ordnungsstaat: Die volle Härte der Zivilgesellschaft
„Law and Order“-Politik bietet nicht mehr als Scheinlösungen. Und sie ist brandgefährlich, weil sie die Grund- und Freiheitsrechte aller schleift. Wir halten dagegen. Und wir geben der Zivilgesellschaft eine Stimme. Das aber geht nur mit deiner Unterstützung.
Bevor politische Debatten ans Eingemachte gehen können, ertönt oftmals der Ruf nach Law and Order. „Mit der vollen Härte des Rechtsstaats“ werde man das Problem angehen. Das ist Symbolpolitik vom Feinsten. Denn die markige Forderung ist so inhaltsleer wie gefährlich.
Inhaltsleer ist sie, weil sie Scheinlösungen für gesellschaftliche Probleme liefert. Exemplarisch zeigt dies die jüngste Debatte um das „Sicherheitspaket“ der Ampel-Regierung. Es verschärft das Waffenrecht und ermöglicht so verdachtsunabhängige Durchsuchungen in bestimmten Zonen. Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen das Internet per Foto nach Personen im öffentlichen Internet absuchen. (Auch wenn das erstmal am Bundesrat gescheitert ist, weil es einigen Ländern nicht weit genug ging). Und Asylsuchende werden teils Sozialleistungen gestrichen, sobald ihre Abschiebung angeordnet wurde.
Keine dieser Maßnahmen verhindert, dass Menschen andere Menschen mit Messern angreifen. Mit dieser Rechtfertigung hat die Ampel ihr „Sicherheitspaket“ aber nach dem Messerangriff von Solingen durch den Bundestag gedrückt. Weil Wahlen anstehen, weil Rechtsradikale den kurzen politischen Prozess herbeischreien und weil wirklich wirksame Maßnahmen nun mal kompliziert und langwierig wären.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das „Sicherheitspaket“ umfassend und einhellig. Sie sehen darin ein „gefährliches Überwachungsvorhaben“, das die Grund- und Freiheitsrechte massiv beschneidet. Weil es der Polizei willkürliche Kontrollen und Durchsuchungen erlaubt. Weil Sicherheitsbehörden biometrische Superdatenbanken anlegen dürften. Weil es zu Wohnungslosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden führt.
Und genau darin liegt die große Gefahr der Law-and-Order-Politik. Denn das Rechtsstaatsprinzip zeichnet sich dadurch aus, dass staatliche Gewalt an Grund- und Menschenrechte gebunden ist. Sie sind der Mindeststandard in einer Demokratie. Der autoritäre Ordnungsstaat aber schleift die Grund- und Menschenrechte. Er höhlt den Rechtsstaat aus und gefährdet die Demokratie.
Uns fehlen noch 250.000 Euro – spende jetzt!
Wir entlarven die autoritären Scheinlösungen. Und im Kampf für Grund- und Freiheitsrechte geben wir der Zivilgesellschaft eine Stimme. Sie ist es, die mit Sachverstand und Durchblick die Maßnahmen kritisiert und wirksame gesellschaftliche Lösungen erarbeitet – als Gesprächspartner in den Medien, als Sachverständige in Bundestagsanhörungen und als Sprecherin auf Demonstrationen. Und die bei alledem nicht den Humor verliert.
Damit die Zivilgesellschaft weiterhin Gehör findet, braucht es deine Spende. Aktuell fehlen uns noch rund 250.000 Euro, damit wir unsere Arbeit im kommenden Jahr wie gewohnt fortsetzen können.
Unterstütze uns jetzt mit einer einmaligen Spende – oder noch besser: mit einem Dauerauftrag, damit wir langfristig planen können. Schon kleine Beträge ab 5 Euro helfen uns!
Spende jetzt – gegen Law and Order und für „die volle Härte der Zivilgesellschaft“.
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Author: netzpolitik.org
#autoritaren #gegen #harte #ordnungsstaat #volle #zivilgesellschaft
But will there be #harte stopping performances...
Mickey Joe Harte latest for Dancing with the Stars
"Weil aber innerhalb kapitalistischer Verhältnisse die #Krisenursachen nicht bewältigt werden könnten, werde der #Staat besessen davon, #Härte zu zeigen"
A.
Noch mehr #Härte für Geflüchtete
Kabinett beschließt Entwürfe für Umsetzung von EU-#Asylreform
Von Frederik #Eikmanns
Bei der Umsetzung der Europäischen Asylreform plant die deutsche Bundesregierung einen harten Kurs. Das Kabinett beschloss am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe, der weit über das hinausgehen, was das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (#GEAS) verlangt.
https://www.taz.de/!6044282
Wer ist hier gefährdet?
#Bundesregierung und #Opposition setzen in der #Asylpolitik auf #Härte. Die Sicherheit von Schutzsuchenden gerät dabei völlig aus dem Blick. Ein Besuch bei zwei Verletzten
Aus Jena Joscha #Frahm
https://www.taz.de/!6041119
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Anhörung im Innenausschuss: Harte Kritik am Überwachungspaket
Im Innenausschuss des Bundestages ging es heute um das „Sicherheitspaket“. Kirchen, Menschenrechtsverbände und die Beauftragte für den Datenschutz kritisieren die Maßnahmen als unverhältnismäßig und rechtswidrig. Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick.
Die Bundesregierung macht Tempo, der Bundestag macht mit. Mit bemerkenswerter Geschwindigkeit geht derzeit ein Bündel von Maßnahmen durch das Parlament, das vor allem die Lage von Geflüchteten verschärft. Zwischen der ersten Lesung der Gesetze am 12. September und der Anhörung im Innenausschuss heute liegen gerade mal elf Tage.
Trotzdem ist die Liste der Fachleute und Verbände, die sich zu Wort melden, lang. Mehr als 20 Stellungnahmen sind eingegangen zu den beiden Gesetzespaketen, eines „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ und ein weiteres „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (PDF). Pro Asyl und die Sozialverbände, die Polizeigewerkschaften und die Kirchen – sie haben trotz dieser Hau-Ruck-Aktion und der kurzen Bearbeitungszeit die Vorhaben kommentiert.
„Jede dieser Neuerungen hätte eine eigene Anhörung verdient“, sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die als eine der ersten in der Anhörung zu Wort kam. Und es stimmt: Im so genannten Sicherheitspaket, mit dem die Bundesregierung auf den Terrroranschlag von Solingen reagiert, sind derart viele neue Befugnisse für Asyl- und Sicherheitsbehörden vorgesehen, dass sie alle zusammen in diesem Tempo kaum abzuhandeln sind.
Die Bundesregierung will staatliche Leistungen für bestimmte Asylsuchende streichen, die über ein anderes EU-Land eingereist sind. Sie weitet den Katalog der Abschiebegründe nochmals aus. In Waffenverbotszonen sollen Menschen ohne Anlass angehalten und durchsucht werden können. Polizeibehörden sollen per biometrischer Gesichtserkennung nach Personen im Netz fahnden dürfen. Ein Szenario, wie man es von Gesichtersuchmaschinen wie Clearview kennt – inklusive zweifelhafter Datenschutzkonformität.
Streichung der Sozialleistungen führt zu Obdachlosigkeit und Verelendung
Den Verbänden und Fachleuten blieb bei diesem Tempo schlicht nichts anderes übrig, als sich auf einzelne, besonders gravierende Punkte zu beschränken. Für Pro Asyl ist das der Plan, die Sozialleistungen für manche „Dublin-Fälle“ zu streichen. Das sind Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind. Hat der entsprechende Staat zugestimmt, dass die Person dahin überstellt wird, soll sie künftig nur noch zwei Wochen lang Grundleistungen wie Nahrung und Unterkunft in Deutschland bekommen.
„Würde der Gesetzeswortlaut tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden, dann würde dies zu einer bis heute in Deutschland unbekannten Obdachlosigkeit von schutzsuchenden Menschen führen“, warnt Pro Asyl. Der Verband verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Existenzminimum gilt demnach für alle Menschen, „auch für geflüchtete“.
Auch Sarah Lincoln stellt den Plänen ein vernichtendes Zeugnis aus: Der Entwurf gründe auf einer Fehlannahme, kritisiert sie. Er geht davon aus, dass es für Dublin-Geflüchtete einfach möglich sei, das Land zu verlassen. Diese dürften laut der geltenden Regeln aber gar nicht freiwillig ausreisen. Sie müssten von Behörden abgeschoben werden – was allerdings länger dauert. In der Wartezeit auf ihre Abschiebung bedeute das für tausende Menschen Obdachlosigkeit und Verelendung. „Ohne Geld, Nahrung oder medizinische Hilfe bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als in Grünanlagen oder unter Brücken zu campieren und zu betteln.“
Auch der Paritätische Gesamtverband formuliert scharf: „Der Ausschluss von sogenannten ‚Dublin-Fällen‘ von jeglichen Leistungen nimmt die Obdachlosigkeit und Verelendung potentiell Tausender Menschen zur Erreichung migrationspolitischer Ziele in Kauf.“
Rechtsextreme Kräfte sind auf dem Vormarsch.
Wir halten mit unserer Arbeit dagegen.
Jetzt spendenSo will die Bundesregierung Asyl- und Polizeigesetze verschärfen
Biometriepläne verstoßen gegen KI-Verordnung
Geplant ist ebenfalls, dass das Bundeskriminalamt Befugnisse zur biometrischen Überwachung im Internet bekommt. Mit Stimmproben und Fotos aus den eigenen Datenbanken soll sie künftig auch auf Social Media rückwirkend nach Personen suchen und diese identifizieren dürfen. So sollen etwa Terrorverdächtige in IS-Videos ausfindig gemacht werden, hieß es dazu von der Ampel.
Diese Begehrlichkeiten aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD) sind nicht neu. Bis zum Anschlag von Solingen sind sie aber noch am Widerstand von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gescheitert. Unter dem Druck, der nach Solingen auf der Ampel lastete, hat auch Buschmann schließlich zugestimmt.
Das ist ein Bruch der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, erinnert die Organisation AlgorithmWatch in ihrer Stellungnahme. Damals sagte die Ampel noch, „das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet“ sei zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber nicht nur ein Bruch selbst gemachter Versprechen, sondern auch des EU-Rechts. Die erst vor kurzem Verabschiedete KI-Verordnung verbiete es, Gesichtsbilder aus dem Internet zu scrapen, um daraus eine Datenbank für Gesichtserkennung zu erstellen. Ab Februar 2025 sei das in Deutschland geltendes Recht – auch für Strafverfolgungsbehörden und Migrationsbehörden wie das BAMF, das ebenfalls per biometrischem Abgleich die Identität von Asylsuchenden feststellen soll.
„Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Befugnis zum nachträglichen biometrischen Überwachen sämtlicher öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet kann ohne den Einsatz dieser EU-weit verbotenen KI-Systeme nicht umgesetzt werden“, schreibt AlgorithmWatch. Die geplanten Einsatzzwecke – Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Identitätsfeststellung im Zuge von Asylverfahren – seien alle eindeutig von der Verordnung erfasst.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte wurde nicht gefragt
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert, dass ihr Haus „bei einer derart gewichtigen Gesetzesänderung“ nicht einmal gefragt wurde. Die Bundesregierung hatte ihre Formulierungshilfe in den Tagen nach dem Anschlag im Eiltempo erstellt, ohne Specht-Riemenschneider zu beteiligen. Diese kritisiert jetzt: Sowohl für eine effektive Polizeiarbeit als auch für die Wahrung der Grundrechte betroffener Personen sei es wichtig, dass für neue Gesetze eine gründliche Vorarbeit geleistet wird.
20 Euro für 20 Jahre
Für besonders problematisch hält Specht-Riemenschneider das Zusammenführen von Daten in Super-Datenbanken bei Bundeskriminalalt und Bundespolizei, den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie zulasten Dritter und die unzureichende Begrenzung auf schwere Straftaten. Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet, der mit den Gesetzesentwürfen eingeführt werden soll, ermögliche „erhebliche Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Personen“. Auch mutmaßliche Zeug*innen, Erziehungsberechtigte oder Betreuer*innen mutmaßlicher Gefährder*innen könnten von der biometrischen Erkennung erfasst werden.
„Es bestünde in der jetzigen Ausgestaltung der Norm bei einer videografierten Tatbegehung auf einem Volksfest die Möglichkeit, die biometrischen Daten einer Vielzahl möglicher unbeteiligter Besucher des Festes als Zeugen mit im Internet öffentlichen Daten automatisch abzugleichen, nur um diese als Zeugen zu identifizieren, ohne dass dies für die Ermittlungen von ausschlaggebender Bedeutung sein muss“, schreibt Specht-Riemenschneider in einer ihrer Stellungnahmen zum Gesetzespaket.
Biometrische Suche im Netz schon bei Sozialhilfebetrug
Auch sie kritisiert, der biometrische Abgleich sei nicht mit der KI-Verordnung zu vereinbaren. „Diese verbietet unter anderem die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern.“ Da die Polizeibehörden nach der KI-Verordnung keine eigene umfassende Datenbank zur Gesichtserkennung anlegen dürften, aber nach allgemeiner Ansicht auch nicht Kunden etablierter kommerzieller Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI werden sollten, müssten sie für jeden Abgleich von Gesichtsbildern den aktuellen Lichtbildbestand des Internets erheben. „Dies ist unter den heutigen technischen Gegebenheiten unrealistisch“, schreibt Specht-Riemenschneider.
Zudem seien die strafrechtlichen Voraussetzungen des biometrischen Abgleichs zu weit gefasst. Der jetzige Entwurf würde bedeuten, dass auch längerfristiger Sozialhilfebetrug oder regelmäßige Kleindealerei schon ausreichen würden, um eine biometrische Fahndung einzuleiten.
Specht-Riemenschneider vermisst auch eine klare Regelung, „dass die Daten, sofern sie nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen können, sofort zu löschen sind.“ Auch die Vorschriften zur automatisierten Datenanalyse seien viel zu weit gefasst. „Es besteht das Risiko, dass auf Grundlage dieser Norm eine umfassende Datensammlung im Sinne einer Super-Datenbank beim BKA aufgebaut wird.“ Jeder, der einen Wohnungseinbruch anzeigt, würde in dieser Datenbank erfasst.
Zudem handele es sich um Daten sehr unterschiedlicher Sensibilität, von bloßen Adressen über medizinische Gutachten bis hin zu Namen von Vergewaltigungsopfern und Angaben über Details solcher Taten. „Die Eingriffsintensität der mit dem vorliegenden Entwurf beabsichtigten Praktiken ist also maximal hoch und bedarf dringend der Einschränkung“, schreibt Specht-Riemenschneider.
Kritik aus allen Ecken
Kritik am Gesetz kam in den Stellungnahmen nicht nur von Menschenrechtsverbänden. So kritisiert der Deutsche Jagdverband die im Paket vorgesehenen Messerverbotszonen, welche die Tür für anlasslose Kontrollen auf der Straße öffnen. Es sei zu befürchten, dass „potentiell eine gewaltige Zahl an unbescholtenen Bürgern unter die neuen Verbote fällt, die gar nicht das Ziel der Regelungen sind“. Als Beispiel nennt der Verband ein Obstmesser im Kinderwagen oder ein Multitool als Fahrradwerkzeug.
Dass „Messer“ nicht genauer definiert ist, kritisiert auch die GFF. Doch schwerwiegender sieht die Menschenrechtsorganisation, dass die Messerverbote anlasslose Kontrollen ausweiten und der Polizei das Recht geben, Personaldokumente zu verlangen und Menschen zu durchsuchen – und das an sehr vielen möglichen Orten und nicht mehr nur in definierten Waffenverbotszonen. Die Kontrollen böten ein „hohes Stigmatisierungspotential“ so die GFF. Die Menschenrechtsorganisation fürchtet auch Kontrollen gegen „missliebige“ Versammlungen und ein Einfallstor für rassistische Kontrollen mittels so genanntem Racial Profiling.
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Author: Chris Köver
https://www.bachhausen.de/anhoerung-im-innenausschuss-harte-kritik-am-ueberwachungspaket/
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Vier Tage vor Weihnachten 2023 griffen die Ausländerbehörde und die Polizei in Schwerin durch. Die Beamten verschafften sich Zutritt in ein Einfamilienhaus am Stadtrand. Dort lebte seit ein paar Tagen eine sechsköpfige, aus Afghanistan stammende Familie – im Kirchenasyl. Trotzdem holten die Beamten die Familie laut Bericht der taz aus dem Kirchengebäude. Grund: Die oberste zuständige Stelle, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg, hatte die Abschiebung der beiden volljährigen Söhne der Familie angeordnet.
Ein Fall, wie es ihn über Jahre hinweg in Deutschland nicht gab – in jüngerer Vergangenheit aber häufiger. Vertreter der Kirchengemeinden im Land sind deshalb extrem besorgt. Sie vermuten, dahinter stehe der steigende politische Druck, Geflüchtete ohne Bleiberecht schneller abzuschieben. Damit schwinde die letzte Hoffnung für viele Schutzsuchende.
Nach dem Attentat im nordrhein-westfälischen Solingen, wo ein abgelehnter Asylbewerber, der eigentlich längst hätte abgeschoben werden sollen, drei Menschen erstach und weitere verletzte, hat diese Debatte noch einmal deutlich an Fahrt gewonnen (siehe hier: aktuelle Faktenchecks zum Thema Migration).
Die Bundesregierung reagierte schnell, indem sie eine Gesetzesverschärfung ankündigte. Diese soll über Leistungskürzungen dafür sorgen, dass abgelehnte Schutzsuchende, die kein Bleiberecht haben, tatsächlich das Land verlassen.
Zwar trat erst im Februar das letzte neue Gesetz in Kraft, das Abschiebungen erleichtern sollte, doch eine spürbare Änderung brachte es offenbar nicht: Auf Anfrage von CORRECTIV hatte das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen erklärt, die Zahl der tatsächlich abgeschobenen Ausreisepflichtigen sei um 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen – was faktisch aber bedeutet, dass immer noch rund 43.000 der Betroffenen im Land leben und nicht mehr rund 55.000 wie zuvor.
Bei den Kirchen befürchtet man: Nun könnte die Härte der Behörden auch jene treffen, die besonderen Schutz brauchen.
Gesellschaftliche Übereinkunft auf der Kippe
Um zu verstehen, welcher Konflikt sich zwischen Kirche und Staat zuspitzt, während man in der AfD immer offener von „Remigration“ spricht, muss man zunächst die Idee des Kirchenasyls erklären:
Das Kirchenasyl ist eine gesellschaftliche Übereinkunft zwischen den Spitzenverbänden der katholischen und evangelischen Kirchen auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite: Wenn Asylbewerber abgelehnt wurden und rechtlich gesehen abgeschoben werden müssten, können Kirchengemeinden ihnen dennoch Zuflucht gewähren – und zwar dann, wenn sie als „Härtefälle“ anerkannt werden. Getroffen wurde die Vereinbarung 2015, als außergewöhnlich viele Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan und Irak nach Deutschland kamen, der Platz knapp und die Not groß war.
Die Ausländerbehörden respektierten seither dieses Hoheitsgebiet der Kirchen. Zumindest bis vor kurzem.
Mehrere Kirchenasylexperten berichten CORRECTIV, dieser Pakt sei nun ins Wanken geraten. Während bis 2022 höchstens einmal pro Jahr Ausländerbehörden das Kirchenasyl brachen, kam dies im vergangenen Jahr deutschlandweit mindestens sieben Mal vor – zumindest laut einer Aufstellung, die die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche führt. Pastorin Dietlind Jochims ist deren Vorstandsvorsitzende und eine der Kirchenvertreterinnen im Land, die den besten Überblick über das Thema haben.
Zu Abschiebungen trotz kirchlichem Schutz kam es laut Medienberichten zum Beispiel zuletzt im niedersächsischen Bienenbüttel und im rheinland-pfälzischen Büchenbeuren.
„Die Zusicherung wird mit steigendem Druck aus der Politik brüchiger“
Sieben Fälle – das klingt auf den ersten Blick nach einer verschwindend geringen Zahl. Insgesamt gewährten Kirchengemeinden laut Bundesinnenministerium von Januar bis Juli dieses Jahres in 1.528 Fällen Kirchenasyl.
Ein anderer Kirchenasylvertreter, Jan Niklas Collet vom ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen, sagt: Die Dunkelziffer sei vermutlich höher. „Die Fälle, in denen trotz Kirchenasyls abgeschoben wird, werden nicht systematisch erfasst und längst nicht alle werden öffentlich bekannt. Das liegt auch daran, dass einigen Gemeinden der Schritt an die Öffentlichkeit nicht recht ist.“ Entweder, sagt Collet, weil die Gemeinde das Verhältnis zur Ausländerbehörde nicht weiter belasten wolle oder auch, weil sie eine breitere Öffentlichkeit vermeiden wollten.
In jenen Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, sei man sehr besorgt, sagt Pastorin Jochims: „Die Zusicherung, dass der Staat das Kirchenasyl akzeptiert, wird mit zunehmendem Abschiebedruck aus der Politik brüchiger.“ Experte Collet aus NRW sieht es ähnlich: „Der Druck aufs Kirchenasyl steigt.“
WAS IST KIRCHENASYL?
Eine Pfarrei oder Kirchengemeinde kann vorübergehend Geflüchtete aufnehmen, um deren Abschiebung zu verhindern. Das Kirchenasyl dient dazu, besonders gefährdete Personen vor dem Vollzug der Abschiebung zu bewahren, wenn diesen Gefahren für Leib und Leben drohen. Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Übereinkunft zwischen Kirchen und Staat.
Die Geschichte des Kirchenasyls geht bis in die Antike zurück, wo besonders schutzwürdige Personen Zuflucht unter dem Schutz der Heiligen in den Tempeln fanden. Auch im Alten Testament ist eine Form des „Heiligtumsasyls“ erwähnt.
In Deutschland gab es den ersten Fall 1983: In der Heilig-Kreuz-Gemeinde in Berlin-Kreuzberg fanden drei palästinensische Familien aus dem Libanon Zuflucht. Von Berlin aus verbreitete sich die Gruppe jener Kirchengemeinden, die auf diese Weise Schutz gewährten.
Härtere Abschieberegeln per Merkblatt
Die Fälle, in denen Ausländerbehörden zuletzt Geflüchtete aus dem Kirchenasyl holten, gehen offenbar auf eine Handlungsanweisung von oben zurück, also vom BAMF. Laut Interpretation der Kirchen begann der jetzige harte Abschiebekurs mit einem Merkblatt aus der Behörde.
Dieses Schreiben schickte das dem Bundesinnenministerium unterstehende BAMF im November 2022 an die Ausländerbehörden im ganzen Land. Es ist noch jetzt unter diesem Link abrufbar. Unter Punkt 5 steht dort sinngemäß: Lehne das BAMF das Gesuch einer Kirchengemeinde ab, Kirchenasyl gewähren zu dürfen, müssten die Schutzsuchenden das Asyl innerhalb von drei Tagen nach dieser Ablehnung verlassen. Daraus ergibt sich: Andernfalls werden sie von den Behörden abgeholt.
Auffällig ist, dass es im Dokument heißt: „Dies würde ansonsten Systemkritik (…) insgesamt bedeuten.“ Die Behörde begründet die Verschärfung also mit politischen Notwendigkeiten, die man dort offenbar schon zu diesem Zeitpunkt sah.
Für Pastorin Jochims liegt hierin ein Knackpunkt: „Das Merkblatt ist nicht Bestandteil der Verabredungen von 2015. Die jetzt aus ihm abgeleitete Verschärfung der Handhabung wurde mit den Kirchen weder verhandelt noch abgesprochen.“
Die offiziellen Regeln des BAMF, an die sich die Ausländerbehörden vor Ort halten müssen, lauten so: Will eine Kirchengemeinde Schutzsuchende aufnehmen, die eigentlich schon von den Behörden als abschiebepflichtig beschieden wurden, müssen sie zunächst ihr Gesuch an die Bundesbehörde schicken, einen sogenannten Härtefall-Antrag. Darin müssen sie begründen, worin konkret die Härte in diesem Fall besteht: Ist der oder die Schutzsuchende zum Beispiel schwer krank und kann nur in Deutschland behandelt werden?
Zurück ins Land, in dem der Erstantrag gestellt wurde
Fast alle Fälle von Kirchenasyl drehen sich um das sogenannte „Dublin-3-Abkommen“. Es besagt – hier vom UN-Flüchtlingsrat ausführlich erklärt – dass Schutzsuchende in Europa lediglich einmal einen Asylantrag stellen dürfen: in jenem Land, in dem sie zuerst ankamen. Bei den sieben Abschiebefällen aus dem Kirchenasyl seit dem vergangenen Sommer ging es nicht darum, die Schutzsuchenden in ihre Herkunftsländer zurückzufliegen, sondern in einen anderen EU-Staat.
Dieser Umstand ist der Grund, warum die zuständigen Behörden ihr härteres Durchgreifen als deutlich weniger dramatisch bezeichnen, als die Kirchen es sehen. CORRECTIV hat den für die Dublin-Verfahren zuständigen Abteilungsleiter im BAMF dazu befragt, Frank Schimmelpfennig. Er formuliert vorsichtig so: „Im Thema Kirchenasyl sind viele Emotionen drin, das muss man einfach akzeptieren.“
Zunächst, sagt Schimmelpfennig, sei es so: Das Kirchenasyl sei kein gesetzlich verbrieftes Recht der Kirchen, sondern Kulanz der Behörden – schließlich gehe es darum, dass Menschen, die rechtlich gesehen ausreisen müssten, vorübergehend doch bleiben dürften. Der Staat drücke also gewissermaßen ein Auge zu und erlaube den Kirchen, das Gesetz zu beugen.
Hier genau liege aber der Knackpunkt, findet Schimmelpfennig: „Ein Kirchenasyl muss immer die Ultima Ratio sein, eine absolute Ausnahme. Tatsächlich haben die Kirchen aber die Zahl der Fälle, in denen sie mit besonderer Härte argumentieren, in den letzten Jahren immer weiter erhöht.“ Der Behördenvertreter sagt also sinngemäß: Die Kirchen nutzten die Gutmütigkeit des Staates aus.
Das zeige die Statistik: Im ganzen vergangenen Jahr habe seine Abteilung rund 2.000 solcher Dublin-Fälle auf besondere Härte hin prüfen müssen. In diesem Jahr seien es schon jetzt deutlich über 2.000. „Und unsere Prüfungen zeigen, dass die allerwenigsten angeblichen Härtefälle, etwas über einem Prozent, wirklich als solche zu bewerten sind.“ Eine solche Härte bestehe aus Behördensicht etwa, wenn die Betroffenen wegen dauerhafter körperlicher Einschränkungen nicht ins EU-Land reisen könnten, in dem sie zunächst den Asylantrag gestellt haben. Oder, wenn ein spezielles humanitäres oder familiäres Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Zum Antragstellen gezwungen
Fragt man bei jenen Kirchengemeinden nach, die Kirchenasyl gewähren, wird allerdings klar: das BAMF blendet offenbar häufiger einen entscheidenden Punkt aus – und zwar den, dass auch die Abschiebung in EU-Staaten alles andere als sicher sein kann.
Viele Schutzsuchende haben auf ihrer ersten Station in Europa schreckliche Erfahrungen gemacht. Das schildert zum Beispiel Pfarrer Michael Ostholthoff, der die katholische Gemeinde St. Sixtus im nordrhein-westfälischen Haltern am See leitet. Seit 2020 teilt er seine Pfarrwohnung immer wieder mit Geflüchteten. Damals, erzählt er, sei ein einschneidendes Erlebnis der Auslöser gewesen. Ostholthoff kam gerade aus dem Gottesdienst, da stand eine junge Frau vor ihm, neben ihr ein afghanischer Mann. Sie erklärte, er sei unmittelbar von der Abschiebung bedroht. „Wir müssen dieses Wochenende eine Lösung finden“, sagte die junge Frau, „sonst ist es zu spät.“
Pastor Ostholthoff teilt seine Pfarrwohnung immer wieder mit Schutzsuchenden. Quelle: Gemeinde St. SixtusOstholthoff überlegte damals fieberhaft, wo er so schnell eine Unterkunft finden könne, erzählt er heute. Seine eigene Wohnung zu teilen, sei ihm als pragmatischste Lösung erschienen. Seither, sagt er, habe er sich von den Schutzsuchenden, die bei ihm unterkamen, erzählen lassen, was ihnen bei der Ankunft in Europa widerfuhr – dort, wo sie ihren Asylantrag stellen mussten.
„Das sind teilweise krasse Verletzungen von Menschenwürde und Menschenrecht, die ich vorher im Rechtsrahmen der Europäischen Union nicht für möglich gehalten hätte“, sagt der Pfarrer. „Dass Menschen gezwungen werden, durch körperliche Gewalt, ihren Fingerabdruck zu hinterlassen. Dass man mit bissigen Hunden eine Nacht lang in einem Käfig eingesperrt wird. Ich nehme es diesen Menschen absolut ab, wenn sie sagen: Wenn ich in dieses Land zurück soll, dann nehme ich mir eher das Leben.“
Vor allem Rumänien, Bulgarien und Litauen, sagt der Pfarrer, der mittlerweile zum Experten geworden ist, würden auch unter Menschenrechtsorganisationen als berüchtigt für ihren brutalen Umgang mit Geflüchteten gelten.
Ein eindrückliches Beispiel dafür schilderte eine im Mai erschienene TV-Dokumentation des ZDF. Darin erzählt der 23-jährige Mustaba Ali aus dem Irak seine Geschichte. Ali, damals im Kirchenasyl im Allgäu, berichtet, wie er auf seiner Flucht aus dem Irak zunächst nach Bulgarien gekommen sei. Dort habe ihn die Polizei festgenommen und ihn mit einem Holzstock verprügelt. Er sei von Hunden bedrängt worden, 28 Tage in eine überfüllte Gefängniszelle gesteckt und auch dort geschlagen worden.
Das EU-Recht besagt: Ali müsste wieder nach Bulgarien abgeschoben werden. Er ist, wie man im Behördendeutsch sagt, ein Dublin-3-Fall. Und zwar einer, für den rechtlich gesehen keine Härtefallregelung greift.
Eine Abteilung überprüft sich selbst
Kirchenvertreter Collet aus NRW sagt noch etwas, das für die Bewertung wichtig ist: Als BAMF und Kirchen 2015 die jetzige Übereinkunft trafen, habe die Behörde zunächst – zumindest in NRW – 93 Prozent aller Härtefall-Gesuche der Kirchen anerkannt, die das Netzwerk Kirchenasyl einbrachte.
Dann aber, im Mai 2016, wechselte innerhalb der Behörde die Zuständigkeit: Jetzt wurde für diese Prüfung jene Abteilung von Frank Schimmelpfennig verantwortlich, und damit jene Stelle, die schon eine erste Entscheidung über das Schicksal des jeweiligen Schutzsuchenden getroffen hatte. „Das ist so, als würde derjenige, der in einem Verein die Kasse führt, selbst die Kassenprüfung machen.“ Dass jemand seine eigene Entscheidung revidiere, sei unwahrscheinlich. Das Ergebnis: Zuletzt sei in seinem Zuständigkeitsbereich kein einziger Härtefall vom BAMF akzeptiert worden.
So heikel, dass öffentlich bekannte Zahlen geheim gehalten werden sollen
Im politisch verantwortlichen Bundesinnenministerium unter Ministerin Nancy Faeser (SPD) hält man die Frage, ob es stimmt, dass der Staat das Kirchenasyl nicht mehr wie bisher akzeptiert, offenbar für sehr heikel. So sehr, dass man dazu auf Anfrage von CORRECTIV rein gar nichts sagen möchte – weder zum Zitieren noch für den Hinterkopf.
Ein BMI-Sprecher schreibt lediglich, nach mehrmaliger Nachfrage der Redaktion: Man könne „unter Drei“ (Journalistensprache für „Von mir haben Sie das aber nicht“) sagen, die Kirchenasyl-Zahlen hätten sich seit dem Jahr 2021 verdreifacht.
Tatsächlich stimmt das grob, auch wenn sich die Geheimniskrämerei nicht ganz nachvollziehen lässt. Denn auf Anfrage der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat das BAMF die Zahlen längst veröffentlicht: Im Jahr 2021 gab es demnach 822 Anträge von Kirchengemeinden auf Kirchenasyl, 2022 bereits 1.243 Fälle, 2023 dann 2.065. Und in diesem Jahr bereits mehr als 1.500.
Die Kirchen weisen allerdings darauf hin: Man müsse diese Zahlen in Relation sehen – zu den insgesamt in den jeweiligen Jahren angekommenen Asylsuchenden: 2021 waren es rund 190.000 Menschen, 2022 rund 244.000 und 2023 etwa 350.000.
Das Innenministerium möchte mit der ganzen Sache offenbar nicht in Verbindung gebracht werden, obwohl das BAMF, das die Regeln macht und die Härtefall-Anträge prüft, ihm untersteht. Im Gegenteil, ein Sprecher des Ministeriums weist die Verantwortung auf andere: Man müsse sich für Fragen an die Bundesländer wenden, denn die seien für „die Durchsetzung der Ausreisepflicht zuständig“, schreibt er.
Niemand will sich die Finger verbrennen
CORRECTIV hat, als ein Beispiel, die Regierung Nordrhein-Westfalens befragt. Denn auch dort ereignete sich kürzlich eine Fast-Abschiebung aus dem Kirchenasyl, in Bielefeld. Die Polizei griff Ende Juni einen 24-jährigen Georgier während eines Spaziergangs auf, der wegen einer schweren psychischen Erkrankung im Kirchenasyl lebte – und steckte ihn in Abschiebehaft.
Die zuständige Ministerin in NRW, Josefine Paul (Grüne), sagte CORRECTIV etwas verklausuliert: Sie bringe sich derzeit in Diskussionen „auch auf höchster politischer Ebene“ ein, mit dem Ziel, „die Akzeptanz für das bewährte Instrument zu erhalten und die Umsetzung etablierter Verfahren zu unterstützen“. Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten sei nötig, beim BAMF ebenso wie bei Kirchen.
Das vorsichtige Zitat zeigt: Das Thema Kirchenasyl ist offenbar ein heißes Eisen für alle Beteiligten. Anders als die NRW-Ministerin wollen sich andere, die dazu durchaus etwas zu sagen hätten, gar nicht zitieren lassen: weder hochrangige Kirchenvertreter noch verantwortliche Politikerinnen und Politiker.
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Author: Anette Dowideit
https://www.bachhausen.de/mit-aller-haerte-und-bamfherzigkeit/
@Saupreiss @oldperl @Bundesregierung
DIE VOLLE #HÄRTE DES GESETZES, mein Freund. DIE VOLLE HÄRTE !!
Und die #Polizei soll den Täter mal bitte fassen hat #OlafScholz noch auf der Fascho-Plattform gesagt.
🙄
Hab bisschen über die ganze Sache nachgedacht @bmi, und ich denke der Grund warum ihr nach dem tragischen Ereignis von #Mannheim so in der Defensive sitzt, liegt auch n Stückweit an Frau #Faeser selbst.
Sie hat die ganze Amtszeit hindurch nichts anderes als "härtere Strafen", "hartes Vorgehen", "vollste #Härte" und dergleichen gefordert.
"Besonnenes Vorgehen" nimmt ihr halt einfach niemand mehr ab.
Dabei trifft euch hier gar keine Schuld. Aber ihr werdet trotzdem von Medien & Politik gebasht.
Scéalta ExtraG.ie, Dé hAoine ... #Genocide, a deir cúirt SAM ... An Derry Girl i #Bridgerton ... Ár #Nash arís ... #Glass ar #Harte ... Beirt cúisithe ... An #Craoslach agus #T4 www.extrag.ie
Alle roten Linien überschritten
Was lange währt, wird niemals gut. Das Europäische #Asylsystem wurde immer rigider, je länger daran geschraubt wurde. Eine #Chronologie der #Härte
In Deutschland setzt sich immer mehr die unwissenschaftliche Ansicht durch, dass Flucht nach Deutschland dadurch begrenzt werden könnte, dass man die Situation für ankommende Schutzsuchende so unangenehm und unmenschlich wie möglich macht, als Abschreckung quasi. Diese „wohltemperierte Grausamkeit“ (nach Faschist Höcke) soll ein notwendiges Übel sein, doch die Wissenschaft zeigt: Weder ist derartige Behandlung moralisch, nocht oft rechtens, sie ist auch völlig wirkungslos. Der wissenschaftlich widerlegte Mythos von einem „Pull-Faktor“ führt nur dazu, dass wir grausam zu Schutzsuchenden sind. Es kommen dadurch nicht weniger. Solange wir in Deutschland nicht mehr Sicherheit und Wohlstand haben als die Krisen- und Kriegsgebiete, aus denen Menschen fliehen, haben sie es hier immer noch besser und kann man sie nicht „abschrecken“. Und unsere Sicherheit und unseren Wohlstand abschaffen ist ja auch nicht die Lösung. Was der Stand der Wissenschaft über diesen Irrweg sagt.
In der allgegenwärtigen Debatte darüber, wie Flucht nach Deutschland begrenzt werden soll, unterstützen sogar Teile der Grünen inzwischen unwissenschaftliche Positionen. Kürzungen von Sozialleistungen und Kriminalisierung von Seenotrettung sind nur zwei der im sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz„, ein Gesetzesvorhaben des Innenministeriums, vorgeschlagenen Instrumente. Dumm nur: Es bringt nicht mal etwas. Fakt ist, dass beide Vorschläge schlichtweg Nonsens sind. Selbst wenn wir Sozialleistungen kürzen und Seenotrettung weiter kriminalisieren, kommen weiterhin Schutzsuchende nach Deutschland. Denn sogenannte „Pull-Faktoren“ werden in der Migrationswissenschaft schon längst als veraltet und zu vereinfachend eingestuft. Diverse Studien beweisen das. Und selbst die wenigen Studien, die einen Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und Flucht herstellen wollen, sind auf Deutschland nicht anwendbar. Lies diese Analyse und lerne, wie grausame Asyl-Politik nicht nur unmenschlich, sondern auch sinnlos ist.
Mehr härte sorgt nicht für weniger Flüchtende
Klar: Wenn wir die ganze „Pull-Faktoren-Debatte“ mal außerhalb der realpolitischen Debatte betrachten, ist auch schnell klar, wie menschenfeindlich sie im Grunde ist. Menschen fliehen nach Deutschland, weil sie vor Krieg, Hunger, Verfolgung Schutz suchen – nicht, weil sie Geld machen wollen. Da wir nun mal eine funktionierende Demokratie, einen Rechts- und Wohlfahrtsstaat haben, kommen Menschen zu uns, neben anderen Faktoren wie bereits bestehenden sozialen Kontakten. Denken wir den Pull-Mythos konsequent zu Ende, müssten wir unseren Wohlstand und unsere Sicherheit abschaffen, um keine „Anreize“ zu setzen. Blödsinn.
Du merkst schon: Wenn beispielsweise Friedrich Merz Lügen über die Zahnbehandlungen von Schutzsuchende verbreitet, ist es ihm egal, dass er Nonsens redet. Ihm geht es darum, Emotionen zu wecken und auf widerliche Art & Weise Menschen gegeneinander auszuspielen. Die rechtsextreme AfD dankt. Genau deswegen sind wir hier: wir wollen wieder auf den Boden der Fakten zurückkehren und dir zeigen, was die Wissenschaft zur aktuellen Debatte sagt. Denn von vielen Politiker:innen im Bundestag können wir das leider derzeit nicht erwarten.
push/pull-faktor-theorie ist veraltet und zu vereinfachend
Der Begriff „Pull-Faktor“ geht zurück auf eine Theorie des US-amerikanischen Soziologen Everett S. Lee aus dem Jahr 1966, der sogenannten Theorie der Push/Pull-Faktoren. Du siehst schon an der Jahreszahl, wie alt die Theorie ist. Der Theorie zufolge ist Flucht ein Prozess, bei dem Menschen aus ihrem Heimatort „weggedrückt“ (engl.: to push) und/oder von einem anderen Gebiet „angezogen“ (engl.: to pull) werden. Die konkreten Gründe werden als Push- und Pull-Faktoren bezeichnet. Push-Faktoren sind also Fluchtursachen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, soziale Ungleichheit oder Hunger. Pull-Faktoren im Zielland können Sozialleistungen, Rechtssicherheit und eine starke Wirtschaft sein.
Zum Konsens der aktuellen Migrationsforschung zählt, dass diese Theorie viele Migrationsphänomene bestenfalls unvollständig erklären kann und auf empirischer Ebene vielfach widerlegt ist. Sie ignoriert nicht nur nichtökonomische Faktoren von Migrationsdynamiken, sondern missachtet beispielsweise die Rolle von Netzwerken, Staaten und Institutionen im Migrationsprozess.
Auch das Menschenbild hinter der Push/Pull-Theorie ist viel zu vereinfachend und veraltet. Ein Geflüchteter wird demnach als passiver Akteur zwischen den Einflüssen der Pull- oder Push-Faktoren gesehen. Jemand, der rein aus wirtschaftlichen Motiven getrieben blind dorthin wandert, wo mehr Geld zu erwarten ist. Glücklickerweise gibt es in der neueren Migrationsforschung viele alternative Modelle, die Fluchtbewegungen und Ursachen besser erklären. So zum Beispiel der Bestrebungs- und Befähigungsansatz. Dieser versucht, schwer quantifizierbare Faktoren in der Migrationsforschung wie Ungleichheit, Macht und die Rolle von Staaten angemessen zu erfassen. Schutzsuchende werden nicht als passive Opfer, sondern als Akteure mit Selbstwirksamkeit dargestellt.
Blöderweise ist jedoch die Nachricht, wie outdated die Push/Pull-Theorie mittlerweile ist, noch nicht in der Politik angekommen. Im Gegenteil, aus Angst vor der AfD wird deren rechtsextremes Weltbild einfach übernommen. Allen voran die CSU, CDU und FDP diskutieren auch diese Tage wieder über den sogenannten Sozialleistungs-„Magneten“. Doch auch die SPD und Teile der Grünen sind dazu übergegangen, die AfD gewinnen zu lassen. Die Scheinlogik dahinter: Weniger Sozialleistungen = weniger Schutzsuchende in Deutschland. Pseudowissenschaftlicher Unsinn.
Der mythos un den Pull-Faktor „sozialleistungen“
Grundsätzlich ist es mehr als fraglich, bei einem komplexen Zusammenspiel von verschiedensten Faktoren, die Fluchtbewegungen bedingen, davon auszugegen, dass ein isoliert betrachteter Faktor wie Sozialleistungen, zu einer Fluchtentscheidung führt. Nicht nur Friedrich Merz scheint noch nicht begriffen zu haben, dass jede Fluchtentscheidung genauso individuell ist wie der Mensch, der diese trifft. Aber okay, lassen wir uns auf die Debatte ein und betrachten zunächst einmal, was wissenschaftlich gesehen gegen den Pull-Mythos Sozialleistungen spricht.
warum deutschland „beliebt“ ist
Dafür müssen wir zunächst zwischen verschiedenen Etappen der Fluchtentscheidung unterscheiden. Der Entscheidung, beispielsweise nach Deutschland zu kommen, geht überhaupt erst die Entscheidung voraus, das Heimatland zu verlassen. Diese Entscheidung kann durch sehr unvorhersehbare Auslöser fallen – beispielsweise durch den Ausbruch eines Bürgerkriegs oder ein Erdbeben. Das Narrativ, Schutzusuchende würden kalkulieren, nach Deutschland zu kommen, weil sie sich ach so tolle Sozialleistungen erhoffen, ist in den allermeisten Fällen Quatsch. Auch die Grundannahme, „alle würden nach Deutschland kommen wollen“, ist irreführend. Niemand WILL fliehen, weil es so viel Spaß macht, ein Schutzsuchender zu sein. Im Gegenteil: Viele Menschen, die eigentlich beispielsweise verfolgt werden, können aus verschiedensten Gründen gar nicht erst fliehen. Von denjenigen, die es dann schaffen zu fliehen, bleiben die meisten im eigenen Land – sogenannte Binnenflüchtlinge-, oder fliehen in Nachbarländer.
All diese Realitäten müssen wir uns bewusst machen, bevor wir eine sinnvolle Diskussion darüber führen können, ob Menschen wirklich wegen Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Haben es Menschen dann nach Europa geschafft, oftmals über die wohl gefährlichsten Fluchtroute der Welt, das Mittelmeer, so spielen laut Expert:innen vor allem Soziale Netzwerke und Sprache die größere Rolle bei der Entscheidung, in welches europäisches Land viele Schutzsuchende gehen.
Dass Deutschland unter den europäischen Ländern ein „beliebtes“ Einwanderungsland ist, kann man aber auch anhand weiterer Faktoren erklären. Es ist die stärkste Wirtschaftsmacht in Europa, es ist demokratisch, rechtsstaatlich, sehr sicher und mit einem guten Bildungssystem für alle. Konsens unter vielen führenden Migrationsforscher:innen ist, dass es einen Zusammenhang zwischen Sozialleistungen und dem Zustrom von Schutzsuchende geben könne. Dieser wäre aber, wenn dem so sei, ein Faktor unter vielen. Auch hängt dies davon ab, wie hoch die Sozialleistungen ausfallen würden und -wenn sie gekürzt werden-, um wie viel. Würden wir beispielsweise 3000 Euro monatlich an Asylsuchende stellen und diesen Betrag auf einmal halbieren, könnten Effekte stärker ausfallen. Aber sowas fordert auch niemand.
die debatte über sozialleistungen führt an der realität vorbei
Davon ist die Realität in Deutschland jedoch weit entfernt. Anders als oftmals in Debatten behauptet, bekommen Asylsuchende natrürlich deutlich weniger als Bürgergeldempfänger in Deutschland. Alleinstehende Asylsuchende haben Anspruch auf 410 Euro pro Monat. Menschen, die in einer Partnerschaft leben, bekommen weniger. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 278 und 364 Euro. Nicht alle alleinstehenden Asylsuchende erhalten jedoch die vollen 410 Euro. Leben sie in sogenannten AnkER-Zentren, werden Sachleistungen wie Essen oder Kleidung gestellt und sie erhalten im Durchschnitt nur zwischen 117 und 182 Euro. Würdest du dafür dein Land verlassen?
Zu sagen, dass die Geldleistungen im Asylsystem dazu führen, dass mehr Menschen nach Deutschland kommen wollen, ist etwa so, als ob Sie sagen: Spanien will im nächsten Jahr die Bierpreise um die Hälfte senken, also müssen wir befürchten, dass jetzt alle Urlauber nach Spanien wollen.
Prof. Dr. Frank Kalter, Gründungsvorstand des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V., Professor für Allgemeine Soziologie an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Mannheim und Projektleiter am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES)
Studien, die den pull-mythos sozialleistungen widerlegen
In den meisten Studien wurde bisher kein signifikanter Zusammenhang zwischen Sozialleistungen für Asylsuchende und der Wahl des Ziellandes gefunden. Wie bereits oben angeführt, spielen die Faktoren „Soziale Netzwerke“ und weitere Faktoren eine größere Rolle. Lebt beispielsweise ein Teil von Familie oder Freunden bereits in Deutschland, so ist es wahrscheinlicher, dass dies der Grund ist, ebenfalls nach Deutschland zu kommen.
In einer Studie aus der Schweiz wurden nur begrenzte Hinweise darauf gefunden, dass Schutzsuchende systematisch in Orte mit höhreren Sozialleistungen ziehen. Die Autor:innen kamen zu dem Schluss, dass der Pull-Faktor „Sozialleistungen“ eher überbewertet wird. Wenn überhaupt, gäbe es Effekte nur in Bezug auf kurze Distanzen – beispielsweise von Kanton zu Kanton. Von, zum Beispiel, Eritrea aus aber in die Schweiz zu kommen, ist schon allein so kostenintensiv, dass kleine Unterschiede zwischen Sozialleistungen nicht wirklich ausschlaggebend sind.
Eine größere Studie stammt vom britischen Forscher Timothy J. Hatton. Er hat in 19 OECD-Staaten und über einen Zeitraum von neun Jahren (1997 bis 2006) untersucht, wie sich politische Verschärfungen auf die Zahl der Asylanträge aus insgesamt 56 Herkunftsländern ausgewirkt haben. Seine Ergebnisse: In Bezug auf staatliche Zahlungen fand er keinen messbaren Einfluss auf die Zahl der Asylantragsteller:innen in einem Land.
Es gibt gerade mal eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen gekürzten Sozialleistungen und geringeren Zuwanderungszahlen herstellen möchte, aber mit Daten aus Dänemark.
Pull-mythos sozialleistungen: daten aus dänemark
Diese Studie ist eine der Princeton-Universität und wird in der Debatte, ob weniger Sozialleistungen zu geringeren Fluchtzahlen führen, wird oftmals herangezogen. Die Forscher:innen untersuchten, ob verschiedene Senkungen und Anhebungen der Leistungen für Asylsuchende in Dänemark Einfluss auf die Zuwanderung hatten. Unter einer rechten politischen Führung 2002 wurden die Leistungen für Immigrant:innen von außerhalb der EU (Arbeits- und Studienvisa nicht einbegriffen) um 50% gekürzt. 2012 wurde die Kürzung unter einer Zentrum-links-Regierung aufgehoben, nur um 2015 unter einer rechten Regierung wieder eingeführt worden zu sein.
Tatsächlich gingen, wie du im Diagramm sehen kannst, die Zuwanderungszahlen nach Kürzung der Sozialleistungen 2002 zurück. 2012 nahmen sie mit Anstieg der Leistungen wieder zu und gingen 2015 wieder zurück. Die Autor:innen der Studie sprechen von einem ersten wissenschaftlichen Beleg der sogenannten „Welfare Magnet Hypothesis“, also der Annahme, dass Zuwanderung von der Höhe von Sozialleistungen beeinflusst wird.
Auch in Österreich wurden signifikante Zusammenhänge zwischen gekürzten Sozialleistungen und Abwanderung gefunden. Die Ergebnisse sind jedoch auf Wanderungsbewegungen innerhalb Österreichs beschränkt. Eine ähnliche Studie aus den USA (2005) wiederum fand keine messbaren Effekte von Sozialleistungskürzungen. Es gibt nicht keine einzige Studie, den den Mythos „Pullfaktor“ belegt, aber die Belege sind sehr dünn. Viel zu wenig, um darauf Politik aufzubauen. Vor allem, da diese eine Studie gar nicht mal auf Deutschland anwendbar ist:
weniger sozialleistungen führen zu armut
Wenngleich die Studie aus Dänemark inhaltlich und methodologisch ziemlich robust ist, ist der direkte Vergleich mit Deutschland schwer herzustellen. Die Gründe dahinter: erstens sind die Sozialleistungen in Dänemark höher als hier. Und zweitens wurden sie um fast die Hälfte gekürzt. Bei der erneuten Kürzung der Zahlungen an Asylsuchende im Jahr 2015 belief sich diese von 1.450 Euro vor Steuern auf 800 Euro vor Steuern. Wie oben gezeigt: Zahlungen an Asylsuchende betragen bei uns maximal 410 Euro. Das ist ein Betrag, der schon so nah am Existenzminimum liegt, dass er bei gutem Gewissen nun wirklich nicht weiter kürzbar ist.
Auch die Forscher:innen der Princeton University fragen sich in ihrer Studie, ob Kürzungen von Sozialleistungen wirklich zum einem „sozialen Optimum“ führen würden. Wenngleich im Fall von Dänemark weniger Staatsausgaben dem Staat Dänemark zugute kommen, führt die restriktivere dänische Politik eben dazu, dass Schutzsuchende in andere europäische Länder gehen und dort versorgt werden müssen. Folgen aber alle Länder einer Kürzungspolitik, führt dies zu dem sogenannten „race to the bottom“-Effekt. Das bedeutet, alle europäischen Länder versuchen, sich in ihrer restriktiven Sozialleistungspolitik zu unterbieten. Den Kürzeren ziehen am Ende die Schutzsuchende, die dem Armutsrisiko ausgesetzt sind.
Man sieht: Das funktioniert nicht als gangbare Strategie. Am Ende sorgen wir einfach nur grausam für Leid und Armut und es kommen dadurch nicht weniger Schutzsuchende.
Pull-mythos Seenotrettung
Auch die Seenotrettung taucht in Debatten über Pull-Faktoren immer wieder auf. Hier ist die Faktenlage eindeutig: Seenotrettung ist kein Pull-Faktor. Menschen riskieren ihr Leben auf einer gefährlichen Überfahrt, weil das Leid so groß ist. Nicht, weil sie erwarten können, dass sie gerettet werden. Wenn wir Seenotrettung beenden, sterben einfach mehr Menschen. Es fliehen nicht weniger. Am Ende sind wir einfach völlig sinnlos unmenschliche Monster, die Menschen sterben lassen. Dies belegt eine aktuelle Studie eines internationalen Forschungsteams der Universität Potsdam.
Rettungsaktionen retten vor allem Leben, aber sie ziehen keine zusätzlichen Migranten an.
Ramona Rischke, Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Die Autor:innen analysierten Daten zwischen 2011 und 2020 von der EU-Grenzschutzagentur Frontex, der libyschen und tunesischen Küstenwache, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und einer Nichtregierungsorganisation. Diese ermittelt die Identität von Schutzsuchenden, die im Mittelmeer sterben. Aus diesen Daten wurde dann ein Modell entwickelt, das Aufschluss zu verschiedenen Fluchtmotivatoren gab. Das Ausmaß der Rettungsaktionen im Mittelmeer spielt dabei keine Rolle.
Abgesehen von der wissenschaftlichen Widerlegung der Behauptung, Seenotrettung würde zu mehr Flucht führen, geht in der öffentlichen Debatte unter, wie menschenfeindlich der Grundgedanke dieser Behauptung ist. Nicht nur bringt es rein gar nichts, es ist auch unethisch und illegal.
seenotrettung ist laut völkerrecht verpflichtend
Obwohl im Völkerrecht klipp und klar festgehalten ist, dass jeder Mensch in Seenot gerettet werden muss, sieht das das Bundesinnenministerium anscheinend anders. Entsprechend einer Klausel des geplanten Gesetzentwurfs des Bundeskabinetts könnten humanitäre Seerettungsorganisationen künftig vor deutschen Gerichten als Kriminelle verfolgt werden. Die Strafe: bis zu zehn Jahre Haft. Unter dem Vorwand, härter gegen Schleuser vorzugehen, werden nun Lebensretter kriminalisiert. Ein weiterer Fakt, warum der geplante Gesetzentwurf eine humanitäre Katastrophe ist.
Faktencheck Seenotrettung: Innenministerium täuscht Bundestag
Faule Ausreden für Rassismus
Die aufgeladene Diskussion über angebliche „Pull-Faktoren“ spiegelt im Grunde nur die Ausländerfeindlichkeit wider, die in Europa grassiert. Denn der Argumentationslogik zu folgen, sind „Pull-Faktoren“ mittlerweile etwas, das es zu vermeiden gilt. Doch die WIssenschaft zeigt: In dieser Form gibt es sie gar nicht. Also was genau wollen wir vermeiden? Menschenrechte zu achten? Grundrechte zu achten? Dafür zu sorgen, dass weniger Menschen zu uns fliehen tun wir damit auf keinen Fall. Warum fragt niemand, ob wir am Ende nicht einfach nur unmenschlich handeln, um die Rassist:innen im Land zufrieden zu stellen, nicht, weil es etwas bringen würde.
Wer heute „Pull-Faktor“ sagt, argumentiert im Alltagsdiskurs automatisch gegen Geflüchtete, denn Pull-Faktoren sind zu vermeiden. Und Geflüchtete aufzunehmen, wäre ja ein solcher.
Wir lassen uns komplett mit pseudo-Lösungen ablenken
Migrationsforscher Mathias Czaika hat für eine internationale Studie 13.000 Menschen in Herkunftsländern befragt. Sein Fazit:
Wer es durch Sahara und übers Mittelmeer bis nach Europa geschafft hat, der will hier nicht ein paar Hundert Euro abgreifen. Der will sich hier ein gutes Leben aufbauen und richtiges Geld verdienen.
Kürzungen von Sozialleistungen rechnet er keinen Effekt an. Viel wahrscheinlicher ist es, dass noch mehr Schutzsuchenden, die sich sowieso schon in einer vulnerablen Lage befinden, von Armut betroffen wären. Wann wird es Deutschland also schaffen, Flucht als Chance und nicht als Bedrohung zu sehen, Seenotretter auf dem Mittelmeer nicht zu kriminalisieren und eine produktive Integration zu ermöglichen?
Noch während ich diesen Artikel schreibe, weiß ich, dass trotz aller Fakten und Aufklärungsarbeit morgen wieder irgendein Rassist behaupten wird, XY sei ein Pull-Faktor und wir sollten diesen stoppen, damit „nicht noch mehr Menschen zu uns kommen“. So wichtig es auch ist, darüber aufzuklären, dass Sozialleistungen lediglich in spezifischen Fällen und nicht eindeutig gesichert zu mehr Flucht führen könnte und Seenotrettung kein Pull-Faktor ist, sollten wir den menschenfeindlichen Grundton der Pull-Mythos-Debatte niemals vergessen.
Dabei sollte doch die Debatte, die wir eigentlich führen sollten, eine andere sein, nämlich: Wie können wir dafür sorgen, dass Menschen gar nicht erst fliehen müssen? Wie können wir legale Wege schaffen, dass die Flucht, die so oder so kommt, geregelt, sicher und übersichtlich stattfindet? Mehr als die Hälfte der Geflüchteten, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland kamen, haben inzwischen einen Job. Eine Studie zeigt: Sie arbeiten zunehmend als Fachkräfte. Können wir diese Menschen, die ohnehin zu uns fliehen, als Chance nutzen, um unsere Sozialkassen zu füllen und den Fachkräftemangel zu beseitigen?
Wahrscheinlich ist es idealistisch von mir zu hoffen, dass wir irgendwann mal diese Debatten in Talk-Shows, im Bundestag und auf den Straßen führen werden.
Artikelbild: Renata Brito/AP/dpa
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Dumm und grausam
Die Lage für #Flüchtlinge in Deutschland wird immer prekärer. Nun wird auch noch über eine #Arbeitspflicht für #Asylsuchende diskutiert. Mit #Härte gegen #Migranten soll der #Rechten Einhalt geboten werden. Doch das wird nicht funktionieren
Von Caspar #Shaller
https://www.taz.de/!5962718
#Jubel auf #Deutschen #Straßen in #Berlin und anderen #Deutschen Städten nach #Angriff von der #Hamas auf #Israel
Die #Deutsche #Regierung muss endlich für #harte #Konsequenzen sorgen ❗Es Reicht❗
Ist es eigentlich nützlicher für uns Menschen, wenn wir "härter" werden, oder ist es im Gegenteil nützlicher für uns, wenn wir "empfindlicher" bleiben?
- Video zu einer Kosten/Nutzen-Abwägung, die wir Menschen nur gemeinsam realisieren können:
https://www.youtube.com/watch?v=lGR_XfolJO4
#Anthropologie #Evolution #Weiterentwicklung #Kooperationsfähigkeit #Härte #Empfindlichkeit