Schallende Ohrfeige für 4. Strafsenat des OLG Dresden, welcher sich weigerte, das Verfahren gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susanne Eminger zu eröffnen
Wie vor wenigen Tagen berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des 4. Strafsenats des OLG Dresden, Susanne Eminger vor einer Verhandlung wegen Unterstützung des NSU zu bewahren, aufgehoben.
Jetzt liegt die Begründung des BGH vor.
So hatte der 4. Strafsenat des OLG, Vorsitzender ist dort Richter am OLG Schlüter-Staats (berüchtigt spätestens seit seiner Verhandlungsführung im Verfahren gegen Antifaschist:innen im Antifa-Ost Komplex), mal kurzerhand das OLG München gerügt. Der Senat stellte fest, er "wolle im Hinblick auf den Vorsatz" von André Eminger, dem Ehemann von Susanne Eminger, den das OLG München bekanntermaßen verurteilt hatte, nicht die selben Schlüsse ziehen.
Der ganze OLG-Beschluss ist dem BGH so suspekt und getragen vom dem Bemühen, Susanne Eminger vor einem Prozess vor dem OLG zu bewahren, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, das Verfahren vor einem anderen Senat des OLG zu eröffnen, namentlich um "die Unvoreingenommenheit des Tatgerichts zu wahren". Offensichtlich hat der BGH den Eindruck, dass der 4. Strafsenats unter Vorsitz von Schlüter-Staats, derart zu Gunsten von Susanne Eminger, der engsten Freundin Beate Zschäpes, voreingenommen sein könnte, dass eine Verhandlung unter dessen Vorsitz keinen Sinn mache.
Beschluss als PDF auf der Seite des BGH
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=141925&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
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