@AnthroBlogger war im Grundgesetz nicht mal was zudem Thema dass private Schulen als Ersatz der öffentlichen Schulen im Sinne der Schulpflicht nur dann zulässig sind
"[...] wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen [...]"
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