@apgw @Bahnblogstelle Manchmal ist es effektiv, bei der Stelle, die den Beitrag erhebt (z.B. #studentenwerk oder #asta) darauf zu pochen, dass nach dem #aequivalenzprinzip dem Beitrag eine Nutzungsmoeglichkeit gegenueberstehen muss. Wenn die jeweilige Stelle nicht wuenscht, einem Teil der Studierenden (z.B. Studierende ohne Smartphone, Studierende, die nicht Kunde ausgewaehlter US-Konzerne sind etc.) gegenueber die Nutzungsmoeglichkeit zu gewaehren, sollte von diesen Studierenden auch der Beitrag nicht erhoben werden.
Im Uebrigen verweist mittlerweile sogar die #bundesregierung darauf, dass ein zeitlich begrenzt gueltiges Papierticket moeglich ist: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074 - man koennte insofern davon ausgehen, dass es sich hier um eine gewollte Nichterbringung der Leistung gegenueber einem Teil der Studierenden handelt, was dafuer spricht, dass diese dann nicht beitragspflichtig sind.