"Bei sachgemäßer Handhabung..."
Ein beliebtes Argument zur Abwehr des Verbots giftiger, umweltverseuchender Stoffe.
Eim aktuelles Beispiel ist das von der #DUH geforderte #Verbot von Flufenacet https://de.wikipedia.org/wiki/Flufenacet .
taz-Artikel dazu https://www.taz.de/!6043622 .
Aus dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heißt es dazu: "(..) Nach dem aktuellen Stand der Sach- und Rechtslage gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf aller Zulassungen Flufenacet-haltiger Pflanzenschutzmittel […] gegeben sind(..)".
Hersteller Bayer AG Leverkusen widerspricht: "(..) dass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt, das mit der ordnungsgemäßen Verwendung unserer Produkte verbunden ist. Dies gilt auch für Flufenacet."
Gestern abend war dies zu hören im Zusammenhang mit einem #Pflanzenschutzmittel, das Bäche und Flüsse belastet/vergiftet
https://www.ardmediathek.de/video/story/unsere-fluesse-wie-retten-wir-deutschlands-lebensadern/das-erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIxMzI3NTA .
Ganz ähnlich läuft es auch bei der Diskussion über die Frage, ob die deutschen Geheimdienste mehr Rechte zum #Abhören und #Mitlesen sowie #Speichern bekommen sollten (Speichern von #Metadaten, ausdrücklich NICHT Speichern kompletter Nachrichteninhalte).
Heute mittag war dies Thema im WDR5-Tagesgespräch
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-tagesgespraech/index.html .
Einige Anrufer wünschen sich mehr Freiheiten für die Geheimdienste, andere warnen davor.
Daß die bestehenden Regelungen für die Arbeit der Dienste personell und technisch nicht ausgenutzt werden können, ist unstrittig.
Ultimatives Argument der Befürworter sinngemäß: "Wir haben ja das #Bundesverfassungsgericht." Dies kontrolliert die sachgemäße Handhabung.
#Flufenacet