Das Grundgesetz sagt in Art 21 ganz klar: „(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ und „(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit […] entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Da steht überhaupt nicht: „das entscheidet das BVerfG, wenn die Regierung, Bundestag oder Bundesrat das grad in den Kram paßt.“ Vielmehr sagt „(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.“ und der Bundestag hat diese politische Entscheidungshoheit in ein einfaches Gesetz gekippt. Ich frage mich: ist , dieser ganze Polit-Zirkus wirklich „das Nähere“?
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