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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-03

SPD-Wahlkonferenz bestätigt OB-Kandidatur von Burmester

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#bestatigt #burmester #kandidatur #wahlkonferenz

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-25

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Missbrauch in der katholischen Kirche

Landgericht Essen bestätigt Missbrauch – Bistum muss Schaden bezahlen

Das Landgericht Essen bestätigte den Missbrauch an Kläger Wilfried Fesselmann. Es verpflichtete das Bistum, für den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Forderung nach mehr Schmerzensgeld wies das Gericht zurück.

von Marcus Bensmann
, Cem Bozdoğan

25. April 2025

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen, Roland Wissel (2. v. l.), erkennt den sexuellen Missbrauch an Wilfried Fesselmann an und verurteilt das Bistum Essen zur Zahlung von Schadensersatz. (© Bild: Philipp Schulte/CORRECTIV)

Ein richtungsweisendes Urteil im Landgericht Essen klärt einen Fall klerikalen Missbrauchs. Das Gericht bestätigte den Tathergang, den der Kläger Wilfried Fesselmann geschildert hatte. Im Sommer 1979 zwang der damalige Kaplan Peter H. Fesselmann zum Oralverkehr. H. bestritt dies vor Gericht, doch das Gericht glaubte dem Kläger.

Auf dieser Grundlage hat Fesselmann Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Bistum Essen haftet dafür, nicht der Täter. Das Gericht verzichtete auf einen Gutachter.

Das Urteil verpflichtet das Bistum, „dem Kläger den materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm durch den sexuellen Missbrauch entstanden ist und noch entstehen wird.“

Seit 2010 beschäftigt der klerikale Missbrauch die Kirchen und die Öffentlichkeit. Lange organisierten die Bistümer intern Zahlungen an die Opfer. Seit 2022 klagen jedoch immer mehr Opfer vor Zivilgerichten gegen die Bistümer.

„Strategischer Gewinn“ für den Kläger Fesselmann

Der mögliche Lohnausfall wegen Suchterkrankung und Arbeitslosigkeit war nicht Gegenstand des Verfahrens, könnte aber jetzt geltend gemacht werden. Im Verfahren ging es um das Schmerzensgeld für die Tat. Das Gericht entschied, dass Fesselmann ein Schmerzensgeld zusteht. Da das Bistum Fesselmann bereits 45.000 Euro gezahlt hatte, wies das Gericht seine Forderung nach 300.000 Euro zurück. Fesselmann muss 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

Das Gericht bestätigte den Missbrauch und die Haftung des Bistums, wies die Klage wegen der Höhe des Schmerzensgeldes ab. „Dieses Verfahren ist ein strategischer Gewinn“, sagte der Klägeranwalt Andreas Schulz. „Jetzt haben wir eine richterliche Grundlage, um den Vermögensschaden einzufordern, der durch den Missbrauch entstanden ist.“ Schulz kritisierte jedoch die geringe Bewertung des Schmerzensgeldes durch das deutsche Rechtssystem. Er wird prüfen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt.

Der Richter führte das Verfahren zügig und entschied innerhalb eines Monats nach dem ersten Verhandlungstag. Im Fall von Andreas Perr, der das Erzbistum München und Freising sowie die Erben des verstorbenen Papstes auf Schmerzensgeld verklagt, dauert das Verfahren bereits über ein Jahr. Perr wurde ebenfalls von Priester H. missbraucht, fast 20 Jahre nach dessen Tat in Essen. Die Bischöfe, einschließlich Kardinal Joseph Ratzinger, versetzten H. zwischen den 1970er Jahren und 2010 von Gemeinde zu Gemeinde, obwohl sie von dessen Gefährlichkeit wussten. Perr geriet nach dem Missbrauch in Alkohol- und Drogensucht. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Traunstein Perr zu drei Jahren Haft – wegen Rezepterschleichung für das Opiat Fentanyl.

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Author: Cem Bozdoğan

#bestatigt #bezahlen #bistum #essen #landgericht #missbrauch #schaden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-11

Remigration von Deutschen: Gericht bestätigt Correctiv-Recherche?!

Die Enthüllungen von Correctiv über die geplanten Vertreibungen auch deutscher Staatsbürger, welche unter anderem bei dem Geheimtreffen in Potsdam besprochen wurden, sorgten Anfang 2024 für einen der größten gesellschaftlichen Aufschreie seit der Wiedervereinigung. Was damals ans Licht kam, führte zu Massendemonstrationen in Deutschland und hinterließ eine schwerwiegende Krise für die Rechtsextremen. Es war ein Absturz in den Umfragen, von welchen sie sich bis heute nicht erholt haben. Ein neuer Beschluss des Landgerichts Hamburg befasst sich mit der journalistischen Arbeit von Correctiv und zeigt, wie weitreichend die Pläne wirklich sind.

Der Absturz der AfD 2024, den niemand mitbekommen hat

Was war das Geheimtreffen in Potsdam?

Im Januar 2024 deckte Correctiv auf, dass bei einem geheimen Treffen in Potsdam hochrangige AfD-Politiker, Rechtsextremisten wie Martin Sellner und sogar Mitglieder der Union unter anderem über radikale Pläne zur sogenannten „Remigration“ sprachen. Dabei handelt es sich um einen beschönigenden Begriff, der Vertreibungen und Abschiebungen von Menschen aus Deutschland beschreibt – und das auch von deutschen Staatsbürgern, die nach Ansicht der Rechtsextremen „nicht hinreichend assimiliert“ seien.

Die Berichterstattung löste Massendemonstrationen aus, die AfD stürzte in den Umfragen ab, und die internationale Kritik war vernichtend. Selbst Marine Le Pen, die rechtsextreme Politikerin aus Frankreich, distanzierte sich öffentlich von der AfD. In Deutschland gab es über 1200 Demonstrationen mit mehr als 4 Millionen Menschen auf den Straßen. Eine der größten Protestbewegungen in der deutschen Geschichte.

Über 4 Millionen auf den Straßen: Die große Demo-Übersicht!

Beschluss des Landgerichts Hamburg:

In einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg wiederholte nun das Gericht eine sehr wichtige Passage, in der bestätigt wird, dass Correctiv in dieser zentralen Aussage recht hatte. Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der die grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg gegen den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau vertritt, stellte im Verfahren nämlich eine entscheidende Frage: Wurde die zentrale Behauptung von Correctiv, dass auch deutsche Staatsbürger Ziel der Vertreibungspläne waren, jemals widerlegt? Die Antwort: Nein.

Selbst Ulrich Vosgerau, der AfD-nahe Anwalt, der Correctiv und andere Medien (wie Volksverpetzer, erfolglos) juristisch angreift, musste vor Gericht zugeben, dass diese Behauptung nie angefochten wurde. Eine ganz wichtige Unterscheidung, denn in der Kommunikation von AfD & Co. wird gerne behauptet, Correctiv sei widerlegt worden. Aber der Beschluss ging jetzt noch einen Schritt weiter.

AfD-Anwalt gibt versehentlich zu: Correctiv-Bericht wurde nie widerlegt

Was ist „Remigration“ wirklich?

Zunächst aber zur klargestellten Definition. Das Konzept der „Remigration“, das maßgeblich von Martin Sellner geprägt wurde, wird oft als „freiwillige Rückkehr“ dargestellt. Doch hinter diesem Euphemismus verbirgt sich ein detaillierter Plan zur massiven Ausgrenzung. Sellner beschreibt in seinem Buch eine Reihe von Maßnahmen, sogar buchstäblich von “Ghettogesetzen“, die darauf abzielen sollen, Menschen mit Migrationshintergrund – und teilweise auch deutsche Staatsbürger – systematisch aus Deutschland zu vertreiben.

Zu diesen Maßnahmen könnten unter anderem gehören:

  • Aufhebung von Diskriminierungsverboten: Vermieter und Arbeitgeber sollen künftig offen Menschen mit Migrationshintergrund ausschließen können.
  • Drastischer Assimilationsdruck: Deutsche mit Migrationshintergrund sollen durch gesellschaftliche und gesetzliche Maßnahmen dazu gedrängt werden, das Land zu verlassen.
  • Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze: Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft könnten durch neue Gesetze ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Aus Sellners Buch

Was der Beschluss bedeutet

Das Landgericht Hamburg wiederholte jetzt in seinem Beschluss, der Volksverpetzer vorliegt, dass diese Pläne tatsächlich besprochen wurden und Menschen mit deutschem Pass explizit einschließen.

Auszug aus dem Beschluss, der Volksverpetzer vorliegt

Auch wenn der Begriff „Deportation“ möglicherweise juristisch nicht haltbar ist, und diese sich von “Vertreibungen“ unterscheiden, wiederholte das Gericht, dass die geplanten Maßnahmen unter anderem den Verlust der Staatsbürgerschaft, Zwangsmaßnahmen und systematischen gesellschaftlichen Druck umfassen. Der Begriff “Deportation” ist möglicherweise ungenau, aber Correctiv hat Recht.

Jun formuliert es so: “Das trägt zwar nicht die Bezeichnung „Deportation“, aber maßgeschneiderte Gesetze sollen dazu führen, dass Staatsbürger das Land verlassen. Also geht es doch um Staatsbürger.”

Vosgeraus Strategie, die Glaubwürdigkeit von Correctiv anzugreifen, ist somit gescheitert, obwohl er diesen Prozess in Hamburg wegen dieser Formulierung sogar gewonnen hat. Seine juristischen Klagen zielten offensichtlich darauf ab, die öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen und Correctiv als unseriös darzustellen. Doch wie Chan-jo Jun betont, war dies von Anfang an ein „juristisches Ablenkungsmanöver“, das den Kern der Vorwürfe nicht berührte.

Die politische Dimension: Rechtsextreme Pläne enthüllt

Dass auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund Ziel jener „Remigration“ sind, ist kein Zufall. Es ist Ausdruck einer rassistischen Ideologie, die in den Worten von Martin Sellner und anderen Vertretern der Neuen Rechten sichtbar wird. Die AfD macht sich diese Pläne zu eigen, wie die Annahme entsprechender Resolutionen in Bayern und anderen Bundesländern zeigt.

AfD-Parteitag hat eigene Verfassungsfeindlichkeit beschlossen

Auch das Bayerische Verwaltungsgericht München (BayVG) hat kürzlich in einem separaten Urteil gegen die AfD Bayern erklärt, dass sich einige AfD-Politiker dieses Konzept zu eigen machen.

Das Gericht hat auch klar definiert, dass „Remigration“ nach Sellner Abschiebungen von deutschen Staatsbürgern einschließt.

Die Enthüllungen und das Gerichtsurteil zeigen, wie weit diese Ideologie reicht und wie gefährlich sie für die Demokratie ist. Die AfD ist offenbar in Wahrheit bereit, Menschen basierend auf Herkunft, Hautfarbe und kulturellem Hintergrund zu diskriminieren. Verfassungsfeindlich also.

“Hamburg ist in diesem Zusammenhang ein besonderer Ort”, sagt Jun. “Die Stadt hat als Hafenstadt eine jahrhundertealte Tradition von Migration. Schon vor vielen Generationen sind Menschen aus aller Welt nach Hamburg gekommen. Diese Menschen prägen das Straßenbild der Stadt. Genau dieses Straßenbild war jedoch Gegenstand der Diskussion. Manche behaupteten, es sähe zu ‚ausländisch‘ aus, und ausländische Restaurants sollten aus dem Stadtbild verschwinden.“

Vor Gericht gelogen?

Jun erwähnt ebenfalls, dass Vosgerau heimlich zurückgerudert sei und zwei verschiedene eidesstattliche Versicherungen vorgelegt wurden.

“Nämlich eine stammte aus dem ersten Correctiv-Prozess, und da hatte er im Februar noch gesagt: ‘Insgesamt ist also festzuhalten, dass sowohl der Vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmenden des Treffens zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant haben.’”

Und weiter:

“Aber die Frage ist natürlich: Was ist mit Remigration gemeint? Wir wissen heutzutage, dass Remigration nach dem Sellnerschen Konzept das ganze Programm, und zwar insbesondere die Vertreibungspläne von Menschen mit Staatsbürgerschaft, umfasst. So gesehen wäre das also falsch. Deswegen schreibt er auch in einer neueren eidesstattlichen Versicherung an der gleichen Stelle nicht mehr von Remigration, sondern: ‘Insgesamt ist also festzuhalten’, heißt es in der neueren eidesstattlichen Versicherung, ‘dass sowohl der Vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmenden zu keinem Zeitpunkt eine Ausbürgerung, Ausweisung oder Abschiebung von Menschen mit deutschem Pass gefordert haben.’”

Also jetzt sollte irgendetwas gefordert worden sein für deutsche Staatsbürger, aber nicht “Remigration” und nicht Dinge wie Ausbürgerung, Ausweisung oder Abschiebung. Von Sellner wissen wir aber, dass er zugegeben hat, was damit gemeint sei:

Mehr dazu:

Geheimtreffen-Teilnehmer gesteht, dass Correctiv Recht hatte

Für die Öffentlichkeit bleibt die Botschaft in unseren Augen klar: Die Pläne zur „Remigration“ betreffen nicht nur Ausländer, sondern auch deutsche Staatsbürger. Das wäre dann verfassungswidrig, rassistisch und gefährlich. Und die AfD scheint sich nicht wirklich davon zu distanzieren, im Gegenteil. Dort wird jene “Remigration” offiziell als Resolution beschlossen. Dort sind jene Vertreibungen “kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.”, wie AfD-Politiker René Springer nach den Correctiv-Enthüllungen twitterte.

Die AfD hat sich weiter radikalisiert, sie ist vermutlich intern vom Verfassungsschutz bereits gesamt als gesichert rechtsextrem hochgestuft worden. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl hält die Behörde jedoch die Veröffentlichung bisher zurück, wogegen Correctiv klagt. Es wäre eigentlich der letzte Schritt vor einem Verbotsverfahren.

Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: Markus Scholz/dpa

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#bestatigt #correctiv #deutschen #gericht #recherche #remigration

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-06-15

Report-K

Symbolbild Ampel

Köln | Die Interessengemeinschaft (IG) Lebenswerte Lux spricht von einem offiziellen Dokument des Verwaltungsgerichts Köln, dass ihr vorliege, in dem bestätigt werde, dass die Stadt Köln bis auf einen kleinen Abschnitt das Tempo auf der Luxemburger Straße auf Tempo 30 absenken werde. Mit einem Kurzkommentar von Andi Goral

Mehrere Anwohnende hatten vor dem Verwaltungsgericht mit Unterstützung durch die IG Lebenswerte Lux geklagt. Es handelte sich um sogenannte Lärmschutzklagen, die die Stadt Köln verpflichten sollte mehr zum Schutz der Anwohnenden zu leisten und unter anderem die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs auf Tempo 30 zu begrenzen.

Die Stadtverwaltung habe dem Verwaltungsgericht Köln gegenüber nun erklärt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dort zu begrenzen, wo Menschen wohnten. Dies betrifft die Bereiche:

• Militärringstraße bis Universitätsstraße bzw. Weißhausstraße

• Eifelwall und Barbarossaplatz

Innerhalb des Bereichs des Inneren Grüngürtel darf weiterhin Tempo 50 km/h gefahren werden, weil dort keine Menschen wohnten. Die IG Lebenswerte Lux bestätigt damit die Tempo 30 Regelung in Zukunft für die Luxemburger Straße.

Kurzkommentar: Was wird aus der Debatte um das MIV-Grundnetz?

Offen bleibt, was dies für die Debatte um das MIV-Grundnetz und dessen politische Idee bedeutet. War dieses MIV-Grundnetz doch auch dafür gedacht einen Aufschrei der Autofahrenden zu verhindern und zu beschwichtigen, dass sich mit der eingeleiteten Mobilitätswende auch weiterhin durch Köln emotional gefühlt zügig in bestimmten Bereichen mit dem motorisierten Gefährt fahren lasse, wo der Pkw-Vorrang habe. Dieser kleinste Nenner-Kompromiss für die Mobilitätswende innerhalb unterschiedlicher politischer Ausrichtungen ist jetzt Makulatur. Denn es reicht die Lärmschutzklage, das zeigt das Beispiel Luxemburger Straße, um politische Konzepte, wenngleich auch nur gefühlt, ins Wanken zu bringen. Und das, vor der in dieser Woche getroffenen Entscheidung im Bundestag, die Straßenverkehrsordnung zu ändern, die noch einmal dynamisierend auf die Debatte wirken wird.

Eines dürfte nicht gelingen: Hardcore-Automobilisten davon zu überzeugen, dass es eine Studie gibt, das sich bei entsprechender Ampelschaltung mit Tempo 30 genauso schnell vorankommen lässt, wie mit 50 km/h. Siehe Tempolimit-Debatte im Allgemeinen. Auch der wilde Aufschrei der Kölner Kommunalpolitik zur Tempo 30 Entscheidung die Luxemburger betreffend zeugt davon, dass die rahmengebende Politik nicht verstanden hat, dass sie mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen ihren eigenen politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt hat. Die Verwaltung musste so handeln.

Man darf gespannt sein, ob es nun unter Realbedingungen dazu kommt, dass Autofahrende nach einer gewissen Lernzeit begreifen, dass Tempo 30 sie genauso schnell auf der Luxemburger Straße vorankommen lässt, wie bisher mit Stopp and Go bei Tempo 50. Also ob der Lerneffekt eintritt: Kontinuierliches Fahren bei gleichbleibender Geschwindigkeit ist schneller, als wenn ich beschleunige, rase, scharf abbremse und dann minutenlang vor einer roten Ampel warte. Und dies ja nicht nur einmal, sondern alle paar hundert Meter wiederhole. Allerdings bedarf es dazu des Willens der Kölner Kommunalpolitik und Stadtverwaltung mit einer entsprechenden Ampelschaltung für fließenden MIV auf der Luxemburger Straße zu sorgen. Daran muss sich Kommunalpoltik und Verwaltug messen lassen. Ob das wirklich schon so angekommen ist, darf bezweifelt werden, vor dem Hintergrund, dass es auch weiterhin ein Ministück Tempo 50 geben könnte. Dabei soll nicht vergessen werden, den Verkehr für zu Fuß gehende und Radfahrende so zu ertüchtigen, dass deren Teilnahme maximal sicher gestaltet wird.

Mehr zum Thema

Irritation zu Tempo 30 auf der Luxemburger Straße zwischen Verwaltung und Politik

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https://www.bachhausen.de/stadt-bestaetigt-verwaltungsgericht-koeln-tempo-30-auf-der-luxemburger-strasse/

#bestatigt #luxemburger #stadt #tempo #verwaltungsgericht

Stadt bestätigt Verwaltungsgericht Köln Tempo 30 auf der Luxemburger Straße
newsbern.chpolizeireport
2024-05-14

Autopsie bestätigt Fuchsangriff auf Lamm in Villars-sur-Glâne, Ermittlungen abgeschlossen. Neue Hinweise auf Zusammenhang mit früheren Tierquälerei-Fällen. -sur-Glâne polizeireport.ch/news/135775/B

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-04-05

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Das Geld aus Russland an rechte Politiker in Europa soll über Polen geflossen sein. Das sagte Pavel Žáček von der liberal-konservativen Partei (ODS) und Vorsitzender des parlamentarischen Sicherheitsausschusses in Tschechien gegenüber CORRECTIV: „Das Geld an die Agenten innerhalb der EU-Politik – darunter auch aus der AfD – gelangte über Polen nach Tschechien. Es waren auf jeden Fall viele Hunderttausend Euro, bis hin zu einer Million.“

Letzte Woche setzte die tschechische Regierung das prorussische  Informationsportal Voice of Europe auf die Sanktionsliste. In diesem Zusammenhang berichtete der Spiegel und die tschechische Zeitung  Denik K unter Berufung auf Geheimdienstkreise, dass über Voice of Europe Geld aus Russland an rechte Politiker in Europa geflossen sein soll, darunter auch Politiker aus der AfD.

Tonbandaufnahmen sollen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron belasten. Bystron steht hinter Maximilian Krah auf Platz zwei der AfD-Kandidatenliste für die Europawahl. Beide prorussischen Politiker hatten in der Vergangenheit Voice of Europe Interviews gegeben und sich mit dem Oligarchen aus der Ukraine und Putin-Unterstützer Wiktor Medwedtschuk getroffen, der hinter Voice of Europe stehen soll, wie Denik N berichtete.

Krah dementierte die Vorwürfe. Bystron musste sich am Donnerstag gegenüber dem Bundesvorstand der AfD erklären. Er habe zu keinem Zeitpunkt von einem „Mitarbeiter von VoE (oder irgendeinem Russen) Geldzahlungen oder Kryptowährungen“ bekommen, schreibt der AfD-Bundestagsabgeordnete.

Der Vorsitzende der parlamentarische Sicherheitsausschusses in Prag, Pavel Žáček, sagt, dass ihm nicht bekannt sei, ob „der Mittelsmann Tscheche war oder eine andere Nationalität hatte“, aber der tschechische Parlamentarier ist sich sicher „die Geheimdienste verfügen in einem so sensiblen Fall über sehr gute Quellen. Ohne eindeutige Beweise kommt keine Sanktion in Betracht.“

Die AfD-Spitze Alice Weidel und Tino Chrupalla würden wohl Bystron empfehlen, aus dem aktiven Europawahlkampf auszusteigen, nach der Wahl das Mandat nicht anzunehmen und sich vorläufig nicht mehr bei Bundestags-Debatten zu melden, meldete heute die Bild-Zeitung. Sie wollen am Montag persönlich mit ihm sprechen. „Solange das nicht aus der Welt ist, wäre es unklug von mir, mit ihm aufzutreten“, sagte auch Krah der Bild.

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Author: Marcus Bensmann

https://www.bachhausen.de/tschechischer-parlamentarier-bestaetigt-bis-zu-einer-million-euro-russisches-geld-soll-ueber-polen-geflossen-sein/

#bestatigt #einer #million #parlamentarier #polen #russisches #tschechischer

newsbern.chpolizeireport
2024-03-22

Ein 26-jähriger Mann, der seit dem 17. März vermisst wurde, wurde im Schiffenensee in Granges-Paccot tot aufgefunden. Die Polizei hat die Vermisstenmeldung vom 17. März widerrufen und bestätigt di -Paccot #26-jähriger : polizeireport.ch/news/132359/B

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Bundesregierung bestätigt Chemtrailprojekte? Artikel des Kölner Abendblatts ist Satire

Laut dem Kölner Abendblatt hat die Bundesregierung Chemtrailprojekte bestätigt. Doch der angebliche Artikel ist nicht echt, er erschien auf einer Satire-Webseite.

von Kimberly Nicolaus

19. März 2024

Flugzeuge verursachen Kondensstreifen. Für die Verschwörungserzählung von Chemtrails gibt es laut Umweltbundesamt keine wissenschaftlichen Belege. (Quelle: Robert Michael / Picture Alliance / DPA) Behauptung

Laut einem Artikel des Kölner Abendblatts habe die Bundesregierung die Existenz von Chemtrails bestätigt.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
02.01.2024

Quelle

Bewertung

Frei erfunden
Über diese Bewertung

Frei erfunden. Der Artikel ist Satire, das Kölner Abendblatt gehört zur Satire-Webseite Paul Newsman, jede und jeder kann dort erfundene Inhalte veröffentlichen.

Die Bundesregierung habe Chemtrailprojekte bestätigt, heißt es in einem angeblichen Artikel, der auf einer Webseite namens „Kölner Abendblatt“ erschienen ist. Der Link zu dem Text wurde in den vergangenen Monaten dutzendfach auf X verbreitet. Die angebliche Meldung kursiert auch auf Facebook und Telegram, darunter in einem Kanal, der offenbar der verschwörungsideologischen QAnon-Bewegung nahesteht. Doch neu ist sie nicht, derartige Beiträge gab es schon 2017.

Der Satire-Artikel verbreitet sich seit einigen Wochen unter anderem auf X (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Kölner Abendblatt: Erfundenes Magazin einer Satire-Seite

Der Link führt zu einem Artikel vom 29. Juli 2017 auf einer Webseite mit dem Namen „Kölner Abendblatt“. Dort sind einige Hinweise darauf, dass es sich um Satire handelt: Der Autorenname lautet „W. Etter“ und am Ende heißt es: „Dieser Zeitungsartikel wurde mit Paul Newsman erstellt. Hier kann jeder innerhalb von Sekunden eigene Satire oder Scherzartikel in verschiedenen fiktiven Magazinen veröffentlichen. Daher solltest du diesen Artikel auf gar keinen Fall als seriöse Quellenangabe nutzen.“ 

Das Kölner Abendblatt ist also kein echtes Nachrichtenmedium, sondern eines von mehreren erfundenen Magazinen, wie es auf der Webseite Paul Newsman heißt – ein Portal für Satire und Fake-Nachrichten. Jede und jeder könne dort Scherzartikel schreiben, um „Freunde oder Kollegen zu veräppeln“ und ihre Medienkompetenz zu testen. Wir berichteten schon 2017 über die Seite.

Das Kölner Abendblatt, in dem der Artikel „Bundesregierung bestätigt Chemtrailprojekte“ erschienen ist, ist eines von mehreren erfundenen Magazinen der Satire-Webseite Paul Newsman (Quelle: Paul Newsman; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Erfundener Chemtrail-Artikel verbreitet sich teils ohne Satire-Hinweis

Der Satire-Artikel habe seit Veröffentlichung 427.000 Aufrufe, schreibt uns Mike Lieser, er ist verantwortlich für die Paul Newsman-Webseite. Laut Lieser eine Ausnahme, denn die meisten Satire-Artikel wurden weniger als 1.000 Mal aufgerufen. 

Der Artikel verbreitet sich in Sozialen Netzwerken seit Jahren jedoch auch ohne Satire-Hinweis. Lieser schreibt dazu: „Ich finde ein solches Verhalten und die nicht vorhandene Medienkompetenz hochproblematisch“. Wer den Link klicke, sagt Lieser sinngemäß, könne aber einfach prüfen, dass die Geschichte erfunden ist.

Laut Umweltbundesamt „keinerlei wissenschaftliche Belege“ für Chemtrails

Hinter dem Begriff Chemtrails steckt die Verschwörungserzählung, dass von Flugzeugen verursachte Kondensstreifen am Himmel eigentlich schädliche Chemikalien seien. Diese sollen angeblich Menschen krank machen oder das Klima beeinflussen. 

In der Vergangenheit kursierten immer wieder vermeintliche Belege für Chemtrails, die sich als falsch herausstellten. Auf der Seite der Bundesregierung kommt das Wort „Chemtrails“ nirgendwo vor. Dass es „keinerlei wissenschaftliche Belege“ für Chemtrails gibt, hatte das Umweltbundesamt bereits 2011 dargelegt und etwa 2023 erneut bekräftigt. Auch im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt seien demnach die beschriebenen Phänomene nicht bekannt, obwohl das Institut seit Jahren Emissionen im Luftverkehr misst. 

Redigatur: Paulina Thom, Gabriele Scherndl

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Author: Kimberly Nicolaus

https://www.bachhausen.de/bundesregierung-bestaetigt-chemtrailprojekte-artikel-des-koelner-abendblatts-ist-satire/

#abendblatts #artikel #bestatigt #bundesregierung #chemtrailprojekte #kolner #satire

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-02-27

Fakt: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam, an dem neben AfD-Politikern auch Mitglieder der Union und der Rechtsextremist Sellner teilgenommen hat, wurde von Correctiv in ihrem Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Auch das Landgericht Hamburg hat heute in einem Urteil festgestellt, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war. Zitat vom Gericht dazu: „Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit“. Die AfD und ihre rechten Vorfeld-Medien versuchen seit Wochen erfolglos, Correctiv durch Propaganda in Verruf zu bringen und sind gescheitert.

Die Massenvertreibungspläne gibt die AfD offen zu

Das Treffen, das Ende November 2023 in Potsdam stattfand, hatte das Ziel verfolgt, Pläne zu besprechen, wie man Millionen von Menschen, darunter auch deutsche Staatsbürger, aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertreiben könnte. Das ist das, was die AfD und andere extreme Rechte unter dem Euphemismus “Remigration” verstehen. So hatte das Correctiv auch beschrieben – und darf das auch weiterhin tun. Erinnern wir uns an die Fakten, die extreme Rechte leugnen wollen:

Correctiv hat ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politikern, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmern enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Rechtsextremen, wie man Millionen von Menschen deportieren könne und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende. Buchstäblich. 

Correctiv

Zu den Plänen der millionenfachen Massen-Deportationen auch deutscher Staatsbürger haben „die anwesenden AfD-Mitglieder keine Einwände, im Gegenteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy betont, dass sie das skizzierte Ziel schon länger verfolge.“ Die AfD gab es zu: Das sind ihre geheimen Ziele!

„Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen“

Die AfD-Fans in den Kommentarspalten feiern das ganz offen und drohen auch Volksverpetzer-Mitarbeiter damit, in jene Lager zu stecken. Das Gerede von „Ausländern“ oder „Straftäter“ ist nur Täuschung, um vernünftiger zu klingen, fallt nicht darauf herein. Dabei gibt die AfD einfach ganz offen zu, dass alles wahr ist, was Correctiv aufgedeckt hat. Sie postete am Tag der Enthüllungen (!) dieses Sharepic mit „Remigration ist unumgänglich“ – wie als trotzige Reaktion auf die Recherchen. Sie gibt offen zu, dass sie leichter Deutschen die Staatsbürgerschaft entziehen will

Einige in der AfD gehen sogar noch einen Schritt weiter und geben es offen heraus zu. Der rechtsextreme AfD-Politiker René Springer (der auch schon persönlicher Referent von Gauland war) nimmt kein Blatt vor dem Mund und gibt zu, dass er „Millionen“ deportieren möchte. Er nennt das sogar ein „Versprechen“. Kurzer Realitätscheck: In Deutschland sind aktuell etwa 54.000 Menschen unmittelbar ausreisepflichtig. Die AfD will nicht diese Leute abschieben, das wurde auch auf der geheimen Konferenz klar. Sie will ALLE abschieben, die nicht weiß sind oder eine andere Meinung haben. Sie spricht ja nicht zufällig von „Millionen“.

Wir halten also fest, der MdB Rene Springer der #AfD gibt ein Versprechen ab, das er Menschen deportieren möchte, denn er bezieht sich auf die Aussagen, was in Potsdam besprochen wurde. Die millionenfache Deportation von Menschen nach Afrika. #noAfD #AfDVerbotjetzt pic.twitter.com/HDUhi2bc8w

— Gegen die AfD (@Gegen_die_AfD) January 10, 2024

AfD gibt alles zu! Sie werben offen für Massen-Deportationen

Propaganda-Inszenierung, um abzulenken

Diese Enthüllungen führten zu massiven Protesten gegen Rechtsextremismus und sorgten international für Schlagzeilen. Als Reaktion auf den Bericht musste AfD-Chefin Alice Weidel ihren persönlichen Referenten entlassen, der an dem Treffen teilgenommen hatte, während sich sogar die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen von der AfD distanzierte. Sicherlich keine erwartbaren Reaktionen, wenn Correctiv nicht die Fakten berichtet hätte.

Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau, einem Teilnehmer des Treffens, hat jetzt ein größtenteils erfolgloses Gerichtsverfahren gegen Correctiv angestrengt und erhielt viel Aufmerksamkeit. Vosgerau forderte die Unterlassung bestimmter Aussagen des Berichts, was zu einer Auseinandersetzung in Form von eidesstattlichen Versicherungen geführt hat. “Legal Tribune Online” hat zu der “Schlacht der eidesstattlichen Versicherungen einen guten Artikel veröffentlicht, den wir an dieser Stelle empfehlen.

Während Vosgerau und weitere Treffensteilnehmer die Richtigkeit des Berichts anzweifeln, legten Correctiv-Mitarbeiter im Gegenzu selbst eidesstattliche Versicherungen vor, die ihre Recherchen und Quellen als zutreffend bestätigen sollen. So fasst LTO zusammen, welche Aussagen das betrifft:

„Insbesondere habe der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesagt, es gäbe drei Zielgruppen der „Remigration“: „Asylanten“, „Nicht-Staatsbürger“ und die „Staatsbürger, die nicht assimiliert“ seien, letztere seien laut Sellner das größte Problem. Hier habe Sellner die Lösung vorgeschlagen, man könne diese Menschen durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe den Vorschlag eingebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen.”

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Alles nur Ablenkung? Gegen Kernvorwürfe wurde gar nicht geklagt

Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich allerdings nicht auf die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts, da das Gerichtsverfahren lediglich die Unterlassung von Aussagen betraf, die direkt Vosgerau betreffen. Das bedeutet, dass die schwerwiegenden Anschuldigungen des Berichts, wie die Planung der Vertreibung von Millionen Menschen aufgrund rassistischer Kriterien, juristisch nicht direkt angegriffen wurden. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau vertritt, deutete an, dass viele der Vorwürfe als Meinungsäußerungen angesehen werden, gegen die rechtlich schwerer vorgegangen werden kann. LTO schreibt:

“Das erstaunt zunächst. Denn meist argumentieren Betroffenenanwälte, wenn irgend möglich, dass ein Medium eine Tatsachenbehauptung und eben keine Meinungsäußerung verbreitet habe. Denn nur Tatsachenbehauptungen – definiert als Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind – können als „unwahr“ verboten werden.”

Gegen die folgenden Correctiv-Aussagen ist nicht mal juristisch vorgegangen worden, wie LTO feststellt. Correctiv darf sie also sagen:

„Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. 

„Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.

Ihr wichtigstes Ziel: „Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“

„‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“.

Diese Einschätzung teilt auch die Verteidigung von Correctiv, die argumentiert, dass der Artikel hauptsächlich auf Fakten basiert und lediglich durch Meinungsäußerungen ergänzt wird. Die eidesstattlichen Versicherungen beider Seiten scheinen somit primär der öffentlichen Wahrnehmung zu dienen und weniger dem juristischen Ausgang des Verfahrens laut LTO. Sowohl Angriff als auch Verteidigung klassifizieren zentrale Aussagen des Berichts als zulässige Meinungsäußerungen, wodurch die Berichterstattung als solche für zulässig gehalten wird.

Und auch das Gericht stellte explizit fest:

„Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

alles nur “Litigations PR”

Warum dann eidesstattliche Versicherungen zu Dingen, gegen die man gar nicht juristisch vorgeht? Wie LTO erklärt, ist das eine gezielte PR-Strategie des AfD-Anwalts:

“Außerdem betont Brennecke, dass es ihn auch um Litigation-PR gehe. Damit bezeichnet man die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtlichen Streitigkeiten. Er will so verhindern, dass Correctiv verkünden kann, die Teilnehmer würden dem Hauptvorwurf nicht entgegentreten. Mit den eidesstattlichen Versicherungen habe er die „als Meinungsäußerung formulierte Legende von Correctiv“ geradegerückt, glaubt er. Damit wird klar: Aus PR-Gründen sind die eidesstattlichen Versicherungen für Brennecke und Vosgerau überaus sinnvoll, für das Gerichtsverfahren selbst dienen sie aber vor allem als Nebelkerze.”

Die eidesstattlichen Versicherungen und das Verfahren vor Gericht wurden aber von den Desinformationsmedien der rechten Presse gezielt irreführend dargestellt, um ihrer Gefolgschaft den Eindruck zu erwecken, Correctiv hätte nicht das Treffen korrekt wiedergegeben. Es gehört zum „Lügenpresse“-Narrativ und dem Ziel, die rechtsextreme AfD zu verharmlosen. So nutzte das rechtsradikale Desinformationsmedium “NIUS” die Einschätzung von LTO, die auch in diesem Artikel als Grundlage diente, um durch viel Verdrehung irgendwie den genau gegenteiligen Schluss zu verkünden, den die AfD-Fans lesen wollen. Auch wenn es unwahr ist:

LTO erklärte auf Twitter selbst zu dem Fake-News-Medium: “wollt Ihr nicht erstmal selbst redlich berichten? @Correctiv hat uns gegenüber nicht zugegeben, der Kern des Berichts sei faktenfrei. Im Gegenteil betont, dass neben den Fakten auch Meinungen auf „belastbarer faktischer Basis“ erfolgten“ [sic]

Correctiv: Erfolg vor Gericht

Nun hat das Landgericht Hamburg Correctiv auch weitestgehend Recht gegeben. Anwalt Jun beschreibt es so auf Twitter: “Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: „Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit“.”

LG Hamburg hat entschieden:
1. Vosgerau unterliegt mit allen Punkten, die sich rund um Remigration, Staatsbürger, Ausbürgerung und die Frage drehen, wer was wann gesagt oder nicht gesagt habe. Das Gericht dazu: “Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit”.

Wie @fewizipic.twitter.com/aCyW95HHRu

— Chan-jo Jun 🇺🇦 (@Anwalt_Jun) February 27, 2024

Und weiter:

“#Correctiv hat Vosgerau völlig korrekt wiedergegeben, soweit es um die Ausbürgerung oder Ausweisung von Staatsbürgern ging. Daran wollte sich #Vosgerau ja nicht erinnern können, was Correctiv genau so beschrieben hatte. Gescheitert ist er auch hinsichtlich der jungen türkischen WählerInnen, wo #Vosgerau sich verkürzt widergegeben sieht. #Correctiv habe die Position von #Vosgerau zutreffend zusammengefasst und dabei nicht den Eindruck eines wörtlichen Zitats erzeugt.” [sic]

Lediglich in einem Nebenpunkt muss Correctiv jetzt eine Sache abändern, die aber nichts mit den Vorwürfen der Massenvertreibungen zu tun haben. Jun:

“Im letzten Antrag hat er hingegen Erfolg. Er darf nicht mehr so wiedergegeben werden, dass er eine erhöhte Erfolgswahrscheinlichkeit dann ansieht, wenn mehr Menschen bei einer Wahlanfechtung mitmachen. Hier geht es um die Juristen-Ehre, um nicht mit dem laienhaften Glauben darzustehen, dass massenhaft gestellte Anträge mehr Erfolgsaussichten erzeugen. Er bestreitet es und Correctiv hat dafür offenbar keine Tonaufnahme oder sonstiges Beweismittel vorgelegt. Unbestritten ist aber, dass er ein Musterschreiben ankündigte, um die Stimmabgaben von jungen Türkinnen, die am Küchentisch unter Beobachtung ihrer Brüder stünden, anzugreifen. Der Rückschluss, dass ein verteiltes Musterschreiben mehr Erfolg erzeuge, sei nicht zulässig.” [sic]

Dies ist der einzige Satz, den Correcitv löschen muss, wie Journalist Lars Wienand auf Twitter schreibt: „(…) ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: ➡️Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.⬅️“ [sic]

Vosgerau vs #Correctiv: Laut LG Hamburg ist im Text nur das➡️⬅️zu löschen:
“(…) ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: ➡️Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.⬅️”

— Lars Wienand (@LarsWienand) February 27, 2024

Correctiv feiert Erfolg

Correctiv beschreibt es selbst so:

“Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Inhalte der CORRECTIV-Recherche. In zwei von drei Punkten, gegen die Vosgeraus Verbotsantrag sich richtete, gibt das Landgericht CORRECTIV Recht. Am Kern ändert sich nichts. Beim Geheimtreffen in Potsdam besprachen Neonazis, hochrangige AfD-Politiker und andere Teilnehmer einen „Masterplan“, wie man Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Deutschland vertreiben könnte – auch solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, die nach den Worten Martin Sellners nicht „assimiliert“ genug seien. Der Satz, der geändert werden muss, bezieht sich auf ein anderes Detail.

„Der Beschluss des Gerichts bestätigt, dass unsere Recherche über das Geheimtreffen steht. Wir haben nichts anderes erwartet. Ein unwesentliches Detail ändern wir. Aber der Teilnehmer Ulrich Vosgerau ist mit seinem völlig überzogenen Antrag weitgehend gescheitert“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.”

Ulrich Vosgerau muss zwei Drittel der Kosten des Verfahrens tragen. Beide Seiten können gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen.

AfD-Anwalt tappte in selbst gestellte Falle

In seinem Twitter-Thread hat Anwalt Jun dargelegt, wie Vosgerau damit scheiterte, die Darstellung der Reaktion der Teilnehmer auf den ihnen vorgestellten sogenannten Masterplan der Vertreibungen in Zweifel zu ziehen. Correctiv hatte behauptet, es habe von Seiten der Teilnehmer keine grundsätzliche Kritik an dem Plan gegeben, wie wir oben zitiert haben. Der Anwalt Ulrich Vosgerau, selbst Teilnehmer des umstrittenen Treffens, scheiterte jedoch daran, auch nur mit einer einzigen eidesstattlichen Versicherung diese Kritik nachzuweisen.

Jun kritisiert, dass Vosgeraus Vorgehen vor Gericht letztlich eine Nebelkerze war, die schwer zu entkräften sei. Vosgerau habe versucht, einen Bezug zu persönlicher Kritik am Masterplan herzustellen, was ihm nicht glaubhaft gelang. Stattdessen habe er versucht, die Interpretation des Masterplans durch Correctiv im Gerichtsverfahren zu übertreiben und anschließend zu widerlegen. Eine Strategie, die das Gericht jedoch durchschaute. 

Jun folgert, dass Vosgerau in eine selbst gestellte Falle getappt sei. Er hätte klarstellen können, dass von Vertreibungen deutscher Bürger nie die Rede gewesen sei. Stattdessen habe Vosgerau auf die „Karte der Vergesslichkeit“ gesetzt, was ihm jedoch den Weg versperrte, sich konkret zu dem zu äußern, was tatsächlich besprochen wurde. Auch die Einreichung von sieben eidesstattlichen Versicherungen konnte diese Strategie nicht stützen.

Rechte Medien schauen dumm aus der Wäsche

Wer sich mit den Fakten und den Details der juristischen Auseinandersetzung beschäftigt hatte, dem war von Anfang an klar, dass die Correctiv Recherche völlig unabhängig vom Ausgang des heutigen Verfahrens unberührt bleiben würde. Doch die Medienkonsumenten rechter Desinformationsmedien wurden wie so oft natürlich durch gezieltes Framing und Suggestivfragen in die Irre geführt, sodass viele den Eindruck hatten, die gesamte Correctiv-Recherche habe sich als falsch herausgestellt. Und gar, dass das gerichtlich bereits geklärt worden sein. Seinen Anteil haben daran natürlich nicht nur die massiv konsumierten rechtsextremen Propaganda-Seiten, aber auch vermeintlich seriöse Medien wie WELT oder Berliner Zeitung, die inzwischen bekannt dafür sind, oft Desinformation und irreführende Beiträge zu veröffentlichen, die die gleichen Narrative wiederholt, die eine rechtsextreme Leserschaft lesen will.

Wie jetzt auch das Landgericht Hamburg gezeigt hat, waren diese beiden Artikel und andere mit irreführenden Überschriften viel eher das, was man einen “Bluff” nennen könnte. Der verzweifelte Versuch, das Potsdam-Treffen zu relativieren und damit – ob gewollt oder nicht, – die Gefahr des Rechtsextremismus und der AfD, wird auch im Zuge der Berichterstattung zum Gerichtsurteil bewusst irreführende Überschriften erzeugen. Man sieht es sofort bei der Berliner Zeitung, die extrem verdächtig sich den einen Nebenpunkt herauspickt, um ihn als wichtigste Meldung zu verbreiten:

Die Leserschaft soll weiter das glauben, was sie wollen

Es ist technisch gesehen nicht falsch, dass Vosgerau in einem einzigen Punkt vor Gericht Recht gegen Correctiv bekam. Es ist aber sehr bezeichnend, dass eine in größten Teilen Niederlage als “Erfolg” bezeichnet wird. Genau solche einseitigen Darstellungen und gezieltes Framing von Desinformationsmedien dient dazu, die extreme Rechte in ihren Fantasien zu bestärken und ist inzwischen bekannte Strategie. Man soll sich von dieser Darstellung nicht aus der Ruhe bringen.

Über die Desinformations-Strategien bei WELT und Berliner Zeitung, die immer wieder mit derartigen Tricks versuchen, die Erwartungen einer extrem rechten Leserschaft vermeintlich zu bestätigen, haben wir schon oft geschrieben:

Berliner Zeitung blamiert sich immer noch mit Impfgegner-Panikmache

Musterbeispiel „False Balancing“: Wie die Berliner Zeitung faktenwidrige Behauptungen pushte

AfD dankt: WELT reißt Habeck-Satz aus dem Kontext – Industrie sicher!

Döpfner-Leaks: WELT & BILD wollen dich manipulieren

Correctiv hat Recht – AfD-Propaganda scheitert!

Fassen wir noch mal zusammen: Correctiv hat heute vor Gericht größtenteils Recht bekommen und die zentralen Punkte, wegen denen inzwischen schon über 3,7 Millionen Menschen in 1110 Demonstrationen in ganz Deutschland auf die Straße gegangen sind, haben sich als wahr herausgestellt beziehungsweise wurden gar nicht einmal vor Gericht angegriffen.

In einem Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023 planten die “nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. „Wichtigstes Ziel“ sei es, Menschen „aufgrund rassistischer Kriterien“ aus Deutschland zu vertreiben – „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“ Das darf Correctiv weiterhin sagen. Die extreme Rechte plant millionenfache Vertreibungen.

Rechte Medien machen das, was sie ständig tun: Lügen oder absichtlich irreführend über diese Dinge zu berichten, als Durchhalteparolen für die rechtsextreme Gefolgschaft. Man möchte Correctiv mit vielen Fake News in Verruf bringen, und die Klage und die Berichterstattung dazu sollten auch dazu dienen. Doch es ist alles PR, Täuschung und Propaganda: Correctiv hat Recht (bekommen). Die extreme Rechte und auch die AfD planen und fordern Vertreibung von Millionen von Menschen. 

Anti-Correctiv-Fake geht nach hinten los!

Artikelbild: Daniel Reinhardt/dpa

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https://www.bachhausen.de/correctiv-recherche-vor-gericht-bestaetigt-rechte-planen-vertreibungen/

#bestatigt #correctiv #gericht #planen #recherche #rechte #vertreibungen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2023-11-05

Triggerwarnung: Es wird in diesem Artikel über militärische Gewalt, getötete Menschen, getötete Tiere und Angriffe auf zivile Infrastruktur berichtet. Wir zeigen allerdings keine Bilder von toten Menschen.

Am vergangenen Freitag griff die israelische Armee einen Krankenwagen-Konvoi in Gaza an, wodurch mehrere Zivilist:innen getötet wurden. Ein häufig verbreitetes Bild beinhaltet ein getötetes Pferd unter einem der Krankenwagen, was viele fälschlicherweise zur Annahme führte, die Bilder seien gestellt oder zeigten einen unzusammenhängenden Unfall. Das stimmt allerdings nicht, tatsächlich fand der israelische Angriff genau so statt – das bestätigte sogar die israelische Armee selbst. Sie vermutete in den Krankenwagen Hamas-Terroristen und nahm deshalb zivile Opfer in Kauf. Die Hintergründe dieses Falls sind enorm komplex. Das tote Pferd wirkt merkwürdig, es gibt jedoch keinen Grund, deshalb die Fakten anzuzweifeln. Wir zeigen euch in diesem Artikel, was faktisch gesichert ist, wie kompliziert die völkerrechtliche und moralische Einordnung ist – und warum wir gerade deswegen darauf beharren, nur gesicherte Fakten zu teilen. 

Seit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel Anfang Oktober kursiert eine bislang ungeahnte Menge an Desinformation im Netz. Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir nicht jeden einzelnen Fake widerlegen können – es gibt schlicht zu viele. So lügt vor allem die Hamas über ihre schrecklichen Terrortaten, doch auch von israelischer Seite wird Desinformation verbreitet. Wir stehen solidarisch an der Seite Israels und setzen uns für dessen Existenzrecht wie auch das damit verbundene Recht auf Selbstverteidigung ein. Gleichzeitig sehen wir unsere Aufgabe darin, unseren Leser:innen dabei zu helfen, sich im chaotischen Nahost-Diskurs zurecht zu finden und Desinformation zu bekämpfen, egal woher sie kommt.

Angriffe auf Krankenwagen? Das sagt das Völkerrecht

Im Völkerrecht sieht es auf den ersten Blick ziemlich simpel aus. Schauen wir in die Genfer Konventionen, die wichtigsten Abkommen, die Regeln im Krieg beinhalten. Genauer gesagt in Artikel 48 des ersten Zusatzprotokolls, in dem die Regelungen der Konventionen konkretisiert wurden:

“Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.” (Quelle)

Also: Militärische Ziele dürfen grundsätzlich angegriffen werden, zivile Objekte grundsätzlich nicht. Außerdem gilt auch, dass im Zweifelsfall immer davon ausgegangen werden muss, dass eine Person eine Zivilperson und ein Objekt ein ziviles Objekt ist. Das heißt im Umkehrschluss, man muss sich zweifelsfrei sicher sein, dass ein Ziel militärischer Natur ist, bevor man es angreift. Und sogar wenn man sich sicher ist, dass ein Ziel militärischer Natur ist, darf man es dann nicht angreifen, wenn die Schäden an der Zivilbevölkerung “in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.” Diese Formulierung lädt natürlich zu sehr zynischen Abwägungen zwischen Menschenleben und militärischem Nutzen ein.

Soweit die Theorie. Doch man ahnt es schon: In der Praxis ist es natürlich sehr viel komplizierter.

Schutz von Zivilisten – höchstes Gut und komplizierte Angelegenheit

So hat das Völkerrecht beispielsweise auch eine Regelung, nach der man diesen hohen Schutz der Zivilbevölkerung als Kriegspartei nicht missbrauchen darf. So steht im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:

“Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Kriegsverbrechen“ […] schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen: […]

xxiii) die Benutzung der Anwesenheit einer Zivilperson oder einer anderen geschützten Person, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten. “

Quelle

Diese beiden Regelungen sorgen ergänzend dafür, dass alle Seiten im Konflikt eine grundlegende Verantwortung tragen: Die „angreifende“ Seite muss respektieren, dass zivile Objekte oder auch die Zivilbevölkerung nicht attackiert werden dürfen. Die “verteidigende” Seite muss aber genauso respektieren, dass man deswegen nicht seine militärische Infrastruktur und seine Soldat:innen hinter diesem zivilen Schutzschild verstecken darf.

Die rechtliche Grundlage sagt also: Man darf keinesfalls zivile Objekte (wie einen Krankenwagen) attackieren, sondern nur militärische Ziele. Und man darf aus der anderen Perspektive diesen Umstand auch nicht nutzen, um Waffen, Kämpfer:innen oder sonstiges militärisches Material in zivilen Objekten (wie einem Krankenwagen) transportieren. Und damit kommen wir zum aktuellen Fall in Israel.

Bilder vom beschädigten Krankenwagen: Das sind die Hintergründe

Denn entsprechend emotional werden auch scheinbare oder echte Fälle diskutiert, in denen Sanitäter:innen, Krankenwagen oder ähnliche zivile Infrastruktur angegriffen werden. So auch im Nahostkonflikt, der ohnehin für viele Menschen ein noch emotionaleres Thema ist, als Krieg sowieso.

Und genau das ist nun passiert: Durch die Medien, vor allem die sozialen Medien, gehen aktuell viele Bilder, auf denen offensichtlich zu sehen ist, dass Krankenwagen zerstört oder beschädigt wurden. Darunter entbrennen hitzige Diskussionen darüber, ob die Bilder echt sind, wer für den Angriff verantwortlich ist und welche Konsequenzen man jetzt daraus ziehen müsste. 

Darum schauen wir jetzt erst einmal darauf, was eigentlich genau passiert ist. Denn um das Ganze noch komplizierter zu machen, gibt es aktuell nicht nur einen, sondern sogar zwei ähnliche Fälle, die von einigen Leuten verwechselt und durcheinandergebracht wurden. Einer dieser Angriffe fand auf einen Konvoi des Palästinensischen Roten Halbmonds im Zentrum der Stadt Gaza statt und der andere eher im Süden der Stadt. 

Faktencheck: Israelische Armee bestätigt Angriff auf Krankenwagen!

Der erste Fall ist der am häufigsten diskutierte. Man sieht auf den verbreiteten Bildern einen offenbar beschädigten Krankenwagen, unter dem ein totes Pferd eingequetscht liegt. Die Bilder sind echt und sind auch tatsächlich Ergebnis eines Angriffes der israelischen Armee auf den Krankenwagen. Das können wir mit so großer Bestimmtheit sagen, weil die Israelische Armee bestätigt hat, diesen Angriff nahe des Al Shifa Krankenhaus durchgeführt zu haben. 

Israel’s military confirmed Friday that it struck an ambulance outside Al-Shifa Hospital in Gaza City. In a statement, the Israel Defense Forces said the ambulance was “being used by a Hamas terrorist cell.”https://t.co/5kHvX7FCqb pic.twitter.com/yKXgwZq5wH

— Evan Hill (@evanhill) November 3, 2023

Auch Israelische Medien berichteten darüber, ein AFP-Fotograf vor Ort lieferte das Fotomaterial, welches auch das tote Pferd zeigt. 

Nach Berichten des Palästinensischen Roten Halbmonds (PRCS) habe es sich dabei konkret um einen Konvoi von 5 Krankenwagen gehandelt, der am Freitag kurz nach 16 Uhr Ortszeit vom al-Shifa-Krankenhaus im Norden des Gazastreifens in Richtung Süden zur ägyptischen Grenze aufgebrochen war. In den Krankenwagen befanden sich laut Palästinensischen Angaben Verwundete, die in Ägypten behandelt werden sollten. Diese Angaben können wir nicht überprüfen. Allerdings musste der Konvoi umdrehen, da eine Straße der geplanten Route zerstört war. Auf der Rückfahrt zum Krankenhaus wurde der Krankenwagen-Konvoi zweimal angegriffen. Der erste Angriff erfolgte ungefähr einen Kilometer vor dem Krankenhaus, er forderte allerdings laut PRCS-Angaben keine Todesopfer. Zum ersten Angriff sind uns keine Bilder oder Berichte bekannt, das beruht auf Angaben des PRCS. 

Der zweite Angriff erfolgte dann unmittelbar am Krankenhaus. Von diesem zweiten Angriff stammen auch die weit verbreiteten Bilder mit dem beschädigten Krankenwagen und dem Pferd darunter. Das ist der Angriff, den das IDF bestätigt und die Verantwortung dafür übernommen hat.

Auch Bild mit dem toten Pferd ist echt!

Das Bild mit dem toten Pferd sorgte dafür, dass viele die Authentizität des Geschehens anzweifeln. Es zeigt allerdings nur einen kleinen Ausschnitt der Szene. In der Gesamtschau von Videos der Szene wird das Ausmaß der Zerstörung deutlich. Wir verlinken die Videos hier nicht, da es sich um extrem verstörende Szenen handelt. Sie sind aber mehrfach direkt vor dem Krankenhaus geolokalisiert. In den Videos sieht man sehr viele Leichen und Verletzte in großen Blutlachen auf der anderen Seite des Krankenwagens liegen. Der Krankenwagen wurde anscheinend nicht direkt getroffen. Auch handelt es sich bei der Munition nicht um große Fliegerbomben, sondern offenbar um ein kleines Geschoss, welches vor allem Schrapnellschaden verursacht. Solcher Schaden ist an der Szene sichtbar. Möglich wären beispielsweise sogenannte “Spike-Raketen”, aber wir können das hier nicht abschließend beurteilen, weil wir zu wenig Informationen haben und uns zu Munitionstypen nicht gut genug auskennen. 

Also nochmal: Dass dieser Krankenwagen-Konvoi von Israel angegriffen wurde, bestreitet niemand – weder die Hamas, noch die israelische Armee. Es gibt allerdings Verwirrung und Desinformation darüber, weil es noch einen zweiten, ähnlichen Angriff gegeben hat. Hier gilt es gerade für diejenigen, die solidarisch an der Seite Israels stehen, wachsam zu bleiben und sich nicht verwirren zu lassen.

Zweiter Angriff auf anderen Krankenwagen ist ohne Zusammenhang

Dieser zweite Angriff fand südlich der Stadt Gaza statt und muss mindestens einen Tag vor dem Fall mit dem Krankenwagen-Konvoi und dem Pferd passiert sein. Das können wir wiederum so sicher sagen, weil dazugehöriges Geolocation-Material bereits vom 2. November, also einem Tag früher, stammt:

Israeli forces have most likely gained control of the Al Rashid coast road in Gaza City over the past few hours.

Footage from earlier today shows the junction at the No.10 road, multiple vehicles can be seen burning, including a destroyed ambulance. pic.twitter.com/ISGkcfNZNg

— OSINTtechnical (@Osinttechnical) November 2, 2023

Was genau die Hintergründe dieses Angriffs sind, können wir aktuell nicht rekonstruieren. Uns ist auch noch keine Stellungnahme der Israelischen Armee dazu bekannt, wir wissen kaum mehr, als dass es offenbar einen Angriff gab und dass, wie man im Video sieht, mindestens ein Krankenwagen komplett ausgebrannt ist. Der Ort liegt auch in der Nähe von dem Gebiet südlich von Gaza-Stadt, in das die israelische Armee in den letzten Tagen einmarschiert ist. Demnach ist es umso schwerer zu sagen, welche Seite hier Schuld hat.

Diese komplizierte Faktenlage hält allerdings offenbar einige nicht davon ab, diese beiden Fälle fälschlicherweise zu vermischen und die Existenz des anderen Angriffs als scheinbaren Beleg dafür zu verwenden, dass der Angriff, in dessen Zusammenhang das Bild mit dem toten Pferd entstand, eine „false-flag“ Operation sei. Diese offensichtlich falsche Behauptung fand sich unter anderem als beantragte Community Note unter einem Tweet von ZDF heute:

Wie wir bereits ausführlich geklärt haben, ist der Vorfall eben kein Verkehrsunfall gewesen – das hat sogar die Israelische Armee bestätigt (die ja nun wirklich kein Interesse daran hat, sich eine für sie selbst so pikante Story auszudenken). Und das als scheinbarer “Beweis” verlinkte Video ist wie gesagt in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden.

Trotz Hamas-Kriegsverbrechen muss Israel Zivilisten schützen

Besonders kompliziert ist die moralische Frage. Es ist komplett klar, dass ein Krankenwagen nicht angegriffen werden darf. Israel hält allerdings als Entschuldigung vor, dass sie davon ausgegangen sind, dass sich im Krankenwagen Hamas-Terroristen befanden. Es geht also davon aus, dass das zivile Objekt, das der Krankenwagen in dem Fall ist, von der Hamas als “ziviles Schutzschild” missbraucht wurde. Das wäre, wie oben geschildert, ebenfalls ein Verstoß gegen das Völkerrecht. 

Ein Grund für diese Annahme Israels könnte sein, dass die israelische Armee schon lange davon ausgeht, dass sich unter dem Krankenhaus, vor dem der zweite Angriff stattfand, eine Zentrale der Terrororganisation Hamas befindet. Laut Angaben der israelischen Armee haben sie Hamas-Strukturen unter dem Krankenhaus schon seit mehr als 10 Jahren auf dem Schirm. Außerdem gehörten laut PRCS vier der fünf Krankenwagen dem Gesundheitsministerium von Gaza – welches komplett unter Hamas-Kontrolle ist. Die israelische Armee ging deshalb offenbar davon aus, dass sich in den Krankenwagen Hamas-Kämpfer befinden könnten, die sich heimlich über die Grenze nach Ägypten absetzen wollten. Genau eine solche Aktion hatte die Hamas schon einmal am Grenzübergang nach Ägypten versucht, die Anschuldigungen sind also nicht ganz aus der Luft gegriffen.

Gleichzeitig muss man aber auch festhalten, dass selbst wenn die eine Seite im Konflikt (also die Hamas) das Völkerrecht bricht, dies der anderen Seite (Israel) keinen Blankoschein gibt, selbst jegliches geltende Völkerrecht zu ignorieren. Selbst wenn israelischen Geheimdiensten möglicherweise gesicherte Informationen vorlagen, dass in diesen Krankenwagen Hamas-Kämpfer nach Ägypten geschmuggelt werden sollten, bleibt die Frage, ob die Inkaufnahme von vielen zivilen Todesopfern, die es beim Angriff am Krankenhaus gab, verhältnismäßig war. Wie gesagt, diese Abwägungen sind sehr zynisch. Und letztlich gibt es auch keine einfache Antwort.

Fazit: Auf Fakten schauen, nicht auf Freund-Feind-Denken!

Wir können ein paar Dinge mit Sicherheit sagen, immerhin. Es gab einen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Krankenwagen-Konvoi in der Stadt Gaza. Bei diesen Angriffen sind Menschen ums Leben gekommen. Israel behauptet, dass der Angriff Hamas-Kämpfern galt, die sich im Krankenwagen befunden haben sollen. Ob das stimmt, können wir nicht beweisen oder widerlegen. Was wir wissen ist, dass es ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist, zivile Objekte anzugreifen – genauso wie das Vorgehen der Hamas, ihre militärische Infrastruktur mit zivilen Objekten wie dem Krankenhaus zu verknüpfen. Auch kann nicht der eine Verstoß gegen das Völkerrecht mit dem anderen “gegengerechnet” werden. Denn das Ziel des Völkerrechts im Kriegsfall ist der Schutz der Zivilbevölkerung. Auge um Auge, Zahn um Zahn kann da nicht funktionieren.

Was wir auch wissen ist, dass die Hamas eine brutale Terrororganisation ist, die dem Frieden im Nahen Osten aktiv im Weg steht. Sie bedroht die Existenz des jüdischen Staates Israel und nutzt für ihre Propaganda tote Zivilist:innen nur zu gern aus. Es ist verständlich, dass die israelische Armee der Hamas mit aller Kraft entgegen tritt. Dabei sollte nur weiterhin klar zwischen Fakt und Fake unterschieden werden können. Auch wenn die Propaganda der Hamas in den sozialen Medien unerträglich ist, sollte sich die Gegenseite nicht dazu hinreißen lassen, nur noch die Dinge zu glauben, die ihr gut gefallen.

Das gilt für den Angriff auf die Krankenwagen genauso wie für die verkürzte Erzählung vom angeblichen “Pallywood”. Als Demokrat:in sollte man sich niemals dazu hinreißen lassen, echte Todesopfer als “Schauspieler:innen” zu bezeichnen. In diesem Krieg gibt es auf beiden Seiten Grausamkeiten und zivile Opfer – das zu benennen und zu verurteilen muss weiterhin möglich sein, ohne den Hamas-Terror zu relativieren oder von der Solidarität mit Israel abzurücken.

Diese Toten sind echt: Wie Israel & Hamas zivile Opfer leugnen

Artikelbild: -/XinHua/dpa

The post Faktencheck: Israelischer Angriff auf Krankenwagen bestätigt appeared first on Volksverpetzer.

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https://www.bachhausen.de/faktencheck-israelischer-angriff-auf-krankenwagen-bestaetigt/

#angriff #bestatigt #faktencheck #israelischer #krankenwagen

Faktencheck: Israelischer Angriff auf Krankenwagen bestätigt
Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-13

Terra Classic-Update bestätigt: Kann LUNC im Jahr 2023 die 1-Dollar-Marke erreichen? - Nach einigen schwierigen Monaten konnte die Terra Classic (LUNC) am letzten Tag nur einen kleinen Anstieg verzeichnen. Doch nun gibt es eine aktuelle ...
krypto-news.at/analyse/terra-c

2023-06-20

Firma: Das ist eine Hautcreme
Dermatologe: Das ist korrekt

#Dermatologisch #bestätigt!

Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2020-10-15

Zur #Verabschiedung fragte ich, ob ich auch vorbeikommen dürfe, sobald ein #Impfstoff gegen #Corona #verfügbar sein würde.

Der #Hausarzt zeigte sich sehr #skeptisch darüber, ob ein #Impfstoff verfügbar sein wird.

Nach kurzer #Reflexion hat er mir dann aber #bestätigt, dass ich dann tatsächlich gerne kommen dürfe.

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