Die vier Seiten einer Nachricht (Schulz von Thun) NEU UND GEKÜRZT
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AfD protestiert plötzlich gegen Abschiebung einer „Illegalen“: Liliya Klassen
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AfD protestiert plötzlich gegen Abschiebung einer „Illegalen“: Liliya Klassen
von Gastbeitrag | Juli 29, 2025 | Aktuelles
Eine Frau arbeitet und lebt illegal in Deutschland – jetzt soll sie ausreisen. Eigentlich der Wunschtraum der AfD. Auch dank der Hetze der AfD versucht Deutschland in den letzten Jahren, so viele solche Menschen wie möglich abzuschieben. Doch plötzlich ist es der AfD und anderen Rechten nicht recht, dass diese Frau das Land verlassen soll. Sie kämpfen dafür, dass diese „Illegale“ hierbleiben darf, unterzeichnen Petitionen und protestieren. Woher die absurde Doppelmoral der Rechtsextremen kommt, wenn die lange geforderte „harte Abschiebungspolitik“ dann tatsächlich kommt.
AfD macht Stimmung unter Russlanddeutschen
Es erinnert fatal an den „Fall Lisa“ aus dem Jahr 2016: Damals behauptete ein 13-jähriges Mädchen aus einer Spätaussiedlerfamilie, in Berlin entführt und von Geflüchteten vergewaltigt worden zu sein. Die Geschichte war erfunden. Aber rechte Gruppen, russische Medien, die NPD und AfD instrumentalisierten sie zur massiven Hetze gegen Geflüchtete und den deutschen Staat. Es kam bundesweit zu Demonstrationen und einem Vertrauensverlust in staatliche Institutionen – vor allem unter Russlanddeutschen, die Ziel der Desinformation und Mobilmachung waren. Als die Lüge des Mädchens später aufflog, schämten sich viele für ihre Rolle dabei.
2025 scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Diesmal geht es um Liliya Klassen – Mutter von sieben Kindern, Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers, lebt in Baden-Württemberg. Spricht Deutsch, arbeitet (wenn auch illegal) und engagiert sich in ihrer Kirchengemeinde. Eine Familie, wie sie konservative Politiker oft als „gelungenes Beispiel“ von Integration bezeichnen. Und doch: Liliya soll Deutschland verlassen.
Sie hat keinen dauerhaften Aufenthaltstitel
Der Grund? Ein folgenschwerer Fehler 2020 bei der Einreise von Liliya Klassen in die Bundesrepublik. Sie kam mit einem Schengen-Visum aus Kasachstan, ihre Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sie über ihren Vater erhalten hatten. Was der Familie möglicherweise nicht bewusst war: Die Einreise mit einem Schengen-Visum erlaubt keine spätere Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltstitels. Nun soll Liliya Klassen bis zum 31.07.2025 freiwillig ausreisen. Andernfalls droht eine Abschiebung samt 30-monatigem Wiedereinreiseverbot.
Das Verfahren liegt nun bei der Härtefallkommission. Selbst das zuständige Landratsamt in Heilbronn räumt ein: Bei freiwilliger Ausreise könne sie wohl nach rund sechs Monaten mit neuem Visum zurückkehren. Doch statt geduldiger juristischer Klärung erleben wir etwas anderes: eine neue Empörungswelle von rechts.
Die AfD, die sonst jede Abschiebung bejubelt, schlägt plötzlich ganz andere Töne an. Der AfD-Europaabgeordnete Markus Buchheit spricht auf Instagram von „gnadenlosem Durchgreifen gegen eine deutschstämmige Mutter“.
Die neurechte „Junge Freiheit“ titelt reißerisch: „Deutsch und unerwünscht“. Auf Online-Plattformen werden Petitionen gestartet, mit denen Stimmung gemacht und Empörung geschürt wird.
Evangelikale Medien springen auf, und ausgerechnet jene, die sonst Geflüchtete pauschal kriminalisieren, entdecken ihre Menschlichkeit, wenn das ideologische Raster passt: gläubig, konservativ, „volksdeutsch“ – Letzteres ist ein historisch belasteter Begriff aus der NS-Zeit, dessen Verwendung nahelegt, (Spät-)Aussiedler:innen und die Aussiedlerfrage insgesamt als Fortsetzung von Hitlers „Heim ins Reich“-Politik zu diskreditieren.
Doch worum geht es hier wirklich?
Worum geht es wirklich? Nicht um Benachteiligung Deutscher aus Kasachstan. Sondern um die Anwendung geltenden Rechts mit der Möglichkeit zu Ermessensentscheidungen. Und genau dafür setzen sich Unterstützer:innen, Anwälte und CDU-nahe Verbände wie die Union der Vertriebenen und Aussiedler (UdVA) ein. Sie fordern eine rechtlich saubere, aber menschlich vertretbare Lösung.
„Es geht nicht um eine Sonderbehandlung, sondern um die faire Nutzung rechtlicher Möglichkeiten“, sagt Albina Nazarenus-Vetter, Vorsitzende des CDU-Netzwerks für Russlanddeutsche. Und weiter: „Wer Familien schützen will, braucht keine Empörungsspirale, sondern Verantwortung, Rechtskenntnis und Menschlichkeit.“
Doch gerade diese Verantwortung untergraben rechte Akteure bewusst. Die AfD nutzt das Schicksal der Familie Klassen nicht aus Mitgefühl, sondern als politisches Werkzeug. Es ist derselbe Mechanismus wie 2016 beim Fall Lisa: Ein emotionaler Einzelfall, aufgeblasen zur kollektiven Opfergeschichte. Juristische Details werden ignoriert, um Misstrauen gegenüber dem Staat zu säen.
Bei Russlanddeutschen hört „Remigration“ plötzlich auf
Und das verfängt. Teile der russlanddeutschen (Spät-)Aussiedler:innen – gerade ältere mit autoritärer Sozialisation in der Sowjetunion, mit Misstrauen gegenüber Behörden und Erfahrungen von Ausgrenzung als deutsche Minderheit in etwa Russland oder Kasachstan vor der Umsiedlung nach Deutschland – sind empfänglich für solche Narrative. Russische Staatsmedien und rechte Parteien nutzen das gezielt aus. Der Fall Lisa war ein Paradebeispiel dafür, wie das funktioniert – bis hin zu falschen Vorwürfen gegenüber der deutschen Staatsjustiz, an der selbst der russische Außenminister öffentlich mitwirkte. Werden sich viele Russlanddeutsche auch 2025 wieder schämen müssen?
Der Fall Klassen zeigt: Wer echten Respekt vor Familien hat – und vor dem Rechtsstaat – der lässt sich nicht vor den Karren einer Partei spannen, die sonst genau diesen Staat verachtet. Es braucht jetzt Besonnenheit und juristische Expertise, aber nicht Empörung auf Knopfdruck. Denn wer nur dann Mitgefühl zeigt, wenn es ins eigene Weltbild passt, dem geht es nicht um Menschlichkeit, sondern um Spaltung.
Wer Liliya Klassen wirklich helfen will, sollte sich für rechtlich tragfähige Wege starkmachen und nicht für Empörungs-Petitionen, die am Ende nur eine Agenda bedienen. Es braucht nicht mehr Stimmung, sondern mehr Aufklärung, mehr Verantwortung und mehr Respekt für das, was Rechtsstaatlichkeit ausmacht. Auch, und gerade, im Namen der Familie.
Die Autorenschaft ist anonym wegen der potentiellen Bedrohung durch Rechts. Artikelbild: canva.com
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#abschiebung #einer #gegen #illegalen #liliya #plotzlich #protestiert
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Brosius-Gersdorf: Wie die Union von einer rechten Kampagne manipuliert wurde
von Thomas Laschyk | Juli 14, 2025 | Analyse
Die Kandidatur der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht ist zum Spielball einer orchestrierten Desinformationskampagne von rechts geworden – mit erschreckendem Erfolg. Eine Welle aus Falschinformationen, emotionaler Empörung und gezielter Empörungsproduktion im Netz hat ausgereicht, um die CDU/CSU-Fraktion zu kippen. Und eine Formalie zum rechten Kulturkampf zu machen. Am Ende wurde die eigentlich breit unterstützte Kandidatin – eine profilierte Juristin der Mitte – von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Der Vorgang zeigt, wie anfällig die Union inzwischen für rechtsextreme Narrative ist und wie machtlos auch unsere Regierung gegen digitale Empörungswellen ist. Eine Analyse und ein Faktencheck des Desasters der Union.
„keine Plagiatsvorwürfe“
Das Wichtigste: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf sollte am Freitag zur Bundesverfassungsrichterin gewählt werden, zusammen mit zwei anderen. Damit sollen frei werdende Stellen nachbesetzt werden. Ein Standard-Prozedere. Eine Formalie, die stets beinahe unbemerkt von der Bühne geht. Bis zur Merz-Regierung zumindest. Brosius-Gersdorf hat auch keine besonders umstrittenen Ansichten als Richterin, in Fachkreisen gilt sie als kompetent. Ihre Einstellungen sind auch nicht ungewöhnlich für Verfassungsrichter oder dergleichen. Sie vertritt Positionen der Mitte und der Mehrheit.
Das gilt auch für die drei wichtigsten Themen, die jetzt Teil der Desinformationskampagne waren: In der Debatte um die Impfpflicht hätte sie diese – wie die meisten Rechtsprofessoren übrigens – für verfassungskonform gehalten. Ein AfD-Verbot hielte sie für sinnvoll, „wenn es genügend Material gibt“. Eine Position, die offensichtlich unkontrovers ist – denn sie gibt einfach nur das Grundgesetz wieder, das Parteiverbote ausdrücklich ermöglicht. Und abseits der inhaltlichen Debatte glaubten viele Unionspolitiker, es habe „Plagiatsvorwürfe“ gegeben, doch das sind rechte Fake News.
Der höchst umstrittene „Plagiatsjäger“, der dazu herangezogen wird, erklärt selbst, er habe „keine Plagiatsvorwürfe“ erhoben. Er habe sie hingegen „vielmehr zurecht gegen Herrn Merz und Herrn Voigt“ erhoben. Es gäbe inhaltlich ähnlich zitierte Textpassagen in Arbeiten von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann. Die Arbeit des Mannes wurde später veröffentlicht, aber der rechte „Plagiatsjäger“ erklärt, die Arbeiten seien zeitgleich entstanden. Die Universität Hamburg hat erklärt, bisher gebe es noch nicht hinreichend belegte Hinweise auf Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis.
Brosius-Gersdorf war also ziemlich unkontrovers eigentlich. Auch für die Union. Friedrich Merz und Jens Spahn haben sich für sie ausgesprochen. Normalerweise haben ein Kanzler und ein Fraktionsvorsitzender auch ihre Fraktion und etwaige Bedenken im Griff, dass das kein Problem darstellt. Doch offenbar nicht die beiden.
Inszenierte Kampagne von Rechts
Ein Social-Media-Monitoring des Politikberatungsnetzwerks Polisphere zeichnet nach, wie sich die Empörungswellen gegen Brosius-Gersdorf im Laufe der ersten Juli-Woche aufbauten. Demnach begannen einschlägige rechtsradikale Multiplikatoren – Online-Portale wie NIUS, Apollo News, Tichys Einblick, Compact & Co. – Anfang Juli damit, diffamierende Inhalte über Brosius-Gersdorf zu streuen. Teilweise wurden diese Postings sogar als bezahlte Werbung auf sozialen Netzwerken geschaltet, um ihre Reichweite künstlich zu erhöhen. Mit anderen Worten: Hier war keine spontane Basisempörung am Werk, sondern eine gezielte Kampagne, die algorithmisch verstärkt wurde.
Inhaltlich durchlief die Kampagne mehrere Phasen. Markus Bublitz verortet den Ursprung der Kampagne auch in der „AfD Coronaleunger und Impfverweigerer“ Blase. „Einige kleinere Accounts erzeugen erste Reichweite. Wenige Stunden später beginnen erste große rechte Influencer und rechte Medienaccounts den selben Videoausschnitt aus einer Lanz Sendung zu teilen. Dann folgen Posts aus der rechten Medienszene zu Gendersprache im Grundgesetz und Impfpflicht.“
Angst vor dem AfD-Verbot
Neben dem ewigen Reizthema der Rechten, der Impfpflicht, war natürlich das wichtigste Thema für die Rechtsextremen das AfD-Verbot. Wie bereits letzte Woche analysiert, hat die gesichert rechtsextreme AfD viel Angst davor, verboten zu werden. Sie weiß nämlich sehr gut, dass es gute Gründe gibt, die ein Verbot nicht unwahrscheinlich machen. So versucht man es formellen Abgrenzungen zu einigen verfassungsfeindlichen Begriffen und Personen, was einen internen Machtkampf entfacht hat.
Eine Möglichkeit, doch noch ein AfD-Verbot zu verhindern, ist natürlich neben der kompletten De-Radikalisierung, Richter im Bundesverfassungsgericht zu verhindern, die bei entsprechenden Beweisen auch die Demokratie schützen. Also mussten die Rechtsextremen die Konservativen beeinflussen, diese Gefahr aus dem Weg zu räumen.
Die Professorin hatte im vergangenen Jahr in einer TV-Talkshow (bei Markus Lanz) dafür plädiert, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ins Auge zu fassen, „wenn es genügend Material gibt. Diese Haltung – wohlgemerkt gedeckt vom Grundgesetz, das als wehrhafte Demokratie ausdrücklich Parteiverbote ermöglicht – wurde von AfD-nahen Kreisen sofort skandalisiert. Rechtskonservative Medien brandmarkten Brosius-Gersdorf als Feindbild, weil sie ein AfD-Verbot zumindest für denkbar hält. Sie hat nicht gesagt, sie ist dafür. Nur dass sie eine Partei, die verboten gehört, laut Grundgesetz auch verbieten würde. Eine Selbstverständlichkeit.
AfD-Verbot zieht nicht? Dann Fake News zu Schwangerschaftsabbrüchen
Kurz darauf verlagerte die Kampagne ihren Schwerpunkt: Schwangerschaftsabbrüche wurden zum großen Aufreger-Thema stilisiert. Rechte Blogs und AfD-Politiker zeichneten das Zerrbild einer „ultralinken“ Juristin, die angeblich Abtreibungen bis kurz vor der Geburt erlauben wolle. Tatsächlich log etwa AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch öffentlich, Brosius-Gersdorf sei für „straffreie Abtreibung bis zum 9. Monat“. Diese Behauptung verbreitete sich rasch in den sozialen Medien – und ist natürlich komplett falsch. Dennoch entfaltete die krasse Falschbehauptung die beabsichtigte Wirkung: Sie emotionalisierte ein komplexes juristisches Thema maximal und mobilisierte sowohl ultra-konservative Lebensschützer als auch empörte Bürger, die auf rechte Lügen hereinfielen.
Zum Thema Abtreibung etwa zeichnet sich Brosius-Gersdorf keineswegs durch extreme Forderungen aus, sondern durch eine sachlich-liberale Haltung. Sie war Mitglied und stellvertretende Koordinatorin einer Regierungskommission, die 2023/24 Reformoptionen für den §218 StGB prüfte. Wie die SZ herausgearbeitet hat, wird ein Satz von ihr dabei aber irreführend aus dem Kontext gerissen: Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Sie hat aber noch mehr geschrieben:
„Brosius-Gersdorfs Antworten sind differenzierter ausgefallen, als es das isolierte Zitat nahelegt. Hätten ihre Kritiker die beiden Absätze davor gelesen, wären sie auf den Satz gestoßen: „Bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Gesetzgeber Schutzpflichten für das Grundrecht auf Leben des Embryos/Fetus (jedenfalls) ab Nidation.“ Hätten sie weitergelesen, wären sie auf das Zugeständnis der Autorin gestoßen, dass man das mit der vorgeburtlichen Menschenwürde auch anders sehen kann. Und wären sie gar bis zum Ende des Textes gelangt, hätten sie festgestellt: Die Frau plädiert für den Schutz des ungeborenen Lebens, und zwar in einer sorgfältig abgestuften Balance mit den Rechten der Mutter. Und ohne Strafrecht.“
Eine Reform des §218 StGB befürworten übrigens 80 % der Deutschen. „Umstritten“ dürfte also eher die Position sein, die Kriminalisierung zu belassen.
Mit jeder Welle mehr Konservative manipuliert
Man sieht: Keine der Positionen, für die Brosius-Gersdorf von rechts attackiert wird, ist extrem oder gar „ultralinks“, wie uns rechte Medien jetzt einreden möchten. Sie mag progressive Ansätze vertreten, aber diese sind faktenbasiert, juristisch fundiert und vielfach mehrheitsfähig. Ironischerweise ist Brosius-Gersdorf in manch anderer Hinsicht gar keine klassische Linke: So hat sie etwa die Rente mit 70 befürwortet und gilt als Verfechterin von mehr Freiheiten für Privatschulen – Positionen, die deutlich näher an konservativen Wirtschaftsliberalen als an linken Aktivisten liegen. Das Zerrbild von der „linksideologischen Woke-Aktivistin“, das rechte Medien malten, hält einer Überprüfung nicht stand. Brosius-Gersdorf ist eine profilierte Juristin der Mitte, die genau deshalb von der SPD als überparteilich respektierte Kandidatin vorgeschlagen wurde.
Warum der wahre Hintergrund das AfD-Verbot war? Nicht nur ging es inhaltlich von Anfang darum – der zweite Senat, für den sie nominiert war, entscheidet gar nicht in Sachen Schwangerschaftsabbrüche – über Verbotsverfahren schon. Zum Glück lässt sie sich auch bisher nicht von diesen Methoden einschüchtern. Obwohl sie Morddrohungen erhalten soll und unter Polizeischutz stehe.
Die rechten Empörungsmedien sind gut finanziert und haben schon viel Erfahrung darin, Skandale zu fabrizieren. Die gleichgeschaltete rechte Presse tönte in der Woche vor der angesetzten Wahl stetig die gleichen Narrative – garniert mit jeder Menge Fake News, wie wir gesehen haben. Die mediale Zusammenarbeit mit den Faschisten funktionierte hervorragend. Und leider lesen viel zu viele Konservative diese unseriösen Medien, die sich als konservativ tarnen und genau diese Menschen als Ziel haben, um sie zu indoktrinieren.
Diese 5 einst seriösen Medien verbreiten jetzt Desinformation
Union verliert die Kontrolle
Umso besorgniserregender ist, das die Kampagne Erfolg hatte: Die Union ließ sich von der rechten Empörungswelle vor sich hertreiben und kippte in letzter Minute die Wahl. Dabei hatte die schwarz-rote Koalition sich im Vorfeld auf drei Kandidierende geeinigt – einen CDU-Vorschlag, einen SPD-Vorschlag (Brosius-Gersdorf) und einen Grünen-Vorschlag – die bereits im geheim tagenden Wahlausschuss einmütig gebilligt worden waren.
Doch Unions-Abgeordnete, aufgepeitscht durch die rechte Kampagne drohten, aus der Reihe zu tanzen. Zunächst wären ein paar Abweichler kein großes Problem gewesen – die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag wäre selbst bei etwas Gegenwind aus der Union zustande gekommen, da auch die Linkspartei Unterstützung zugesagt hatte. Man sieht, wie breit hier die Unterstützung der demokratischen Mitte war. Als jedoch am Freitagvormittag plötzlich 50 bis 60 Unionsabgeordnete ankündigten, gegen Brosius-Gersdorf stimmen zu wollen, wurde die Lage brenzlig. Eine offene Abstimmungsniederlage bahnte sich an, ein beispielloser Eklat innerhalb der Regierung. Ungehört für einen Kanzler und einen Fraktionschef.
Fraktionschef Jens Spahn und Kanzler Friedrich Merz zogen eine Stunde vor der Abstimmung die Notbremse, weil sie ihre eigene Fraktion nicht vor rechten Desinformation retten konnten. Sie teilten der SPD mit, dass die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung abgesetzt werde – angeblich ausschließlich, um erst die vermeintlichen Plagiatsvorwürfe prüfen zu können. In Wahrheit war es der letzte Akt der von rechts inszenierten Kampagne. Die CDU/CSU-Spitze kapitulierte vor der eigenen Fraktion. Die wiederum vor dem rechten Shitstorm kapituliert hatte. Mit Brosius-Gersdorf wurden auch die beiden anderen Richterwahlen vertagt, da SPD und Grüne darauf bestanden, das Paket nicht aufzuschnüren. Die Bundesrepublik stand plötzlich ohne die geplante Nachbesetzung von drei Verfassungsrichterposten da – ein beispielloses politisches Desaster.
Die Demokraten der Mitte empörten sich wegen des Versagens der Union
Die SPD reagierte fassungslos und empört. „Wir erleben hier, dass eine hochqualifizierte Kandidatin mit tadelloser Karriere und großem fachlichen Ansehen Opfer einer haltlosen Schmutzkampagne wird“, erklärte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Die Sozialdemokraten stellten klar, dass sie an Brosius-Gersdorf festhalten. SPD-Fraktionschef Miersch bot der Union sogar an, Brosius-Gersdorf könne sich persönlich den kritischen CDU/CSU-Abgeordneten vorstellen, um falsche Eindrücke auszuräumen. Doch zu diesem Gespräch kam es bislang nicht.
Kritik am Vorgehen der Union kam von vielen Seiten. Für den Grünen-Bundesvorsitzenden Felix Banaszak ist der Vorfall ein Zeichen eklatanten staatspolitischen Versagens. Die Union habe sich dem „Druck von rechts gebeugt“ und damit „in einer Zeit wachsender populistischer Bedrohung das demokratische Fundament des Staates nicht gestützt, sondern geschwächt“, rügte Banaszak deutlich. Ähnlich äußerte sich Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek, die von einer „rechten Hetzkampagne“ sprach, an der sich auch die Union beteiligt habe. Tatsächlich muss man der CDU/CSU vorhalten, dass sie die Narrative der AfD und der rechten Medien am Ende praktisch übernommen hat. Ihre Abgeordneten haben Brosius-Gersdorf in internen Sitzungen teils genau jene verzerrten Positionen unterstellt, die über Wochen via NIUS, Compact & Co. kolportiert wurden – als sei die Propaganda plötzlich Realität. Dass einige Unions-Politiker offenbar Mühe haben, zwischen legitimer inhaltlicher Kritik und von Rechts außen gesteuerter Desinformation zu unterscheiden, ist ein alarmierendes Signal.
unbequeme Wahrheiten
Innerhalb der CDU regte sich zugleich ein bizarrer Neben-Streit: Jens Spahn versuchte, die öffentliche Kritik am Verhalten der Abweichler kleinzureden, und stellte sich demonstrativ vor jene, die mit „Lebensschutz“-Argumenten gegen Brosius-Gersdorf mobil gemacht hatten. Die Union flüchtete sich damit in eine Abwehrhaltung, die das eigentliche Problem ausblendet: Niemand hatte legitime Gewissensentscheidungen diskreditiert – kritisiert wurde, dass eine Desinformationskampagne auf fruchtbaren Boden fiel und die Fraktion steuerte.
Doch anstatt sich dieser unbequemen Wahrheit zu stellen, übt man sich in Trotz und pocht darauf, man habe doch nur konservative Werte verteidigt. Dabei ging es in Wahrheit nie darum, ob man konservative Positionen haben darf, sondern darum, wie die Union faktenfreie Behauptungen aus dem rechten Lager ungefiltert übernommen hat.
Wenn rechte Kulturkämpfer den Rechtsstaat untergraben
Der Fall Brosius-Gersdorf wirft ein Schlaglicht darauf, wie verwundbar unsere demokratischen Institutionen gegenüber rechten Kampagnen geworden sind. Hier wurde die Wahl einer Verfassungsrichterin – einer Position, die per Grundgesetz eigentlich mit parteiübergreifendem Ernst und Verantwortung besetzt werden sollte – zum Spielfeld rechter Kulturkämpfer. Extremisten und Desinformationsakteure ist es gelungen, einen Keil in die demokratische Front zu treiben und mit Lügen sowie Empörungsinszenierung einen Erfolg zu erringen.
Wenn Richterwahlen künftig nach dem Drehbuch von Fake-News-Kampagnen entschieden werden, steht viel auf dem Spiel. Zum einen verliert man hervorragende Kandidatinnen und Kandidaten, weil sie Opfer von Rufmord werden. Zum anderen senden die demokratischen Parteien damit ein fatales Signal: Sie zeigen Schwäche gegenüber denen, die den demokratischen Rechtsstaat verachten. Die AfD und ihr Umfeld haben im Fall Brosius-Gersdorf triumphiert. Sie konnten demonstrieren, dass sie mit genügend Lärm und Dreckschleudern sogar die Personalpolitik der Regierung diktieren können.
Mit Kulturkampf und Fake News in den Untergang
Die Union täte gut daran, diesen Fehler schnellstens zu korrigieren. Sie muss lernen, digitale Desinformation als solche zu erkennen und ihr geschlossen entgegenzutreten, statt vor ihr einzuknicken. Es braucht Resilienz gegen Empörungsstürme aus dem Netz. Das bedeutet: sorgfältige Faktenchecks, offene Kommunikation und Rückgrat, um Kampagnen von ganz Rechts zu widerstehen. Hätte die CDU/CSU-Spitze frühzeitig offensiv klargestellt, welche Positionen Brosius-Gersdorf wirklich vertritt und welche Gerüchte aus der Luft gegriffen sind, wäre die Dynamik vielleicht zu brechen gewesen. So aber hat man das Feld den Rechtsextremen überlassen.
Am Ende steht ein klares Fazit: Rechtsstaat und Demokratie werden untergraben, wenn Es geht um nicht weniger als die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Wo der Weg führt, wenn das normal wird, sehen wir in den USA: Der Anfang vom Ende der Demokratie. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten, im Namen der Wahrheit und der Verfassung. Teile der Union werden so selbst zur Gefahr – für die Regierung, für die Demokratie – und für sich selbst. Denn wer dabei stets ebenfalls verliert, wenn die extreme Rechte den Ton angibt: Konservative selbst.
Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe ausformuliert. Wie Volksverpetzer KI verwendet. Artikelbild: Britta Pedersen/dpa (Brosius.Gersdorf); Annette Riedl/dpa (Merz und Spahn), Polispehere, canva.com
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Archivfoto dokumentiert keine Misshandlung einer Deutschen, sondern ein Pogrom in der Sowjetunion
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Archivfoto dokumentiert keine Misshandlung einer Deutschen, sondern ein Pogrom in der Sowjetunion
Der 8. Mai 1945 gilt als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Im Netz kursiert in diesem Kontext das Foto einer Frau, die offenbar öffentlich misshandelt wird. Entstand es nach dem Einmarsch der Alliierten in Deutschland? Nein, das Foto zeigt eine jüdische Frau im Jahr 1941 in der damaligen Sowjetunion.
von Sarah Thust
07. Mai 2025
Am 8. Mai 2025 begeht Berlin den 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus mit einem öffentlichen Feiertag (Foto: Sylvio Dittrich / ImageBroker / Picture Alliance) BehauptungEin Bild zeige eine deutsche Frau, die von Soldaten der Alliierten misshandelt worden sei.
Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:Falsch
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Falsch. Das Foto zeigt eine jüdische Frau, die im Juli 1941 in Lemberg (Lwiw) in der damaligen Sowjetunion öffentlich gedemütigt wurde. Das Gebiet wurde Ende Juni 1941 durch Truppen der Wehrmacht besetzt, im Anschluss fanden Pogrome gegen die dortige jüdische Bevölkerung statt.
Hinweis: Dieser Beitrag beinhaltet Bilder, die Gewalt zeigen, und thematisiert Verbrechen während des Nationalsozialismus.
Ein Schwarz-Weiß-Foto wird in Sozialen Netzwerken mit dem Satz verbreitet: „Die Welt weiß alles, was die Deutschen getan haben sollen. Die Welt weiß nichts von dem, was den Deutschen angetan wurde.“ Es zeigt eine ausgemergelte Frau auf einem Bürgersteig, umringt von Menschen. Ihr Gesichtsausdruck wirkt verzweifelt und geschockt.
Das Foto wird seit Jahren in Sozialen Netzwerken genutzt, um auf Vergewaltigungen deutscher Frauen im Zweiten Weltkrieg durch alliierte Soldaten anzuspielen. Zum Beispiel schrieb ein Blogger, das Foto würde „eine von Millionen“ deutschen Frauen in den Ostgebieten zeigen. Auf der Webseite DeBeste hieß es zu dem Bild, der 8. Mai 1945 sei für Deutsche unter sowjetischer Besatzung „kein Tag der Befreiung“ gewesen.
Zu den Alliierten, die damals gemeinsam gegen Deutschland unter Adolf Hitler und den Nationalsozialisten kämpften, gehörten die USA, Großbritannien, Frankreich und die damalige Sowjetunion. Laut der Historikerin Miriam Gebhardt wurden mindestens 860.000 deutsche Frauen durch alliierte Truppen vergewaltigt. Schätzungen dazu gehen jedoch auseinander.
Foto zeigt Frau in Lemberg in der damaligen Sowjetunion nach Einmarsch der Wehrmacht im Juli 1941
Das Foto hat damit aber nichts zu tun, es entstand auch nicht in Deutschland. Über eine Bilderrückwärtssuche findet es sich bei zwei Bildagenturen: BPK von der Staatsbibliothek Berlin und AKG. Laut Bildbeschreibung zeigt es eine jüdische Frau im Juli 1941 nach Einmarsch der Wehrmacht in Lemberg (Lwiw), in der damaligen Sowjetunion. Damals kam es zu einem Pogrom gegen die jüdischen Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die auf dem Gebiet der heutigen Ukraine liegt.
Ausschnitt des Bildes mit Bildbeschreibung in der Datenbank der Bildagentur BPK (Quelle: BPK; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Was war das Pogrom von Lemberg?
CORRECTIV.Faktencheck hat das US-amerikanische Holocaust-Gedenkmuseum 2018 kontaktiert, um mehr Informationen über das Bild zu bekommen. Die Chefkuratorin für Akquisitionen Judith Cohen antwortete: „Das besagte Foto ist Teil einer bekannten Reihe, bei der wir fast sicher sind, dass sie das Pogrom von Lemberg darstellen. Die Fotos dieser Serie befinden sich in verschiedenen Archiven, darunter Yad Vashem, die Archive von Emanuel Ringelblum vom Jüdischen Historischen Institut in Warschau und die BPK in Deutschland.“
Als Pogrom bezeichnet man gewaltsame Ausschreitungen gegen Mitglieder einer Minderheit – im Fall Lemberg beteiligten sich daran auch ukrainische Nationalisten. Im Archiv des Holocaust Memorial Museums steht: „Ukrainische Partisanen, die von deutschen Behörden unterstützt wurden, töteten während dieses Pogroms etwa 4.000 Juden in Lemberg.“
Zahlreiche Bilder von Pogromen zwischen 1939 und 1945 belegen das Leid, das das nationalsozialistische Regime und dessen Unterstützer in Deutschland und den Nachbarländern verursachte. Auch bei Pogromen in Deutschland, Polen und Tschechien wurden etliche Menschen aus der jüdischen Bevölkerung ermordet.
Der 8. Mai 1945 markierte mit der Kapitulation Deutschlands das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Ein Krieg, der laut Angaben der Bundeszentrale für Politische Bildung 60 Millionen Menschenleben kostete.
Redigatur: Steffen Kutzner, Max Bernhard
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Author: Sarah Thust
#archivfoto #deutschen #dokumentiert #einer #keine #misshandlung #sondern
(t-online) Schicksal einer inter Person: “Nach der Geburt wurde ich erst mal meiner Mutter weggenommen”
Lynns Gesicht ist auf vielen Plakaten in Berlin zu sehen. Doch was er erlebt hat, lässt sich nicht so leicht zeigen.KI-Video berichtet über erfundene AfD-Enthüllung zu einer Impfpflicht
Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln
Die AfD soll geheime Pläne der Bundesregierung veröffentlicht haben, heißt es in mehreren Videos auf Instagram, Facebook und Tiktok. Eine KI-generierte Stimme berichtet darin, die Partei habe interne Belege dafür, dass die Bundesregierung „Zwangsimpfungen für alle Bürger“ gegen bestimmte Krankheiten plane. Wer sich weigere, dem drohten angeblich Bußgelder oder Gefängnis. Auch AfD-Vorsitzende Alice Weidel wird dazu zitiert. Es wird behauptet, die AfD habe eine bundesweite Kampagne gestartet. Die Videos erreichen Hunderttausende und sorgen in den Kommentaren für Empörung.
Dieser Tiktok-Beitrag vom 23. März ist mutmaßlich der Ursprung der Falschbehauptung, er wurde hunderttausendfach angesehen (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Keine Belege für AfD-Enthüllung oder aktuelle Kampagne
Die AfD und ihre Bundestagsfraktion antworteten auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck nicht. Doch auch anhand öffentlicher Quellen lässt sich die Behauptung im Video widerlegen: Auf Kanälen der AfD ist nichts über die angebliche Enthüllung zu lesen. Weder auf den Webseiten der Partei, noch auf Accounts auf X, Instagram, Tiktok oder Facebook ist davon die Rede. Auch Medienberichte über die angebliche Enthüllung gibt es Stand 28. März 2025 keine.
Dass Alice Weidel dazu gesagt habe, die Bundesregierung wolle damit die „körperliche Selbstbestimmung der Bürger abschaffen und Freiheitsrechte aushebeln“, wie sie in den Videos zitiert wird, ist ebenfalls nicht belegt. Weder auf Google, noch in der Pressedatenbank Genios taucht das Zitat auf. Das Büro von Alice Weidel antwortete nicht auf die Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck, ob sie sich so geäußert hat.
Im KI-generierten Video ist die Rede davon, dass die AfD eine Kampagne gegen die geplante Maßnahme gestartet habe: Unter dem Hashtag #keinezwangsimpfung mache sie gegen die angebliche Einschränkung mobil. Auf X und Bluesky wird der Hashtag jedoch praktisch nicht genutzt.
Jener Tiktok-Account, der die Falschbehauptung nach unseren Recherchen als erstes verbreitet hat, antwortete bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck. Mindestens 30 weitere Tiktok-Videos nutzen den Originalton – also die KI-Stimme, die die Behauptung aufstellt – und verbreiten die Falschbehauptung so weiter.
Impfpflicht gibt es deutschlandweit aktuell nur für die Masern – und dabei nur für manche Gruppen
Ein Impfzwang, von dem im Video zunächst die Rede ist, ist auch nicht gleichzusetzen mit einer Impfpflicht. Dass Menschen gegen ihren Willen geimpft werden, gibt es nur in seltenen Einzelfällen und ist nur unter einer Reihe von Bedingungen möglich.
Im Video ist später nur noch von einer angeblichen Impfpflicht die Rede, also einer allgemeinen Verpflichtung, sich impfen zu lassen und gegebenenfalls Konsequenzen wie etwa Bußgelder in Kauf zu nehmen, wenn man sich dennoch nicht impfen lässt.
Aber auch eine allgemeine Impfpflicht für alle Menschen in Deutschland wäre überraschend. Aktuell gibt es eine solche nicht, wie das Bundesgesundheitsministerium informiert. Einzig die Masernimpfung ist bundesweit für Personen vorgeschrieben, die in Schulen, Horten oder Kindertagespflege-Einrichtungen arbeiten oder betreut werden. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, dem kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen ein Tätigkeitsverbot aussprechen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite. Auch ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro könne von der zuständigen Behörde im Einzelfall verhängt werden.
An den Vorgaben geändert hat sich aktuell aber nichts: „Es gibt keine Überlegungen, eine weitere Impfpflicht einzuführen oder die bestehende Masernimpfpflicht auszuweiten“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.
Selbst für die Corona-Impfung gab es in Deutschland nie eine allgemeine Impfpflicht, auch wenn dazu über verschiedene Vorlagen im Bundestag abgestimmt wurde und sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach zwischenzeitlich dafür aussprach. Zwischen März 2022 und Dezember 2022 galt aber eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Krankenhauspersonal. Das Verfassungsgericht Osnabrück entschied im September 2024, dass diese Regelung „im Lauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“ war. Im Januar 2025 kritisierte das Bundesverfassungsgericht das und erklärte die Richtervorlage für unzulässig. Das Gericht habe seine Überzeugungen zu den „verfassungsrechtlichen Anforderungen“ nicht genügend begründet.
Redigatur: Sophie Timmermann, Steffen Kutzner
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
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Author: Gabriele Scherndl
#berichtet #einer #enthullung #erfundene #impfpflicht #keinezwangsimpfung #video
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Chappell Roan gilt als queere Ikone. Jetzt verrät sie Details zu ihrem Liebesleben.Kommt es heute zu einer weiteren Entscheidung um die Ost-West-Achse im Verkehrsausschuss?
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Mannheim-Tatverdächtiger war Mitglied in einer Neonazi-Gruppe
Während am zweiten Tag nach dem Anschlag in Mannheim kaum noch jemand über den Vorfall berichtet und die nächsten Themen dominieren, findet eine Recherche Verbindungen vom mutmaßlichen Täter in Neonazi-Gruppen – und der Weg zur AfD ist nicht weit. Kein ARD-Brennpunkt, die Neonazi-Enthüllungen interessieren kaum jemanden. Über ein inzwischen tägliches Medienversagen.
Wenn Deutsche töten, kann man es so schlecht instrumentalisieren
In Mannheim raste am 3. März 2025 ein 40-jähriger Mann mit seinem Auto in eine Menschenmenge. Zwei Menschen wurden getötet, elf weitere verletzt. Schon kurz nach der Tat liefen in sozialen Medien und rechtsextremen Kreisen die Empörungsmaschinerien heiß – allerdings nur so lange, bis klar war, wer der Tatverdächtige ist. Als bekannt wurde, dass der Festgenommene Alexander S. Deutscher ist, verstummten viele der zuvor lautesten Stimmen schlagartig. Die Live-Ticker wurden eingestellt, die Gruppen und Kommentarspalten wurden ruhig.
Mannheim: Als die Herkunft bekannt wurde, machte man die Livestreams aus
Ein erschreckendes Muster zeigte sich einmal mehr: Je nach Herkunft des Täters wird ein Verbrechen entweder zum Politikum hochstilisiert oder klein geredet. Nach der Amokfahrt in Mannheim blieb ein großer gesellschaftlicher Aufschrei bislang aus. Weder gab es einen ARD-„Brennpunkt“ zur Tat, noch forderten Spitzenpolitiker drastische Konsequenzen. Etwas, was nach sehr ähnlichen Taten wie München zu tagelangen Debatten oder gar Asylverschärfungen führte. Wenn der Täter kein Deutscher war.
Auch die rechtsextreme AfD-Chefin Alice Weidel wechselte auffällig den Ton: Nach einer Gewalttat in München fabulierte sie auf Twitter, „Soll das immer so weitergehen? Migrationswende jetzt!“ – also eine direkte Politisierung im Sinne der AfD-Agenda. Beim Fall Mannheim hingegen drückte Weidel lediglich ihr „aufrichtiges Mitgefühl“ aus, ohne politische Forderungen
Im Fall Mannheim schlossen Ermittler bereits am Abend der Tat fast kategorisch ein politisches oder extremistisch motiviertes Tatmotiv aus Man konzentriere sich „insbesondere“ auf die psychischen Probleme des Beschuldigten. War das voreilig? Angesichts neuer Erkenntnisse drängt sich diese Frage förmlich auf.
Neonazi-Kontakte: Exif-Recherche entlarvt die Verbindungen
Wie nun dank antifaschistischer Recherche bekannt wurde, hatte der Mannheim-Tatverdächtige wohl Verbindungen in die Neonazi-Szene. Das unabhängige Recherchekollektiv Exif hat aufgedeckt, dass Alexander S. Mitglied einer rechtsextremen Gruppe namens „Ring Bund“ bis mindestens 2018 gewesen sein soll
Diese obskure Gruppierung ordnet sich dem Reichsbürger-Spektrum zu und wurde von zwei berüchtigten Neonazis geführt. Laut Exif handelt es sich dabei um Bernd Z. aus Gröbenzell und Alexander R. aus Neubiberg – beide waren auch Teil eines Waffenhandelsrings der extremen Rechten
Alexander S. tauchte 2018 in einer Kontaktliste dieses Neonazi-Netzwerks auf, inklusive seiner E-Mail-Adresse, beruflichen Fähigkeiten und dem Vermerk „RB Ringbund“. In der Liste war bei seinem Namen sogar eine Mitgliedsnummer verzeichnet. Mit anderen Worten: Alexander S. wäre demnach fest im Umfeld einer rechtsterroristischen Gruppe verankert gewesen.
Exif konnte weiterhin Indize dafür nachweisen, dass Alexander S. persönliche Kontakte zu militanten Neonazi-Kadern hatte. So fand sich sein Name in Unterlagen, die auch führende Köpfe der rechtsextremen Szene wie Thorsten Heise und sogar AfD-Faschist Björn Höcke aufführen – letzteren als „persönlich bekannt“.
Der Weg von AfD zu Terror ist nicht weit
Zudem bestätigte Exif mit Foto-Belegen, dass Alexander S. an Neonazi-Aufmärschen teilgenommen hat. Konkret zeigen Bilder ihn bei einem rechten „Wir für Deutschland“-Marsch am 3. Oktober 2018 in Berlin.
Gestern Abend veröffentlichte @exifrecherche.bsky.social, dass es Verbindungen des Attentäters von #Mannheim in extrem rechte Szene -auch nach #Thüringen- gibt. Auf Foto ist nicht nur Täter bei rechtem Aufmarsch 2018 in Berlin zu sehen, sondern auch der Thüringer #AfD-MdL Wolfgang Lauerwald. #thread
— Katharina König-Preuss (@katharinakoenig.bsky.social) 2025-03-05T09:58:53.786Z
Etwa 2.000 Rechte versammelten sich dort, organisiert u.a. von der NPD (die heute als „Die Heimat“ firmiert). Auf einem der Fotos steht Alexander S. mitten in der Menge, mit einer Deutschland-Fahne in der Hand. Auf dem Foto sieht man nur paar Meter daneben einen AfD-Abgeordneten.
Dieser Aufmarsch wurde zwar formal von der NPD angeführt – doch wie so oft waren auch diverse AfD-Anhänger und -Funktionäre unter den Teilnehmern, wie Beobachter berichteten. Die Nähe von AfD-Kreisen zu neonazistischen Veranstaltungen ist kein Geheimnis. AfD-Politiker wie Björn Höcke pflegen seit Jahren den Schulterschluss mit extrem rechten Kameraden – sei es auf gemeinsamen Treffen oder durch derartige Organisationen. Die Wege zwischen AfD und rechter Terror-Szene sind real, kurz und gefährlich, auch wenn die AfD dies öffentlichkeitswirksam leugnet.
Natürlich muss die Tat von Mannheim nicht zwangsläufig politisch gewesen sein, nur weil der Tatverdächtige in einer Neonazi-Gruppierung gewesen ist. Aber würde irgendjemand auch nur eine Sekunde daran zweifeln, dass eine Tat islamistisch motiviert war, wenn ein Verdächtiger in so einer Gruppe war? Tatsächlich sind genau solche Dinge, wie verdächtig pro-islamistische Posts genau jene Hinweise, mit denen islamistische Motive festgestellt werden. Ich plädiere übrigens hier dafür, dass wir immer diese Vorsicht haben sollten, nicht, sie jetzt auch über Bord zu werfen. Es ist nur ermüdend, dass nur eine Richtung (korrekt) differenziert wird. In der Vergangenheit wurde die rechte Motivation von Taten wie das Attentat auf Henriette Reker, der Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof HH-Veddel, dem OEZ-Attentat und andere auch erst viel später bekannt.
Rechtsextreme Gewalt auf Rekordhoch – doch der Aufschrei bleibt aus
Der Fall Mannheim, wenn er denn eine rechtsextreme Tat ist, wäre kein Einzelfall – weder was rechte Tatverdächtige angeht, noch was das Kleinreden rechter Gewalt betrifft. Die Kriminalität von Rechtsextremen befindet sich in Deutschland nämlich auf einem historischen Höchststand. Politisch motivierte Gewalttaten von rechts nehmen drastisch zu, doch gesellschaftlich scheint man sich daran gefährlich zu gewöhnen.
Ein Blick nach Hessen verdeutlicht den Trend: Dort stieg die Zahl der rechtsextrem motivierten Straftaten 2023 massiv an – von 1.101 Fällen im Jahr 2022 auf 1.511 Fälle im Jahr 2023. Die Zahlen werden offiziell erst morgen bekannt gegeben, aber Hessens Innenminister Roman Poseck erklärte heute, 2024 gab es einen weiteren Anstieg von 57%.
Insbesondere rassistisch motivierte Gewalt nimmt rasant zu. In Sachsen-Anhalt etwa dokumentierte die Mobile Opferberatung im vergangenen Jahr 233 rechte Angriffe – das entspricht statistisch gesehen fast jeden zweiten Tag einer Attacke. Rund drei Viertel dieser Übergriffe hatten explizit rassistische Motive.
Die Opfer reichen von Migrant:innen, Geflüchteten, People of Color bis hin zu politischen Gegnern und marginalisierten Gruppen. Die Mobile Opferberatung in Magdeburg berichtet, dass nach dem Anschlag von Magdeburg die Zahl rechtsextremer Gewalttaten deutlich zugenommen hat. Mehr als die Hälfte war rassistisch motiviert. Antje Arndt, Projektleiterin der Opferberatung in Magdeburg, spricht von einem „dramatischen, sich immer weiter verfestigenden Rassismus-Problem“ in Sachsen-Anhalt. Ähnliche Entwicklungen melden Opferberatungsstellen in vielen Bundesländern.
Wir ignorieren ein massives Problem
Trotz dieser alarmierenden Lage fehlt häufig der öffentliche Aufschrei. Rechtsextreme Gewalttäter fühlen sich ermutigt, weil die gesellschaftliche Reaktion vergleichsweise milde bleibt – zumindest im Vergleich zu islamistischem Terror oder Gewalttaten von Zuwanderern, bei denen Politik und Medien sofort auf höchste Alarmstufe schalten.
Tragischer Tiefpunkt war der rechtsterroristische Anschlag von Hanau 2020, doch seither reißen die Meldungen über rechte Anschlagspläne, Waffendepots und Gewalttaten nicht ab. Im ersten Quartal 2025 gab es bereits mehrere Fälle mutmaßlich rechtsextremer Gewalt – u.a. eine vereitelte Gruppenvergewaltigung und Mordpläne junger Neonazis in Wetzlar, die nur knapp verhindert werden konnten. Hast du gehört, dass bis zu 40 Personen einen Jugendclub in Brandenburg stürmen wollten, und dabei rechte Parolen gerufen und Steine geworfen haben sollen?
Fazit: Bleibt der Aufschrei aus, weil der Täter kein Ausländer war?
Der erschreckende Befund lautet: Weil der Täter von Mannheim kein Ausländer war, blieb der große Aufschrei aus. Hätte Alexander S. Ahmed geheißen und keinen deutschen Pass gehabt, würde das Land vermutlich über nichts anderes diskutieren. So aber versickert der Fall weitgehend in der Rubrik „Amokfahrt eines Verrückten“. Das ist brandgefährlich. Die Medien haben auch ihren Anteil daran. Zum einen werden damit die Opfer und ihre Angehörigen um die Anerkennung der möglichen wahren Hintergründe gebracht. Zum anderen verkennt es die Realität rechtsextremer Gewalt in Deutschland. Und es zeigt, dass es stets nur um die Täter geht, nie um die Opfer.
Wir brauchen: lückenlose Aufklärung, bundesweite Debatten, politische Konsequenzen – und zwar egal, was die Herkunft des Täters ist. Und auch die Debatten sollten sich um echte Lösungen drehen und nicht Ablenkungen wie Migrationsdebatten. Was ist mit radikalisierter Männlichkeit? Was ist mit psychischer Versorgung? Oder sind uns die Opfer egal, wenn die Täter deutsch sind? Die extreme Rechte hat längst verstanden, wie sie unsere Wahrnehmung manipulieren kann. Lassen wir nicht zu, dass sie Erfolg damit hat.
Artikelbild: Uwe Anspach/dpa; Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt.
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Von allen #Politikern nur noch #einer der was von der #Realität #mitbekommt ❗️
#Armutszeugnis für alle #anderen #möchtegerns ❗️🤦♂️🧠💩🤬 #Habeck4Kanzler
Schwerin: Behauptungen zu einer Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger führen in die Irre
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Schwerin sei die erste deutsche Stadt, die Bürgergeldempfänger zur gemeinnützigen Arbeit verpflichte, heißt es in Beiträgen auf Instagram, Facebook und X. Die Beiträge wurden teils tausendfach geteilt. In manchen Beiträgen steht zusätzlich, wer sich weigere zu arbeiten, müsse mit Kürzungen der sozialen Leistungen rechnen. „Richtig so“, kommentieren manche Nutzerinnen und Nutzer, andere nennen die angebliche Regelung „Zwangsarbeit“.
Doch gibt es eine solche Regelung in Schwerin überhaupt?
Mehr als 80.000 Nutzerinnen und Nutzern gefällt dieser Instagram-Beitrag, der behauptet, in Schwerin gebe es eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger. Doch eine solche Regelung ist bislang nicht in Kraft. (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)CDU in Schwerin stellt Antrag zur Arbeitspflicht für Asylbewerber und Bügergeldempfänger
Grundlage für die Behauptungen in Sozialen Netzwerken ist ein Beschluss der Schweriner Stadtverwaltung vom 9. Dezember 2024. Wie aus der Niederschrift der Sitzung (PDF, Download) hervorgeht, erweiterte die CDU einen ursprünglich von der AfD stammenden Antrag: Die AfD hatte bereits im März 2024 die Vorlage zu einer Arbeitsverpflichtung für Asylbewerbende nach Paragraph fünf des Asylbewerberleistungsgesetzes eingebracht. Dem Paragraphen nach können Asylbewerbende gegen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent die Stunde dazu verpflichtet werden, eine Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. Arbeitsgelegenheiten sind keine regulären Beschäftigungen, sondern gemeinnützige Jobs, die im öffentlichen Interesse liegen. Wer eine solche Arbeit unbegründet ablehnt, dem können Leistungen gekürzt werden. Solche Regelungen sind bereits etwa im Saale-Orla-Kreis oder in der Stadt Greiz in Thüringen in Kraft.
In Schwerin erweiterte die CDU den Antrag der AfD um eine Arbeitspflicht auch für Bürgergeldbeziehende – insbesondere, so steht es im Antrag der CDU, für anerkannte Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die Bürgergeld beziehen. Eine solche Pflicht gibt es bundesweit bislang nicht. Der Antrag der CDU wurde mehrheitlich mit Stimmen der CDU und der AfD – wie der Spiegel berichtete – gegen den Willen des SPD-Bürgermeisters und seiner Fraktion beschlossen.
Stadt Schwerin: Eine verbindliche Entscheidung zur Arbeitspflicht gibt es bislang nicht
Der Beschluss bedeutet aber nicht, dass die Regelung bereits in Kraft ist, wie die Beiträge in Sozialen Netzwerken suggerieren. Klargestellt hat dies die Stadt Schwerin in einer Pressemitteilung vom 7. Januar 2025. Darin heißt es, dass es nicht den Tatsachen entspreche, dass Bürgergeldempfänger in Schwerin ab sofort zur Arbeit verpflichtet wären.
Richtig sei, dass die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt habe, ein Konzept zu erarbeiten, das in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und den Jobcentern ausgearbeitet werde. So stand es auch im Antrag der CDU. „Wir möchten betonen, dass bislang keine verbindlichen Entscheidungen über eine flächendeckende Arbeitsverpflichtung getroffen wurden“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Wie Medien berichten, ist es unklar, ob die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger in Schwerin wirklich kommt. Es gibt an der Umsetzung finanzielle, juristische und bürokratische Bedenken. So müssen Bürgergeldbeziehende laut Gesetz im Unterschied zu Asylbewerbern beispielsweise eine höhere Entschädigung von mindestens einem Euro erhalten. Zu prüfen wäre auch, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Menschen zur Arbeit verpflichtet werden sollen, denn in Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ Der Schweriner Jobcenter-Geschäftsführer Frank Skowronek gab gegenüber dem Nordkurier zudem zu bedenken, dass es aktuell nur 20 offene Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten gebe, gegenüber 3.000 bis 4.000 potentiell zu verpflichtenden Bürgergeldbeziehenden.
Medien berichteten teils irreführend über angebliche Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger in Schwerin
Die Stadt Schwerin veröffentlichte die Pressemitteilung am 7. Januar 2025 als „Richtigstellung zu der aktuellen Berichterstattung“. In überregionalen Medien sei ein falscher Eindruck erweckt worden.
Wer nach den Stichworten „Bürgergeld Schwerin Arbeit“ bei Google sucht, findet mehrere Medienberichte zum Thema, deren Titel ähnlich klingen wie die Beiträge in Sozialen Netzwerken. Der beispielsweise titelte am 4. Januar 2025 „In Schwerin gilt für Bürgergeldempfänger nun Arbeitspflicht“. In einem hieß es am selben Tag: „Erste Stadt verdonnert Bürgergeld-Bezieher zur Arbeit“. Während im NTV-Artikel der Kontext folgt, dass ein entsprechendes Konzept erst erarbeitet werde, fehlt eine solche Einordnung im Artikel der Bild.
Wir haben bei der Bild nachgefragt, warum der Kontext in dem Artikel fehlt, erhielten aber bis zur Veröffentlichung keine Antwort. Der Account hinter dem viralen Instagram-Beitrag mit der Behauptung über eine angebliche Arbeitspflicht in Schwerin reagierte nicht auf Nachfragen von uns. Der Beitrag ist nach wie vor online (Stand: 22. Januar).
Der Beschluss der Schweriner Stadtverwaltung erfuhr Anfang Januar vermehrte mediale Aufmerksamkeit, nachdem CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sich gegenüber der Bild für eine Arbeitspflicht für Bürgeldbeziehende auch auf Bundesebene aussprach. Offen für den Vorschlag zeigte sich auf Nachfrage der Welt Jens Teutrine, Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rosemann, lehnte den Vorschlag hingegen ab.
Redigatur: Matthias Bau, Viktor Marinov
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
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Author: Paulina Thom
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taz über Jens Spahn: Da bringt sich einer in Stellung
Jens Spahn gilt als Strippenzieher und Antreiber. Der Ex-Gesundheitsminister möchte in der nächsten Bundesregierung mitmischen. Viele sehen den CDUler als echte Gefahr.Luxemburger Wort über Gleichstellungspolitik: “In einer idealen Welt bräuchten wir dieses Ministerium nicht”
Nationale Aktionspläne gegen Gewalt, für Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ+-Rechte: Die Gleichstellungsministerin zeigt sich trotz Gegenwind zielstrebig.#brauchten #dieses #einer #gleichstellungspolitik #idealen #luxemburger #ministerium
Ukraine-Nachrichten: Die Polizei hat Teilnehmer einer Auseinandersetzung bei einer LGBT-Veranstaltung in Kiew festgenommen
Am 8. Dezember fand im Kiewer Stadtteil Shevchenkivskyj eine Bildungsveranstaltung über LGBT-Kultur statt. An der Veranstaltung nahmen jedoch auch oppositionelle Jugendliche teil, was zu einem Zusammenstoß führte.#auseinandersetzung #einer #nachrichten #polizei #teilnehmer #ukraine
Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film
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Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film
Online kursiert ein Video von einem Ultraschall, das angeblich eine Abtreibung „unter Qualen“ für den Fötus zeigen soll. Doch das Material ist nicht authentisch, es stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin.
von Paulina Thom
04. Dezember 2024
Mit diesem Video eines Ultraschalls wird online gegen Abtreibungen argumentiert, doch es handelt sich um keine echte Aufnahme, sondern eine Filmszene (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)Ein Video eines Ultraschalls zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die Pinzette oder Zange eines Abtreibungsarztes kämpfe.
Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:Falsch
Über diese Bewertung
Falsch. Die Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019, für den eine Abtreibung an einem Fötus in der 13. Woche nachgestellt wurde. Bei dem Instrument handelt es sich nicht um eine Pinzette oder Zange, sondern um ein Saugröhrchen. Laut Fachleuten stellt die Filmszene einen Schwangerschaftsabbruch teils falsch dar.
Seit Mitte November kursiert in Sozialen Netzwerken eine angebliche Ultraschall-Aufnahme einer Abtreibung. Das Video verbreitete sich international – mehr als 250.000 Ansichten erreichte es in deutschen Beiträgen auf Telegram und X. In der kurzen Sequenz ist ein Fötus zu sehen, der sich mehrfach ruckartig bewegt. Dazu heißt es, das Video zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die „Pinzette“ oder „Zange“ eines Abtreibungsarztes kämpfe. Das Video sei „das stärkste Argument, das jemals gegen eine Abtreibung vorgebracht wurde“, heißt es in vielen Beiträgen.
Doch die angebliche Ultraschall-Aufnahme ist nicht echt. Sie stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin. Die Aufnahme ist laut mehreren Fachärztinnen nicht realistisch – ein Fötus kann in dem gezeigten Stadium keinen Schmerz empfinden.
Das Video in Sozialen Netzwerken tauchte zeitgleich zu einer Mitte November in den Bundestag eingebrachten Initiative auf. Abgeordnete der SPD und Grünen stellten einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, den Paragraph 218 des Strafgesetzbuches zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis zur 12. Woche zu legalisieren. Derzeit sind Abtreibungen eine Straftat. Abtreibungen bis zur 12. Woche sind jedoch straffrei, sofern die Schwangere sich zuvor beraten lässt oder der Abbruch aufgrund einer Vergewaltigung durchgeführt wird. Nach der 12. Woche ist eine Abtreibung nur legal, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – also Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.
Dutzende Nutzerinnen und Nutzer auf X verbreiteten diese angebliche Ultraschall-Aufnahme mit der Behauptung, sie zeige eine Abtreibung. Doch die Aufnahme ist weder echt noch realistisch. (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)Angebliche Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019
Eine Bilder-Rückwärtssuche zeigt: Die angebliche Ultraschall-Aufnahme kursierte in einem englischsprachigen Tiktok-Beitrag schon im Dezember 2022. Darunter kommentierten mehrere Nutzerinnen und Nutzer, dass die Aufnahme fake und aus dem Film „Unplanned” sei.
Mit diesen Hinweisen finden wir die entsprechende Filmszene auf Youtube. Eine Frau liegt bei Bewusstsein und mit Schmerzen auf einem OP-Tisch. Zwischendurch kommt es zu Dialogen zwischen dem medizinischen Personal, immer wieder schwenkt die Kamera auf einen Monitor mit Ultraschall-Aufnahmen. Dort ist ein Fötus zu sehen, der tritt und sich zu wehren scheint, als ein Objekt in den Uterus eingeführt wird. Das Video in Sozialen Netzwerken ist ein Zusammenschnitt aus dem Film. Der Ausschnitt wurde vergrößert und beschleunigt, doch die Bewegungen des Fötus sind identisch.
Die Bewegungen des Fötus in der Filmszene entsprechen denen im Video in Sozialen Netzwerken. Anders als behauptet, ist die Ultraschall-Aufnahme nicht authentisch. (Quelle: Youtube; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)Ultraschall-Aufnahme der Abtreibung laut Expertinnen nicht realistisch
Wir wandten uns mit der Filmszene an Gynäkologen und Gynäkologinnen, die operative Abtreibungen durchführen. Jana Maeffert, Gynäkologin aus Berlin, antwortete uns, dass es sich – anders als online beschrieben – bei dem zur Abtreibung verwendeten Instrument nicht um eine „Pinzette“ oder „Zange“ handele, sondern um ein Saugröhrchen. Den im Film gezeigten Fötus schätzt Maeffert auf die 14. bis 16. Woche.
Prinzipiell könne eine Absaugung so aussehen, schrieb Maeffert, allerdings sei die Ultraschall-Aufnahme nicht echt und „dramaturgisch überspitzt“. „Völlig falsch dargestellt“ sei die „‚leere‘ schwarze Uterushöhle“ nach der Absaugung. Zudem „wehre“ sich ein Fötus nicht und auch das gezeigte „Zappeln“ sei komisch und untypisch, schrieb Maeffert. In diesem Stadium der Schwangerschaft habe ein Fötus weder ein Bewusstsein noch ein Schmerzempfinden.
Das American College of Obstetricians and Gynaecologists, schreibt auf seiner Webseite, dass die Wissenschaft sich einig sei, dass ein menschlicher Fötus erst nach mindestens 24 bis 25 Wochen in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden. Maeffert verwies auf eine Auswertung des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists von 2022, nach der es unwahrscheinlich sei, dass Föten vor der 28. Woche Schmerz empfinden können.
Ähnlich äußerten sich weitere Ärztinnen nach Erscheinen des Films 2019, etwa gegenüber dem Magazin Glamour und der New York Times. Föten hätten in diesem Stadium der Schwangerschaft keine Reflexe, würden nicht mit den Beinen strampeln und vor einem Objekt zurückschrecken. Der Teil des Gehirns, der Gefahren wahrnehme, sei noch nicht ausgebildet.
Anders als in den USA und in der Filmszene wird eine Schwangerschaftsabbruch mittels Absaugung in Deutschland laut Maeffert meistens in Vollnarkose durchgeführt.
Abtreibungsszene basiert auf zweifelhaften Memoiren einer Abtreibungsgegnerin
Der Film „Unplanned“ von 2019 basiert auf den Memoiren von Abby Johnson, die bis 2009 eine Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Texas leitete, sich aber später der Pro-Life-Bewegung anschloss und sich gegen Abtreibungen und Verhütungsmethoden engagierte. Schlüsselmoment für ihren Wandel war laut eigener Aussage ebenjene Situation einer Abtreibung, die in der Filmszene zu sehen ist.
Doch daran gibt es Zweifel und faktische Ungereimtheiten. Die Abtreibungsklinik bestritt die beschriebene Abtreibung, wie das Magazin Texas Monthly 2010 berichtete. Johnson behauptete, die Abtreibung sei am 26. September 2009 an einer Schwarzen Patientin in der 13. Woche vorgenommen worden. Doch Daten, die Texas Monthly einsah, belegen: Es gab an dem Tag keine einzige Abtreibung in diesem Stadium und die einzige an dem Tag durchgeführte Abtreibung an einer Schwarzen Patientin betraf die 6. Woche, bei der kein Ultraschall eingesetzt wurde. Laut diensthabendem Arzt assistierte Johnson zudem bei keiner Abtreibung am 26. September. Dass sie sich im Datum geirrt haben könnte, ist unwahrscheinlich, weil die Klinik sonst nur noch am 12. September operative Abtreibungen durchführte, heißt es bei Texas Monthly.
Redigatur: Steffen Kutzner, Matthias Bau
Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:
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Author: Paulina Thom
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Unsere Kommunen mit einer Altschuldenlösung sichern
28. November 2024
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
Der Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz beim 125-jährigen Bestehen der Emscher-Genossenschaft in Bochum für eine Altschuldenhilfe, müssen sich die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag – allen voran CDU und CSU – nun endlich anschließen. Ohne eine wirkungsvolle Lösung bei den Altschulden unserer Kommunen ist deren zukünftiges Handeln von Unsicherheiten geprägt. Daher müssen wir alles unternehmen, um das enorme Defizit der kommunalen Kassen zu reduzieren.
„Endlich – jetzt muss auch die Union Farbe bekennen. Seit Jahren wird über einen Altschuldenfond gesprochen. Auch die Ampel-Koalition hat sich auf das von Olaf Scholz entwickelte Konzept geeinigt und es in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Leider hat der ehemalige Finanzminister Christian Lindner nichts zur konkreten Umsetzung getan – sein Thema waren nur Überschriften.
Es ist wirklich großartig, dass der Bundeskanzler jetzt Finanzminister Jörg Kukies aufgefordert hat, einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung vorzulegen, damit die Altschuldenhilfe auf den Weg gebracht und umgesetzt werden kann. Nicht nur der hohe Investitionsstau von rund 186 Milliarden Euro muss abgebaut werden. Nach zehn guten Jahren sind die Kommunen wieder tief in den roten Zahlen und brauchen dringend die Unterstützung der Länder. Mit der hälftigen Übernahme der Altschulden aller Kommunen in Deutschland würde der Bund eine maßgebliche Hilfe leisten. Jetzt ist die Union gefordert, die notwendige Grundgesetzänderung mitzutragen. Angesichts eines Defizits von über 17 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024 gibt es keinen Grund, die Bundestagswahl abzuwarten.“
SPD Bundestagsfraktionfraktion
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