#bundesinnenministerium

@lordkhan @HonkHase

Guter Punkt! Was wären das jetzt in rechten Portalen für Schlagzeilen, was würden sich Weidel, Brandner, Höcke von der AfD, aber auch Dobrindt, Merz, Söder von der CDU/CSU überschlagen wären Linke, -Gott bewahre- vielleicht sogar Antifas, oder am Ende vielleicht Geflüchtete mit solch einem Waffenlager aufgeflogen.

Aber wenn ihre Kameraden auffliegen, dann geht es auf Tauchstation.

#cdu #csu #afd #soder #soderfordert #spahn #weidel #brandner #hocke #merz #dobrindt #waffenlager #linke #antifas #gefluchtete #asylbewerber #auslander #kameraden #donnerstag #nrw #bundestag #Innenminister #bundesinnenminister #bundesinnenministerium #tauchstation #nius #fkNzs #twitter #cicero

Thüringer Thiggerthigger@mstdn.social
2025-10-26

📰 Dobrindt: AfD verhält sich wie eine deutsche Putin-Partei

Die Haltung der #AfD​ zu Russland gibt Anlass zu Kontroversen. Das «nährt den Verdacht, dass mehr als nur Sympathie im Spiel ist», sagt der @bmi​.

#noAfD #Faschismus #Bundesinnenministerium #Politik

2025-10-21

Deutsche Städte scheitern mit Hilfsangebot für Kinder aus Gaza

Das hat dann wohl der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt zu Verantworten.

Mehrere deutsche Großstädte wollten verletzte Kinder aus dem Kriegsgebiet in Gaza aufnehmen. Die Bundesregierung lehnt das ab. Hilfsbereite Politiker nennen die fehlende Unterstützung nicht nachvollziehbar und »grausam«.

spiegel.de/panorama/deutsche-s

#Kinder #Gaza #Kriegsgebiet #Hilfe #Bundesregierung #Politik #Politiker #Bundesinnenministerium #CPartei #AlexanderDobrindt #Innenminister

2025-10-18
KW 42: Die Woche, in der dem Innenministerium die Schwungumkehr misslingt

https://netzpolitik.org/2025/kw-42-die-woche-in-der-dem-innenministerium-die-schwungumkehr-misslingt/

Die 42. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 21 neue Texte mit insgesamt 182.164 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

#bundesinnenministerium #melderegister #netzpolitischerwochenrückblick #selbstbestimmungsgesetz #netzpolitik

Credits: Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
2025-10-15
Selbstbestimmungsgesetz: Wie eine neue Verordnung zur Bedrohung für Betroffene wird

https://netzpolitik.org/2025/selbstbestimmungsgesetz-wie-eine-neue-verordnung-zur-bedrohung-fuer-betroffene-wird/

Das Bundesinnenministerium will frühere Vornamen und Geschlechtseinträge zeitlich unbegrenzt im Melderegister speichern. Fachverbände schlagen Alarm: Für Menschen, die ihre Daten ändern ließen, steige damit das Risiko, auch in Zukunft diskriminiert zu werden. Sie sehen das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes in Gefahr.

#alexanderdobrindt #bundesinnenministerium #bundesverbandtrans* #melderecht #melderegister #meldewesen #selbstbestimmungsgesetz #netzpolitik

Credits: Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bernd Elmenthaler
Thüringer Thiggerthigger@mstdn.social
2025-09-03

📰 Dobrindt wütend: Fall in Friedland zeige Systemfehler

Ein 31-Jähriger, dessen Asylantrag eigentlich abgelehnt war, soll an einem Bahnhof eine 16-Jährige vor einen Zug gestoßen haben. @bmi​ Dobrindt sieht in dem Fall Behördenversagen.

#Bundesinnenministerium #Politik

Markus Reuter - netzpolitikgastautor.in@extradienst.net
2025-08-29

Cybersicherheit

Eckpunkte für mehr “Cybersicherheit”: Gefährlich unkonkret

Innenminister Dobrindt will mehr Sicherheit für IT-Systeme, das Bundeskabinett hat dafür Eckpunkte beschlossen. Während dem Ziel wohl kaum einer widersprechen würde, bleiben die Mittel beunruhigend vage. Das wird dem Thema und möglichen Folgen nicht gerecht.

Der Wehrdienst soll für junge Menschen attraktiver werden, Deutschland soll einen nationalen Sicherheitsrat erhalten. Das sind Punkte, die nach der Kabinettssitzung der Bundesregierung am Mittwoch viel mediale Aufmerksamkeit bekamen.

Ein anderes Thema des Treffens, das erstmals nach drei Jahrzehnten symbolträchtig im Verteidigungsministerium stattfand, erhielt weniger Beachtung: Die Bundesminister:innen und der Kanzler beschlossen „Eckpunkte zur Erhöhung der Cybersicherheit“, ein Vorschlag aus dem Innenministerium (BMI).

Drei magere Stichpunkte

Wer unter Eckpunkten wie gemeinhin üblich die groben, aber konkretisierbaren Umrisse neuer Gesetze und Vorhaben erwartet, wird enttäuscht. Die drei mageren Stichpunkte aus dem von CSU-Politiker Dobrindt geführten Haus bleiben vage.

Erstens sollen die Sicherheitsbehörden auf Bundesebene gestärkt werden. „Damit wird möglich, schwerwiegende Angriffe aktiv zu verhindern, abzumildern bzw. zu stoppen“, heißt es. Zweitens sollen Innen- und Verteidigungsministerium gemeinsam üben, mit ihren Kommunikationssystemen interoperabel zu kommunizieren, was unter der Überschrift „Vertiefung der zivil-militärischen Zusammenarbeit“ steht. Und drittens will das BMI ein Konzept für einen sogenannten Cyber-Dome ausarbeiten. Eine Idee, die Dobrindt von einem Besuch in Israel im Juni mitbrachte und für die er auch eine engere Zusammenarbeit von deutschen und israelischen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden ankündigte.

Ein Gesetz zum ersten Punkt soll bereits bis Ende des Jahres kommen, so die Ankündigung. Dass vier Monate vor dieser selbstgewählten Frist nur ein maximal schwammig formulierter Absatz steht, ist beunruhigend. Nicht, weil man davon ausgehen muss, dass es keine konkreteren Vorstellungen gäbe. Sondern weil es davon zeugt, dass eine öffentliche Debatte um potenziell tiefgreifende Befugnisänderungen unerwünscht ist. Aber was könnte das Gesetz beinhalten?

Grundgesetzfragen und Hackback-Diskussionen

Dobrindt könnte etwa eine Grundgesetzänderung anstreben, für die schon seine Amtsvorgängerin Nancy Faeser von der SPD geworben hatte. Auch BSI-Präsidentin Claudia Plattner fordert das. Denn bisher ist Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache, was auch Bedrohungen für IT-Infrastruktur betrifft. Sollen Bundesbehörden mehr Befugnisse bei Angriffen bekommen, die sich in den wenigsten Fällen an Ländergrenzen orientieren, könnte eine Änderung nötig sein.

Auch die Diskussion um sogenannte aktive Cyberabwehr könnte zurückkehren, die ebenso Faeser und bereits der vorletzte Innenminister Horst Seehofer auf ihrer Wunschliste hatten. Das Wörtchen „aktiv“ aus den Eckpunkten weist darauf hin. Dabei geht es um die Frage, inwiefern deutsche Behörden zurückhacken dürfen, wenn IT-Systeme angegriffen werden. Das kann beispielsweise geschehen, um die Infrastruktur zu stören, von der die Attacken mutmaßlich ausgehen.

Derartige Pläne werfen zahlreiche Fragen auf, sowohl in Bezug auf ihre rechtlichen als auch die politischen und technischen Folgen. Schon 2019 wurden digitale Gegenmaßnahmen in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages als „wartungsaufwändige Einmal-Wirkmittel mit hohem Proliferationsrisiko“ bezeichnet. Hinzu kommt etwa die Frage, wer für derartige Eingriffe zuständig sein soll, gerade wenn unklar ist, vom wem genau ein Angriff ausgeht und ob man es mit einem staatlichen Akteur zu tun hat.

Das sind nur zwei mögliche Aspekte, die sich hinter dem knappen ersten Punkt verbergen könnten. Dass IT-Systeme sicherer werden sollen, darauf können sich wohl alle einigen. Aber wie das passieren soll, verdient mehr als einen Gemeinplatz und die Ankündigung eines eilig gezimmerten Entwurfs aus den verschlossenen Kammern des Innenministeriums.

Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Thüringer Thiggerthigger@mstdn.social
2025-08-27

📰 Verein will Marke «Druck18» an Ministerien verschenken

Der Verein «Laut gegen #Nazis​» hatte sich den Namen des #rechtsextrem​en Onlineshops «Druck18» markenrechtlich sichern lassen. Nun macht er unter anderem dem @bmi​ ein Angebot.

#Nationalsozialismus #NS #Rechtsextremismus #Bundesinnenministerium #Politik

2025-08-16

Wenn man solche Aussagen liest, dann weiss man, dass das #Bundesinnenministerium auch diesen Standpfeiler unserer Gesellschaft deutlich stärken muss. Nebenbei: Das ist #ehrenamt

"„Sehen es bereits heute“: #THW rechnet mit mehr klimawandelbedingten Einsätzen"

rnd.de/politik/klimawandel-thw

#Klimawandel

LSVD⁺-Bundesverbandlsvd
2025-08-12

🏳️‍⚧️ Zwangsouting beim Behördengang
👉 will mehr Daten bei Geschlechtsänderungen erfassen
👉 Das erlaubt die Weitergabe von Daten an Sicherheitsbehörden – nur bei „berechtigtem Interesse“. Neu ist also, dass die zusätzlichen Daten erfasst und weitergegeben werden. „Dadurch wird besonders hervorgehoben, dass die betreffende Person ihren Geschlechtseintrag geändert hat“, kritisiert der LSVD⁺
taz.de/trans-Menschen/!6103673/

Thüringer Thiggerthigger@mstdn.social
2025-08-11

📰 Proteste gegen Fest von #rechtsextrem​em «Compact»-Magazin

Vor einem Jahr ist das Magazin von der damaligen @bmi​ verboten worden. Das #Bundesverwaltungsgericht​ hob das Verbot auf. Das wird gefeiert - und mit Protesten begleitet.

#Bundesinnenministerium #Politik #Recht #Rechtsextremismus

Markus Reuter - netzpolitikgastautor.in@extradienst.net
2025-08-08

Gesichtserkennung und Datenanalyse

Zivilgesellschaft stellt sich gegen „Sicherheitspaket“

Familienvideos, Selfies, Chatgruppen: Die Bundesregierung will es Polizeibehörden erlauben, das öffentliche Internet mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abzugleichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor einer Infrastruktur der umfassenden Überwachung.

Die Bundesregierung soll ihre Pläne für eine biometrische Gesichtersuche im Internet und den Einsatz von KI-Datenanalysen in der Polizeiarbeit zurückziehen. Das fordert eine Koalition aus zivilgesellschaftlichen Organisationen in einem heute veröffentlichten Brief. Die Kritik richtet sich gegen das sogenannte „Sicherheitspaket“ aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU). Derzeit befindet es sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien.

Das Paket sieht vor, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei Personen anhand ihrer biometrischen Daten in „öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ suchen und identifizieren dürfen. Polizeibehörden dürften dann etwa die Gesichter, Stimm- oder Bewegungsmuster der Personen einsetzen, um in Posts auf Instagram oder in offenen Chatgruppen nach ihnen zu suchen. Nicht nur Verdächtige, sondern auch Opfer und Zeug*innen soll die Polizei auf diesem Weg identifizieren dürfen.

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die biometrische Suche einsetzen dürfen, um die Identität von Menschen im Asylverfahren zu klären.

„Gesichtsdatenbank aller Bürger*innen“

Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen zeigen sich angesichts dieser Pläne alarmiert, darunter die Vereine D64, AlgorithmWatch, der Chaos Computer Club und Amnesty International Deutschland. Biometrische Datenbanken, wie sie für eine solche Suche notwendig wären, ermöglichten Massenüberwachung und schwere Verstöße gegen Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre, heißt es in dem Appell.

Die Pläne könnten etwa dazu führen, dass Menschen es künftig vermeiden, Fotos und Videos im Netz zu teilen oder gar an Tätigkeiten teilzunehmen, von denen Aufnahmen ins Netz gelangen könnten, schreibt das Bündnis. Es fordert die Bundesregierung auf, sich gegen jede Form der biometrischen Auswertung des Internets einzusetzen.

„Innenminister Dobrindt schlägt im Prinzip vor, eine gigantische Gesichtsdatenbank aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet zu bauen – ganz egal, ob jemand verdächtig ist oder nicht“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch. Familienfotos und Party-Selfies seien dann ebenso im Visier wie Bilder, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist. „Das ist völlig unverhältnismäßig und genau deshalb durch EU-Recht verboten.“

Die KI-Verordnung der EU untersagt KI-Systeme, „die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“. Zugleich gilt die Verordnung nicht für KI-Systeme, wenn diese ausschließlich für „Zwecke der nationalen Sicherheit“ eingesetzt werden.

Big Data, wenig Kontrolle

Das BMI plant zudem weitere Befugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Sie sollen ihre verschiedenen Datenbanken technisch zusammenführen und automatisiert analysieren dürfen. Das ist das Versprechen von Big-Data-Analysesoftware, wie sie etwa der umstrittene US-Konzern Palantir anbietet.

Diese automatisierte Auswertung von Daten beschränke sich nicht auf Tatverdächtige, kritisieren die zivilgesellschaftlichen Organisationen. Auch Opfer, Zeug*innen und weitere unbeteiligte Personen, deren Daten zufälligerweise bei der Polizei landen, werden mit einbezogen. Der Quellcode von Palantirs Software sei zudem nicht offen, sodass die Ergebnisse nicht nachvollziehbar seien. Der Einsatz von KI-Systemen, die ihre Entscheidungen nicht offenlegten, sei besonders riskant für bereits marginalisierte Gruppen in der Bevölkerung.

Besonders schlecht kommt Palantir weg. Laut den Plänen sollen Polizeibehörden auch die Systeme von Drittanbietern wie Palantir für die Analyse einsetzen dürfen. „Palantir ist eng verbunden mit dem Tech-Milliardär Peter Thiel, der bekennender Anhänger der Trump-Regierung und explizit der Auffassung ist, dass Demokratie nicht mit Freiheit vereinbar sei“, warnt das Bündnis. Der Einsatz der Software gefährde die digitale Souveränität Deutschlands.

„An der Grenze zur Verfassungswidrigkeit“

Jenseits der Kritik an den konkreten geplanten Überwachungsmaßnahmen kritisieren die Organisationen die politische Stoßrichtung der Bundesregierung: Die Maßnahmen stünden insgesamt in keinem angemessenen Verhältnis zu dem vermuteten Gewinn an Sicherheit. Außerdem loteten sie rechtliche Grauzonen aus. „Als Zivilgesellschaft haben wir die Erwartung, dass die Bundesregierung Gesetze vorlegt, die nicht ständig an der Grenze der Verfassungswidrigkeit und des Europarechts – und sogar darüber hinaus – segeln.“ Solche Gesetze führten auch zu jahrelanger Rechtsunsicherheit für die Strafverfolgungsbehörden.

Vor dem Hintergrund erstarkender rechtsextremer Parteien sollten „demokratische Kräfte“ die Möglichkeiten des Machtmissbrauchs verhindern und keine Überwachungsinfrastruktur aufbauen.

Das „Sicherheitspaket“ ist aktuell noch in einem frühen Stadium. Das Haus von Alexander Dobrindt hat die Entwürfe zur Vorabstimmung an andere Ministerien verschickt. Danach folgt die Länder- und Verbändebeteiligung und die offizielle Ressortabstimmung, bevor das Kabinett das Paket beschließt und an den Bundestag schickt. Zum weiteren Zeitplan wollte sich das BMI nicht äußern.

Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Manuel 'HonkHase' AtugHonkHase@chaos.social
2025-07-31
Markus Reuter - netzpolitikgastautor.in@extradienst.net
2025-07-28

Biometrie ohne Bremse

Gesichtersuche im Asylverfahren – Das Bundesinnenministerium will mehr biometrische Gesichtersuche im Asylverfahren und streicht dafür Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz. Die Pläne könnten gegen EU-Recht verstoßen.

Das Bundesinnenministerium plant, die Hürden für den Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen im Asylverfahren weiter zu senken. Die Änderung am Asylgesetz ist Teil eines Gesetzespakets aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Es soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlauben, die Fotos von Asylsuchenden „mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet“ biometrisch abzugleichen, wenn diese keine Ausweispapiere vorlegen.

Eine entsprechende Regelung im Asylgesetz war bereits im vergangenen Oktober als Teil des sogenannten Sicherheitspakets verabschiedet worden – mit den Stimmen der Ampel-Regierung. Das BAMF darf also schon die biometrische Gesichtersuche im Asylverfahren einsetzen.

Biometrische Suche statt milderer Mittel

Das aktuelle Gesetz sieht allerdings eine Reihe von Hürden vor. Der Einsatz ist als Ultima Ratio vorgesehen, wenn das BAMF die Identität nicht mithilfe „milderer Mittel“ klären kann. Das könnte etwa eine Heiratsurkunde oder andere Dokumente sein, die Name und Staatsangehörigkeit der Betroffenen nachweisen. Diese Einschränkung ist im neuen Referentenentwurf aus dem BMI gestrichen.

Auch ist bisher vorgeschrieben, dass die Betroffenen vorab über „den Zweck, Umfang und die Durchführung“ informiert werden müssen. Wann und mit welchem Programm der Abgleich erfolgte, muss protokolliert werden. Nach Abschluss der Maßnahme muss die zuständige Datenschutzaufsicht davon erfahren.

Diese Auflagen will das BMI streichen. Gleichzeitig soll das BAMF neue Befugnisse bekommen. Es soll personenbezogene Daten jetzt auch international übermitteln dürfen, wenn es um den „Schutz der nationalen Sicherheit“ geht. Damit können die biometrischen Daten der Personen gemeint sein oder auch die Informationen, die das BAMF durch den Einsatz der Gesichter-Suchmaschinen erlangt hat.

Superdatenbanken mit Milliarden Gesichtern

Biometrische Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview oder PimEyes erlauben es, mit einem beliebigen Foto einer Person weitere Treffer zu ihrem Gesicht im öffentlichen Internet zu finden, auch wenn diese verwackelt sind oder die Person in einer größeren Menschenansammlung aufgenommen wurde. Das können etwa Aufnahmen auf Facebook, YouTube oder PornHub sein – oder ein Bild, das am Rande einer Demo oder Sportveranstaltung geschossen wurde.

Um den Abgleich in Sekunden durchführen zu können, erstellen die Betreiber der Suchmaschinen große Datenbanken, in denen sie die biometrischen Daten von Milliarden Gesichtern als mathematische Repräsentation speichern. Dafür durchsuchen sie massenweise und anlasslos das öffentliche Internet und verarbeiten die gefundenen Gesichter. Das geschieht ohne Einwilligung der betroffenen Personen.

Solche kommerziellen Gesichter-Suchmaschinen sind in der EU verboten. Die KI-Verordnung untersagt „die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern“. Auch die Datenschutzgrundverordnung erlaubt die Verarbeitung von biometrischen Daten nur in Ausnahmefällen. Das BAMF müsste daher zunächst eine legale technische Lösung entwickeln lassen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte nannte eine solche Umsetzung „unrealistisch“.

Laut den Plänen des Bundesinnenministeriums sollen auch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei mit Hilfe des biometrischen Abgleiches im Internet nach Personen fahnden dürfen. Das BKA soll damit nicht nur Verdächtige suchen, sondern auch Opfer und Zeugen. Bei Befragungen im Bundestag konnten die Behördenvertreter nicht beantworten, wie der Abgleich geschehen soll, ohne gegen die EU-Gesetzgebung zu verstoßen. In der Begründung des neuen Entwurfes heißt es dazu nur, die Vorgaben aus der KI-Verordnung seien zu beachten.

„Gesichtsbilder sind höchstpersönliche Daten, deren biometrische Verarbeitung die Datenschutzgrundverordnung nur in wenigen Ausnahmen zulässt“, sagt Eric Töpfer, der am Deutschen Institut für Menschenrechte zu Grundrechten im Migrationsprozess arbeitet und schon die Änderung des Asylgesetzes im vergangenen Herbst für den Bundestag kommentiert hat. „Bereits die Befugnis fürs BAMF zum Internetabgleich aus dem ersten Sicherheitspaket war unverhältnismäßig“, sagt er. „Nun sollen offensichtlich auch die letzten Garantien zum Schutz von Betroffenenrechten geschleift werden.“

Noch in der Abstimmung

Die Pläne sind in einem frühen Stadium. Das Bundesinnenministerium hat sie zur Abstimmung an andere Ministerien verschickt. Danach folgt eine Länder- und Verbändebeteiligung, bevor das Kabinett das Paket beschließt und es an den Bundestag geht.

Das Bundesinnenministerium hat das neue Gesetzespaket in zwei Teile geteilt. Die Neufassung des Asylgesetzes befindet sich im ersten Teil, der keine Zustimmung des Bundesrates braucht.

“Entwurf”>Auszug aus dem Referentenentwurf „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ des BMI vom 25. Juli 2025

§ 15b – Biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet

(1) Das nach § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 erhobene biometrische Lichtbild des Ausländers darf mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung biometrisch abgeglichen werden, wenn es zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit erforderlich ist, da der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz besitzt. Die öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet dürfen nicht in Echtzeit erhoben werden.

(2) Die im Rahmen des Abgleichs nach Absatz 1 erhobenen Daten sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zu löschen, sofern sie für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich sind.

(3) Bei der Übermittlung im innerstaatlichen Bereich sowie an Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kann das Bundesamt personenbezogene Daten an öffentliche und nichtöffentliche Stellen übermitteln, sofern dies zur Durchführung des Abgleichs nach Absatz 1 erforderlich ist.

(4) Im internationalen Bereich kann das Bundesamt personenbezogene Daten an Öffentliche und nichtöffentliche Stellen übermitteln, sofern dies zur Durchführung des Abgleichs nach Absatz 1 erforderlich ist und von § 81 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes abweichen, sofern dies zum Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit erforderlich ist.

Bisherige Fassung des § 15b Asylgesetz (im neuen Entwurf gestrichene Passagen von netzpolitik.org markiert)

§ 15b – Nachträglicher biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet

(1) Das nach § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 erhobene biometrische Lichtbild des Ausländers darf mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung biometrisch abgeglichen werden, wenn der Ausländer keinen gültigen Pass- oder Passersatz besitzt, der Abgleich für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit des Ausländers erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach Satz 1 allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt wird, ist die Maßnahme unzulässig. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch den Abgleich erlangt wurden, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist aktenkundig zu machen. Ein Abgleich mit Daten nach Satz 1 aus im Internet öffentlich zugänglichen Echtzeit-Lichtbild- und Echtzeit-Videodateien ist ausgeschlossen.

(2) Die Treffer des Abgleichs sind durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen. Zweifel an der Richtigkeit der Treffer gehen nicht zu Lasten des Ausländers.

(3) Die im Rahmen des Abgleichs nach Absatz 1 erhobenen Daten sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit nicht mehr erforderlich sind. Der Abgleich und das Löschen von Daten ist in der Asylakte zu dokumentieren.

(4) Bei jeder Maßnahme nach Absatz 1 sind die Bezeichnung der eingesetzten automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung, der Zeitpunkt ihres Einsatzes und die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt, zu protokollieren. Nach Beendigung einer Maßnahme nach Absatz 1 ist die Stelle zu unterrichten, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei öffentlichen Stellen zuständig ist.

(5) Die betroffene Person ist über den Zweck, den Umfang und die Durchführung des biometrischen Abgleichs vorab in verständlicher Weise zu informieren.

(6) Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass kein unberechtigter Zugriff auf die erhobenen Daten erfolgt.

(7) Für die in den Absätzen 1 bis 6 genannten Maßnahmen ist das Bundesamt zuständig. Es hat dabei sicherzustellen, dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden. Soweit technisch möglich, muss die Nachvollziehbarkeit des verwendeten Verfahrens sichergestellt werden.

Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Verfassungklage@troet.cafeVerfassungklage@troet.cafe
2025-07-22

#Regierung lässt #Straftäter frei & lässt #Islamisten einreisen - #Volksverpetzer:

Vergangenen Freitag schob Deutschland 81 #Afghanen in ihr #Heimatland ab. Es ist der zweite #Abschiebeflug nach #Afghanistan, seit die #radikal- #islamistischen #Taliban dort 2021 wieder die Macht übernahmen. Laut #Bundesinnenministerium handelte es sich um vollziehbar ausreisepflichtige Männer, die in der Vergangenheit bereits „ #strafrechtlich in Erscheinung getreten sind ”...

volksverpetzer.de/aktuelles/re

Dobrindt plant Zwangsouting: Mit einer neuen Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes will das #Bundesinnenministerium frühere Geschlechtseinträge & Vornamen speichern und an andere Behörden übermitteln
netzpolitik.org/2025/selbstbes #LSBTIQ #Queer

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