#einem

Fürth Aktuellfuerthaktuell
2025-10-04

Einweihung in Weinzierlein: Feuerwehr erhält modernes Zuhause und neues Löschfahrzeug

fuerthaktuell.de/?p=6721

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-07-25

(Volksfreund) Seelische Auswirkung: Was Anfeindungen mit einem schwulen Mann machen

Queere Menschen leiden vermehrt unter stressbedingten Erkrankungen aufgrund von Diskriminierung. Die Lebensgeschichte von David Fitzpatrick zeigt die tiefgreifenden Auswirkungen von Anfeindungen und den Kampf um Akzeptanz.

Direktlink

#anfeindungen #auswirkung #einem #machen #schwulen #seelische #volksfreund

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-23

(rbb24) “Ich wäre mit einem Visum in die USA gereist, auf dem ‘männlich’ steht”

Ella wollte eigentlich an der renommierten US-Universität Berkeley ein Auslandssemester machen. Doch sie war politisch aktiv und ist trans. Aus Angst vor Repressalien sagt sie nun ab.

Direktlink

#einem #gereist #mannlich #rbb24 #steht #visum

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-28

Wie mit einem KI-Bild Stimmung gegen den „Helden von Hamburg“ gemacht wird

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Bei dem Messerangriff am Hauptbahnhof in Hamburg mit 18 Verletzten haben nach Polizeiangaben zwei Passanten die mutmaßliche Täterin gestoppt. Einer von ihnen ist laut Medienberichten ein Tschetschene, der andere Muhammad al-Muhammad, ein 19-jähriger Syrer, der unter anderem mit dem Spiegel über den Moment des Angriffs sprach.

Doch online stellen manche infrage, ob es ihn überhaupt gibt. Manche begründen das damit, dass das ihn das Titelbild des Spiegel-Artikels in Berlin vor dem Brandenburger Tor zeigt. Dem gegenüber stellen die Nutzer ein offenbar KI-generiertes Bild, in dem er in identischer Pose und Kleidung auf einem Bahnsteig zu sehen ist. 

„Ein KI-Held der zwangsfinanzierten Regierungsmedien“, heißt es dazu auf Facebook. Oder: „Der syrische Held von Hamburg ist im gleichen Aufzug und gleicher Haltung gleichzeitig an mehreren Orten?“ auf X

Beiträge mit dem KI-Bild erreichten in Sozialen Netzwerken hunderttausende Aufrufe (Quelle: X / Facebook; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

KI-generiertes Bild vom „Helden von Hamburg“ kursiert nur in Sozialen Netzwerken  

Mehrere Hinweise zeigen, dass das Bild, das den jungen Mann scheinbar auf einem Bahnhof zeigt, KI-generiert ist: etwa das unlesbare Logo auf der Jacke oder die Fantasiebuchstaben, die im Hintergrund auf einem Wegweiser und auf einem Fahrplan zu erkennen sind. Auf dem Bahnhof in Hamburg gibt es zudem keine eckigen Glasüberdachungen, wie in dem Bild. Das lässt sich etwa an einem Pressefoto des Tatorts erkennen. 

Mehrere deutliche Hinweise zeigen, dass das Bild eine Fälschung ist (Quelle: Facebook; Screenshot und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Eine Bilderrückwärtssuche mit dem Bild bei Google führt kaum zu Treffern – vor allem finden sich nirgendwo Medienberichte, in denen es als echt verbreitet wurde. Stattdessen finden sich Beiträge auf X, in denen die Bilder direkt zusammen als Collage verbreitet wurden. Einer der ersten Accounts, die das Bild verbreitet haben, existiert inzwischen nicht mehr. 

Die Bilder-Rückwärtssuche mit dem manipulierten Foto führt zu einer Reihe von Beiträgen auf X, aber nicht zu Medienberichten (Quelle: Google; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Tipps zum Erkennen eines manipulierten oder mit einer KI erstellten Bildes:

  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Ereignis so stattgefunden hat, wie es auf einem Bild zu sehen ist: Suchen Sie mit Stichworten nach potenziellen Medienberichten zu dem Ereignis.
  • Achten Sie, wie oben beschrieben, auf Ungereimtheiten und Details in dem Bild.
  • Suchen Sie, wenn möglich, nach der ursprünglichen Quelle für das Bild. Helfen kann dabei manchmal auch eine Bilderrückwärtssuche. Wie die funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Medienberichte zeigen den Syrer in Hamburg – das Foto aus Berlin ist laut Spiegel-Angaben sechs Wochen alt

In Medienberichten finden sich andere Fotos, die von Journalistinnen und Journalisten verifiziert wurden. Ein Video beim Hamburg Journal des NDR zeigt ihn am Bahnhof in Hamburg. Auch Journalisten der Bild trafen den Mann dort. Das Hamburger Abendblatt veröffentlichte ein Foto aus Hamburg, das Muhammed al-Muhammed an den Gleisen am Bahnhof zeigt. 

Auf dem Foto im Spiegel ist der Syrer vor dem Brandenburger Tor in Berlin zu sehen. In der Bildunterschrift ist als Vermerk zur Herkunft des Fotos beim Spiegel „privat“ angegeben. Wir haben deshalb beim Spiegel nachgefragt, woher das Foto stammt und wann es aufgenommen wurde. Von der Pressestelle heißt es, dass es von Muhammad al-Muhammad persönlich zur Verfügung gestellt wurde. Seiner Angabe nach entstand es am 15. April 2025 beim Besuch eines Freundes in Berlin. Laut Spiegel benutzte er das Foto auch als Profilbild bei Whatsapp. „Mehrere Spiegel-Reporter haben mit Al Muhammad gesprochen – zu verschiedenen Zeitpunkten, per Telefon und auch per Videotelefonat“, schreibt die Pressestelle weiter. Einer der Reporter habe den 19-Jährigen auch vor Ort am Hamburger Hauptbahnhof gesehen und später auf dem Foto wiedererkannt. 

Im Fall von Hamburg kursieren im Netz nicht nur Falschbehauptungen über den „Helden von Hamburg“. So wurde der Tatverdächtigen in Sozialen Netzwerken unterstellt, sie sei Palästinenserin, obwohl die Frau in Niedersachsen geboren wurde.

Redigatur: Paulina Thom, Sarah Thust

Zur Quelle wechseln
Author: Steffen Kutzner

#einem #gegen #gemacht #hamburg #helden #stimmung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-26

(Welt) ESC Gewinner JJ: Ein Künstler mit viel Potenzial – und einem Problem

ESC-Sieger JJ vereint Klassik und Pop wie kaum ein anderer – als Countertenor an der Wiener Staatsoper und als Popsänger mit Karriereplan. Ein Künstler mit internationalem Potenzial – wären da nicht seine jüngsten Forderungen nach einem Ausschluss Israels vom ESC 2026.

Direktlink

#einem #gewinner #kunstler #potenzial #problem

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-14

Verfassungsschutz-Gutachten: Wird dein Wahlkreis von einem Verfassungsfeind vertreten?

1.740

Verfassungsschutz-Gutachten: Wird dein Wahlkreis von einem Verfassungsfeind vertreten?

von Frederik Mallon | Mai 14, 2025 | Aktuelles

Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei wurde gestern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auf über 1.100 Seiten hat der Verfassungsschutz weitere Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gesammelt – und wir wissen jetzt auch, welche AfD-Politiker:innen namentlich darin auftauchen. Wenig überraschend, aber trotzdem erschreckend: Von 151 aktuellen AfD-Abgeordneten werden 76 im Dokument namentlich erwähnt. Das heißt: Die Mehrheit der Mitglieder der aktuell größten Oppositionsfraktion im Bundestag wird namentlich in einem Dokument erwähnt, das ihre Partei als gesichert rechtsextrem bestätigt. Hier eine Übersicht, welche AfD-Abgeordneten Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern und welche Wahlkreise sie vertreten.

Vertritt ein Rechtsextremer aus dem Verfassungsschutzbericht deinen Wahlkreis?

Das heißt auch, dass viele Städte und Gemeinden in Deutschland jetzt über ihren Wahlkreis durch eine:n AfD-Abgeordnete:n vertreten werden, welcher:r nicht nur Mitglied einer gesichert rechtsextremen Partei ist, sondern sogar persönlich dazu beigetragen hat, dass diese Hochstufung passiert ist. Wir haben eine Übersicht mit allen Wahlkreisen, die nun (unter anderem) von einer Person vertreten werden, die im Gutachten namentlich benannt wird. Hier könnt ihr überprüfen, ob auch eure Heimatstadt bzw. euer Wahlkreis dabei ist:

Vollbild

Wenn ihr nicht (mehr) wisst, wer von der AfD in eurem Wahlkreis angetreten ist, könnt ihr hier eure PLZ eingeben und das Tool unserer Kolleg:innen von Abgeordnetenwatch zeigt euch alle Abgeordneten aus eurem Wahlkreis:

Hinzu kommen natürlich noch etliche AfD-Politiker:innen aus dem EU-Parlament oder den Landtagsparlamenten, allen voran Faschist:innen wie Björn Höcke. Sollte es Interesse daran geben, dass wir auch dieses recherchieren, lasst es uns wissen! Eine ausführliche Recherche zu den rechtsextremen Hintergründen, Verbindungen und Einstellungen der AfD-Bundestagsabgeordneten ist derzeit in Arbeit.

Der Verfassungsschutz hat die AfD-Einstufung vorerst ausgesetzt. Aber das ändert inhaltlich erst einmal nichts, das ist nur ein normaler Vorgang, damit es vor Gericht schneller geht. Es wurde nichts zurückgenommen. Die AfD ist weiter gesichert rechtsextrem (das war sie auch offensichtlich schon vor der Hochstufung des Verfassungsschutzes). Das Amt wird sie nur jetzt vorerst nicht mehr offiziell so behandeln, bis das Gericht die Richtigkeit davon geklärt hat.

AfD provozierte die Hochstufung bewusst

Schon vor Jahren haben die eigenen Jurist:innen die Partei ausdrücklich vor genau diesem Szenario gewarnt – und die AfD ignorierte diese Warnungen konsequent. Das passt so gar nicht zu der Opfer-Haltung der AfD. Die Parteiführung wusste sehr wohl, dass ihr aktueller Kurs direkt zu dieser Einstufung führen wird. Alice Weidel und Tino Chrupalla sind aber bewusst weiter einen Kurs der Radikalisierung gefahren. Der Neonazi-Plan von millionenfachen Vertreibungen, sogar mit „Ghettogesetzen“ und Lagern im Ausland, ist offensichtlich sogar offiziell im Parteiprogramm gelandet. Immerhin hat das ja Wählerstimmen gebracht. Die Demokratie muss der Partei endlich echte Konsequenzen aufzeigen und ein Verbotsverfahren prüfen. Denn deren Führer:innen hören ja offensichtlich nicht mal auf die eigenen Experten: zum Thema:

Gesichert rechtsextrem – ihr eigenes Gutachten entlarvt die AfD

Artikelbild: Fabian Sommer/dpa; Volksverpetzer

Passend dazu:

Zur Quelle wechseln

#einem #gutachten #verfassungsfeind #verfassungsschutz #vertreten #wahlkreis

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-23

MeinBezirk.at: Apotheke unterstützt Transpersonen mit einem “Buddy”

Die Johann-Strauss-Apotheke bildet sich immer mehr zu einer wichtigen Apotheke der LGBTQ-Community heraus. Mit einem “Transbuddy” werden seit Kurzem Menschen beim Prozess der Geschlechtsumwandlung begleitet.

Direktlink

#apotheke #buddy #einem #meinbezirk #transpersonen #unterstutzt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-06

katholisch.de: “OutInChurch”-Initiator – Fürchtete bei einem Outing den Jobverlust

Als Mitarbeiter der katholischen Kirche habe er diesen Mut erst finden müssen

Direktlink

#einem #furchtete #initiator #jobverlust #katholisch #outinchurch #outing

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-19

Tagesspiegel: “Ein muslimisches Fastenbrechen in einem queeren Café – das gab es noch nie”

Ein besonderer Abend in Neukölln: Zum ersten Mal fand am Montag im queeren Café ,,Das Hoven” das traditionelle Fastenbrechen statt. 120 Menschen kamen.

Direktlink

#einem #fastenbrechen #muslimisches #queeren #tagesspiegel

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-17

Exekution: Die komplette Verrohung der US-Republikaner in einem Bild

Belltower.News

Die US-Republikanerin Valentina Gomez postet ein Bild, wie sie eine Puppe hinrichtet und schreibt, so sei es günstiger als abzuschieben. Es verdeutlicht die vollkommene Verrohung der Trumpisten.

Von Kira Ayyadi| 17. März 2025
Immer wieder erregt Valentina Gomez öffentliche Aufmerksamkeit durch rechtsextreme Aktionen.

(Quelle: Screenshot)

Wohin die Kriminalisierung von Migration führen kann, zeigt die US-Amerikanerin Valentina Gomez auf X, früher Twitter. US-Vizepräsident J.D. Vance behauptet am 17. März, dass die US-Demokraten dafür eintraten, dass Vergewaltiger und Kriminelle im Land bleiben können. Präsident Donald Trump würde nun aber dafür sorgen, dass sie abgeschoben werden. Valentina Gomez kommentiert: „This is cheaper than deportation“ (zu Deutsch: „Das ist billiger als Abschiebung“) und postete ein Bild von sich, wie sie eine an einen Stuhl gefesselte Puppe von hinten in den Kopf schießt. Das Bild ist ein Screenshot eines Videos, das sie bereits einige Monate zuvor auf der Plattform postete, mit dem Kommentar, dass nicht dokumentierte Einreisen gestoppt werden müssen. Das Video wurde damals noch von der Plattform gelöscht.

Valentina Gomez

Valentina Gomez migrierte selbst mit ihrer Familie 2009 aus Kolumbien in die USA. Im Jahr 2024 kandidierte sie erfolglos als Republikanerin für das Amt des Secretary of State in Missouri. Immer wieder erregt sie öffentliche Aufmerksamkeit durch rechtsextreme Aktionen. 2024 verbrannte sie etwa Bücher über queere Lebensrealitäten mit einem Flammenwerfer und versprach, solche Bücher zu verbieten, wenn sie zur Staatssekretärin von Missouri gewählt würde.

Derzeit kandidiert Gomez in Texas für einen Sitz im US-Repräsentantenhaus bei den Wahlen 2026. Gomez ist Trumpistin durch und durch. Sie behauptet, dass Abtreibung Mord sei, steht für „drill baby drill“, also die stärkere Förderung fossiler Energien, glaubt Atomenergie sei sauber, Windräder dagegen unnütz und hässlich und fordert, dass alle Pädophilen und Mörder erschossen werden sollen. Gomez gibt vor, gläubige Christin zu sein.

Mit enormem Tempo wird die US-Demokratie abgebaut

Sicherlich soll der jüngste Post von Gomez diejenigen provozieren, die an die Gleichheit aller Menschen glauben. Und dennoch, auch wenn dieser Post bewusst so abgesetzt wurde, zeigt er doch, in welchem Tempo das Mindestmaß an Menschlichkeit immer weiter ausgedünnt wird. Es zeigt, in welchem Tempo humanistische Grundwerte über Bord geworfen werden.

Wenn man davon ausgeht, dass die USA noch eine Demokratie sind, ist es erschreckend, dass hier eine sich für den Kongress bewerbende Politikerin, die Ermordung der imaginierten Feinde des Systems fordert. Es wundert zudem auch nicht, dass, sie selber Eingewanderte ist. Auf ihrer Website schreibt sie reumütig: „Ich kann nicht ändern, wo ich geboren wurde“, ganz so, als würde sie sich für ihr Geburtsland schämen. Wenn sich Menschen mit jüngeren Migrationsgeschichten oder PoC, wie Gomez, in rechtsextremen Parteien engagieren, dann tun sie dies oft als letzten Teil einer vermeintlichen vollkommenen Assimilation und versuchen sich gleichzeitig von anderen Migrant*innen abzuheben, die vermeintlich noch nicht so gut integriert sein.

Der enthemmte Diskurs über Migration

Der Post von Gomez verdeutlicht, wohin ein immer enthemmterer Diskurs über Migration führen kann. Es ist die vollkommene Enttabuisierung von Gewalt und kann Täter*innen bestärken, selbst tödliche Gewalt gegen Migrant*innen anzuwenden.

#einem #exekution #komplette #republikaner #verrohung

2025-02-18

#job in #einem unserer deutschen Standorte
Projektmanager Erneuerbare Energien (w/m/d) - VSB Holding GmbH
https://www.eejobs.de/a100142775

rkslp.orgrkslp
2025-02-17

ist eine Staatsform, wenn sie fair für einen selbst und andere passt. Wenn das bei der Herrschaft von oder nicht der der Fall ist, kann man schauen, dass jemand passenderes dran kommt. Und bei ? Wenn's Ochlo wird? Naja, fair-anteilig, mit Arbeit, ausgründen wohl.

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-02-02

watson: “Ich bin in einem Kuhdörfli aufgewachsen. Drag kannte ich nicht”

Michel von Känel steht als Dragqueen Paprika auf der Bühne und spielt im Stück “Die kleine Meerjungfrau” gleich zwei Rollen: sich selbst und Paprika. Im Portrait erzählt er von der Drag-Kunst und seiner persönlichen Geschichte. S.a.: “Die kleine Meerjungfrau” als Drag-Spektakel (28.01.2025)

Direktlink

#aufgewachsen #einem #kannte #kuhdorfli #nicht #watson

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-23

Annenpost interviewt Aktivist Joe Niedermayer: “Ich bin gerne in so einem Grätzl!”

Schwerpunkt ANNsichtssache. Joe Niedermayer, Vorsitzender der RosaLila Pantherinnen und Tuntenball-Veranstalter, über seine Verbindung zur Annenstraße und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren.

Direktlink

#aktivist #annenpost #einem #gerne #gratzl #interviewt #niedermayer

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-16

Video von Angriff in einem Pflegeheim stammt aus Detroit – nicht aus Münster

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Video von Angriff in einem Pflegeheim stammt aus Detroit – nicht aus Münster

Aufnahmen von einem Übergriff in einem Pflegeheim im US-Bundesstaat Michigan werden aktuell fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht. Weder entstand das Video in Münster noch hat es einen Zusammenhang mit Migration und Flucht.

von Sophie Timmermann

16. Januar 2025

Ein Video von einem Übergriff in einem Pflegeheim in Detroit wird aktuell fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht (Symbolbild: Picture Alliance / Sven Simon / Frank Hoermann)
Behauptung

Aufnahmen einer versteckten Kamera in einem Seniorenheim in Münster, in denen jemand einen alten Mann misshandelt, zeigten einen syrischen Asylbewerber, der 2019 nach Deutschland kam und mittlerweile als Pfleger arbeitet.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
07.01.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Das Video zeigt einen Vorfall aus dem Jahr 2020 in Detroit in den USA. Der Mann war kein Pfleger, sondern ebenfalls Bewohner in dem Heim.

Hinweis: In diesem Beitrag werden Aufnahmen gezeigt und verlinkt, die Gewalt zeigen. 

Die Aufnahmen sind verstörend: Immer wieder schlägt ein Mann auf den Kopf eines älteren Mannes ein, der bäuchlings auf einem Bett liegt. Am Ende ist das blutüberströmte Gesicht des alten Mannes zu sehen. Mehr als eine Minute geht das Video. 

Es kursiert bis heute dutzendfach auf X, Facebook, Tiktok und Telegram. Angeblich entstand es in einem Seniorenheim in Münster. Der Täter soll ein syrischer Geflüchteter sein, so die Behauptung, der 2019 nach Deutschland kam und mittlerweile als Pfleger in dem Heim arbeitet. Leserinnen und Leser schickten uns die Aufnahme auch über unseren Whatsapp-Chatbot und fragten, ob das stimme.

Die Aufnahmen sind echt – doch sie entstanden nicht in Deutschland und zeigen auch keinen Pfleger. 

Dieses Video wird fälschlich mit Deutschland in Verbindung gebracht. Es entstand aber 2020 in Detroit. (Quelle: X; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck).

Video zeigt Vorfall im Mai 2020 in Detroit

Eine Bilder-Rückwärtssuche mit einem Standbild aus dem Video führt zu mehreren Medienberichten von Mai 2020. Auch Donald Trump äußerte sich damals auf X zu dem Fall. 

Wie etwa CNN berichtete, war darin ein 20-jähriger Mann zu sehen, der einen 75-Jährigen in einem Pflegeheim in Detroit im US-Bundesstaat Michigan angriff. Der Mann sei anschließend festgenommen worden. Das in den Medienberichten verlinkte Videomaterial stimmt mit der aktuell kursierenden Aufnahme überein. 

Der Mann im Video war, anders als in den aktuellen Beiträgen behauptet, kein Pfleger. Er sei eingewiesen worden, weil er positiv auf Covid-19 getestet worden war und damals einige Corona-Patienten in Pflegeheime in der Umgebung in Quarantäne geschickt worden seien, schrieb die Detroit News

Der Täter habe sich demnach selbst bei dem Angriff gefilmt und das Video danach online gestellt. Laut damaligen Berichten habe es zudem weitere Videos gegeben, in dem der Mann andere misshandelt habe. Die Hintergründe der Taten sind unklar. Im Frühjahr 2022 wurde er Medienberichten zufolge für „nicht schuldfähig“ erklärt. Wie sein Vater erklärte, leide sein Sohn an Schizophrenie. Er habe zu dem Zeitpunkt 2020 deswegen eigentlich in einer Wohngruppe gelebt, war dann aufgrund mentaler Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert worden, bevor er aufgrund der Corona-Erkrankung in Quarantäne in das Pflegeheim kam. Das Opfer im Video, der ältere Mann, starb zwei Monate nach dem Vorfall im Mai 2020. Ob sein Tod eine Folge des Angriffs war, ist unklar.

Einen Bezug zu einem Seniorenheim in Münster hat das Video nicht. Auf Nachfrage heißt es von der Polizei Münster: „Bei uns liegt kein derartiger Sachverhalt vor.“ 

Redigatur: Uschi Jonas, Steffen Kutzner

Zur Quelle wechseln
Author: Sophie Timmermann

#angriff #detroit #einem #nicht #pflegeheim #stammt #video

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-23

Dieser Fake-Artikel über Friedrich Merz berichtet von einem Gerichtsurteil, das es nie gab

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Ein Bild in Sozialen Netzwerken zeigt eine Schlagzeile über den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz vom 17. Dezember 2024. Behauptet wird, eine Frau habe Merz öffentlich als „gefährlichen Kriegstreiber“ bezeichnet und sei zu einer Geldstrafe von 170.000 Euro verurteilt worden. Tausende Nutzerinnen und Nutzer sahen das Bild – es kursiert dutzendfach auf Facebook und in Telegram-Kanälen.

In dem Bild ist das Logo des Blogs Report24 zu sehen, der in der Vergangenheit mehrfach Falschinformationen verbreitet hat

Doch etwas stimmt nicht an dem Screenshot: Vergrößert man ihn, ist ein Schatten hinter den Textstellen zu sehen (siehe Bild links). Bei einem Bildschirmfoto eines echten Report24-Artikels (siehe Bild rechts) zeichnen sich diese Schatten nicht ab. Das ist ein erster Hinweis auf eine Fälschung.

Links ist das Bild zu sehen, das auf Facebook kursiert, und rechts ein Screenshot eines echten Artikels des Blogs (Quellen: Facebook, Report24; Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Zudem teilte niemand einen Link zu dem angeblichen Artikel – alle teilten nur das Bild von Überschrift und Vorspann ohne weiteren Kontext. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, zum Beispiel, welches Gericht das Urteil gefällt haben und warum die Geldstrafe so hoch sein soll. 

Angeblicher Report24-Artikel über Friedrich Merz ist eine Fälschung

Die Suche nach Berichten im Internet über das angebliche Urteil bleibt erfolglos. Und auch der angebliche Report24-Artikel ist nicht auffindbar: Er ist weder über die Google-Suche noch über den Telegram-Kanal von Report24 zu finden. Einzig das Foto von Friedrich Merz fanden wir auf der Webseite – in einem Artikel vom 18. November 2024.

Auch in Internetarchiven ist keine Spur: Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) fand eine Version der Webseite vom 17. Dezember 2024 um 23.29 Uhr deutscher Zeit – der angebliche Artikel ist da nicht zu sehen. Doch knapp zwei Stunden später tauchte er in einem Telegram-Kanal auf, der bereits mehrfach Falschinformationen verbreitet hat. Doch dazu später mehr.

Wir fragten Report24, ob die Redaktion diesen Artikel veröffentlichte. Auf die Anfrage vom 20. Dezember erhielten wir keine Antwort, Report24 veröffentlichte aber zwei Tage später selbst eine Stellungnahme. Darin heißt es: Den Artikel habe es bei Report24 nie gegeben. 

Damit ist klar: Es handelt sich um eine Fälschung. 

Medien berichten in der Regel über Fälle von Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Auch das darin erwähnte Gerichtsurteil gibt es nicht. Denn eine Geldstrafe von 170.000 Euro wäre so ungewöhnlich hoch, dass Medienhäuser darüber berichtet hätten. Derartige Artikel existieren jedoch nicht. Zudem teilte ein Sprecher von Friedrich Merz gegenüber der DPA mit, es sei „kein derzeitiger Fall bekannt“.

Verfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens landeten 2024 mehrfach in der Medienberichterstattung. In einigen Fällen verhängte das jeweilige Gericht eine Geldstrafe, die lag aber in der Regel unter 10.000 Euro. In anderen Fällen wurden Urteile aufgehoben

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde im August 2024 ein Mann vom Amtsgericht Wiesbaden verurteilt, nachdem er die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in zwei X-Kommentaren beleidigt hatte. Seine Geldstrafe wurde auf 45 Tagessätze zu je 85 Euro festgesetzt, also knapp 4.000 Euro. 

Der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz, ehemals bei der FPÖ und BZÖ, musste 2024 mehr zahlen: Er wurde im April vom Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro verurteilt, also 14.850 Euro. Er hatte beim politischen Aschermittwoch der AfD laut Gericht den CSU-Chef Markus Söder durch Beleidigungen in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes gerückt.

Ob eine Aussage rechtlich gesehen beleidigend ist, hängt laut Fachleuten von der Gesprächssituation ab. „Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen“, erklärt die Organisation Hate Aid.

Ein Verbreiter des Fake-Artikels teilt häufig pro-russische und rechte Inhalte

Hate Aid überprüfte den Begriff „Kriegstreiber“, der in dem gefälschten Artikel vorkommt,  nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine 2022 als Narrativ. Dieser sei seit April bei unterschiedlichen Aktionen, darunter Sachbeschädigungen, regelmäßig aufgetaucht. Auf X, damals Twitter, sei er zwischen Februar und Mitte Juni insgesamt rund 18.000 Mal verwendet worden: „Viele derjenigen, die andere als ‚Kriegstreiber‘ beschuldigen, haben in der Vergangenheit Beiträge von Kreml-freundlichen und rechtsradikalen Accounts weiterverbreitet“, heißt es in dem Bericht.

Verfolgt man die aktuelle Fälschung zurück, fällt neben Coronaleugner- und Reichsbürger-Gruppen ein Verbreiter besonders auf: der Telegram-Kanal UNN, der ebenfalls pro-russische und rechte Inhalte verbreitet. Er gehört einem Youtuber aus Österreich, der sich als „Investor, Aktionär, Youtuber und Auswanderer“ bezeichnet und im Impressum aktuell eine Adresse in Nicaragua angibt.

Sein Telegram-Kanal existiert seit September 2021 – anfangs ging es häufig um Impfkritik. Im Januar 2024 schwenkte er auf andere politische Inhalte um: In seiner Kanal-Beschreibung positionierte er sich zwischendurch pro-russisch und mal pro-israelisch. Seine Inhalte werden durch russische Propaganda-Seiten weiterverbreitet und er bewirbt unter anderem regelmäßig zweifelhafte Gesundheitsprodukte, hinter denen eine Firma mit Verbindungen nach Russland steckt. 

Auszug eines Beitrags, in dem der Telegram-Kanal für Prepper-Produkte wirbt, darunter Pfefferpistolen, aber auch zweifelhafte Gesundheitsprodukte wie Waldkraft (Quelle: Telegram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Der Fake-Artikel über das angebliche Merz-Urteil ist nicht die erste Fälschung, die der Telegram-Kanal UNN verbreitet: Zur Landtagswahl in Brandenburg im September 2024 teilte der Kanal einen Kettenbrief, in dem ohne Belege behauptet wurde, es habe Wahlbetrug im Landkreis Prignitz gegeben. Und: Ende November verlinkte der Kanal eine gefälschte Webseite, die eine Rekrutierungsseite der Bundeswehr zu einer angeblich anstehenden Wehrpflicht imitierte und anfangs in pro-russischen Kanälen viral ging.

Alle Faktenchecks rund um die Bundestagswahl 2025 lesen Sie hier.

Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl

Zur Quelle wechseln
Author: Kimberly Nicolaus

#artikel #berichtet #dieser #einem #friedrich #gerichtsurteil

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-04

Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Ultraschall-Video einer Abtreibung ist nicht echt, sondern aus einem Film

Online kursiert ein Video von einem Ultraschall, das angeblich eine Abtreibung „unter Qualen“ für den Fötus zeigen soll. Doch das Material ist nicht authentisch, es stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin.

von Paulina Thom

04. Dezember 2024

Mit diesem Video eines Ultraschalls wird online gegen Abtreibungen argumentiert, doch es handelt sich um keine echte Aufnahme, sondern eine Filmszene (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung

Ein Video eines Ultraschalls zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die Pinzette oder Zange eines Abtreibungsarztes kämpfe.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
16.11.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019, für den eine Abtreibung an einem Fötus in der 13. Woche nachgestellt wurde. Bei dem Instrument handelt es sich nicht um eine Pinzette oder Zange, sondern um ein Saugröhrchen. Laut Fachleuten stellt die Filmszene einen Schwangerschaftsabbruch teils falsch dar.

Seit Mitte November kursiert in Sozialen Netzwerken eine angebliche Ultraschall-Aufnahme einer Abtreibung. Das Video verbreitete sich international – mehr als 250.000 Ansichten erreichte es in deutschen Beiträgen auf Telegram und X. In der kurzen Sequenz ist ein Fötus zu sehen, der sich mehrfach ruckartig bewegt. Dazu heißt es, das Video zeige, wie ein „Baby unter Qualen“ gegen die „Pinzette“ oder „Zange“ eines Abtreibungsarztes kämpfe. Das Video sei „das stärkste Argument, das jemals gegen eine Abtreibung vorgebracht wurde“, heißt es in vielen Beiträgen. 

Doch die angebliche Ultraschall-Aufnahme ist nicht echt. Sie stammt aus einem umstrittenen Film einer Abtreibungsgegnerin. Die Aufnahme ist laut mehreren Fachärztinnen nicht realistisch – ein Fötus kann in dem gezeigten Stadium keinen Schmerz empfinden. 

Das Video in Sozialen Netzwerken tauchte zeitgleich zu einer Mitte November in den Bundestag eingebrachten Initiative auf. Abgeordnete der SPD und Grünen stellten einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, den Paragraph 218 des Strafgesetzbuches zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis zur 12. Woche zu legalisieren. Derzeit sind Abtreibungen eine Straftat. Abtreibungen bis zur 12. Woche sind jedoch straffrei, sofern die Schwangere sich zuvor beraten lässt oder der Abbruch aufgrund einer Vergewaltigung durchgeführt wird. Nach der 12. Woche ist eine Abtreibung nur legal, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – also Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.

Dutzende Nutzerinnen und Nutzer auf X verbreiteten diese angebliche Ultraschall-Aufnahme mit der Behauptung, sie zeige eine Abtreibung. Doch die Aufnahme ist weder echt noch realistisch. (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Angebliche Ultraschall-Aufnahme stammt aus dem Film „Unplanned“ von 2019

Eine Bilder-Rückwärtssuche zeigt: Die angebliche Ultraschall-Aufnahme kursierte in einem englischsprachigen Tiktok-Beitrag schon im Dezember 2022. Darunter kommentierten mehrere Nutzerinnen und Nutzer, dass die Aufnahme fake und aus dem Film „Unplanned” sei.

Mit diesen Hinweisen finden wir die entsprechende Filmszene auf Youtube. Eine Frau liegt bei Bewusstsein und mit Schmerzen auf einem OP-Tisch. Zwischendurch kommt es zu Dialogen zwischen dem medizinischen Personal, immer wieder schwenkt die Kamera auf einen Monitor mit Ultraschall-Aufnahmen. Dort ist ein Fötus zu sehen, der tritt und sich zu wehren scheint, als ein Objekt in den Uterus eingeführt wird. Das Video in Sozialen Netzwerken ist ein Zusammenschnitt aus dem Film. Der Ausschnitt wurde vergrößert und beschleunigt, doch die Bewegungen des Fötus sind identisch. 

Die Bewegungen des Fötus in der Filmszene entsprechen denen im Video in Sozialen Netzwerken. Anders als behauptet, ist die Ultraschall-Aufnahme nicht authentisch. (Quelle: Youtube; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Ultraschall-Aufnahme der Abtreibung laut Expertinnen nicht realistisch

Wir wandten uns mit der Filmszene an Gynäkologen und Gynäkologinnen, die operative Abtreibungen durchführen. Jana Maeffert, Gynäkologin aus Berlin, antwortete uns, dass es sich – anders als online beschrieben – bei dem zur Abtreibung verwendeten Instrument nicht um eine „Pinzette“ oder „Zange“ handele, sondern um ein Saugröhrchen. Den im Film gezeigten Fötus schätzt Maeffert auf die 14. bis 16. Woche.

Prinzipiell könne eine Absaugung so aussehen, schrieb Maeffert, allerdings sei die Ultraschall-Aufnahme nicht echt und „dramaturgisch überspitzt“. „Völlig falsch dargestellt“ sei die „‚leere‘ schwarze Uterushöhle“ nach der Absaugung. Zudem „wehre“ sich ein Fötus nicht und auch das gezeigte „Zappeln“ sei komisch und untypisch, schrieb Maeffert. In diesem Stadium der Schwangerschaft habe ein Fötus weder ein Bewusstsein noch ein Schmerzempfinden. 

Das American College of Obstetricians and Gynaecologists, schreibt auf seiner Webseite, dass die Wissenschaft sich einig sei, dass ein menschlicher Fötus erst nach mindestens 24 bis 25 Wochen in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden. Maeffert verwies auf eine Auswertung des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists von 2022, nach der es unwahrscheinlich sei, dass Föten vor der 28. Woche Schmerz empfinden können. 

Ähnlich äußerten sich weitere Ärztinnen nach Erscheinen des Films 2019, etwa gegenüber dem Magazin Glamour und der New York Times. Föten hätten in diesem Stadium der Schwangerschaft keine Reflexe, würden nicht mit den Beinen strampeln und vor einem Objekt zurückschrecken. Der Teil des Gehirns, der Gefahren wahrnehme, sei noch nicht ausgebildet.

Anders als in den USA und in der Filmszene wird eine Schwangerschaftsabbruch mittels Absaugung in Deutschland laut Maeffert meistens in Vollnarkose durchgeführt.

Abtreibungsszene basiert auf zweifelhaften Memoiren einer Abtreibungsgegnerin 

Der Film „Unplanned“ von 2019 basiert auf den Memoiren von Abby Johnson, die bis 2009 eine Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Texas leitete, sich aber später der Pro-Life-Bewegung anschloss und sich gegen Abtreibungen und Verhütungsmethoden engagierte. Schlüsselmoment für ihren Wandel war laut eigener Aussage ebenjene Situation einer Abtreibung, die in der Filmszene zu sehen ist. 

Doch daran gibt es Zweifel und faktische Ungereimtheiten. Die Abtreibungsklinik bestritt die beschriebene Abtreibung, wie das Magazin Texas Monthly 2010 berichtete. Johnson behauptete, die Abtreibung sei am 26. September 2009 an einer Schwarzen Patientin in der 13. Woche vorgenommen worden. Doch Daten, die Texas Monthly einsah, belegen: Es gab an dem Tag keine einzige Abtreibung in diesem Stadium und die einzige an dem Tag durchgeführte Abtreibung an einer Schwarzen Patientin betraf die 6. Woche, bei der kein Ultraschall eingesetzt wurde. Laut diensthabendem Arzt assistierte Johnson zudem bei keiner Abtreibung am 26. September. Dass sie sich im Datum geirrt haben könnte, ist unwahrscheinlich, weil die Klinik sonst nur noch am 12. September operative Abtreibungen durchführte, heißt es bei Texas Monthly.

Redigatur: Steffen Kutzner, Matthias Bau

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Fetal Awareness Evidence Review, Royal College of Obstetricians and Gynaecologists, Dezember 2022: Link (Englisch, archiviert)
  • Gestational Development and Capacity for Pain, American College of Obstetricians and Gynaecologists: Link (Englisch)
  • The Convert, Texas Monthly, Februar 2010: Link (Englisch, archiviert)

Zur Quelle wechseln
Author: Paulina Thom

#abtreibung #einem #einer #nicht #sondern #ultraschall #video

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-27

Nein, dieses Video zeigt kein brennendes US-Schiff nach einem Huthi-Angriff

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Seit Ausbruch des Kriegs im Nahen Osten greifen die Huthi-Rebellen aus dem Jemen Schiffe im Roten Meer an. Die Gruppierung wird aus dem Iran unterstützt und will mit den Angriffen laut eigenen Aussagen Druck auf Israel ausüben, den Krieg in Gaza zu beenden. Doch unter die Meldungen über die Vorfälle mischen sich immer wieder Videos, die in Wahrheit keine Huthi-Angriffe zeigen. Darüber haben wir immer wieder berichtet

Ein aktuelles Video, das sich seit Mitte November 2024 verbreitet, soll die Folgen von einem Angriff der Huthi auf den US-Flugzeugträger Abraham Lincoln zeigen. Darin sind drei verschiedene Aufnahmen von einem Schiff zu sehen, das scheinbar gebrannt hat, Rauchwolken steigen vom Deck auf. Das Video verbreitet sich auf der Plattform X in verschiedenen Sprachen, etwa auf Englisch, Spanisch und Türkisch. Auch deutsche TelegramKanäle teilen es. Hunderttausende haben die Behauptung gesehen.

Auch in Telegram-Beiträgen auf Deutsch heißt es, das Video zeige einen brennenden US-Flugzeugträger nach einem Huthi-Angriff (Quelle: Telegram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Kennzahl des Schiffs belegt, dass es sich nicht um den US-Flugzeugträger Abraham Lincoln handelt

Das Video zeigt Aufnahmen aus drei verschiedenen Perspektiven. Bilder-Rückwärtssuchen mit der zweiten und dritten Perspektive führen jeweils zu Medienberichten über ein anderes US-Kriegsschiff: Die Bonhomme Richard. Dieses brannte auch tatsächlich, allerdings schon 2020 und im Hafen von San Diego in den USA. Zunächst wurde ein Matrose beschuldigt, das Feuer gelegt zu haben. Er wurde aber freigesprochen

Vergleiche zwischen dem Video, das aktuell in Sozialen Netzwerken kursiert, und den Aufnahmen des Brands auf der Bonhomme Richard zeigen mehrere Ähnlichkeiten zwischen den beiden Schiffen:

Ein Vergleich der Aufnahmen ausMedienberichten über den Brand von Bonhomme Richard im Jahr 2020 (links) und dem angeblich von den Huthis im November 2024 angegriffenen Schiff (rechts) zeigt mehrere Ähnlichkeiten (Quelle: Yahoo News / X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Besonders auffällig ist die Zahl „6“, die auf dem Schiff prangt. Diese Zahl weist auf die Kennzeichnung LHD 6 des inzwischen außer Betrieb gesetzten Schiffs Bonhomme Richard hin. Sie ist auch auf Fotos der offiziellen Seite der US-Marine zu erkennen. Die Abraham Lincoln hingegen trägt die Zahl 72, was auch ihrer Kennzeichnung CVN 72 entspricht. Die Schiffe dienen übrigens unterschiedlichen Zwecken, die Bonhomme Richard ist kein Flugzeugträger.

Pentagon dementiert, dass US-Flugzeugträger Abraham Lincoln bei Huthi-Angriffen beschädigt worden sei

Wie die britische Faktencheck-Organisation , stammen zwei der Aufnahmen aus dem Video von der Nachrichtenseite des US-Verteidigungsministeriums. Sie wurden bereits am 13. Juli 2020 veröffentlicht. Die dritte Perspektive fanden wir in einem vom 1. Dezember 2020.

Laut einem sagte ein Pentagon-Sprecher am 12. November 2024, dass es tatsächlich Angriffe der Huthi gab, ihm aber keine Angriffe auf den Flugzeugträger Abraham Lincoln bekannt seien. Weder Personal noch Schiffe der US-Marine seien verletzt worden.

Redigatur: Kimberly Nicolaus, Uschi Jonas

Zur Quelle wechseln
Author: Viktor Marinov

#brennendes #dieses #einem #huthi #schiff #video #zeigt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-25

Bayern-AfD fordert „Remigrations“-Plan: Wie die AfD mit einem rassistischen Begriff Politik macht

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Neue Rechte

Bayern-AfD fordert „Remigrations“-Plan: Wie die AfD mit einem rassistischen Begriff Politik macht

Die bayerische AfD will Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen den deutschen Pass entziehen. Es ist das bisher deutlichste Beispiel dafür, wie Teile der Partei versuchen, den völkischen Kampfbegriff „Remigration“ zu normalisieren. Wir haben anhand von Social-Media-Werbeanzeigen analysiert, wo und wie häufig es ähnliche Versuche gibt.

25. November 2024

Das völkische Konzept der „Remigration“ wurde auf dem Treffen von Potsdam im November 2023 diskutiert. Ein Jahr danach lehnt sich die AfD in Bayern mit einer Resolution an dieses Konzept stark an.

Es war ein bemerkenswerter Zeitpunkt, zu dem die AfD Bayern am vergangenen Wochenende eine „Resolution für Remigration“ beschloss. Fast genau ein Jahr nach dem Treffen in Potsdam spricht sich die bayerische AfD offen für massenhafte Abschiebungen und Rückführungen aus. In Potsdam hatten zum Teil hochrangige AfD-Politiker mit dem Rechtsradikalen Martin Sellner über einen „Masterplan“ beraten. Die Forderungen der Bayern-AfD weisen auffällige Parallelen auf.

So heißt es etwa in der Resolution: Es „müssen grundgesetzkonforme Wege geschaffen werden, eine bereits zuerkannte deutsche Staatsbürgerschaft einfacher wieder abzuerkennen.“ Diese Aberkennung solle „bei schweren Verstößen gegen das geltende Recht“ erfolgen. Was sie damit meint, lässt die Partei offen. Die AfD Bayern setzt in der Resolution das „Staatsziel einer umfassenden Remigration im Millionenbereich“ und will, dass „Personengruppen mit schwach ausgeprägter Integrationsfähigkeit und -willigkeit mittels obligatorischer Rückkehrprogramme in ihre Heimat rückgeführt“ werden. 

In ihrem Zehn-Punkte-Plan vermengt die AfD Bayern verfassungskonforme Forderungen wie die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber mit dem verfassungsfeindlichen „Remigrations“-Konzept. Es ist das erste Mal, dass die millionenfache Vertreibung von einem Landesverband der AfD so offensiv als Ziel ausgegeben wird. Teile der AfD versuchen offensichtlich, das völkisch-nationale Konzept als ganz normale politische Forderung hinzustellen. 

Wie die AfD Werbung mit dem Vertreibungs-Begriff macht

Seit der CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ ist nicht nur für die breite Öffentlichkeit offenkundig, was sich hinter dem Begriff „Remigration“ verbirgt; er wurde und wird in rechtsradikalen Kreisen wie in Teilen der AfD offensiv benutzt. 

Wir haben uns daher angesehen, was insbesondere Teile der AfD unternahmen, um darauf hinzuwirken, dass aus der radikalen Idee ein Konzept werden könnte. Die Partei will offenbar erreichen, dass diese Pläne politisch ernsthaft diskutiert werden können. 

CORRECTIV hat dafür Hunderte Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram aus diesem Jahr analysiert, in denen „Remigration“ im Text oder als Hashtag auftaucht. Mindestens 170 dieser Posts lassen sich 40 offiziellen Accounts von Fraktionen, Verbänden sowie einzelnen Politikerinnen und Politikern der AfD zuordnen. Insgesamt sind ihre Anzeigen über 3,4 Millionen Mal angezeigt worden. 

In den jeweiligen Posts wurde der Eindruck vermittelt, als handele es sich um ein normales politisches Konzept. 

Beispiele aus den Werbeanzeigen

„Bei einem Wahlerfolg wird die Remigration ein wichtiges Thema sein, um der unkontrollierten Zuwanderung […] endgültig den Riegel vorzuschieben“, schreibt Thomas Rosspacher, Stuttgarter Gemeinderat der Alternative für Deutschland, in einem als Werbe-Post auf Instagram und Facebook im August dieses Jahres. 

Dieser Beitrag erschien wenige Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen. Und kurz nach dem Anschlag in Solingen, bei dem drei Menschen starben. Deutschland müsse aufhören, „das Sozialamt der Welt zu spielen, um damit nur haufenweise Kriminalität und Arbeitslosigkeit zu importieren“, formuliert Rosspacher in seinem Post mit dem Hashtag „#niewiedersolingen“.

Wenige Monate zuvor behauptet der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Martin Böhm in einem beworbenen Social-Media-Beitrag, „viele junge Deutsche“ würden in der Schule „tagtäglich Unterdrückung und Misshandlung am eigenen Leib“ erfahren. Davon hätten diese jungen Deutschen genug, genau wie vom „Märchen des ‚bunten Paradies‘“, schreibt der Politiker in dem Post von Mai 2024, kurz vor der Europawahl. Und weiter: „Die Remigration ihrer Peiniger wird diese Generation als (Über)Lebensaufgabe begreifen“. Diese Aussage illustriert er mit einer Grafik mit dem Bild eines jungen KI-generierten Mädchens und einem Comic-Flugzeug. 

Auf dem Account der AfD Sachsen heißt es auf Instagram und Facebook im Frühjahr: „Remigration ist nicht verboten oder anstößig, sondern im nationalen Interesse Deutschlands.“ Die Politiker – unter anderem Björn Höcke – nennen diverse Maßnahmen, die die AfD nach der Regierungsübernahme ergreifen werde. Etwa mehr Grenzschutz, großangelegte Rückführungsinitiativen, erhöhter „Assimilationsdruck auf nicht integrierte Ausländer“. Das Ziel von Höcke und seiner Kollegen: „Deutschland muss wieder deutscher werden.“ 

Wir zeigen im Folgenden die zweifelhafte Karriere des Begriffs auf – bei der es darum geht, einem verfassungsfeindlichen Konzept einen harmlosen Anstrich zu verpassen.

Sellner und sein „Masterplan“ in Potsdam

Die Gruppe von Rechtsextremen, AfD-Funktionären, Mitgliedern von Werte-Union und CDU, Unternehmern und Juristen, die sich Ende November 2023 in einem Hotel nahe Potsdam traf, beriet sich zu dem „Masterplan“ von Martin Sellner maßgeblich über ein Ziel: Wie es gelingen kann, Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland heraus zu drängen – ohne und auch mit deutschem Pass. 

Auf dem Treffen sprachen sie von „Remigration“. Der Begriff klingt abstrakt und irgendwie wissenschaftlich, er beschreibt eigentlich die Rückkehr von Menschen mit Migrationshintergrund in ihr Herkunftsland. Aber auf dem Treffen wurde er anders verwendet: Sellner und weiteren Teilnehmern ging es darum, Millionen von Menschen zu vertreiben – mit „maßgeschneiderten Gesetzen“ und „hohem Anpassungsdruck.“

CORRECTIV hatte das Potsdamer Geheimtreffen aufgedeckt und damit eine Welle von Protesten gegen Rechtsextremismus in ganz Deutschland ausgelöst. Seit der Veröffentlichung ist der Begriff weit über Neonazi-Kreise hinaus bekannt. „Remigration“ wurde zum Unwort des Jahres gewählt und von der AfD massiv im Kommunalwahlkampf verwendet. Gerade im Wahlkampf kommt es auf genaue Definitionen an. Denn das Thema birgt gesellschaftlichen Sprengstoff: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte im Juli in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: Die drei „wichtigsten Themen“, bei denen die Ampel versage, seien: „Migration, Migration, Migration.“

Es gibt einen Unterschied zwischen Parteien, die die Zuwanderung auf Grundlage der Verfassung regulieren oder begrenzen wollen – und Kräften, die eine völkische und grundgesetzwidrige Politik propagieren. Genau dafür steht der Begriff „Remigration“.

Martin Sellner nannte beim Geheimtreffen in Potsdam drei Gruppen, die das Land verlassen sollen: Asylsuchende, Ausländer mit Bleiberecht sowie „nicht assimilierte Staatsbürger“. Das meint er mit „Remigration“, wie er in Potsdam erklärte und seither bei einem weiteren Online-Vortrag wiederholte: Sellners Ziel ist es, so sagt er selbst, dass sich seine völkischen Visionen und der Begriff „Remigration“ ausbreiten. Er will den „Rahmen des Sagbaren“ verschieben – Begriffe aus dem rechtsextremen Wortschatz sollen erst „undenkbar“, dann „radikal“, „akzeptabel“, „sensibel“ und schließlich „Realpolitik“ werden. 

Dasselbe Ziel verfolgt auch der völkische Vordenker und Verleger Götz Kubitschek (sein Verlag Antaios veröffentlicht auch Bücher von Sellner). Als der AfD-Politiker Maximilian Krah im Sommer 2023 als Spitzenkandidat für die Europawahl nominiert wurde, schrieb der Verleger auf seinem Blog: „Wir werden, wenn es so weitergeht, bis zum Ende des Jahres den Begriff Remigration in der Gesellschaft […] platziert haben“ Und: „Krah in Magdeburg, Sellner in Wien – das sind Zahnräder“. 

Die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltstitel solle in der politischen Debatte durch das Wort „Remigration“ ersetzt werden. „Remigration“ betreffe auch Menschen mit Aufenthalt – und eben auch deutsche Staatsbürger. Das sagt Sellner in einem Video des rechtsextremen Magazins Compact am 22. November 2023. Zwei Tage vor dem Treffen in Potsdam.

Die Ideologie hinter dem völkischen Begriff

Heute, ein Jahr später, wird das Wort „Remigration“ zum Teil allgemein verstanden und vor allem von AfD-Politikern offensiv genutzt. Es ist nun eine Chiffre für Rechtsextremisten. Die CORRECTIV-Recherche hat klar aufgezeigt, welcher völkische Kern dahintersteckt. 

Der Begriff der „Remigration“ ist, so wie Sellner und die rechtsradikalen Ideologen ihn verwenden, Teil einer völkischen Ideologie, die ein rassistisch geprägtes Bild vom deutschen Volk entwickelt hat. In diesem Weltbild wird das Volk als eine Gemeinschaft des Eigenen betrachtet, das von dem Fremden bedroht sei und sich daher dagegen schützen müsse.

Das war auch das Leitmotiv im Landhaus Adlon. Der Veranstalter Gernot Mörig eröffnete das Treffen mit der Frage, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“, wie die CORRECTIV-Recherche zeigt. Diese Idee treibt den ehemaligen Zahnarzt und langjährigen rechtsextremistischen Aktivisten schon seit den Siebzigern um. Auch Martin Sellner, ehemaliger Sprecher der Identitären Bewegung Österreich, setzte diesen Ton, als er den „Masterplan“ in Potsdam vorstellte. Beim Treffen und in seinem Buch nennt er das „Hauptziel“: „Wir müssen unsere ethnokulturelle Identität und Substanz bewahren“.

Die Brisanz dieser Ideologie beschreibt die konservative Publizistin Liane Bednarz, „mit einer willkürlichen Definitionsmacht wird in der Neuen Rechte ‚das Fremde‘ ausgemacht, das je nach Enthemmung auszumerzen oder zu verdrängen ist, um den ersehnten Idealzustand ‚des Eigenen‘ wiederherzustellen“, schreibt Bednarz, „die Vordenker der Neuen Rechten wie Sellner kleiden dieses völkische Phantasma in harmlos klingende Begriffe wie „Ethnopluralismus“, „ethnokulturelle Identität“ oder eben „Remigration“, in denen allen aber die Menschenfeindlichkeit weiter zu Hause ist“.

Gerichte sehen dieses Konzept als verfassungswidrig an

Mehrere Gerichte haben seit dem Treffen im November 2023 festgestellt, dass dieses Verständnis verfassungswidrig ist. Das Oberverwaltungsgericht in Münster moniert in dem Urteil von Mai 2024 etwa die „Verknüpfung ‚eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsbürger in Frage gestellt wird“. Das Gericht hatte sich mit der Frage befasst, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam zu einer vergleichbaren Einschätzung. In einer Entscheidung, in der es den vorläufigen Verbotsantrag gegen das rechtsextreme Magazin Compact aufhob, heißt es: „Der rechtlich abgewertete Status für die […] lediglich ‚Passdeutschen‘ offenbart sich vor allem in dem – vermeintlichen – ‚Lösungskonzept‘ der ‚Remigration‘, welches die Vereinigung (sic. Compact) in enger Anlehnung an die Pläne von Martin Sellner vertritt“, so die Richter in Leipzig.

Mit der Debatte über eine Reform des Asylrechts hat das Konzept nichts zu tun

Das Konzept der „Remigration“ hat nichts mit der Debatte über geregelte Einwanderung oder eine Reform des Asylrechts zu tun. Diesen Ideologen geht es nicht um eine andere Einwanderung, sie wollen keine. Ihnen geht es nicht nur um Kriminelle oder sogenannte „Clan-Mitglieder“. Das Ziel ist: Die Realität Deutschlands als Einwanderungsland verändern, und zwar über Millionenfache Vertreibung im Gewand der „Remigration“, die auch Staatsbürger im Fokus hat. So teilen sie die Gesellschaft mit willkürlicher Definitionsmacht in Fremde und Eigene, um das Fremde zu vertreiben. Das war der Geist von Potsdam, dieser Schatten liegt über dem Wort „Remigration“.

Begriff in den Medien

Was vor einem Jahr noch eine Vokabel vom rechtsextremen Rand war, wird nun von sehr vielen Menschen verstanden. AfD-Politiker machen sich das polarisierende Potenzial der Vokabel zunutze, und manchmal zitieren Medien sie ohne Kontext und ohne Erklärung und tragen so selbst zur Verbreitung mit bei.

Die WAZ schreibt von Schülern, „die von Remigration träumen“, statt diese Träume als das zu benennen, was sie sind: Abschiebe- oder Deportationsfantasien. Der Kölner Stadt-Anzeiger titelt zur Wahl in Österreich, die FPÖ wolle „Remigration“ und gibt die Parolen in der Überschrift wortgetreu wieder – viele andere Tageszeitungen machten es ähnlich. Sogar auf Anführungszeichen verzichtet die Märkische Oderzeitung mit der Überschrift „Wohnraum durch Remigration?“ Sie zitiert damit den Slogan eines AfD-Politikers aus Eberswalder – und macht sich zum Lautsprecher. Bemerkenswert ist: Die Parole stellt die MOZ nur online als Überschrift über den Beitrag. In der Printausgabe lautet die Überschrift: „Rechtspopulist polarisiert mit Aussage.“

Zur Quelle wechseln
Author: Justus von Daniels

#bayern #begriff #einem #fordert #politik #rassistischen #remigrations

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.07
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst