Durchsuchung eines Zimmers in Asylunterkunft in Berlin ohne richterliche Durchsuchungsanordnung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine weitere Razzia für verfassungswidrig erklärt. Hat es erst vor wenigen Tagen eine von einem Gericht angeordnete Durchsuchung bei einem Redakteur von @RDL für grundgesetzwidrig erklärt, so betrifft es nun eine Polizeirazzia in einer Berliner Geflüchtetenunterkunft.
Die Durchsuchung diente der "Ergreifung zum Zwecke der Abschiebung" und erfolgte in dem von dem Geflüchteten "bewohnten Raum einer Gemeinschaftsunterkunft ohne vorherige richterliche Durchsuchungsanordnung".
Dies verletzte Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Es darf bezweifelt werden, dass die Polizei aus diesem Beschluss etwas ableiten wird. Auch in diesem Beschluss hat das höchste deutsche Gericht nicht etwa bahnbrechend neues entwickelt, sondern einfaches Verfassungsrecht auf einen alltäglichen Fall angewendet.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250930_2bvr046025.html?nn=68080
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