Das Wort Klimakrise kommt nicht mehr vor
Im #Koalitionsvertrag der #Ampelregierung tauchte das Wort #Klimakrise neunmal auf, im Koalitionsvertrag von #SchwarzRot gar nicht.
Wenn ein Linguist darauf hinweist, sollte man es ernstnehmen https://taz.de/Linguist-ueber-den-Koalitionsvertrag/!6085062/ .
Wortverbindungen mit #Klima ( #Klimawandel, #Klimarisiken, #Klimaschutz, #Klimaschutzeffekt, #Klimaziele, #klimaneutral, #klimafreundlich, #klimaschädlich usw.) wurden von der Ampel 198mal benutzt, von Schwarz-Rot 80mal.
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf
Der bloße Gebrauch des Wortes Klimakrise heißt ja nicht, daß man das Problem verkennt oder daß man sich des Problems ganz selbstverständlich annimmt. Der Nicht-Gebrauch deutet aber darauf hin, daß es überhaupt kein Thema ist - weil man sowieso weiß, daß Klimaschutz nötig ist, oder weil man die Stimmung nicht mit einem schlimmen Wort vermiesen will.
Aus dem Grob-Vergleich der beiden Texte könnte man ableiten, daß der eine mehr die Handschrift der #Grünen trägt: Problem-Beschreibung "Krise".
Und der andere die der #CDSU: Die Problem-Lösung soll auf jeden Fall anders aussehen als bisher. Weil #Merz es unbedingt selbst machen wollte, hat er gerne die Hilfe der Grünen in Anspruch genommen, um die größte Hürde, das #Finanzierungsproblem, zu beseitigen.
https://taz.de/Nach-der-Bundestagswahl/!6072434/
https://www.merkur.de/politik/cdu-rudert-zurueck-abschaffung-des-heizungsgesetzes-problematisch-zr-93631730.html
"Merz bleibt nichts anderes übrig, als 'Klimakanzler' zu werden."
https://taz.de/Klimapolitik-unter-dem-Kanzler-Merz/!6068455/
Eine Enttäuschung vieler Klimabewegten ist absehbar:
Die herauslesbare "Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" im neuen Grundgesetzartikel 143h https://dejure.org/gesetze/GG/143h.html kann nicht eingeklagt werden.
https://www.klimareporter.de/deutschland/steht-klimaneutralitaet-2045-kuenftig-im-grundgesetz
Die juristische Begründung:
"Schließlich haben die Initiatoren der Grundgesetzänderung ausdrücklich klargestellt: 'Art. 143h Abs. 1 GG schafft kein (neues) Staatsziel.'
(..) begründet demnach keine Handlungspflicht für jede staatliche Gewalt, sondern formuliert lediglich eine Zweckbindung für eine Investitionsermächtigung."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sondervermoegen-klimaschutz-klimaneutral-grundgesetz-2045
Würde eine Klimakrise anerkannt, müßte man die Politik daran ausrichten, daß die Krise positiv überstanden wird.