Corona-Verordnungen: Anwältin scheitert vor dem Verfassungsgericht – und gibt Lizenz zurück
Die Anwältin Beate Bahner ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Versuch gescheitert, gegen die staatlichen Corona-Verordnungen vorzugehen, durch die sie die Grundrechte verletzt sieht. Nach der Entscheidung des Gerichts gab Bahner ihre Anwaltszulassung zurück.
Ergänzung vom 12.04.2020, 10:00: Am Abend des Ostersamstags gab Beate Bahner bekannt, ihre Lizenz doch nicht zurückzugeben. Auf ihrer Webseite veröffentlichte sie außerdem eine "Corona-Auferstehungs-Verordnung", in der sie unter Berufung auf das Grundgesetz "verfügte", öffentliche Einrichtungen wieder in Betrieb zu nehmen. https://loma.ml/display/373ebf56-705e-9729-1347-5cc650195377