#Gleich

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-04

(Siegener Zeitung) Noch lange nicht gleich: Warum der Pride Month so wichtig ist

Diskriminierung, Gewalt, Unsichtbarkeit: Wer glaubt, queere Menschen hätten “doch jetzt alles”, ignoriert Realität und Statistik, findet SZ-Volontärin Marlene Runkel. Was der Pride Month genau ist und warum er nach wie vor wichtig ist.

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#gleich #lange #nicht #pride #siegener #warum #zeitung

2025-06-04

und korrespondierend die Netzausbaukosten erheblich beeinflussen. Dieser #Einfluss bedeutet eine zweite hohe Verantwortung.

3️⃣ Alle Kundengruppen und damit Netzentgeltzahlende sollten grundsätzlich #gleich behandelt werden. Eine differenzierte Behandlung …

4/…

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-05-21
Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2025-05-21

- Deutschlandfunk Nova:

Wirtschaftsflaute - Müssen wir jetzt doch mehr arbeiten?

Friedrich sagt, dass wir mehr arbeiten müssen, um die deutsche Wirtschaft und unseren Wohlstand zu retten. Auch Unternehmerin Christine Simon findet: Wir müssen wieder mehr anpacken. Doch ist mehr wirklich mehr ?

Moderation:

Gesprächspartnerin: Christine

Webseite der Episode: deutschlandfunknova.de/podcast

Mediendatei: podcast-mp3.dradio.de/podcast/

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-19

Handys in der Schule: „Nicht gleich die Verbotskeule schwingen“

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Handys in der Schule„Nicht gleich die Verbotskeule schwingen“

Die Debatte um die Handynutzung in der Schule dreht sich weiter. Mehrere Bundesländer wollen Verbote durchsetzen. Aus medienpädagogischer Sicht ist das kaum zu rechtfertigen, warnt die Expertin Kathrin Demmler. Schulen müssten sich stattdessen viel mehr mit technischen Geräten befassen.


19.05.2025 um 13:40 Uhr
Chris Köver – in Nutzerrechte6 Ergänzungen Handy verbannt, Problem gelöst? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/Bihlmayerfotografie

In Bremen ist es entschieden: Ab Anfang Juni dürfen Schüler:innen bis zur 10. Klasse in der Schule kein Handy mehr benutzen, die Geräte müssen ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Handys hätten in der Schule keinen Sinn, sagt Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD). „Sie sind nicht notwendig, aber sie stellen eine potentielle Ablenkung und Gefährdung für Schülerinnen und Schüler dar.“

Auch Hessen debattiert derzeit einen Gesetzentwurf von CDU und SPD, der Handys aus der Schule verbannen soll. Darin heißt es, Schulen müssten „Smartphone-Schutzzonen“ sein, digitale Medien würden für Schüler:innen Gefahren bergen und außerdem der Konzentration schaden.

Auch die neue Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU), bis vor Kurzem noch für die Schulpolitik in Schleswig-Holstein zuständig, schaltet sich in die Debatte ein. Ihre Haltung dazu sei klar, sagte Prien: „In der Grundschule sollte die private Handynutzung verboten sein. An den weiterführenden Schulen sollten möglichst altersgerechte Regeln gefunden werden.“

Handys haben an der Schule generell nichts verloren? Kathrin Demmler reagiert auf solche pauschalen Verbotsforderungen inzwischen „allergisch“, wie sie sagt. Demmler ist Direktorin des Vereins JFF – Jugend Film Fernsehen, zudem Mitherausgeberin der Zeitschrift für Medien und Erziehung „Merz“. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt sie sich mit der Frage, wie Schulen mit technischen Geräten umgehen sollen. Sie warnt: Mit den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen haben die Verbotsforderungen der Politik gerade nur wenig zu tun.

„Ein generelles Verbot ist nicht zum Wohl von Kindern“

netzpolitik.org: Frau Demmler, warum hören wir derzeit wieder so viele Forderungen nach einem Handyverbot in der Schule?

Demmler: Das sind Wellenbewegungen, die nicht zur Ruhe kommen. Wir haben es derzeit viel mit populistischen Nachrichten zu tun, die über das Handy uns und auch Kinder und Jugendliche erreichen. Wir merken, dass die Kompetenzen der Lehrpersonen nicht in dem Maß voranschreiten, wie man es sich wünschen würde. Und das weltweit Schlagzeilen machende Social-Media-Verbot in Australien hat sicher auch seinen Teil dazu beigetragen.

netzpolitik.org: Die australische Regierung hat im vergangenen Jahr ein Social-Media-Verbot für alle unter 16-Jährigen beschlossen. Welchen Effekt hat das auf die Debatte in Deutschland?

Demmler: Das passt in unsere politische Landschaft. Da heißt es: Schaut, die reden nicht, die greifen durch. Das wird ja auch hier von vielen gefordert: Die Politik soll handeln. Und die Australier sagen: So schwer ist es nicht, mit diesem Schund ein Ende zu machen.

Das Faszinierende an der aktuellen Verbotswelle: Wir hatten unterschiedlichste Themen über die Jahre. Als die ersten Handys mit Videofunktion auf dem Markt kamen, ging es um Gewaltvideos, wir hatten immer wieder Debatten um Mobbing. Jetzt gerade geht es vor allem um den Content, etwa TikTok-Videos aus Kriegsgebieten. Aus fachlicher Sicht ist das kaum mit einer Verbotsdebatte in Einklang zu bringen. Denn wenn Smartphones in der Schule verboten sind, wie soll ich damit einen Umgang finden?

netzpolitik.org: Aus fachlicher Sicht sind Sie gegen ein pauschales Verbot?

Demmler: Schulen oder Kommunen können gerne Empfehlungen aussprechen, etwa: In der Unterstufe müssen Smartphones in der Tasche bleiben. Da ist nichts gegen einzuwenden. Ich mache das auch keiner Lehrperson zum Vorwurf, dass sie sich ein Verbot wünscht. Das ist ein logischer Reflex zu denken: Ich verbanne das Handy aus der Schule und damit das ganze Thema. Aber die Erfahrung zeigt, dass ein generelles Verbot nicht zum Wohl von Kindern ist. Deswegen reagieren wir inzwischen allergisch auf diese Verbotsdebatten.

Es ist auch die Frage aus meiner Sicht: Wie setzt man so ein Verbot dann durch? Darf man ein Handy wegnehmen? Ist das nicht zu kurz gegriffen und müsste man nicht viel stärker den Dialog suchen? Das Wegnehmen löst vielleicht kurzfristig ein Problem, aber nur, indem es das vom Tisch wischt.

Wer das Handy verbannt, löst nur kurzfristig Probleme, warnt Medienpädagogin Kathrin Demmler, Direktorin der Vereins JFF – Jugend Film Fernsehen e. V. – Alle Rechte vorbehalten Porträt: JFF; Montage: netzpolitik.org

„Es gibt keinen Grund für ein Verbot“

netzpolitik.org: Was sollte stattdessen an Schulen passieren?

Demmler: Es gibt keine gute Studienlage zu den Auswirkungen von Verboten. Aber man erkennt eine ganz leichte Tendenz, dass es dort, wo Handyverbote gelten, auch mehr Mobbing und Gewalt gibt an Schulen. Das hat sicher nichts mit dem Handyverbot zu tun, sondern eher mit der Haltung der Schule. An solchen Schulen wird vermutlich generell weniger auf Schüler:innen eingegangen. Und wir wissen, dass gerade Cybermobbing damit zusammenhängt, dass Schüler.innen niemanden haben, an den sie sich wenden können.

Es gibt also keinen Grund für ein Verbot, außer dass man das Problem vom Tisch haben will. Der Weg ist, sich mit dem Smartphone als Zugangsgerät mehr auseinanderzusetzen, und das ist mühsam.

netzpolitik.org: Die Verfechter:innen eines Verbots argumentieren auch damit, dass die Geräte im Unterricht zu sehr ablenken. Ist da etwas dran?

Demmler: Klar braucht es Vereinbarungen. Unreglementiert ist das eine Riesenablenkung. Es werden ja auch nicht alle in Familien groß, wo eine gute Mediennutzung stattfindet. Man muss den Umgang damit lernen, das gilt auch für Erwachsene. Aber die Verbotsdebatte führt das für mich ad absurdum. Ein Verbot ist immer die pauschalste Regelung. Damit ist nicht geregelt, wie man sich verhält. Wir wollen, dass Lehrpersonen für Kinder und Jugendliche Ansprechpersonen sind, wenn die mit ihrem Smartphone in Probleme tappen. Wenn ich aber Geräte in der Schule generell verbiete – wie soll ich mich da als Gesprächspartnerin anbieten?

Wir haben die große Sorge, dass ein Verbot auf keinen Fall zu mehr Befassung damit in der Schule führen wird. Die Kinder finden nicht die Ansprechpersonen, die sie bräuchten für ihre Fragen.

„Viel mehr Dos als Don’ts“

netzpolitik.org: Viele Schulen geben sich bereits heute in eigener Verantwortung Regeln für den Umgang mit Geräten, manchmal unter Mitwirkung der Schüler:innen. Teils sind Handys oder ihre Nutzung im Unterricht oder auf dem Schulgelände verboten. Wozu braucht man da noch gesetzliche Regelungen?

Demmler: Das ist sinnvoll, wo es darum geht, welches Recht Lehrpersonen haben, wenn gegen Regelungen verstoßen wird. Haben sie zum Beispiel das Recht, ein Smartphone einzubehalten. Schüler:innen machen ja tatsächlich auch verbotene Dinge mit dem Handy, verletzen etwa die Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Da brauchen Lehrpersonen Handlungssicherheit.

netzpolitik.org: Was sollte sonst noch von den Ländern geregelt werden?

Demmler: Die Kultusministerien müssen Rahmenvereinbarungen machen. Es ist zum Beispiel absolut sinnvoll, eine altersabgestufte Lösung in der Schule einzurichten: Für Grundschulen etwa zu sagen, dass Kinder kein Smartphone mitbringen sollen. Ab der 5. Klasse haben die meisten Kinder ein Smartphone, da kann man sich auf den Kopf stellen. Auch dafür kann man aber Vereinbarungen treffen: Richtet man eine Handygarderobe ein oder sagt, die Geräte bleiben in den Rucksäcken? Welche Ausnahmen davon soll es geben? Wir haben ja etwa regelmäßig den Fall, dass Lehrkräfte auf die Endgeräte der Kinder zurückgreifen müssen, wenn im Unterricht etwas recherchiert werden soll, weil die Schule zu schlecht ausgestattet ist. Was ist mit Kindern in Ganztagsschulen? Sollten die ihre Handys in der Mittagspause nutzen dürfen?

Für all das braucht man Rahmenvereinbarungen und viel mehr Dos als Don’ts. Eine Positivregelung wäre dann: Handys sind in der 5. bis 7. Klasse sinnvoll an diesem Ort aufgehoben.

netzpolitik.org: Gerade für Jugendliche ist ihr Handy eine wichtige Verbindung, um sich mit Freunden zu vernetzen, sich zu informieren oder an Debatten im Netz teilzunehmen. Wie passt das mit einem Verbot in der Schule zusammen?

Demmler: Digitale Endgeräte sind wichtig zur Teilhabe an sozialen Interaktionen, an Freundesgruppen, aber auch um zu lernen, wie nehme ich Teil an Diskursen. Das zum Thema zu machen, ist Aufgabe der Schule. Gleichzeitig kann ich auch wunderbar über die Möglichkeiten der digitalen Partizipation sprechen. Was eignet sich denn besser dafür als gemeinsam zu überlegen, wie man das Handy in der Schule nutzen will? Das ist ein Paradebeispiel, um den Sinn von Teilhabeprozessen zu verdeutlichen.

netzpolitik.org: Wie gehen unsere Nachbarländer mit Handys in der Schule um?

Demmler: Frankreich hat ein komplettes Nutzungsverbot für alle Grundschulen. Für weiterführende Schulen gilt seit 2018 ein Verbot, aber da werden gerade Ausnahmeregelungen diskutiert. Die Niederlande sind auch relativ streng, zugleich aber auch sehr gut mit digitalen Endgeräten in der Schule ausgestattet. In Dänemark ist es ähnlich wie hier. Ein landesweites Nutzungsverbot wird diskutiert, ist aber noch nicht durch.

„Schüler:innen wünschen sich faire und transparente Regeln“

netzpolitik.org: Gibt es Erkenntnisse dazu, dass Schüler:innen an diesen Schulen weniger abgelenkt sind?

Demmler: In Querschnittsanalysen von Studien erkennt man leichte Tendenzen für einen Zusammenhang von mehr Smartphone-Nutzung und schlechteren schulischen Leistungen. Aber ein Handyverbot führt zugleich nicht zur besseren Leistungen.

netzpolitik.org: Wie erklären Sie sich das?

Demmler: Medien sind immer eingebettet in das Sozialhandeln. Ein Kind, das sehr intensiv sein Smartphone nutzt, hat vielleicht gerade andere Probleme, von denen es sich ablenken will. So ein Kind hat dann auch Probleme in der Schule. Ob das von der Smartphone-Nutzung kommt, weiß man nicht. Wir Pädagoginnen schauen uns den Kontext an. Man kann das nicht isoliert betrachten und sagen: Ich nehme das Smartphone weg aus der Schule und dann habe ich folgenden Erfolg.

netzpolitik.org: Was wünschen sich die Schüler:innen selbst, wenn man sie fragt?

Demmler: Sie wünschen sich klare, faire und transparente Regeln, die für alle gelten. Sie wünschen sich, dass man sich nicht nur mit den Regeln für Schüler:innen befasst, sondern auch mit denen für Erwachsene. Die Regeln müssen nicht gleich sein, so naiv sind sie nicht, aber es soll welche geben. Sie wünschen sich, dass sie mitreden dürfen. Sie wünschen sich, dass digitale Endgeräte viel stärker ein Thema sind. Und sie wünschen sich Erwachsene, die ihre Probleme verstehen und nicht gleich die Verbotskeule schwingen, sondern gemeinsam eine Lösung suchen.

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Author: Chris Köver

#gleich #handys #nicht #schule #schwingen #verbotskeule

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-10

Schwarz-grüne Landesregierung: Schleswig-Holstein führt gleich mehrere Arten von Gesichtserkennung ein

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Schwarz-grüne LandesregierungSchleswig-Holstein führt gleich mehrere Arten von Gesichtserkennung ein

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die automatisierte Analyse biometrischer Merkmale ausbauen. Das besagt das gestern vorgestellte „Sicherheits- und Migrationspaket“.


10.12.2024 um 13:35 Uhr
Martin Schwarzbeck – in Überwachungkeine Ergänzungen Die identifizierende Vermessung eines Gesichts ist eine komplexe Aufgabe – sogenannte KI ist mittlerweile recht gut darin. – Public Domain Midjourney

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein hat gestern ein „Sicherheits- und Migrationspaket“ vorgestellt, das unter anderem verschiedene Arten der biometrischen Gesichtserkennung erlaubt. Nach dem zugrundeliegenden „Maßnahmenkonzept“ soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig „Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen des Internets mit den polizeilichen Fahndungsdaten“ abgleichen dürfen.

Das Ansinnen war auch Teil des Überwachungspakets der damals noch existierenden Ampel-Regierung im Bund. Dieser Teil war zunächst im Bundesrat gescheitert, doch nun haben sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister*innen der Länder darauf geeinigt, ihn doch vor der Wahl noch durchzuwinken.

Im Prinzip besagt die Idee, dass die Polizei ein eigenes Clearview oder PimEyes bekommen soll. Diese Suchmaschinen durchforsten das frei zugängliche Internet und nehmen die biometrischen Merkmale aller gefundenen Gesichter in eine Datenbank auf. Lädt man ein Bild einer Person hoch, bekommt man daraufhin alle Bilder angezeigt, auf denen die mutmaßlich gleiche Person im Netz zu sehen ist.

Klarer Verstoß gegen EU-Datenschutz

Was die Gesichtersuchmaschinen tun, ist allerdings illegal – eine nicht erlaubte Verarbeitung von persönlichen Daten und somit ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln. Damit die Polizei, wie von Schleswig-Holstein und auch den übrigen Ländern gewünscht, Fotos aus dem Internet mit Fahndungsbildern abgleichen kann, müsste sie selbst eine derart fragwürdige Datenbank aufbauen. Die EU-KI-Verordnung verbietet aber „die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern“.

Des Weiteren sollen Aufzeichnungen, die mittels Überwachungstechnik bei Großveranstaltungen oder Kriminalitätsschwerpunkten gewonnen wurden, nahezu in Echtzeit mit polizeilichen Fahndungsdaten abgeglichen werden können, so das Maßnahmenkonzept. Die Landesregierung von Hessen verabschiedet vermutlich noch diese Woche ein Gesetz, das ebenfalls Echtzeit-Gesichtserkennung erlaubt.

Schleswig-Holstein wird neben dem Abgleich von Fahndungs- mit Internetfotos und der Echtzeit-Gesichtserkennung in anfallenden Überwachungsbildern noch ein drittes System zur Gesichtserkennung einführen: Die Landesregierung will vier Fahrzeuge anschaffen, die mit Kameras und integriertem Gesichtserkennungssystem ausgestattet sind. Diese sollen bei Großveranstaltungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten aufgestellt werden und den Strom der Passant*innen nach gesuchten Personen durchforsten.

Außerdem erlaubt Schleswig-Holstein mit dem „Sicherheits- und Migrationspaket“ dem Landesamt für Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern in Form der sog. „Quellen-TKÜ“, mit denen dieses in Endgeräte eindringen kann, um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten auszuhebeln. Zudem sollen technische Systeme mit sogenannter Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, um große Datenmengen zu bearbeiten, wie es in Bayern bereits im Testbetrieb praktiziert wird.

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Author: Martin Schwarzbeck

#fuhrt #gleich #grune #holstein #landesregierung #schleswig #schwarz

Schwarz-grüne Landesregierung: Schleswig-Holstein führt gleich mehrere Arten von Gesichtserkennung ein
Pachy C. Sauruspachy_c_saurus
2024-11-25

Ich warte auf eine , in der die alle viel sind und die .

worauf wartet ihr so?

Und was macht ihr beim ?

Hier ist mein dazu:
youtu.be/wsx5diJ7IXc?feature=s

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-11-17

will sich für die , , die, die vom wusste & der es egal war 🤬🤦‍♂️ Die sind doch eh ! Mir wäre es lieber er macht seine Drohung war & verschwindet aus Deutschland ❗️🤬 Reisende soll man nicht aufhalten .

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-11-09

Der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun 🤬🤮

Sofort abschalten dieses Nazi-Netzwerk❗️🤬

Wenn @ursulavonderleyen sich darauf einlässt kann nach und mit seinem Braunen Netzwerk ❗️🤬 dann noch ❓️🤬🤮
den Dreck und ❗️🤬

independent.co.uk/news/world/a

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-15

Belltower.News

Ein Jahr nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023. Immer noch über hundert Geiseln in den Händen von Terroristen. In Gaza tobt Krieg, aus dem Libanon und dem Iran wird Israel mit Raketen beschossen. Währenddessen wird jüdisches Leben in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt massiv bedroht. Angriffe, Schmierereien, Drohkulissen auf den Straßen. Was heißt das ganz praktisch, was ist im letzten Jahr passiert und wie geht es jetzt weiter? Was tun gegen Antisemitismus nach dem 7. Oktober? Darum geht es in [tacheles_3]. Richard Siegert arbeitet in der Fachstelle für politische Bildung und Entschwörung der Amadeu Antonio Stiftung, die über Verschwörungsideologien aufklärt und Hilfe für Gegenstrategien bietet. Ein Text über antisemitische Verschwörungsnarrative, wie sie sich an die Gegenwart anpassen – und im Kern doch gleich bleiben.

Von Richard Siegert| 15. Oktober 2024
[tacheles_3]

(Quelle: Unsplash)

Strippenzieher, Geldjuden, Ritualmord – wer glaubt, antisemitische bzw. antijudaistische Stereotype wie diese seien lediglich Reminiszenzen an längst vergangene Zeiten, irrt. Denn obwohl zahlreiche Vorurteile gegen Jüdinnen*Juden und darauf basierende Verschwörungsmythen tatsächlich schon sehr alt sind, zeigt die weltweite Konjunktur von antisemitischen Vorfällen infolge des 7. Oktober 2023 einmal mehr, dass Antisemitismus extrem anpassungsfähig und mitnichten ein Phänomen der Vergangenheit ist. Deutschland stellt diesbezüglich leider keine Ausnahme dar. Getragen von einer erneuerten Allianz aus islamistischen und antiimperialistischen Kräften, sind auch hierzulande der Antisemitismus im Allgemeinen und antisemitische Verschwörungserzählungen im Besonderen seit dem Massaker der islamistischen Terrormiliz Hamas vor einem Jahr drastisch in die Höhe geschnellt.

So registrierte die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) vergangenes Jahr insgesamt 4.782 antisemitische Vorfälle in Deutschland, was einem Anstieg um 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das Spektrum reicht dabei von antisemitischen Schmierereien und Parolen über Versammlungen bis hin zu tätlichen Angriffen und Anschlägen. Mehr als die Hälfte der Vorfälle ereignete sich nach dem 7. Oktober, wie RIAS ausführt: „Bereits bekannte antisemitische Parolen und Stereotype wurden nach dem 7. Oktober aktualisiert und zum Teil auf die Massaker der Hamas oder auf die Reaktionen Israels übertragen. Besonders häufig waren dabei Dämonisierungen und Delegitimierungen Israels, Relativierungen der Shoa (etwa durch Analogien) sowie Gleichsetzungen von Jüdinnen*Juden mit Israel, indem diese für das Vorgehen des israelischen Militärs verantwortlich gemacht wurden.“ Dass die Zunahme antisemitischer Vorfälle unmittelbar nach dem Massaker der Hamas, also noch vor der militärischen Reaktion Israels, einsetzte, verdeutlicht, dass der 7. Oktober für viele lediglich ein Gelegenheitsfenster darstellt, um ihren Vorurteilen und ihrem Hass auf Jüdinnen*Juden noch ungehemmter Ausdruck zu verleihen.

Dies gilt auch für die Aktualisierung altbekannter antisemitischer Verschwörungsmythen, die sich seit dem 7. Oktober verstärkt mit Bezug zur gegenwärtigen Gewalteskalation in Nahost präsentieren.  Verbreitung finden diese Verschwörungserzählungen sowohl auf der Straße, etwa auf Plakaten bei Versammlungen, als auch in den sozialen Medien.

Der 7. Oktober – eine Inszenierung des „Strippenziehers“ Israel

Bereits kurz nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober kursierte im Netz die Behauptung, Israel habe die Attacke entweder unter „falscher Flagge“ selbst durchgeführt oder lediglich fingiert, mit dem Ziel, einen Vorwand für einen militärischen Gegenschlag in Gaza zu schaffen, etwa um angebliche Expansionspläne „bis zum Nil“ voranzutreiben. Obwohl die Gräueltaten der Terrormiliz bestens dokumentiert sind (teils von der Hamas selbst, die ihre Verbrechen live streamte), werden über solche Behauptungen ähnlich wie bei den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 bis heute Zweifel an der Echtheit des Angriffs gesät. Derartige Desinformationen stellen nicht nur eine Schuld- bzw. Verantwortungsumkehr dar, bei der das Leid der Opfer des Massakers und ihrer Hinterbliebenen delegitimiert wird. Sie sind zugleich Neuauflagen des alten Mythos vom jüdischen Strippenzieher, der im Geheimen agiert, Unheil über die Welt bringen will und auch die Medien steuert.

Dieses Verschwörungsnarrativ reicht zurück bis ins 18. Jahrhundert. Ab 1903 fand es von Russland ausgehend größere Verbreitung durch die sogenannten „Protokolle der Weisen von Zion“: eine angeblich aus jüdischer Feder stammende antisemitische Flugschrift, die behauptet, „das Weltjudentum“ wolle die Herrschaft über den Planeten an sich reißen. Obwohl das Pamphlet bereits 1921 als Fälschung enttarnt wurde, wird es bis heute immer wieder als echt angepriesen. Heutzutage versteckt sich der Mythos von der „jüdischen Weltverschwörung“ nicht selten hinter dem Geraune über einen angeblichen „Großen Austausch“ und eine damit verknüpfte „New World Order“.

Antisemitische Verschwörungserzählung zum 7. Oktober auf X. (Screenshot von X)Verschwörungserzählung zu Expansionsplänen Israels auf Telegram (Screenshot von Telegram)

Die „Geldjuden“ im Kaufrausch

Gut einen Monat nach dem Angriff der Hamas trat im November 2023 eine viertägige Waffenruhe in Kraft, die die Region kurz aufatmen ließ. Online verbreitete sich daraufhin schnell das Gerücht, Israel habe der Feuerpause ausschließlich zugestimmt, damit am Black Friday, an dem der Einzelhandel mit Sonderangeboten das Feiertagsgeschäft anzukurbeln versucht, fröhlich geshoppt werden kann. Israel bzw. den Jüdinnen*Juden, so wurde behauptet, ginge es bei der Waffenruhe nicht um humanitäre Aspekte, sondern ausschließlich um Profit. Auch medienpräsente Persönlichkeiten wie die Politologin Emilia Roig trugen zur Verbreitung des Gerüchts bei, indem sie entsprechende Behauptungen in den sozialen Medien teilten.

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Das hinter dieser Erzählung stehende Narrativ vom „gierigen Juden“ bzw. „Geldjuden“, der für monetäre Interessen über Leichen geht und zudem das weltweite Finanzgeschehen kontrolliert, ist ein Verschwörungsmythos, der bis ins Mittelalter zurückreicht, als Jüdinnen*Juden aus den Handwerksberufen in den Geldverleih gedrängt wurden. Auch dieses Narrativ wird immer wieder an neue Gegebenheiten angepasst und wabert heute unter anderem als „Happy Merchant“ durch die sozialen Medien.

„Kindermörder Israel“

Mit dem Satz „Hier kannst du sehen, ob das Produkt in deinen Händen das Töten von Kindern in Palästina unterstützt“ wird die App „No Thanks“ seit November 2023 in App Stores vertrieben. Die Anwendungssoftware eines in Ungarn lebenden Palästinensers basiert auf den Datensätzen der Websites „Boycotzionism“ und „Ulastempat“ und soll Nutzer*innen anzeigen, ob Produkte aus Israel kommen oder ob Firmen sich nach dem 7. Oktober solidarisch mit Israel zeigen. In Deutschland erlangte die App, die von diversen Influencer*innen und Stars beworben wird, im Frühjahr dieses Jahres mediale Aufmerksamkeit, als die Journalistin und pro-palästinensische Aktivistin Helen Fares sie auf Instagram anpries und daraufhin vom Südwestdeutschen Rundfunk entlassen wurde.

Darstellung des angeblichen Ritualmords an Simon von Trient im Jahr 1475 (Wikimedia/gemeinfrei/Simon von Trient Schedelsche Weltchronik)

Die App erinnert nicht nur an den nationalsozialistischen Boykottaufruf „Kauft nicht bei Juden!“, sie aktualisiert gleich mehrere antisemitische Verschwörungsmythen: Zum einen handelt es sich dabei um eine Neuauflage der schon seit dem Mittelalter zirkulierenden Ritualmordlegende, der zufolge Jüdinnen*Juden Kinder töten, um mit deren Blut Brot zum Pessach-Fest zu backen. Zum anderen führt der Vorwurf, unschuldige Kinder zu töten, dazu, dass Israel und – durch die regelmäßige Gleichsetzung von Jüdinnen*Juden mit dem staatlichen Handeln Israels – alle jüdischen Personen zum „absolut Bösen“ stilisiert werden.

Die gleiche Stoßrichtung verfolgt eine aktuelle Verschwörungserzählung zur Polio-Impfkampagne, die im Spätsommer 2024 nach einem Ausbruch der Krankheit im Gazastreifen durchgeführt wurde. Anfang September warnte die reichweitenstarke palästinensische Journalistin und Aktivistin Bisan Owda, die kürzlich mit einem renommierten Emmy-Award ausgezeichnet wurde und sogar für den Friedensnobelpreis nominiert ist, in einem Video vor der Impfung. Suggestiv fragte sie: „Wer waren die ersten Leute, die über das Polio-Virus im Gazastreifen gesprochen haben?“ Ihre Antwort in Form einer eingeblendeten Pressemitteilung: das israelische Gesundheitsministerium. Noch unverhohlener antisemitisch ist die anonyme E-Mail, die Owda überhaupt zu ihrem Video veranlasst und ihr gleichsam „die Augen geöffnet“ habe. Darin heißt es: „Jemand, der euch alle tot sehen will, wird niemals ein Virus davon abhalten, die schmutzige Arbeit für ihn zu machen. LASS NICHT KINDER DEN IMPFSTOFF NEHMEN. Man weiß, dass es schlecht ist, wenn Israel beim Töten von Zivilisten einen Tag Pause machen will, um einen ‚Impfstoff‘ zu geben, der Zivilisten, die es töten will, vor Seuchen schützen soll.“ Auch bei diesem Beispiel, das nicht zufällig an Verschwörungserzählungen aus der Corona-Pandemie erinnert, zeigt sich: Das „Gerücht über die Juden“ (Theodor W. Adorno) ist so wandlungsfähig wie zeitlos.

Fotos: Wikimedia/gemeinfrei/1934 Protocols Patriotic Pub und  Wikimedia/gemeinfrei/Simon von Trient Schedelsche Weltchronik

https://www.bachhausen.de/tacheles_3-wie-sich-antisemitismus-an-die-gegenwart-anpasst-und-im-kern-doch-gleich-bleibt/

#anpasst #antisemitismus #bleibt #gegenwart #gleich #tacheles

Wo wir sind ist vorne.wwsiv
2024-07-05

Endlich wieder Stream

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-05-31

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir leider nur noch die Urteile-Sammlungen monatlich. Letzten Monat berichteten wir über drei Klatschen vor Gericht für Julian Reichelt. Und, welch Wunder, auch diesen Monat muss er wieder drei mal vor Gericht einstecken, mehr dazu weiter unten. Groß mit dabei sind im Mai auch viele AfD-Politiker, die Geldstrafen erhielten. Ganz vorne dran: Faschist Björn Höcke.

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

1. Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt

Der AfD-Führer und Rechtsextremist Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze von je 130 Euro) verurteilt. Er hatte in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung vor drei Jahren eine verbotene Parole der SA verwendet. Das Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen ist in Deutschland verboten. Höcke gab vor, nicht gewusst zu haben, dass “Alles für Deutschland” eine verbotene Nazi-Parole sei. Sehr unglaubwürdig für den Ex-Geschichtslehrer (!) Höcke. 

@heuteshow

Einfach lügen! heuteshow

♬ Originalton – heuteshow – heuteshow

Gegenüber Elon Musk erklärte Höcke übrigens nicht, dass er hier einen Fehler gemacht hatte, sondern diese Nazi-Parole nutzen wolle, um seinen „Patriotismus“ auszudrücken. Wir analysieren seit einigen Jahren Reden von Faschist Höcke und haben viele Belege für die NS-Bezüge des ehemaligen Geschichtslehrers, der offenbar ganz bewusst auf Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels zurückgreift. In diesem Artikel weisen wir Parallelen von Höcke-Reden zu Hitler-Reden aus 1920, 1926 oder 1927 nach und noch mehr. Höcke passieren da wohl ständig „Fauxpas“. Ständig zitiert er Nazis wie Hitler oder Goebbels. Und das soll bei dem Neonazi alles immer Zufall sein?

50 Reden analysiert: So viel Hitler steckt in Faschist Höcke

Seine drei Verteidiger haben Revision eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof. 

Die Thüringer AfD ist übrigens als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Verfassungsschutz stuft die AfD auf Bundesebene als rechtsextremen Verdachtsfall ein – zu Recht. Das bestätigte zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Direkte Folgen für die Spitzenkandidatur Höckes bei der Landtagswahl in Thüringen im September hat seine Verurteilung nicht.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

2. Bewährungs- und Haftstrafen für Mitarbeiter von antisemitischem Versand

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte drei Mitarbeiter des Buchversands “Schelm” zu Freiheitsstrafen, der antisemitische und rechtsextreme Schriften anbot. Ein vielfach vorbestrafter Mitarbeiter erhielt zweieinhalb Jahre Haft, während die anderen beiden Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen. Alle waren einmal in der NPD aktiv, der vorbestrafte Mitarbeiter sogar als Stadtrat für die NPD in Leipzig. Nun wurden sie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt. Insgesamt wurden über Jahre hinweg zehntausende rassistische und antisemitische Schriften versandt.

Das einzige Problem: Der rechtsextreme Hauptverantwortliche des antisemitischen Versands ist vor Jahren nach Russland ausgewandert und kann bisher rechtlich nicht belangt werden. Er wird per internationalem Strafbefehl gesucht. Auch konnte die Website noch nicht offline genommen werden, da die Server im Ausland angesetzt sind. Der Hauptverantwortliche hetzte derweil über den Gerichtsprozess und bedrohte den zuständigen Richter in einer Mail mit dem Tod. Es hingen „noch ein paar ungebrauchte Fleischerhaken“ in Plötzensee. In dem Berliner Gefängnis richtete das NS-Regime hunderte Menschen hin.

Die Einnahmen, die die Betreiber des Versands erwirtschafteten, müssen an den Staat gezahlt werden. Unter anderem wurde “Mein Kampf” viel und mit großer Gewinnmarge verkauft. Der Richter am Oberlandesgericht Dresden machte klar, dass die antisemitischen Hass- und Hetzschriften, die versandt wurden, “den Nährboden für furchtbare Gewalttaten bereiten, nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch heute”. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig

3. Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat verurteilt

Der Mai war teuer für so einige AfD-Politiker:innen. Nachdem der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann im August 2021 zwei PoC-Frauen in einem Restaurant beleidigt, einer davon später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen hatte, muss er für diese Tat nun endlich rechtskräftig blechen. Schon im Februar 2023 wurde er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sowohl der AfD-Politiker als auch die Staatsanwaltschaft waren jedoch in Berufung gegangen. 

Die Berufung von Borrmann wurde nun abgelehnt und der Rassist erhält eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 10.000 Euro. Borrmann zeigte vor Gericht keinerlei Reue. Er taucht auch weiterhin auf der Webseite der AfD-Fraktion der BVV Berlin Mitte auf und scheint dort weiterhin Bezirksverordneter im Ausschuss für Schule, Sport, Stadtentwicklung und Facility Management, Weiterbildung und Kultur zu sein. Versteht man das Beißen anderer Menschen unter deutscher Kultur?

Auf der Homepage des Bezirksamts Mitte ist er jedoch als Einzelverordneter gelistet und auch in den einzelnen Ausschüssen als Einzelverordneter (Schule, Sport, Stadtentwicklung & Facility Management, Weiterbildung & Kultur). Auch die Linken-Fraktion berichtet von einem Rausschmiss Borrmanns aus der AfD-Fraktion im Zuge eines Kommentars unter einem Volksverpetzer-Tweet 2023, in dem er infrage stellt, dass Neonazi Breivik, der für den Tod von 77 Menschen verantwortlich ist, auch „politisch“ falsch gelegen hätte

Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Borrmann laufen würde.

10 rechtsextreme Zitate der AfD

Jede menge verurteile AfD-Politiker weiter in der partei

Dass verurteilten AfD-Politikern parteiintern oft keine Konsequenzen drohen, ist kein Einzelfall. Unsere Kolleg:innen von Correctiv recherchierten kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträger:innen und Mitarbeitenden auf Bundes-, Landes-, und Kreisebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind. Darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. Correctiv schreibt dazu: 

“28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig.

Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt.”

Das Problem: Bei den meisten dieser Fälle handelt es sich aus juristischer Sicht um “Vergehen” und nicht um “Verbrechen”. Und das passive Wahlrecht erlischt erst, wenn eine Person wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das heißt, erst bei dieser Strafe kann einer Person das politische Mandat entzogen werden, dann kann sie weder gewählt werden noch bei einer Wahl antreten. Parteiintern kann natürlich auch davor schon etwas getan werden, jedoch scheint das der AfD bisher eher egal zu sein. Keine andere im Bundestag vertretene Partei fällt in annähernd ähnlichem Umfang wegen Gewalttaten auf. 

4. Wegen Volksverhetzung: Geldstrafe für AfD-Politikerin

Da passt der Fall um die Rotenburger AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser genau ins Bild. Ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung wurde nun vom Landgericht Verden bestätigt. Im Sommer 2021 hetzte die AfD-Politikerin gegen afghanische Geflüchtete. Wir erinnern uns: nach der erneuten Machtübernahme der Taliban 2021 fürchteten viele Afghan:innen, die mit ausländischen Streitkräften, unter anderem US-amerikanischen Soldat:innen und der deutschen Bundeswehr zusammenarbeiteten, um ihr Leben.

Der Hamburger Bürgermeister Tschentscher (SPD) kündigte damals an, 200 Helfer, sogenannte “Ortskräfte” der Bundeswehr in Hamburg aufzunehmen. Kaiser schrieb als Reaktion auf ein Interview mit Tschentscher auf Social Media: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?”. In erster Instanz erhielt Kaiser für ihre Hetze eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro. Bei dieser Strafe bleibt es nun, urteilte das Landgericht Verden.

Kaiser hetzte pauschal gegen Schutzsuchende und hat auf Social Media das Ventil für ihren Rassismus und ihren Hass gesucht und gefunden. Anerkannte Asylsuchende sind im Übrigen weniger kriminell als der Durchschnitt in Deutschland. Instagram nutzt sie übrigens auch, um sich mit Vertreter:innen der rechtsextremen Identitären Bewegung zu vernetzen. Eine Datenanalyse unserer Kolleg:innen von Correctiv zeigt, dass Kaiser unter den zehn wichtigsten Verbindungsknoten im Netzwerk von 4.500 rechten Instagram-Accounts ist, die Correctiv für relevant kategorisierte. Das bedeutet, sie ist dort stark in mehrere Szenen vernetzt, darunter auch zu Rechtsextremen. 

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Leichter Rückgang der Verhältnisse der Tatverdächtigen

Die Verteidigung Kaisers beantragte übrigens noch Innenministerin Faeser (SPD) in den Zeugenstand einzuladen. Dem wurde nicht stattgegeben. Hintergrund ist, dass die SPD-Politikerin vor kurzem bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik gesagt hatte, dass eine steigende Migration zu mehr Straftaten geführt habe. Damit wollte Kaisers Verteidiger den Menschenhass der AfD-Politikerin legitimieren. Doch selbst Faeser von der SPD folgte der verzerrten medialen Darstellung der PKS, die jedes Jahr aufs neue den Hass auf Schutzsuchende schürt. In Wahrheit ist die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Deutschland im Verhältnis zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland 2023 sogar leicht ZURÜCKgegangen. Und im Übrigen waren die Jahre 2017 bis 2022  die sechs Jahre mit der niedrigsten Anzahl von Straftaten seit der Wiedervereinigung. Fakten, die leider nicht mal Innenministerin Faeser kennt.

PKS: Wie dich BILD, AfD & Co. über Kriminalität belügen

Kaiser kündigte Revision an. 

3 neue Klatschen für Reichelt: Sieg für Böhmermann, Seentoretter und NDR

Der Desinformations-Verbreiter Julian Reichelt, Ex-”BILD”-Chefredakteur und Betreiber des rechtsradikalen Online-Portals „Nius“, hat sich in letzter Zeit ständig vor Gericht zu verantworten. Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban log. Kurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. Auch gegen die Dresdner Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline International e.V.“ unterlag er zuletzt vor Gericht. Im April hatten wir drei Reichelt-Klatschen, im Mai schon wieder.

Urteile des Monats: Drei Klatschen vor Gericht für Reichelt

So gewinnt beispielsweise der NDR gegen Reichelt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass die NDR-Sendung “Reschke Fernsehen” eine Gegendarstellung, die von Reichelt angestrebt wurde, nicht ausstrahlen muss. Konkret geht es um eine ARD-Sendung mit dem Titel „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“, in der die Vorwürfe von Machtmissbrauch des Ex-Bild-Chefs Reichelt thematisiert wurden.

Das Landgericht Hamburg hatte vergangenen September zunächst eine Gegendarstellungsverfügung erlassen und somit Reichelt in erster Instanz Recht gegeben. Der NDR legte jedoch Berufung ein und erhielt nun Recht. Die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg sind keine Rechtsmittel möglich. 

Böhmermann-Erfolg gegen Reichelt

Auch im oben erwähnten Rechtsstreit zwischen Reichelt und Böhmermann erzielte Böhmermann im Mai einen weiteren Erfolg. In der Vergangenheit erwirkte die Produktionsfirma von Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, der über die Affäre um den damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik Falschaussagen verbreitete und unter anderem Böhmermann vorwarf, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ mitgewirkt. Das war erneut erfunden von Reichelt, das Landgericht Hamburg untersagte ihm anschließend diese Falschaussagen. 

Die anschließenden Änderungen an den Darstellungen Reichelts gingen der Produktionsfirma von “ZDF Magazin Royale” aber nicht weit genug. Sie gingen erneut gerichtlich gegen Reichelt vor. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied nun, dass Rome Medien – deren Geschäftsführer Reichelt ist – gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro. Falls Rome Medien nicht zahlt, muss Reichelt ersatzweise vier Tage in Ordnungshaft. 

Reichelt muss Richtigstellung drehen

Und das ist immer noch nicht alles: Aufgrund eines fehlerhaften Berichts über die Dresdner Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline International e.V.“ hat das Landgericht Berlin II 5.000 Euro Zwangsgeld oder 10 Tage Zwangshaft gegen Reichelt erteilt.

Das entsprechende Video lud Reichelt bereits am 02. Oktober 2023 auf seinen Kanal hoch. Dort behauptete er, Mission Lifeline werde von einem Verein finanziert, an dessen Spitze der Lebensgefährte von Katrin Göring-Eckardt (Grüne) stehe. Wahrheitsgehalt mal wieder nicht vorhanden. Reichelt soll jetzt eine Richtigstellung auf seinem YouTube-Kanal veröffentlichen. Dies ist eine Premiere, da bisher keine solchen Anforderungen bei falschen Behauptungen in Videos gestellt wurden.

Nachdem er eine einstweilige Verfügung kassierte, veröffentlichte er nur eine unzureichende Gegendarstellung, was das Gericht zu weiteren Maßnahmen zwang. Rechtsanwalt Jonas Kahl, der Mission Lifeline vertritt, bezeichnete den Beschluss als präzedenzfallartig, da er klare Vorgaben für Gegendarstellungen bei YouTube-Videos schafft. Eine bloße Einblendung hat dem Gericht bisher nicht gereicht.

6. Geldstrafe für Ex-Richter wegen Habeck-Beleidigung

Ein pensionierter Richter ist vom Amtsgericht Reutlingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von 7.800 Euro (60 Tagessätze zu je 130 Euro) gegen den Ex-Richter, nachdem er auf Facebook den Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck mehrfach als “Vollidioten” bezeichnet und mit “Hundekot” verglichen hatte. 

Zudem wurde der Ex-Richter wegen Volksverhetzung verurteilt, ebenfalls wegen eines Facebook-Posts. Auf Facebook soll er Geflüchtete unter anderem als „Vergewaltiger“ und „Abschaum“ bezeichnet haben. Dass er selbst der Autor dieses Facebook-Posts ist, bestreitet der Angeklagte und legte gegen das Urteil Revision ein. 

7. Drei Weitere Urteile gegen AfD-Politiker

Noch ein paar honorable mentions von AfD-Verurteilungen aus dem Mai:

Laut eigener Aussage wurde der rechte Streamer und AfD-Politiker Sebastian Weber zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Das Landgericht Köln hat eine einsteweilige Verfügung gegen AfD-Politikerin Beatrix von Storch erlassen, da sie einfach gelogen hat, und Correctiv-Journalisten Jean Peters mit einem Brandanschlag in Verbindung gebracht hatte. Und noch ein AfD-Politiker: Das Gericht fand es offenkundig nicht so amüsant, dass der verurteilte AfD-Mann Stephan Brandner ein erstes gerichtliche Ordnungsgeld mit verächtlichen Emojis kommentierte. Er hat damit seine Strafe erhöht muss jetzt insgesamt 20.000€ zahlen. Laut Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller ist das Urteil jetzt rechtskräftig (Kammergericht, 10 W 46/24).

Artikelbild: Annette Riedl/dpa

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https://www.bachhausen.de/urteile-des-monats-mai-niederlagen-fuer-gleich-6-afd-politiker/

#gleich #monats #niederlagen #politiker #urteile

Onlinejournalismus.deojour@social.ojour.de
2024-05-03

persoenlich.com: Medien auf X: SRF macht gleich elf Kanäle dicht

Das Schweizer Radio und Fernsehen erreicht das Zielpublikum auf der Plattform von Elon Musk nicht mehr.
Medien auf X: SRF macht gleich elf Kanäle dicht

2023-09-01

Menschen sind gleichberechtigt, dass macht sie aber noch lange nicht gleich!
Das Gegenteil ist der meistens Fall!
#Gleich vs. #Gleichberechtigung #Gleichheit

Mein Statement unter:
meinungundbericht.com/gesellsc

2023-06-24

Radio Signale
Was wäre die Luftfahrt und Raumfahrt OHNE Radio

Anekdote
Manche HABEN Angst das deswegen die kommen
de.wikipedia.org/wiki/Deutschl

Anekdote
Zu Beginn der 1970er Jahre verabschiedete sich Führung von Ostdeutschland vom an
vereinigtes Deutschland (nicht vereinigtes UK oder so - was SIND da die TEILE und sind die alle ?)

Geschichte für Jugend
mal erinnert
Deutschland-Sender East-Germany
de.wikipedia.org/wiki/Deutschl

Bild
bei Berlin 1926
Fahrrad
Baum
Strasse LEER
Sender

Radio Türme bei Berlin

Bild
Für unserer Spezialuser

Funktürme des Deutschlandsender
datiert 1926 bei Berlin
Königs Wusterhausen
2022-12-13

Dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen nicht für alle #gleich wirken, ist eine Binsenweisheit – und war Gegenstand heftiger Debatten bei #IchBinHanna #IchBinReyhan. Doch wie äußern sich solche multidimensionalen Ungleichheiten konkret? #4Genderstudies 2/x

Traveldesignerpmu_reise_ueberallhin
2022-06-20

Die Seebären von @PMU-AHOI ⚓️ Kreuzfahrten
@DSeebaren
haben getweetet

mal eine buchen mit der , jetzt, wo sie getauft ist.

Angebote für Sie finden
Sie: bit.ly/3b7ZhLn

2022-01-02

#Unterscheidung von #Grübeln und #Denken.

#Denken sei eine #Suche nach der #Antwort auf die #Frage: #Was #tun?

#Grübeln sei das #Wiederkäuen des immer #gleich​en #Gedanken​s im #Kopf, der keine #Lösung bringt.

#Suchbewegung

#FAS, 02.01.21, #Leib&Seele S.15, #Interview mit Silke #Franzen - In #Krise​n muss man sich #frage​n: #Was kann ich #ändern, was nicht?

Kann ich trainieren, einen freundlicheren Blick auf die Welt zu haben?
Absolut. Ich kann meine Gedanken überprüfen und überlegen: "Macht das Sinn, was ich gerade denke?" Wenn ich ins Grübeln komme, mich frage: "Was geht nicht, was ist alles schlimm?", bietet es sich an, zu sagen: "Stopp: Hilft mir das weiter? Löst diese Art meines Denkens das Problem? Geht es mir damit besser?"...

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