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Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2024-12-17

Neue -: Grünes Licht für

Die neue EU-Kommission startet ihre Amtszeit mit einem Paukenschlag: Mitgliedstaaten sollen in bestimmten Situationen das Recht auf stark dürfen.

proasyl.de/news/neue-eu-kommis

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-07

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

“Verfassungswidrig”BND muss Kommunikations-Überwachung einschränken

Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf bei seiner Überwachung zu „Cybergefahren“ zu viel, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. Spätestens bis Ende 2026 ist eine neue Regelung fällig.


07.11.2024 um 12:28 Uhr
Sebastian Meineck – in Überwachung6 Ergänzungen Wie viel darf der BND abschnorcheln? Das Bundesverfassungsgericht sagt: weniger. – Public Domain DALL-E-3 („visualization of an air flow entering the nostrils, bauhaus style reduced minimalist geometric shape“)

Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse zur BND-Überwachung bestimmter internationaler Kommunikation teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechende Grundlage (Artikel 10-Gesetz) für den deutschen Auslandsgeheimdienst muss bis spätestens Ende 2026 neu geregelt werden, bis dahin dürfe die Überwachung mit Einschränkungen weitergehen.

Konkret geht es darum, dass der BND zur Abwehr von „Cybergefahren“ die Kommunikation zwischen Menschen im In- und Ausland überwachen darf. Solche Gefahren sind etwa digitale Spionage und Sabotage. Im Zuge der Überwachung darf der Geheimdienst Datenströme abfangen und die Daten nach Suchbegriffen filtern und händisch sichten.

Grundsätzlich sei solche Überwachung zwar durchaus mit Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, vereinbar, argumentiert das Gericht. Allerdings sei das für den BND nicht verhältnismäßig ausgestaltet.

Allzu private Suchbegriffe, zu wenig Kontrolle

Zunächst kritisiert das Gericht, dass bei der beschriebenen Überwachung auch zu viel Kommunikation aus dem Inland in den Händen des Auslandsgeheimdienstes landet: „Derzeit fehlt eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischen Telekommunikationsverkehren“, so das Gericht.

Auch bei Menschen im Ausland gehe die Überwachung zu weit: Der „Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ sei demnach unzureichend. Konkret weist das Gericht auf die Begriffe hin, mit denen der Geheimdienst nicht-öffentliche Kommunikation filtert. Suchbegriffe, „die den Kernbereich der Lebensgestaltung betreffen“ dürften auch gegenüber Personen im Ausland nicht eingesetzt werden.

Einfach ausgedrückt: Keine gezielte Suche nach allzu privaten Themen. Das Gericht schreibt: „Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge, Überlegungen und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen.“

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Geheimdienst lässt sich bei seiner Überwachung offenbar zu wenig auf die Finger schauen. So rüffelt das Gericht, dass die Aufbewahrungsfristen für die Dokumentation der durchgeführten Überwachung „zu kurz“ seien. Das unabhängige Kontrollorgan der Geheimdienste – die sogenannte G10-Kommission – habe eine nur „unzureichend“ ausgestaltete Kontrolle.

Hierzu beschreibt das Gericht ein konkretes Szenario: Demnach würden Betroffene der BND-Überwachung laut Gesetz erst dann informiert, wenn die Maßnahme endgültig eingestellt sei. Viel damit anfangen können Betroffene aufgrund der kurzen Aufbewahrungsfristen aber offenbar nicht. Denn: „Dass die Protokolldaten zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind, ist nicht sichergestellt.“

„Wichtiges Signal“

Die G10-Kommission müsse laut Verfassungsgericht besser ausgestattet sein. So bringt das Verfassungsgericht zum Ausdruck: Das ist kein Job, den man nebenbei macht. Es genüge nicht, „dass die Mitglieder der G10-Kommission lediglich ein öffentliches Ehrenamt innehaben statt wie verfassungsrechtlich geboten hauptamtlich tätig zu sein.“ Zudem stelle die aktuelle Regelung nicht sicher, dass der Kommission Mitglieder mit richterlicher Erfahrung angehören.

Bis zu einer Neuregelung dürfe der Geheimdienst jedoch weitermachen, schreibt das Gericht – „für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Allerdings müsse der BND Daten rein inländischer Kommunikation aussortieren und dürfe keine Suchbegriffe einsetzen, die „den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen“.

Angestrengt hatte die Beschwere vor dem Bundesverfassungsgericht ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Amnesty International im Jahr 2016.

„Das jüngste Urteil aus Karlsruhe beweist, dass unsere strategischen Klagen für einen besseren Schutz der Privatsphäre Wirkung zeigen“, kommentiert GFF-Anwalt Bijan Moini den Beschluss. „Stück für Stück holen die von uns errungenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Geheimdienstarbeit auf den Boden des Grundgesetzes zurück.“

Menschenrechts-Expertin Lena Rohrbach von Amnesty International führt weiter aus, was auf dem Spiel steht: „Wenn Menschenrechtsorganisationen befürchten müssen, dass ihre sensible Kommunikation im Zuge von anlassloser Massenüberwachung mitgelesen wird, gefährdet das ihre Arbeit.“ Der Beschluss des Gerichts sei ein wichtiges Signal, „auf das wir allerdings über sieben Jahre warten mussten“.

Der aktuelle Beschluss ist Teil einer Reihe von strategischen Klagen gegen die Befugnisse deutscher Geheimdienste – und dürfte nicht der letzte sein. Immer wieder musste der Gesetzgeber seine Geheimdienst-Gesetze reformieren, immer begleitet von Kritik aus Perspektive von Grund- und Menschenrechten gibt.

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Author: Sebastian Meineck

https://www.bachhausen.de/verfassungswidrig-bnd-muss-kommunikations-ueberwachung-einschraenken/

#einschranken #kommunikations #uberwachung #verfassungswidrig

„Verfassungswidrig“: BND muss Kommunikations-Überwachung einschränken
Peter Haslebacherpeter@derpendler.ch
2024-10-29

Nebel

Heute Morgen, als wir aufstanden, war es erst mal dunkel; man sah weder Himmel noch Nebel. Als ich jedoch später aus dem Haus ging, sah ich ganz klar die momentan sehr dünne Mondsichel, die Häuser und Bäume ringsumher. Es war ganz klar: Kein Nebel bei uns.

Nach etwa 50 Metern meines Wegs taucht die Strasse unter Hauptstrasse und Bahnlinie hindurch. Genau diese 50 Meter, die Unterführung und die Kurve um einen Ausläufer des Schauenbergs rum – und vielleicht auch die zunehmende Nähe zur Töss -, bewirkten jedoch, dass der Nebel auftauchte: Alles war feucht, die Sicht in die Ferne war stark eingeschränkt, Lichtquellen sonderten ihr Licht nur sehr diffus ab.

Zumindest morgens war auf dieser Seite der Unterführung definitiv der Herbst eingekehrt.

#50Meter #aufstehen #auftauchen #Ausläufer #Bahnlinie #Bäume #definitiv #diffus #dunkel #einschränken #Ferne #feucht #Hauptstrasse #Häuser #Herbst #Himmel #Kurve #Licht #Lichtquellen #Mondsichel #Nebel #Schauenberg #Strasse #Töss #Unterführung #Weg

https://derpendler.ch/nebel/

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-06-05

Die rechtsextreme AfD gibt versehentlich zu, dass sie dir jederzeit deine Freiheit wegnehmen will! Die AfD behauptet: „Bargeld ist Freiheit“. Umso interessanter deshalb, dass sie dir deinen Zugang zu genau diesem Bargeld durch eine Bezahlkarte wegnehmen will, falls du deinen Job verlierst. Also keine Freiheit für Arbeitssuchende?

Bereits im Juni 2023 reagierte die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD zum digitalen Euro, dass Bargeld die zentrale Geldform unserer freiheitlichen Gesellschaft ist und bleibt. Hintergrund sind Diskussionen um die mögliche Einführung einer digitalen Währung. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auch auf geltendes EU-Recht, worin Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel verankert sind. Sie schreibt buchstäblich: „Die Bundesregierung bekennt sich zum Bargeld“. Auch die EZB, die Europäische Zentralbank, betont, dass ein „digitaler Euro“ Bargeld nur ergänzen und nicht ersetzen solle. Zudem gibt es noch gar keine Entscheidung, ob überhaupt ein digitaler Euro zusätzlich eingeführt werden wird.

Trotzdem schüren die Demagogen der rechtsextremen AfD mit diesem Thema Angst, um sich selbst als Bollwerk gegen die vermeintlichen Kontrollversuche des Staates aufzuplustern. 

Sie werben auf Wahlplakaten mit „Bargeld ist Freiheit“. Aber das gilt in AfD-Manier wohl nur für Menschen, die ihnen „genug wert“ sind. Die AfD ist überdurchschnittlich beliebt bei Arbeitssuchenden. Aber deren Freiheit will die AfD bewusst einschränken, indem sie plant, den Zugang zu Bargeld zu verwehren und eine Sachleistungs-Karte für Arbeitssuchende einzuführen.

Verschwörungserzählungen im Wahlprogramm

Im Wahlprogramm der AfD zur Europawahl am 9.6.2024 wird eine Verschwörungserzählung konstruiert, die die schleichende Abschaffung des Bargelds als einen geheimen Plan der Bundesregierung und der Europäischen Zentralbank darstellt. Sie schreiben außerdem (Seite 21), dass dieser daherfantasierte Plan mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar sei. 

So, so, die Verweigerung des Zugangs zum Bargeld wäre also mit einem Rechtsstaat unvereinbar, behauptet die AfD. Dieselbe Partei forderte aber gleichzeitig die Möglichkeit, dass Arbeitssuchenden jederzeit der Zugang zum Bargeld verwehrt werden können sollte und ihnen dann nur Sachleistungen zur Verfügung stehen sollten. Der Rechtsstaat und die Freiheit seien der rechtsextremen Partei wichtig – außer, wenn es um Arbeits- oder Schutzsuchende geht.

Die AfD will über deine Freiheit entscheiden

Bereits im Oktober 2022 stellte die AfD einen Antrag im Bundestag, der erwirken sollte, dass Bürgergeldempfängern, die beispielsweise bestimmte Maßnahmen ablehnen, der Zugang zu Bargeld gestrichen werden sollte und stattdessen sah der Antrag eine Sachleistungs-Karte, wie die vor Kurzem eingeführte Bezahlkarte für Schutzsuchende, vor. Auch wollte die AfD Arbeitssuchende zu 15-Stunden unbezahlter Zwangsarbeit verpflichten.

Mit dieser Karte sollte dem Antrag nach nicht nur der Zugang zu Bargeld eingeschränkt werden, sondern auch der Aufenthaltsort. Genauso wie es bei Schutzsuchenden im Gespräch war, will die AfD auch hier die Freiheit der betroffenen Arbeitslosen einschränken, sodass „die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben“. Die Umsetzung sei durch entsprechende Programmierung der Karte einfach realisierbar.

Man sieht wieder einmal: Wer derartige Einschränkungen befürwortet, solange es „nur“ Schutzsuchende oder „Ausländer“ trifft, wird schnell lernen, dass diese auch den Weg für die eigene Unfreiheit ebnen.

Arbeitssuchende wählen mit der AfD ihre Unfreiheit

Die AfD will also einem Teil der Arbeitssuchenden das Bargeld streichen und sie ihrer Bewegungsfreiheit berauben und schreiben gleichzeitig von einer Unvereinbarkeit mit dem Rechtsstaat in ihrem Wahlprogramm, konstruieren eine Verschwörungserzählung und plakatieren „Bargeld ist Freiheit“. 

Trotzdem wird sie von Arbeitslosen bei Wahlen bevorzugt. Das geht aus einer Analyse der AfD Wählerschaft der Hans-Böckler-Stiftung hervor. 

So stimmt die AfD im Bundestag ab, um dich ärmer zu machen

AfD-Wählende teilen vor allem Sorgen über ihre eigene wirtschaftliche Situation, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Altersvorsorge. Der Report sieht darin auch den Ausgangspunkt für die Empfänglichkeit von Verschwörungen und Rassismus.

Die Autoren der Studie sehen die Chance, AfD-Wählende zurückzugewinnen, in einer Politik, die soziale und finanzielle Sorgen adressiert.

Was die AfD sich erträumt, ist längst Realität

Seit dem 16. Mai 2024 gelten die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Bezahlkarte. Das ist eine Karte für den elektronischen Zahlungsverkehr, die auf Guthaben basiert und ohne Kontobindung funktioniert. Das Guthaben der Bezahlkarte wird im Gesetz nicht mit Bargeld gleichgesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, sowohl die Höhe der Bargeldabhebungen, als auch die der Überweisungen zu begrenzen.

Die Bezahlkarte ermöglicht somit massive Einschränkungen, Kontrolle und Wege der Schikane und ermöglicht, dass Überweisungen innerhalb Deutschlands, sowie ins Ausland blockiert werden können. Das Bezahlen mit der Bezahlkarte kann auch auf bestimmte Postleitzahlgebiete eingeschränkt werden und es können sogar ganze Händler und Warengruppen ausgeschlossen werden. Experten kritisieren, dass derartige Karten den Verwaltungsaufwand erhöhen, und die Integration erschweren. Dass damit Zahlungen an Schlepper verhindert werden würden, sei ein Mythos.

Eintrittskarte in die Kriminalität?

Der beschränkte Zugang zu Zahlungsmitteln öffne hingegen Tür und Tor für diejenigen, die mit dem schnellen Geld werben, merken Kritiker an. So birgt die Bezahlkarte und die damit einhergehenden Einschränkungen und Kontrollmechanismen Berichten zufolge die Gefahr, dass Betroffene auf Kriminelle hereinfallen und selbst kriminell werden, um Zugang zu Bargeld zu erhalten oder dass sie noch häufiger Opfer von Kriminalität werden. 

Bezüglich der Bezahlkarte für Schutzsuchende gab es bereits im Februar einen Leak von einem Insider, der Pläne zu einer Betrugsmasche veröffentlichte, die Schutzsuchende um ihr Geld bringt und damit das Potenzial hat, sie noch weiter in die Armut zu stürzen. Die Pläne sehen vor, dass Betroffene „etwas kaufen“, aber statt das Gekaufte zu erhalten, das bezahlte Geld in Bar zurückbekommen, wie ein Tauschgeschäft, nur mit einer Transaktionsgebühr von bspw. 10 %. So etwas würde die Gründe für die Bezahlkarten ad absurdum führen. Die AfD sieht das aber wohl auch als Vorbild für Bürgergeld-Empfänger.

Will die AfD verhindern, dass der Staat ihre Korruption aufdeckt?

Diese Gleichzeitigkeit von dem oben genannten Wahlplakat und den Korruptionsvorwürfen gegen Mitglieder der AfD trägt schon eine gewisse Ironie in sich. AfD-Bundestagsabgeordneter Petr Bystron wird beschuldigt, durch ein Kreml-nahes Netzwerk Bestechungsgeld erhalten zu haben. Auch gegen den Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, gibt es den Verdacht, Bestechungszahlungen angenommen zu haben. Bystron soll sich auf einer Aufnahme über die Stückelung der Geldscheine aus Russland beschwert haben. Vor diesem Hintergrund erhält die Forderung der AfD nach Bargeld noch einen gewissen ironischen Unterton.

Artikelbild: canva.com

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https://www.bachhausen.de/bargeld-die-afd-gibt-zu-deine-freiheit-einschraenken-zu-wollen/

#bargeld #deine #einschranken #freiheit #wollen

Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2023-09-29

sind umsonst

Berlin hat der „“ der zu­ge­stimmt. Sie soll die von Flücht­lin­gen . Nun aber blo­ckiert

Von
taz.de/!5960872

Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2023-02-20


Das “ stoppen!

Die schwarz-grüne vor der Landtagswahl in Hessen ein eigenes Versammlungsgesetz verabschieden und damit das Grundrecht auf massiv . Die zweite und dritte Lesung sowie der Beschluss für das Gesetz sind für Ende März geplant.

rote-hilfe.de/news/bundesvorst

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