#Anwendbarkeit

Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-14

DeeLance: Das nächste große Kryptoprojekt mit weltweiter Anwendbarkeit - DeeLance: Die nächste große Krypto-Projekt mit globaler Handelsplattform

Die Kryptowährung DeeLance erregt viel Aufmerksamkeit im Krypto-Space. Das n...
krypto-news.at/krypto-news/dee

2023-03-21

Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren

Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung

EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21

curia.europa.eu/juris/document

2023-03-21

Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren

Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung

EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21

curia.europa.eu/juris/document

Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2022-10-13
Der Fall Gäfgen. 

Folie aus Strafrechtsvorlesung. Lösegelderpressung und Androhung von Folter durch die Polizei.Der Fall Gäfgen. Folie aus Strafrechtsvorlesung. Lösegelderpressung und Androhung von Folter durch die Polizei.Der Fall Gäfgen. Folie aus Strafrechtsvorlesung. Lösegelderpressung und Androhung von Folter durch die Polizei.Der Fall Gäfgen. Folie aus Strafrechtsvorlesung. Lösegelderpressung und Androhung von Folter durch die Polizei.
Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2022-08-13
Screenshot des zitierten Zeitungsartikels aus der FAZ

Das Verhältnis zwischen staatlicher Justiz und Schiedsgerichtsbarkeit war über Jahre, wenn nicht Jahrhunderte, entspannt...Screenshot des zitierten Zeitungsartikels aus der FAZScreenshot des zitierten Zeitungsartikels aus der FAZScreenshot des zitierten Zeitungsartikels aus der FAZ
Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2022-04-03

Ein #rechtsstaatlich​es #Strafrecht bestrafe #Tat​en, nicht #Gesinnung​en; Ein #Gesinnungsstrafrecht sei kein gutes #Strafrecht;

#Frage nach #Anwendbarkeit von § 140 #StGB - #Belohnung und #Billigung von #Straftat​en auf #Verwendung des Z- #Symbol als #Billigung der #Straftat eines #Angriffskrieg nach #Völkerrecht: §13 #VStGB - #Verbrechen der #Aggression;

siehe auch §138 Abs. 1 Nr. 5 #StGB;

#Völkerstrafgesetzbuch; #Handlung

#SZ, 2.4.22, #Meinung, S. 5, Heribert #Prantl - Die #Putin #Rune

Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für angenehme und wertvolle Meinungen
Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2021-08-31

Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.

Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.

#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger

Prüfung Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG
Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2021-05-30

#Frage nach #Anwendbarkeit des #Rückwirkungsverbot auf #Maßregel​n der #Besserung und #Sicherung nach § 61 #StGB.

#Maßregel​n gehören #Systematisch eigentlich nicht zum #StGB; #Abstandsgebot sei zu #wahren, wenn das der #Fall ist, habe die #Maßregel keine #funktional​e #Identität zur #Strafe, wodurch #Rückwirkungsverbot #gewahrt wird.

#Rostalski #Strafrecht I, 03a

Rückwirkungsverbot

Gesetzgeber kann geneigt sein, in Reaktion auf besonders aufsehenerregende Taten Strafdrohungen nachträglich zu erhöhen usw. Diese dürfen aber aus rechtsstaatlichen Gründen nicht auf den Einzelfall zugeschnitten sein, da sonst Emotionen des Augenblicks die Rationalität überwiegen könnten.

P: Anwendbarkeit auf Maßregeln:
-> Str. Für eine Anwendbarkeit argumentieren insbesondere diejenigen, die der Strafe präventive Zwecke zuteilen - dann funktionale Identität, die Unterscheidung zur Strafe aufhebt
-> Wahrung des Abstandsgebots schafft deutliche Differenzierung gegenüber Strafe (Abstandsgebot: die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit soll sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmen)

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