#beschluss

2025-10-27

Erfurt (ots) - Mit richterlichem Beschluss fahndet die Kriminalpolizei Erfurt nach dem hier abgebildeten Beschuldigten. Dieser steht im Verdacht, bereits am 18.09.2024 kurz nach Mitternacht in ein Hotel im Erfurter Ortsteil Molsdorf eingebrochen zu ...

presseportal.de/blaulicht/pm/1

#Anklage #Beschluss #E-Mail #Gesetz #Kriminalpolizei #Kripo #Notebook #Sicherheitskräfte #Smartphone #Öffentlichkeitsfahndung

2025-10-23

Bochum (ots) - Die Polizei veröffentlicht mit richterlichem Beschluss Fotos einer Überwachungskamera und fragt: Wer kennt diese Männer? Die Fotos finden Sie hier: polizei.nrw/fahndung/183762 Hinweis: Sollte der Link ins Leere führen, ist ...

presseportal.de/blaulicht/pm/1

#Beschluss #BochumHauptbahnhof #Fotos #Kriminalpolizei #Männer #Rauchverbot #Sicherheitskräfte #Öffentlichkeitsfahndung #Überwachungskamera

2025-10-22

Greifswald (ots) - Auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Stralsund bittet die Kriminalpolizei Wolgast die Bevölkerung um Mithilfe bei der Öffentlichkeitsfahndung nach einem mutmaßlichen Betrüger. Hier der Link zur Fahndung: ...

presseportal.de/blaulicht/pm/1

#Anklage #Beschluss #Fahndung #Gesetz #Internetwache #Kriminalität #Kriminalpolizei #Politik #Regierung #Sicherheitskräfte #Staatsanwaltschaft #Öffentlichkeitsfahndung

2025-10-20

Ja, @echopapa

Und sinnigerweise wurde ich vor dem LG #Hamburg nicht einmal angehört / beteiligt, da es ja ein „Streit“ zwischen #TwitterX & einer gegen die Löschung klagenden Person war. Auch das #Urteil (oder der #Beschluss) ging zwar an #Medien wie die #Welt - aber nicht an mich.

Mit verschiedenen Ansichten kann ich gut leben. Bin jedoch immer davon ausgegangen, der liberale #Rechtsstaat schütze #Name & #Würde der Menschen.

Nun ja, ich bleibe dran.

@silberspur

2025-10-20

Erfurt (ots) - Mit richterlichem Beschluss fahndet die Erfurter Polizei nach den beiden hier abgebildeten Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls. Bereits am 21.04.2025 wurden auf einem Anwohnerparkplatz in der Erfurter Lilienstraße zwei ...

presseportal.de/blaulicht/pm/1

#Anklage #Beschluss #Diebstahl #Gesetz #Hose #Kriminalität #Mord #Öffentlichkeitsfahndung

mobiFlip – News & Testberichte aus der Technikweltmobiflip.de@web.brid.gy
2025-10-09
2025-10-08

Bundeskabinett will Änderung bei Polizeigesetz und Krankenhausreform

Die Bundesregierung will die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr erweitern. Auch bei der Krankenhausreform stehen wohl Veränderungen an. Beschlüsse gab es auch zu Sozialabgaben und der Cannabis-Verfügbarkeit.

➡️ tagesschau.de/inland/bundeskab

#Bundeskabinett #Beschluss #Bundespolizei #Krankenhausreform

Verfassungklage@troet.cafeVerfassungklage@troet.cafe
2025-08-01

Folge 13 #:Brosius_Gersdorf, das brisante Detail aus dem #AfD- #Verdachtsfall- #Beschluss & wie wir “ #X ” dichtmachen - #Volksverpetzer - der #Podcast:

Das einjährige Jubiläum des #VolksverpetzerPodcasts! Thomas und Freddy sprechen über die wichtigsten Themen aus dem Juli 2025: Ein brisantes Detail aus dem Beschluss des #Bundesverwaltungsgerichts zum #AfD- #Verdachtsfall, das viel zu wichtig ist, als dass es übersehen werden sollte, die #Rekonstruktion der rechten...

volksverpetzer.podigee.io/14-f

Verfassungklage@troet.cafeVerfassungklage@troet.cafe
2025-07-27

Über dieses brisante Detail aus dem #AfD- #Verdachtsfall- #Beschluss spricht keiner.

Die #AfD hat sich gerade unerwartet bei der #Verbotsdiskussion ein #Eigentor geschossen. Und irgendwie berichtet keiner darüber, dass der Beschluss, mit welchem die Beschwerde gegen die Einstufung als #rechtsextremistischen #Verdachtsfall abgelehnt wurde, bedeutet, dass die #AfD verboten werden könnte.

volksverpetzer.de/aktuelles/de

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-07-25

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

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Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

von Thomas Laschyk | Juli 25, 2025 | Aktuelles

Die AfD hat sich gerade unerwartet bei der Verbotsdiskussion ein Eigentor geschossen. Und irgendwie berichtet keiner darüber, dass der Beschluss, mit welchem die Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall abgelehnt wurde, bedeutet, dass die AfD verboten werden könnte.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025, die vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, ist für viele eher eine Randnotiz gewesen. Die AfD scheiterte mit einer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Fast eine Banalität, da die AfD inzwischen bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, wogegen sie derzeit ebenfalls klagt. Selbst Gegner der AfD sehen darin keine Überraschung: Die AfD ist ziemlich eindeutig rechtsextrem und die Gerichte sehen das auch.

Doch beim näheren Hinsehen hat der Beschluss viel mehr Sprengkraft, als berichtet wird. Die Richter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nutzten den Fall nämlich, um eine grundlegende Frage zu beantworten, die für ein mögliches Parteiverbotsverfahren entscheidend ist. Und die AfD hat mit ihrer Prozesswut unfreiwillig dafür gesorgt, dass diese Antworten nun schwarz auf weiß vorliegen. Und letztlich klar machen, dass die AfD alle Voraussetzungen erfüllt, verboten zu werden.

Ups: AfD erfüllt alle Voraussetzungen für ein Verbot

Konkret hatte die AfD juristisch dagegen gekämpft, vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall beobachtet werden zu dürfen. Die Einstufung erfolgte bereits 2021, die Klage scheiterte letztes Jahr. Und nach der jetzigen Beschwerde ist das Urteil jetzt rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die AfD-Beschwerde zurückgewiesen hat. Wichtiger aber als dieses Ergebnis ist die Begründung des Gerichts. Wie der Anwalt Chan-jo Jun in einem Post feststellte: Die Leipziger Richter gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.

Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt. Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte. Schauen wir es uns genauer an.

Was sind die Voraussetzungen wirklich?

Ein Parteiverbot setzt laut Bundesverfassungsgericht voraus, dass eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht und das Potenzial hat, diese Ordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dabei genügt es juristisch, wenn die Partei gegen eines der drei Kernprinzipien der FDGO verstößt: entweder gegen das Prinzip der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Ein Verstoß gegen alle drei Prinzipien gleichzeitig ist nicht notwendig. Unter anderem Dobrindt hatte dazu mehrere Fake News verbreitet.

Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen

Verfolgt die AfD verfassungsfeindliche Ziele? Dieser Part ist relativ eindeutig von mehreren Gerichten bestätigt worden. Am deutlichsten und vielleicht auch überraschendsten im gescheiterten Verbot des rechtsextremistischen Propaganda-Blattes Compact. Viele, die sich nicht mit der Materie beschäftigt hatten, sahen darin schlechte Vorzeichen für ein AfD-Verbot, dabei stand dort sogar Gegenteiliges drin. Das Gericht attestierte dem Magazin durchaus, eindeutige verfassungsfeindliche Inhalte – allen voran das Konzept „Remigration“. Nur: Als Magazin hat es nicht nur verfassungsfeindliche Inhalte, daher war in diesem Fall ein Verbot zu viel.

Warum der Compact-Sieg der AfD im Verbotsverfahren nichts nutzt

Die AfD macht sich dieses verfassungsfeindliche Konzept offensichtlich sehr zu eigen. Viele sprechen sich dafür aus, es wurde offiziell in Programme aufgenommen. Das Gericht geht in seinem Beschluss auch darauf ein, dass dieses Konzept der Partei eindeutig zuzuordnen ist. Und die untauglichen Distanzierungsversuche.

Deshalb herrscht auch große Panik in der Partei und man versucht sich formell von dem Begriff zu distanzieren. Wobei auch diejenigen wie Krah, die aus strategischen Gründen sich von einigen Aspekten zu distanzieren, an den zentralen, rechtsextremen Punkten festhalten. Richtig gelesen: Die AfD weiß, dass sie hier die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Nur bei einem Teil der Union scheint das nicht angekommen zu sein. Also: Die AfD hat Ziele, die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Hat das Bundesverwaltungsgericht attestiert.

Positionspapier: AfD im Panikmodus wegen der Verbotsdebatte

Neuer Beschluss: Ein verfassungsfeindliches Ziel reicht für ein Verbot

In ihrem jetzt veröffentlichten VerdachtsfallBeschluss ziehen die Richter einen entscheidenden Vergleich. Während man bei einem Presseartikel nicht automatisch annehmen kann, dass der Autor seine extremen Ansichten auch politisch in die Tat umsetzen will, gilt für politische Parteien genau das Gegenteil. In den Worten des Gerichts, ist „dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent“.

Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent.

AfD-Eigentor

Genau an diesem Punkt hat sich die AfD selbst ein Bein gestellt. In ihrer Beschwerde fragte sie, ob man nicht unterstellen müsse, die Partei würde ihre verfassungsfeindlichen Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ernstfall gar nicht umsetzen, da sie sich ja „durch die Justiz korrigieren“ ließe. Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.

Dass das Gericht diese Fragen beantwortet hat, hat die AfD selbst zu verantworten. Sie hat sie nämlich genauso gestellt:

Damit wären alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt…

Bemerkenswert ist, dass damit ein bislang heiß umstrittener Aspekt eines Parteiverbotsverfahrens einen deutlichen Hinweis bekommen hat. Juristinnen und Juristen diskutieren seit Jahren über das Kriterium der „kämpferisch-planmäßigen Umsetzung“: Reicht es für ein Parteiverbot, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat, oder muss auch nachgewiesen werden, dass sie aktiv und planvoll daran arbeitet, diese Ziele durchzusetzen?

Im NPD-Verbotsverfahren 2017 scheiterte ein Verbot letztlich daran, dass der Bundesverfassungsgerichtshof zwar die Verfassungsfeindlichkeit anerkannte, der Partei aber die Realisation nicht zutraute (mangels gesellschaftlicher Relevanz). Bei der AfD stellt sich diese Frage in verschärfter Form, gerade weil sie inzwischen über erhebliche politische Schlagkraft verfügt. Bislang hätte die AfD in einem Verbotsverfahren wohl genau an dieser Stelle angesetzt und behauptet: Uns mögen fragwürdige Aussagen vorgeworfen werden, aber niemand kann beweisen, dass wir sie je umsetzen würden.

Fazit: Eigentlich sind alle Voraussetzungen für ein Verbot vorhanden

So schreibt Anwalt Jun also zusammenfassend: „Anders als bei Compact brauchen wir also keine Gewichtung von Lifestyle-Artikeln zu politischer Programmatik. Wenn die AfD Remigration befürwortet, will sie das auch umsetzen – es ist einer Partei immanent. Für das Parteiverbot ist es erforderlich, dass die (unstreitig) verfassungsfeindlichen Ziele auch kämpferisch-planmäßig umgesetzt werden sollen. Diese Frage war für die Einstufung gar nicht im Mittelpunkt, das BVerwG nutzt aber die Gelegenheit, klarzustellen, dass zwischen der Auslegung des OVG Münster und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Diskrepanz besteht.“

Und jetzt? Das war jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Ein AfD-Verbot würde das Verfassungsgericht entscheiden. Es spricht natürlich vieles dafür, dass dieses das genauso sehen würde. Ob das so wäre, könnte man vielleicht schon bald herausfinden: Die AfD hatte angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Jun schreibt. „Damit müsste sie eigentlich schon fertig sein, denn der Beschluss stammt vom 20.05.2025 und die Frist für die Einlegung ist ein Monat ab Bekanntgabe. Eine Verfassungsbeschwerde wäre sehr wünschenswert, denn dann könnte endlich das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsfeindlichkeit Stellung nehmen. Es wäre ein vorweggenommenes Verbotsverfahren.“ [sic]

Politik, jetzt ist Zeit zu handeln!

Das Signal in die Politik ist aber eindeutig: Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könne die AfD durch Anbiederung bändigen. Genauso trügerisch ist es, sich von der Oberfläche täuschen zu lassen – von ein paar moderaten Worthülsen oder dem bürgerlichen Anstrich, den sich die Partei gelegentlich gibt. Die AfD bleibt in ihrer DNA eine verfassungsfeindliche Partei. Das sagen nicht mehr nur politische Gegner, sondern es lässt sich aus einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen ablesen.

Ein Verbotsverfahren, wie es das Grundgesetz für genau solche Fälle vorsieht, ist keine „Konkurrenzbeseitigung“, sondern ein Akt wehrhafter Demokratie. Natürlich muss ein solcher Schritt gut überlegt und juristisch sauber vorbereitet sein. Doch die jüngsten Urteile liefern das Rüstzeug dafür. Was jetzt noch fehlt, ist der Mut der Politik, diesen Weg auch zu gehen.

Weder aus Unkenntnis noch aus Furcht vor der AfD darf auf ein Verbotsverfahren verzichtet werden. Jeder Tag, den man mit Beschwichtigung und Zögern verbringt, stärkt am Ende jene, die unsere freiheitliche Ordnung bekämpfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutliche Worte gefunden – nun muss die Politik handeln, damit dieses Eigentor der AfD zum Sieg für die Demokratie wird. Dieser Beschluss zeigt in aller überraschender Klarheit: Ein AfD-Verbot hätte Erfolg. Und es wird Zeit, dass wir uns dieser Wahrheit stellen. Teilt diesen Artikel, damit mehr Menschen darüber aufgeklärt werden.

Artikelbild: Jan Woitas/dpa

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#beschluss #brisante #detail #dieses #keiner #spricht #verdachtsfall

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Historischer Beschluss: Die Ost-West-Achse wird oberirdisch ausgebaut und bekommt eine U-Bahn!

3. April 2025

Mit dem Beschluss für einen Kerntunnel zwischen Heumarkt und Moltkestraße sichern wir, dass
die Stadt noch bis Juli für die laufende Förderperiode Fördergelder von Bund und Land
beantragen kann. Ein nächster wichtiger Schritt zur Erhöhung der Kapazität erfolgt dann durch
den umgehenden oberirdischen Ausbau für die 90-Meter-Bahnen auf der Ost-West-Achse.
Gleichzeitig geben wir den Startschuss für die Planungen zur Erweiterung des Tunnels unter dem
Rhein bis Deutz und nach Lindenthal.
Unser Fraktionsvorsitzender Christian Joisten betont:
„Dieser Beschluss ist ein Meilenstein für den Kölner Nahverkehr. Die SPD hat sich immer für
eine nachhaltige und leistungsfähige Lösung eingesetzt – und jetzt ist es endlich soweit: Die Ost-
West-Achse wird mit einer zusätzlichen Tunnellösung modernisiert und von 2 auf 4 Gleise
erweitert. Dies folgt unserer Formel: Mehr Gleise = mehr Stadtbahn! Mit diesem Beschluss legen
wir den Grundstein für ein Metronetz, das Köln mit der Region verbindet und die
Mobilitätswende aktiv gestaltet.“
Die beschlossene Lösung umfasst drei wesentliche Säulen:
1. Tunnellösung mit gezielten Optimierungen: Der erste Schritt ist der Bau des Kernstücks des
Tunnels zwischen Heumarkt und Moltkestraße. Dabei werden Verbesserungen gegenüber der
ursprünglichen Planung vorgenommen, um eine effizientere Umsetzung sicherzustellen. Der
unterirdische Abzweig unter dem Mauritiusviertel entfällt, die oberirdische Führung der Linie
nach Sülz bleibt erhalten und am Neumarkt wird eine kompakte, zweigleisige unterirdische
Haltestelle realisiert.
2. Langfristige Weiterentwicklung der Ost-West-Achse: Parallel zur Umsetzung des ersten
Bauabschnitts wird der nächste Schritt bereits geplant: Die unterirdische Verlängerung des
Tunnels bis Deutz und hinter die Universitätsstraße sowie einen Abzweig Richtung Universität
und Dürener Straße. Dies bedeutet den Einstieg in eine langfristige Tunnellösung, die den Kölner
Nahverkehr grundlegend modernisieren wird.
3. Grundstein für ein modernes Metronetz: Mit dem Beschluss wird nicht nur der Tunnelbau
gesichert, sondern auch die Einführung neuer Metrolinien vorangetrieben. Diese Linien werden
als Rückgrat des künftigen Hochleistungs-ÖPNV-Netzes fungieren und eine schnelle,
zuverlässige Verbindung zwischen Köln und dem Umland gewährleisten.
Unser verkehrspolitischer Sprecher Lukas Lorenz stellt klar:
„Die SPD hat von Anfang an für eine leistungsfähige, zukunftssichere Lösung gekämpft – und das
Ergebnis gibt uns recht. Mit der ersten, schnellen Kapazitätserhöhung durch 90-Meter-Bahnen,
dem Bau des Tunnels und der Planung für die Verlängerung unter den Rhein bis Deutz schaffen
wir Platz für mehr Fahrgäste.“
Mit diesem Beschluss nutzt Köln die einmalige Chance, die bereits seit 2006 im ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes verankerte Tunnellösung zu realisieren und zukunftsweisende
Infrastrukturprojekte umzusetzen. Die SPD-Ratsfraktion wird diesen Prozess weiter aktiv
begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Mobilitätswende in Köln konsequent vorangetrieben
wird.
Trotz Grünen-Propaganda – AfD-Stimmen waren nicht relevant
Enttäuschend bei der historischen Stadtratssitzung war das überzogene Verhalten der Grünen-
Ratsfraktion, die trotzig den Ratssaal verließen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die
Grünen im Angesicht ihrer Abstimmungsniederlage so überreagiert haben. Es waren in der
Ratssitzung 87 Ratsmitglieder stimmberechtigt (3 Mitglieder der Grünen und 1 Ratsmitglied von
Volt fehlten bei der Ratssitzung). Damit gab es eine deutliche demokratische Mehrheit von 45
Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, FDP und der Oberbürgermeisterin für die Tunnellösung
(51,7%). Nachdem die grüne Fraktion (27 Stimmen) den Ratssaal verließ, wuchs die Tunnel-
Mehrheit auf 45 von 63 Stimmen (71,4%). Gegen die Tunnellösung stimmten schlussendlich 14
Ratsmitglieder. Die vier Stimmen der AfD waren zu keinem Zeitpunkt und in keiner möglichen
Abstimmungskonstellation relevant.

KölnSPD
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#achse #ausgebaut #bekommt #beschluss #historischer #oberirdisch

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Im Akad Senat @UniLeipzig wurde wegen Abwesenheit der Kanzlerin Diskussion zur #BayreutherErklärung auf November vertagt. #CHALLENGE Wie viele #Senat|e schaffen es wohl, sich bis Ende des Jahres per #Beschluss gegen die #BayreutherErklärung zu stellen? @NGA_Wiss #FristIstFrust

WDR (inoffiziell)wdr@squeet.me
2024-10-18
In Dortmund schreit regelmßig ein Mann rum. Das sei aber kein Grund, ihn vorübergehend wegzusperren, entschied das Amtsgericht.#Online-Regio #181024 #Amtsgericht #Schreier #Ordnungsamt #Gewahrsam #Ingewahrsamnahme #Beschluss #Meinungsfreiheit #Verhältnismäßigkeit
Amtsgericht Dortmund: Tägliches Schreien reicht nicht zum Wegsperren

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