#entscheidet

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-09

Landgericht Köln entscheidet zum Marihuana-Raub von Hürth

Report-K

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#entscheidet #hurth #landgericht #marihuana

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-06

Report-K

Das Symbolbild zeigt eine Szene aus einem Pferderennen.

Köln | Die Betreiberin eines Wettbüros in Köln klagt gegen die Regelung, dass in einem Radius von 350 um Schulen keine Wettvermittlungsstelle betrieben werden darf. Sie unterlag vor dem Verwaltungsgericht Köln und jetzt auch vor der nächsthöheren Instanz in Münster vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW).

5 Schulen und ein Jugendtreff innerhalb des Radius

In unmittelbarer Nähe des Wettbüros von rund 50 Metern befinden sich zwei Kölner Grundschulen. Zieht man den Radius auf 165 Meter, dann gibt es drei weitere öffentliche Schulen und einen Jugendtreff. Die Klägerin betreibt eine Wettvermittlungsstelle wo sie seit 2011 in unterschiedlichen Betriebsformen Sportwetten vermittele, gegenwärtig durch die auf Malta ansässige Beigeladene eine Veranstalterin von Sportwetten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die gegen das Land NRW gerichtete Klage auf Erteilung einer Erlaubnis bereits negativ beschieden. Der 4. Senat des OVG NRW lehnte die Berufung der Klägerin ab.

Das Urteil

Das Wettbüro halte den gesetzlich festgelegten Mindestabstand zu öffentlichen Schulen und dem Jugendtreff nicht ein. Diese gesetzliche Regelung ist mit der unionsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Das haben nicht nur der EuGH sondern auch höchste deutsche Gerichte bereits geklärt und so entschieden. Dabei geht es darum die Kinder und Jugendlichen zu schützen. Die Klägerin habe zudem mit der Einführung des Mindestabstands rechnen müssen.

Auch der verringerte Mindestabstand von 100 Metern für Wettbüros, die vor dem 22. Mai 2019 bestanden spielt in diesem Fall keine Rolle, da auch innerhalb dieses Radius zwei Schulen liegen. Die Bezirksregierung Köln, wo eine Befreiung vom Mindestabstandsgebot beantragt worden war, habe diese ermessensfehlerfrei versagt.

Damit wird die Klägerin ihr Wettbüro wohl schließen müssen.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen; hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Aktenzeichen: 4 A 2279/22 (I. Instanz: VG Köln 24 K 4215/21)

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https://www.bachhausen.de/ovg-nrw-entscheidet-zu-wettbuero-in-koeln-und-mindestabstand-zu-schulen/

#entscheidet #mindestabstand #schulen #wettburo

OVG NRW entscheidet zu Wettbüro in Köln und Mindestabstand zu Schulen
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-18

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln


Hintergrund

Ob der Genderstern als Rechtschreibfehler gilt, entscheidet nicht der Rechtschreibrat, sondern die lokale Schulpolitik

Der Genderstern werde zum Rechtschreibfehler, der Rat für deutsche Rechtschreibung habe sein Aus beschlossen. Solche Schlagzeilen wurden im Juli von deutschen Politikern, Medien und in Sozialen Netzwerken verbreitet. Doch was bedeuten die Empfehlungen des Rechtschreibrats wirklich? Wir haben in den Bundesländern nachgefragt.

von Steffen Kutzner

18. September 2024

Gendersterne sind umstritten, aber abgeschafft oder pauschal zum Fehler erklärt, wurden sie nicht (Symbolbild: DTS-Agentur / Picture Alliance)

Im Sommer 2024 war er wieder Thema, der Genderstern. „Der Genderstern wird zum Rechtschreibfehler“, schrieb etwa CDU-Politikerin Katharina Schuwalksi Mitte Juli auf Facebook. Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich teilte Mitte Juli ein Bild, in dem es hieß: „Rechtschreibrat beschließt das Aus für den Genderstern.“

Die Beiträge waren eine Reaktion darauf, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung am 1. Juli 2024 neue Regeln veröffentlichte. Konkret heißt es im Regelwerk (Seite 153 f.), dass Gendersternchen (Bürger*innen), Binnendoppelpunkt (Bürger:innen) und Unterstrich (Bürger_innen) „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“ gehören. Der Rat soll eine einheitliche Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sicherstellen und hat unter anderem Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

Auch die Partei Die Basis schrieb Ende Juli „Gender-Sternchen an Schulen verboten“, obwohl nicht alle Bundesländer den Stern als Fehler anmerken (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Wir haben beim Rechtschreibrat und den zuständigen Ministerien in Deutschland angefragt, was diese Entscheidung in der Praxis bedeutet und wie ein Genderstern an Schulen gewertet wird.

Josef Lange, Vorsitzender des Rechtschreibrats, schrieb uns, dass Wortbinnenzeichen, also auch der Genderstern, nicht zum Kernbestand der Rechtschreibung gehörten. „Der Rat weist jedoch darauf hin, dass die Entwicklung nicht abgeschlossen ist und weiter beobachtet werden muss.“ Ähnliches schrieb der Rat bereits im Dezember 2023 in einer Pressemitteilung. Darin heißt es weiter: „Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung.“ Im Klartext: Die lokale Schulpolitik entscheidet darüber, ob ein Genderstern als Rechtschreibfehler gewertet wird.

Rechtschreibrat hat Genderstern nicht verboten

Wir haben bei den zuständigen Ministerien aller deutscher Bundesländer angefragt, ob dort bei einem Genderstern Punktabzug droht – acht von 16 Bundesländern antworteten klar auf die Frage. Fünf Bundesländer – Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gaben an, dass der Stern dort als Fehler zählt. Drei der befragten Bundesländer – Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – schrieben, das Zeichen würde zwar markiert, aber nicht als Fehler gewertet. 

Hier die Antworten einiger Pressestellen der jeweils zuständigen Ministerien im Überblick:

Brandenburg: „Falls ein Sonderzeichen von Schülerinnen und Schülern verwendet wird, wird es angestrichen, fließt aber nicht in die Bewertung der schulischen Leistung ein“, schreibt die Pressesprecherin vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Hamburg: „Lehrerinnen und Lehrer müssen Genderzeichen wie Binnen-I, Sternchen oder Doppelpunkt in schriftlichen Abiturprüfungen als Fehler anstreichen. Diese Schreibweisen entsprechen nicht der standardsprachlichen Norm“. 

Hessen: „In den hessischen Schulen wird das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung umgesetzt. Es gilt für die Schrift im gesamten Unterricht und ist auch bei der Korrektur und der Bewertung von schriftlichen Leistungsnachweisen und schriftlichen Prüfungen anzuwenden (z. B. Schreiben mit Gender-Sternchen in einer Arbeit wird als Fehler angestrichen)“.

Niedersachsen: „Wir vertreten daher die Ansicht, dass eine geschlechtergerechte Sprache in ihren Varianten weder verordnet noch in Abschlussprüfungen (Klausuren/Arbeiten etc.) als Rechtschreibfehler gewertet werden. Außerdem bearbeiten Prüflinge z. B. in Abiturklausuren längst aktuelle wissenschaftliche, literarische und journalistische Texte, die ihrerseits Neographien [Neuschreibungen, Anm. d. Red.] im Wortinnern verwenden.“ 

Rheinland-Pfalz: „Verwendet eine Schülerin oder ein Schüler den sogenannten ‚Genderstern‘, wird dies in Rheinland-Pfalz nicht als Fehler gewertet, allerdings markiert.“ 

Saarland: „In Arbeiten, die u. a. der Bewertung der Rechtschreibung dienen (schriftliche Arbeiten, Kursarbeiten), ist die Verwendung von Asterisk (‚Gender-Stern‘), Unterstrich (‚Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderer verkürzter Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern (noch) als Fehler anzurechnen.“ 

Sachsen: „Nachdem die Regelungen [des Rats für deutsche Rechtschreibung] offiziell beschlossen sind, werden Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung nicht nur als Fehler markiert, sondern auch bei der Bewertung der Schreibleistungen berücksichtigt“, schreibt die Pressereferentin des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Sachsen-Anhalt: „Wird in zu benotenden schriftlichen Werken in der Schule konsequent in einer bestimmten Form ‚durchgegendert‘, gilt dies als EIN Rechtschreibfehler mit Folgefehlern. Dieser wird gekennzeichnet. Liegen sonst keinerlei Fehler, Formverstöße oder sonstige Beanstandungen vor, muss dieser Rechtschreibfehler nicht zwangsweise zu einer schlechteren Note führen. Dies liegt im Ermessensspielraum der Lehrkraft im Sinne der Gesamtbetrachtung des schriftlichen Werks“, schreibt der Pressesprecher des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Laut Medienberichten wird der Genderstern auch in Bayern als Fehler gewertet. In Berlin soll das Gendern laut Medienberichten ab 2026 unzulässig werden. In Hamburg dagegen scheiterte Ende Juli 2024 eine Initiative für ein Volksbegehren gegen das Gendern. Es fehlten laut Medienberichten mehrere tausend Unterschriften. 

Wiederholtes Gendern in derselben Arbeit wird gewöhnlich als einzelner Fehler betrachtet

Die Antworten zeigen: Der Rechtschreibrat hatte im Sommer 2024 mitgeteilt, dass er den Genderstern nicht in die amtliche Rechtschreibung aufnimmt. Ob er an Schulen verwendet werden darf, bleibt jedoch Sache der lokalen Schulpolitik. Die Bewertung obliegt letztlich der Lehrkraft. Zusammenfassende Formen wie „Schüler/-innen“ sind laut Rechtschreibrat ohnehin bereits erlaubt. Das Gendern an sich wird also nicht verboten oder abgeschafft, wie es manche Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook oder X behaupteten.

Einige für Desinformation bekannte Blogs wie Kettner Edelmetalle oder Apollo News spitzen fälschlicherweise zu, seit Juli gelte „jedes gegenderte Wort“ als Rechtschreibfehler. Das stimmt nicht: Selbst wenn das Gendern in einer schriftlichen Prüfung als Fehler bewertet wird, es aber im Text konsequent eingesetzt wurde, handelt es sich bei wiederholtem Gendern in der Regel um einen Folgefehler, der nur als ein einzelner Fehler gerechnet wird. 

Von einer generellen Abschaffung des Gendersterns kann ohnehin nicht gesprochen werden, wie uns ein Sprecher der Kultusministerkonferenz, in der die Bundesländer gemeinsam über Bildungspolitik beraten, erklärt: „Die Regelungen des Rats sind nach Zustimmung der staatlichen Stellen in den deutschsprachigen Ländern ‚nur‘ verbindlich für die Schulen und die öffentliche Verwaltung.“ Außerhalb solcher Institutionen kann also, was den Rechtschreibrat betrifft, problemlos gegendert werden. 

Redigatur: Sarah Thust, Matthias Bau

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Author: Steffen Kutzner

https://www.bachhausen.de/ob-der-genderstern-als-rechtschreibfehler-gilt-entscheidet-nicht-der-rechtschreibrat-sondern-die-lokale-schulpolitik/

#entscheidet #genderstern #lokale #nicht #rechtschreibfehler #rechtschreibrat #sondern

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-03

Report-K

In Deutschland gilt die Gurtpflicht. (Symbolbild)

Köln | Wer haftet, wenn bei einem Unfall Mitfahrer:innen nicht angeschnallt sind? Mit dieser Frage beschäftigte sich der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln. Geklagt hatte eine Versicherung.

Der Unfall, der zur Klage führte

Der Unfall, der zunächst vor dem Landgericht in Bonn und jetzt vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde, ereignete sich am 15. September 2018 gegen 22.15 Uhr auf der Landstraße 121 in Höhe der Überquerung der Bundesautobahn A 560 bei Sankt Augustin Biursdorf. Der Unfallverursacher war stark alkoholisiert mit 1,76 Promille und mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Statt erlaubter 70 km/h fuhr der Mann 150 bis 160 km/h. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem Kleinwagen, der mit drei Personen besetzt war. Der Unfallfahrer verstarb. Die drei Insassen des Kleinwagens wurden schwer verletzt.

Die Klage

Geklagt hatte die Versicherung des verstorbenen Unfallverursachers. Sie will mit der Klage erreichen, dass eine der Insassinnen, die auf der Rückbank saß und nicht angeschnallt war, als Mitverursacherin des Unfalls gewertet wird und 70 Prozent der Kosten trägt, die im Fall der geschädigten Beifahrerin entstanden. Es handelt sich um eine sechsstellige Summe.

Die Entscheidung

Das Kölner Gericht entschied grundsätzlich, dass Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, selbst haftbar gemacht werden können. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle. Aber im konkreten Fall blieb die Klage der Versicherung dennoch erfolglos, da für den Senat des OLG Köln der Gurtpflichtverstoß gegenüber dem erheblichen Verschulden des stark alkoholisierten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitenden Versicherungsnehmers der Klägerin vollständig zurücktrete.

So entschied das Kölner OLG nicht, ob bei dem vorliegenden Unfall die Knie der Beklagten in die Rückenlehne des Beifahrersitzes eindrangen und dies zur Wirbelsäulenverletzung der Beifahrerin führte. Da der Unfallverursacher strafwürdig, grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelte, trete die Mithaftung zurück.

Damit stellen die Richter fest, dass prinzipiell eine Mithaftung gilt, wenn jemand sich nicht anschnallt. Aber in diesem konkreten Fall die Schuld des Unfallverursachers überwiege.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann die Klägerin, also die Versicherung Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Aktenzeichen:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27. August 2024 – 3 U 81/23

Landgericht Bonn, Urteil vom 21. Juli 2023 – 1 O 254/22.

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https://www.bachhausen.de/oberlandesgericht-koeln-entscheidet-zur-anschnallpflicht-und-daraus-folgender-haftung/

#anschnallpflicht #daraus #entscheidet #folgender #haftung #oberlandesgericht

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-08-30

Report-K

Das Stadtwappen Kölns im Ratssaal des Rates der Stadt Köln im Spanischen Bau des Kölner Rathauses im Jahr 2024.

Köln | Wer darf die Kitschburger Straße sperren? Die Bezirksvertretung Lindenthal oder der Rat der Stadt Köln? Darüber entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln.

Die Entscheidung ist eindeutig: Es ist der Kölner Rat. Er alleine entscheidet darüber, ob die Kitschburger Straße für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden kann oder nicht. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln traf die Entscheidung am gestrigen 29. August 2024.

Die Kitschburger Straße liegt im Stadtbezirk Lindenthal. Das Gericht betont, dass die Kitschburger Straße ein Teilstück einer Straßenachse darstellt die zu den Feuerwachen Lindenthal und Ehrenfeld führen. Die Straße ist seit Jahren an Wochenenden und Feiertagen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Im Jahr 2022 beschloss die Bezirksvertretung Lindenthal die komplette Schließung der Straße an allen Tagen. Es kam zum Zuständigkeitsgerangel zwischen Bezirksvertretung und dem Stadtrat von Köln. Dazu hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt zugunsten des Rates entschieden.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts aus: „Die Klage der Bezirksvertretung sei unzulässig. Bereits mit Urteil vom 16. März 2001 – 4 K 2305/98 – habe das Verwaltungsgericht seinerzeit entschieden, dass der Rat und nicht die Bezirksvertretung zuständig sei. Die Rechtskraft dieses Urteils stehe einem Erfolg der Klage der Bezirksvertretung entgegen, weil der aktuelle Streit identisch sei mit dem seinerzeitigen. Damals sei für das Gericht entscheidend gewesen, dass die Kitschburger Straße Teil des sogenannten Vorbehaltsnetzes der Feuerwehr sei und bei Einsatzlagen die Funktion habe, den stadtbezirksübergreifenden Feuerwehr- und Rettungsverkehr zwischen der im Stadtbezirk Lindenthal und der im Stadtbezirk Ehrenfeld gelegenen Feuer- und Rettungswache aufzunehmen. Das habe sich bis heute nicht wesentlich geändert.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beiden Beteiligten steht frei einen Antrag auf Zulassung zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu stellen.

Das aktuelle Aktenzeichen: 4 K 198/24

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https://www.bachhausen.de/gerichtsentscheidung-zu-befugnissen-in-der-stadt-koeln-rat-nicht-bezirksvertretung-entscheidet/

#befugnissen #bezirksvertretung #entscheidet #gerichtsentscheidung #nicht #stadt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-07-18

Report-K

Das Pressefoto zeigt Dirk Käsbach. | Foto: privat/Stadt Köln

Köln | Im Hauptausschuss will Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker neben dem Liegenschaftsamt eine weitere Amtsleiter-Personalie am 22. Juli 2024 entscheiden lassen: Die Leitung des Amtes für Bürgerdienste.

Das Kölner Amt für Bürgerdienste beschäftigt rund 600 Mitarbeitende und ist vor allem für die Meldeämter, die Zulassungsstelle oder das Beschwerdemanagement zuständig. Auch der Bereich Wahlen und Beteiligungsverfahren werden dort verantwortet.

Auf Uwe Strecker, der zum 1. Oktober 2024 in den Ruhestand geht, soll jetzt Dirk Käsbach folgen. Dazu lässt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker mitteilen:„Ich finde es gut, dass ich mit Dirk Käsbach einen kompetenten und erfahrenen Verwaltungsexperten als neuen Amtsleiter vorschlagen kann. Ich bin davon überzeugt, dass er die Arbeit an bewährten Themenschwerpunkten fortsetzen und neue erfolgversprechende Ansätze im Bereich der Bürgerdienste implementieren wird.“

Dirk Käsbach verfügt über langjährige Erfahrungen in verschiedenen Funktionen der öffentlichen Verwaltung. So war er unter anderem Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Wipperfürth, Prüfer und Berater von Kommunen bei der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen sowie Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Bürgerservice und Ordnung bei der Stadt Rüsselsheim. Von 2014 bis 2016 war Käsbach Dezernent für Finanzen, IT, Schul- und Hauptverwaltung sowie Bauverwaltung beim Landkreis Merzig-Wadern. Zuletzt war er bis zum 31. Mai 2024 Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer bei der Stadt Königswinter und hat kürzlich die Zusatzqualifikationen Systemischer Coach und Change Manager erworben.

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https://www.bachhausen.de/hauptausschuss-entscheidet-ueber-personalie-fuer-das-amt-fuer-buergerdienste/

#burgerdienste #entscheidet #hauptausschuss #personalie

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-07-03

Report-K

Symbolbild

Köln | In einer Villa bei Potsdam hat eine Bedienstete der Stadt Köln am sogenannten „Potsdamer Treffen“ bei dem es um „Remigration“ ging, am 25. November 2023 teilgenommen. Nach Bekanntwerden der Teilnahme kündigte die Stadt Köln ihrer Mitarbeiterin. Das war unrechtmäßig entschied jetzt das Arbeitsgericht Köln. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Unrechtmäßige Kündigung

Das Arbeitsgericht Köln erklärte, dass die von der Stadtverwaltung Köln mehrfach ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen, unrechtmäßig erfolgt seien. Die Klägerin ist im Beschwerdemanagement des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln tätig. Sie nahm an dem Treffen rechter Ideologen in der Villa in Potsdam teil auf dem es unter anderem um das Thema „Remigration“ ging. Die Klägerin kann tariflich ordentlich nicht gekündigt werden. Die Stadt Köln warf der Klägerin vor ihrer Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht nachgekommen zu sein.

Teilnahme reicht nicht aus

Das Arbeitsgericht Köln sieht das nicht so. Die alleinige Teilnahme an einem solchen Treffen reiche für die außerordentlichen Kündigungen nicht aus. Die Tätigkeit der Klägerin bedeute, dass sie nur eine einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht gegenüber der Stadt Köln habe. Nur die Teilnahme an einem solchen Treffen gebe keinen Hinweis darauf, dass sich die Klägerin und Angestellte der Stadt Köln in innerer Übereinstimmung mit den dort besprochenen Themen und Inhalten befinde, urteilte das Gericht, dass schreibt: „Ein Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele, zum Beispiel durch Wortbeiträge im Rahmen des Treffens, habe die Beklagte nicht behauptet.“

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 03.07.2024 – 17 Ca 543/24

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https://www.bachhausen.de/arbeitsgericht-entscheidet-gegen-stadt-koeln-kuendigung-nach-potsdamer-treffen-unwirksam/

#arbeitsgericht #entscheidet #gegen #kundigung #potsdamer #stadt #treffen

Pachy C. Sauruspachy_c_saurus
2024-05-09

Was sind eigentlich , wer bestimmt an welche wir uns halten müssen, und dürfen nur Regeln erfinden? Und über , und darüber, was wir schön finden und was nicht? Welche gibt es und wo kommen her? Und was meinen die Leute wenn sie über oder sprechen?

Und so weiter und so fort, ihr habt bestimmt genau so viele Fragen wie ich!

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-04-24
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-26

Report-K

Symbolbild Stromkasten

Köln | Das Landgericht Köln entschied heute im Eilverfahren gegen die Gemeinschaft der Kölner Schausteller (GKS) in einem Gerichtsverfahren gegen die Stadt Köln. Die Stadt Köln schrieb die Deutzer Kirmes aus und vergab diese im Losverfahren. Den Kürzeren zog die GKS, die 43 Jahre von 1980 bis 2023 die Deutzer Kirmes ausrichtete. Ein Auswärtiger Schausteller bekam den Zuschlag. Im Prozess ging es um Investitionskosten auf dem Kirmesgelände der Deutzer Werft und die Frage, wem Teile der Infrastruktur gehören. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Stadt Köln erwarb die Deutzer Werft im Jahr 1999 und ertüchtigte die Fläche als Festplatzgelände mit der entsprechenden Infrastruktur für Stromversorgung. Die GKS betrieb die Deutzer Kirmes. Im Jahr 2015 erteilte der Stromversorger Auflagen, die mit der städtischen Strominfrastruktur nicht zu erreichen waren. Anstatt die Vermieterin des Geländes in die Pflicht zu nehmen und die Vermieterin die Strominfrastruktur erneuern zu lassen entschied die GKS sich dazu auf eigene Kosten einen Teil der Strominfrastruktur zu erneuern.

Dies teilte die GKS der Stadt Köln 2015 mit und bat um Überlassung des Festplatzes für 2017. In diesem Schreiben erläuterte die GKS die Investitionen und bat um Planungssicherheit zu erhalten frühzeitig um den Vertrag für 2017. Auch in den Folgejahren verwies die GKS auf ihre Investitionen, wenn sie bei der Stadt zur Vergabe des Festplatzes für die Frühjahrs- und Herbst-Kirmes vorstellig wurde. Dann meldeten sich andere Veranstalter bei der Stadt und wollten ebenfalls auf den Platz. Die Stadt schrieb die Kirmes aus, die GKS verlor. Jetzt gibt es einen Betreiber aus der Nachbarstadt Leverkusen, der nicht in die Infrastruktur des Platzes investierte.

Die GKS verplombte die Stromkästen mit der von ihr zur Verfügung gestellten Infrastruktur. Die Stadt Köln forderte die Schausteller auf die Stromverteilkästen zu öffnen. Als die der Aufforderung nicht nachkamen, öffnete die Stadt die Stromkästen und übergab das Festgelände an den Veranstalter aus Leverkusen. Die GKS zog vor Gericht gegen die Stadt Köln.

Das Landgericht gab jetzt in der Eilentscheidung der Stadt Köln Recht. Die ist der Auffassung als Eigentümerin des Grundstücks auch Eigentümerin der von der GKS bezahlten Strominfrastruktur zu sein. Das Landgericht Köln ist der Auffassung, dass die Stadt Köln Eigentümerin sei und entschied so zu Gunsten der Stadt. Die GKS hätte die Stromkabel oder Stromverteilungskästen, also ihr Eigentum entfernen können. Das Gericht: „Sie hätte nach Ablauf des Mietvertrages im Jahr 2015 allerdings einen Anspruch auf Wegnahme der von ihr installierten Strominfrastruktur nach § 539 BGB gehabt. Dieses Recht gelte unabhängig davon, ob die mieterseits eingebrachten Sachen fest mit der Mietsache verbunden seien und dadurch sogar ein Eigentümerwechsel erfolgt sei.“ Aber jetzt kommt die Verjährung. Die GKS hätte sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Einrichtungen entfernen müssen. Und das war im Jahr 2015.

Durch die Rückgabe der Mietsache, also des Festplatzes an die Stadt, sei die GKS nicht mehr Besitzerin gewesen, sondern der Besitz sei auf die Stadt Köln übergangen. Dadurch, dass die GKS die Stromkästen verplombt habe und Schilder angebracht habe, sei sie zwar wieder in den unmittelbaren Besitz gelangt. Dieser aber ist fehlerhaft, da der Stadt Köln ohne ihren Willen durch die GKS ihr Besitz entzogen wurde.

Die heute verkündete Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Landgericht Köln:

5 O 97/24

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https://www.bachhausen.de/wem-gehoert-die-strominfrastruktur-auf-der-deutzer-werft-gericht-entscheidet/

#deutzer #entscheidet #gehort #gericht #strominfrastruktur #werft

Wem gehört die Strominfrastruktur auf der Deutzer Werft? – Gericht entscheidet
Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-14

Richter Torres entscheidet: XRP ist kein Wertpapier - Ripple besiegt die SEC - Richter Torres fällt mit Spannung erwartetes Urteil

Es war eine monumentale Donnerstagssitzung mit Richter Torres und dem SEC gegen Ripple Fall sorgt...
krypto-news.at/krypto-news/ric

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2023-07-13

Richter entscheidet im Fall SEC vs. Ripple Labs: XRP steigt innerhalb einer Stunde um fast 29 % - XRP verzeichnet einen beeindruckenden Preisanstieg von fast 29 % in weniger als einer Stunde, nachdem ein Richter im Fall der US-Börsenaufsicht SEC (S...
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2023-07-13

Gericht entscheidet: Ripple (XRP) ist kein Wertpapier - Konsequenzen für SEC und Ripple Labs - Gerichtsurteil: Ripple (XRP) ist kein Wertpapier nach US-Recht

Nach langem Warten und einem nervenaufreibenden Rechtsstreit hat der Fall Ripple vs. S...
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2022-12-25

Wer mit dem Kopf #handelt, mit dem Bauch #fühlt, mit den Augen die Blicke #deutet, mit dem Herzen #spricht, mit den Fingern #spürt, mit der Seele #entscheidet und es schafft mit seinem #handeln keinen Menschen zu #verletzen, der tut genau das #Richtige 🫶🏻💘🍀☀️🥰

2020-03-20

Man kann #Ordnungsbildung durch #Beobachtung #feststellen.

Die #Machtressource, die darüber #entscheidet, was als #Notwendigkeit zu tun ist, ist eine #Macht, die sich aus #Not speist. Wer keine #Nöte mehr hat, hat nun kein #Problem mit dem #Problem. (So?)

#Ordnung #Autopoiesis #Operation

Man kann Ordnungsbildung durch Beobachtung feststellen.

Selbstverständlich ist es so, dass man feststellen kann, wenn durch Unterscheidung Grenzen eingezogen werden, die von anderen nicht übertreten werden. Was du meinst ist: man kann Ordnungsbildung durch Beobachtung feststellen. Daran habe ich keinen Zweifel.

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